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betriebliche Aufwendungen, Leitlinien OLG Hamm, was soll das?

 
(@chris34)
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Ich habe ein wenig Streß, weil mir zu wenig berufliche Fahrtkosten berücksichtigt werden. In den Leitlinien des OLG Hamm heisst es:

"Für Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz sind - jedenfalls in engen wirtschaftlichen Verhältnissen - in der Regel nur die Kosten öffentlicher Verkehrsmittel absetzbar. Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar, sind die Kosten der PKW-Nutzung in der Regel mit 0,30 € je Kilometer (Formel: Entfernungskilometer x 2 x 0,30 € x 220 Arbeitstage : 12 Monate) abzugsfähig. Wenn die einfache Entfernung über 30 Kilometer hinausgeht, wird empfohlen, die weiteren Kilometer wegen der eintretenden Kostenersparnis nur mit den Betriebskosten von 0,10 €/km anzusetzen. Neben den Fahrtkosten sind regelmäßig keine weiteren Kosten (etwa für Kredite oder Reparaturen) abzugsfähig."

Das ist von OLG zu OLG anderst geregelt. Celle, sagt z.B. ab dem 30. km 0,20€... Ausserdem, wie kann man "empfohlen" schreiben  :gunman:. Entweder ist etwas so, oder aber nicht.... Und das von einem Gericht. Ausserdem die Frage, wird der Sprit nach 30 km billiger, nuzen sich Reifen und Bremsen weniger ab, bekommen ich wenn ich viel fahre Rabatt beim Neuwagen, vielleicht sogar einen geschenkt, wenn ich am Tag 2000 km fahre  :wink:. Wie seht ihr das? Sollte man dagegen angehen? Hat das jemand von Euch vielleicht schon versucht? Macht bei mir immerhin EUR 191,-- an Unterhalt aus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2009 23:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wer macht dir denn den Streß?

Stehst du vorm OLG oder wer sagt dir 0,10 € außer dass du es selbst liest?

Festlegen, wie etwas ist, darf nur das Parlament als Gestezgeber.
Der Richter darf diese Gesetze nur anwenden und auslegen und evtl. Spielräume nutzen, die nicht im Gesetz stehen.
Dabei darf sich der Richter, zumindest in einem Rechtsstaat auch nicht reinreden lassen.
Das OLG will dass aber trotzdem und eigene "ergänzende" Lokalgesetze erlassen.
Und damit nicht jeder gleich merkt dass das gegen den Rechtsgrundsatz der Gewaltenteilung verstößt, sprechen sie natürlich keine Vorschriften aus, das wäre ja verboten, sondern nur "Empfehlungen".

Natürlich kann der Richter auch anders entscheiden, nur wird das im Zweifelsfall vom OLG wieder einkassiert.
Nicht etwa weil es gegen geltende Gesetze verstoßen würde aber gegen die "allgemeine Rechtsprechung"

Das ist natürlich eine absolut fadenscheinige Verarschung aber so ist das eben im deutschen Familienunrecht.

Aber erzähl mal den Prolog.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2009 23:42
(@chris34)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Beppo,

die liebe ARGE... Ich hab´ ´nen Gerichtsbeschluss wg. Unterhalt nach EA-Verfahren, abr Grundlage war nur eine Angabe meiner wirtschaftlichen Verhältnisse durch EV ohne Nachweiseinreichung. Auch unter Stkl. III und nicht I. Jetzt will die ARGE Hartz4 von mir zurück und gleich einen Unterhalt festsetzen. Allerdings macht sie das nicht als behördlichen Beschluss, sondern als privatrechtliche Zahlungsaufforderung.

Hauptsächlich hauen mir hier die geringer berechneten beruflichen Aufwendungen rein. Das AG hatte vorher im Beschluss die von mir/meiner Anwältin mit einem Satz von 0,3€ berechneten Fahrtkosten anerkannt. Allerdings auch ohne Prüfung. Einfach alles wie wir es vorgegeben haben im Beschluss übernommen. Aber halt ohne Verhandlung und ohne Nachweise.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2009 23:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe jetzt von den Liebesbriefen der Arge keine Ahnung aber wenn du höhere Kosten nachweisen kannst, mach doch das und belege so, dass 10 Cent zuwenig sind.

Ob die sich dann wegen sowas zum Gericht trauen, bezweifel ich.

Wenn du ein rechtskräftiges Urteil hast, können die doch eh nicht dran pinkeln oder?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2009 23:56
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Willst du uns veräppelt oder leidest du unter frühzeitiger Demenz? Vor nicht einmal 24 Stunden hast du hierzu bereits >nachgefragt< und sehr gute Antworten erhalten.

:geschlossen:

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2009 00:52