Betrungskosten abzi...
 
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Betrungskosten abzihen vom Unterhalt

 
 kew
(@kew)
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Hallo
Bin neuling hir ich hoffe ich bekomm auch eine antwort
Mein Anligen
bin seit 1.4.2009  getrennt von meiner noch Frau scheidung Läuft noch  wir habe 3 Kinder 14 Jahre 9 Jahre 2 Jahre
die beiden Älteren kinder  leben bei mir und haben kein Umganskontakt mit der Mutter weill die kinder in der Ehe vom mutter des öftern geschlagen worden sind
die Aussagen vom  Jugendamt und dem Verfahrenspfler  der meine kinder betreut hat sagen das es schn an Kindes Misshandlung grenzt mein jüngste lebt noch bei der Mutter weil es Noch so klein ist jugendamt macht stichproben artig kontrollen bei der Mutter und ich bekomme alle 2 Wochen über wochen ende  mein drittes kind zu mir wie gesagt  das Aufendhaltsbestimungsrecht der 2 Älteren sind bei mir und werden von meiner mutter versorgt wärend ich bei  der arbeit bin
meine Mutter lebt im Haushalt mit und bekommt 233 Euro minni rente 
das alles zu meine vorgesichte
meine frage wäre
Kann ich Betrungskosten für die beiden älteren kinder von dem Unterhalt was ich bezahlen muss für die mutter und kind 2 Jahre (800 Euro) gelten machen  meine mutter bezahle ich auch 500 Euro Betrungskosten weill ich bei meiner abwäsendheit sie die kinder beträut
danke im Voraus

PS  es läuft gerade ein Verfahren und der Gericht hat ein Gutahter bestellt
es soll die Erzihungsfähigkeit der Mutter heraufinden  ob die mutter überhaupt fähig ist ein 2 järiges kind zu erziehen  mein 9 Jahre altes Kind geht zur zeit sum Kinderpysgologen weil er massive probleme hat was die Mutter in  der Ehe ihm angetan hat   

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2010 17:40
(@wedi)
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Hi kew

Erstmal herzlich willkommen bei v.s.

So wie du berichtest, ist bei euch ja so einiges vorgefallen.
Gelöst hast du bisher m.E. alles sehr gut.

Kann ich Betrungskosten für die beiden älteren kinder von dem Unterhalt was ich bezahlen muss für die mutter und kind 2 Jahre (800 Euro) gelten machen

Ich denke erstmal nicht, aber dazu müsstest du mehr schreiben.
Von wem ist der Unterhalt berechnet worden?
Gibt es einen Titel?

PS  es läuft gerade ein Verfahren und der Gericht hat ein Gutahter bestellt
es soll die Erzihungsfähigkeit der Mutter heraufinden  ob die mutter überhaupt fähig ist ein 2 järiges kind zu erziehen  mein 9 Jahre altes Kind geht zur zeit sum Kinderpysgologen weil er massive probleme hat was die Mutter in  der Ehe ihm angetan hat   

Ich denke es ist vieleicht ratsam, erst mal abzuwarten, was das GA aussagt und was der Richter zur Erziehungsfähigkeit der Mutter sagt.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2010 19:59
 kew
(@kew)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
Danke für die schnelle Antwort
die Kinder wetrden von Meiner Mutter Betreut in der Zeit wenn ich arbeite  der Unterhalt ist von den Anwälten ausgerechnet woren die Streiten sich immer noch weil wir mehrbedarf anstreben und Betreungskosten für die Kinder die bei mir leben für den unterhalt  gibt kein Titel 
mfg kew 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2010 22:34
(@oldie)
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Hi kew

Kannst Du genaueres zu der Rechnung von den RA's sagen? Wurde zum Beispiel für das 14-jährige Kind bei Dir min. 334€ abgezogen, bevor der Betreuungsunterhalt für die Mutter festgelegt wurde? Wichtig sind hier Zahlen um prüfen zu können, was Du hier machen kannst. Also mache bitte alle relavanten Angaben.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2010 21:45
 kew
(@kew)
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HAllo
Vom Nettoeinkommen werden abgezogen   
5% berufsbedinkte Aufwendungen
Abzüglich kindesunterhalt    fü3r  3 Kinder  885 Euro
das ist der Bereinigte einkommen 
von dem bereinigten nettolohn werden noch mals 10 % erwerbstätigenbonus abgezogen
nach dem Halbteilungsgruudsatz  fall ich untter 1000 Euro was für mich übrig bleibt des wegen wird ein Mangelfallberechnet
von dem bereinigten Nettolohn da werden die 10% erwerbstätigenbonus dazu berechnet  werden 1000 Euro selbsterhalt abgezogen
der rest geht an die Frau  (590 Euro + 238 Kindesunterhalt )
so ist es erechnet
meine frage wäre  als  vor dem gericht endschieden wurde  heist es das Meine Mutter und ich für die 2 älteren  die Versorgung übernehmen
und die KM ein Besuchzeit von  2 Std in 2 Wochen bekämme das aber nicht im Haus sonder drausen beim eis essen oder auf dem Spielpaltz weil die kinder nicht  in die Wohnung wollten wegen schlechte erinnerung  selbst die 2 Std sind dann vom Jugendamt gestrichen worden weil meine ältere Tochter sich weiterhin geweigert hat nicht mal die 2 STd war zu nehmen weil SIe in denn 2 Std witerhin bedroht wurde wenn SIe so weiter macht dann wird sie noch was erleben (bedrohungen vom KM )  wenn ich hir alles erzählen müsste würde ich bis morgen da sitzen

Meine Mutter sollte die Betrung übernehmen leider ist sie letztes jahr Novomber Krankgeworden (Krebs) und wird warscheinlich die Betreung nicht übernehmen können
jetzt geht es noch
wenn ich dann eine Tagesmutter für die Abwäsenheit  wenn ich arbeite einstellen würde kann ich die kosten mit reinrechnnen ??

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Themenstarter Geschrieben : 22.08.2010 11:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin kew,

könntest Du Dir bitte die Mühe machen, Deine Texte vor dem Abschicken nochmals durchzulesen - mit dem Abstand, den die User eines Internet-Forums zu Deinem Fall haben und der erheblich grösser ist als Dein eigener? Wenn man von anderen Leuten Hilfe haben möchte, ist das sicher nicht zuviel verlangt.

Angesichts Deiner Beschreibungen, die nicht einmal eine Einkommensnennung enthalten, ist weder Dein Anliegen noch Dein Rechenweg wirklich verständlich.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2010 17:45
 kew
(@kew)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
ich habe  es geschaft das Unglaubliche ist eingeträten nach langem hin und her mit einem Familien Gutachten mit dem Verfahrensbeistand und Jugendamt ist mir gelungen  alle Sorgerechte zu bekommen  Tochter  14 Jahre Sohn 9 Jahre und 3 Jahre  für alle 3 haben die richte für den Vater gestimmt  und ich habe es auch schriftlich bekommen das Unfasbare ist eingeträten mein Anwalt hat mir gesagt das  es so eine Endscheidung noch nie in seinem Verteidiger leben  gefallen ist  er ist 65 jahre alt  der Mutter hat man nur füpr den Kleinen (3jahre ) wochenede Umganszeit eingeräumt Sie muss den kleinen abhohlen und wider zurück bringen Sie wohnt 100 KM weit  endfernt  die Richterin war gnaden los in der hinsicht  der gutachter hat ausgesagt das die Mutter erzihungseingeschränkt aber ausbaufähig währe  verfarensbeistand sagte das es besser ist das alle 3 kinder beim Vater sein sollen und er die volle Sorgerecht bekommt nur Jugendamt war 50% 50%  trotz dem endschied die richterin  für mich
nur das problem ist das meine EX jetzt auf der flucht ist sie hat mein sohn 3 jahre mit in die türkei mitgenommen kein lebenszeichen vom beiden ich werde  eine anzeige machen mal sehne  ich hoffe  die Statsanwaltschaft hohlt mein jungen wider zurück 

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Themenstarter Geschrieben : 03.04.2011 06:03