Betruungsunterhalt
 
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Betruungsunterhalt

 
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo in die Runde

Ich hätte zum Thema Betreuungsunterhalt bei nicht verheirateten eine grundsätzliche Frage, weiß aber nicht genau ob ich hier richtig bin. Falls nicht, bitte einfach verschieben

Mich würde mal interessieren, was genau bei der Berechnung alles mit einfließt (laufende Kredite etc.?)
Ich danke euch schonmal

Liebe Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2017 13:13
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

beim BU gilt im Prinzip das gleiche wie beim KU. Das Problem ist, dass in den Unterhaltsleitlinien steht, dass <a href="http://www.oeffentlichen-dienst.de/wirtschafts-news/129-familienrecht/676-beruecksichtigungsfaehige-schulden.html>"berücksichtigungswürde" Schulden"</a> zu berücksichtigen sind. Was das ist wird aber nicht erklärt.

Ansonsten gilt wie gesagt nachgewiesene berufsbedingte Aufwendungen (ggf. Pausschale 5% vom Netto) und Altervorsorge (nachgewiesen bis max. 4% vom Brutto).

Beim BU ist Dein Selbstbehalt aber 1200 Euro.

Ergänzung: auch der KU wird vorher abgezogen, da der KU vorrangig ist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2017 13:46
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich danke dir für die erste Auskunft Susi...

Ich werde das sicher erstmal alles beim Anwalt durchrechnen lassen müssen. Da ich u.a. seit 7 Jahren einen Immobilienkredit, einen Kredit fürs KFZ bediene, hoffe ich natürlich, dass dies irgendwie beim BU berücksichtigt wird. KU zahle ich selbstverständlich in voller Höhe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2017 14:15
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dad76,

Ich werde das sicher erstmal alles beim Anwalt durchrechnen lassen müssen.

Du kannst gerne auch erst mal hier im Forum rechnen lassen; und im Gegensatz zum Anwalt schicken wir dir keine Rechnung dafür.

Eine Garantie für die Richtigkeit kriegst du von uns natürlich nicht - aber beim Anwalt ist das auch nicht anders ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2017 01:15
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Das klingt natürlich sehr gut...
Und wie genau kann ich das rechnen lassen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2017 17:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Einfach hier die relevanten Daten posten.

Jahreseinkommen, Weihnachts- Urlaubsgeld, Versicherungen, privater Altersvorsorge, Dienstwagen, Immobilien, Hypothek, Berufsbedingte Aufwendungen, Fahrtkosten etc

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2017 17:59
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dad76,

Und wie genau kann ich das rechnen lassen?

Die wesentlichen Daten, die wir brauchen, sind die folgenden:

Dein durchschnittliches Monatsnetto der vergangenen zwölf Monate (d.h. einschließlich anteiliger Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Erfolgsbeteiligungen, falls es so etwas gab). Falls du nennenswerte weitere Einkünfte hast, dann auch diese.

Die möglichen Abzugsposten, d.h. berufsbedingten Kosten und zusätzliche Altersvorsorge. Berufsbedingte Kosten sind vor allem die Fahrten zur Arbeit; wenn du mit dem eigene Auto fährst, dann reicht die Kilometerangabe für die Fahrtstrecke, denn dafür gibt's Kilometerpauschalen. Als zusätzliche Altersvorsorge kommen solche Dinge wie Lebensversicherung oder Riesterrente in Frage, aber auch der Tilgungsanteil für den Immobilienkredit, den du offenbar hast. A propos Immobilie: selbst bewohnt oder vermietet? Mieteinkünfte erhöhen das unterhaltsrelevante Einkommen, und auch für das Wohnen in der eigenen Hütte wird dir die ersparte Miete als "Wohnvorteil" zwecks Unterhaltsmaximierung angerechnet. Welche Zahlen wurden denn zu diesem Thema bei der Ermittlung des Kindesunterhalts zugrundegelegt?

Ob die Kreditkosten fürs Auto abzugsfähig sind, ist eher zweifelhaft. Sag' trotzdem mal, um wie viel es geht, seit wann der Kredit bereits läuft und wann er abbezahlt sein wird, damit wir abschätzen können, ob es sich überhaupt lohnt, dieses Fass aufzumachen.

Anzahl und Alter der Kinder, und wie viel KU du derzeit tatsächlich zahlst. Kindesunterhalt ist vorrangig vor Betreuungsunterhalt, d.h. der KU wird von deinem Einkommen abgezogen und "nur" der Rest ist maßgeblich für das, was Madame an Betreuungsunterhalt abgreifen kann. Bevor man also den BU errechnet, muss man erst mal prüfen, ob der KU korrekt gerechnet ist, sonst gibt's nachher ggf. unangenehme Überraschungen.

Zuständiges Oberlandesgericht am Wohnort von Kind und Mutter. Die Regelungen aus der Düsseldorfer Tabelle werden nämlich ergänzt und teilweise auch ad absurdum geführt durch die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien, die jedes Oberlandesgericht sich selbst ausdenken kann.

Und schließlich noch: Wie hoch war das Einkommen der Mutter, bevor sie das Kind bekommen hat? Welches Einkommen hat sie jetzt, d.h. arbeitet sie inzwischen wieder, bekommt sie Erziehungsgeld o.ä.?

Puh, lange Liste - ich hoffe, ich habe nichts Wesentliches vergessen 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2017 18:00
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,
weiterhin abzugsfähige Posten:
- Zusatzkrankenversicherungen
- Gewerkschaftsbeiträge

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2017 18:29
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe mal versucht einiges zusammen zu tragen...
Ich hoffe die Angaben reichen für eine erste grobe Berechnung

- mein mtl. Netto ca. 2600,-€
- 15km einfache Strecke zum Dienst (Auto notwendig)
- Autokredit seit 2012/ noch bis 2020 -> Höhe der Rate 374,-€
- Risikolebensversicherung 40,-€/Jahr
- selbstbewohntes Eigentum seit 2010 als "Altersvorsorge"...monatliche Rate 830,-€ (Tilgung ca. 245,-€)... der Wohnvorteil wurde noch nicht beerechnet
- Wohngebäudeversicherung 245,-€/ Jahr
- private KV ca. 209,-€/ mtl.
- Unterhalt fürs Kind ca. 300,- €
- Gewerkschaft 25,-€/ mtl.

Zum Einkommen der KM kann ich nur ungefähre Angaben machen... Sie ist Bundesbeamtin im gehobenen Dienst A 10 und verdient monatlich ca. 3250,-€ Brutto (wahrscheinlich Steuerklasse 1). Sie bekommt das gesamte Kindergeld... weitere Angaben kann ich leider nicht machen.

Zuständiges OLG wird sicher in Leipzig sein, da sie dort wohnhaft ist...

Mehr Angaben kann ich leider im Moment nicht machen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2017 18:59
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dad76,

Ich habe mal versucht einiges zusammen zu tragen...
Ich hoffe die Angaben reichen für eine erste grobe Berechnung

Ich fang' einfach mal an damit ...

Da es um Betreuungsunterhalt geht, gehe ich davon aus, dass das Kind noch unter drei Jahre alt ist, jedenfalls ein klarer Fall für die erste Altersgruppe (d.h. 0 bis 5 Jahre). Du hast ca. 2.600 Euro netto, davon geht aber noch die private Krankenversicherung ab, dann sind wir bei ca. 2.400 Euro.

Wenn bislang noch niemand den Wohnvorteil aufgerufen hat, dann hältst du da am besten die Füße still, denn es kann nur ungünstiger für dich werden. Zu diesem "Füße stillhalten" gehört dann aber auch, dass du besser gar nicht erst versuchst, Zins und Tilgung für den Immobilienkredit geltend zu machen - diese Karte ziehst du erst dann, wenn man dir einen Wohnvorteil aufdrücken will, nämlich um dann eben diesen Wohnvorteil wieder möglichst klein zu rechnen.

Ein eigenes OLG Leipzig gibt es nicht, zuständig ist dann wohl OLG Dresden und die Unterhaltsleitlinien sagen hinsichtlich der Fahrtkosten unter Punkt 10.2.2: 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer, damit sind aber alle Kosten abgegolten und das dürfte somit insbesondere auch deinen Autokredit betreffen. Deine 15 Kilometer sind also 4,50 Euro wert, da du hin und zurück fährst, sind das also 9,- Euro pro Tag. Bei 220 Arbeitstagen im Jahr somit 1.980 Euro, das sind 165 Euro im Monat. Als berufsbedingte Kosten ziehst du von den 2.400 Euro also noch 165 Euro Fahrtkosten ab sowie die 25 Euro Gewerkschaftsbeitrag, dann bleiben ca. 2.210 Euro als bereinigtes Netto übrig. Die Risikolebensversicherung geht ggf. als zusätzliche (Alters-)Vorsorge durch, aber da es sich da nur um drei Euro im Monat handelt, macht das das Kraut nicht fett.

Ein bereinigtes Netto von 2.210 Euro ist Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle - und beachte bitte, dass bereits ein Wohnvorteil von unterm Strich kaum hundert Euro dich bereits in die nächsthöhere Zeile der Düsseldorfer Tabelle schubsen würde, die beginnt nämlich bereits bei 2.301 Euro.

Solange Betreuungsunterhalt keine Rolle spielte, hattest du nur einen Unterhaltsberechtigten (nämlich das Kind), und nach Anmerkung 1 der Düsseldorfer Tabelle ist es zulässig, dich um eine Zeile, d.h. nach Zeile 4 hochzustufen (die Düsseldorfer Tabelle ist auf zwei Unterhaltsempfänger ausgelegt, wenn du also nur einen Unterhaltsempfänger hast, dann wird angenommen, dass du auch ein bisschen mehr zahlen kannst). Unterhaltszahlbetrag laut Zeile 4 für ein Kind der ersten Altersgruppe ist 298 Euro, d.h. deine Angabe "Unterhalt fürs Kind ca. 300,- €" klingt insofern nach einer korrekten Berechnung des Kindesunterhaltes.

Wenn Madame allerdings Betreuungsunterhalt für sich selbst fordert, dann hast du aber definitiv zwei Unterhaltsberechtigte und damit besteht auch kein Grund mehr für eine Hochstufung. Wenn sie Betreuungsunterhalt will, dann ist also zuallererst mal der Kindesunterhalt auf Zeile 3 abzusenken, das heißt auf 281 Euro.

Bevor wir zum Betreuungsunterhalt kommen, habe ich allerdings eine Verständnisfrage hierzu:

Zum Einkommen der KM kann ich nur ungefähre Angaben machen... Sie ist Bundesbeamtin im gehobenen Dienst A 10 und verdient monatlich ca. 3250,-€ Brutto (wahrscheinlich Steuerklasse 1). Sie bekommt das gesamte Kindergeld... weitere Angaben kann ich leider nicht machen.

Ist das "nur" der Verdienst, den sie vor dem Kind hatte, oder arbeitet sie inzwischen wieder Vollzeit und verdient somit inzwischen wieder ungefähr genau so viel wie zuvor?!? Wenn letzteres, dann kannst du dich glücklich schätzen - aber wo ist das Kind, während sie arbeitet? Du hattest bislang noch nichts davon geschrieben, dass du anteilig an den Kosten für eine Kinderkrippe o.ä. beteiligt werden sollst, aber das kann dann natürlich auch noch auf der Tagesordnung stehen.

Und warum Steuerklasse 1? Wenn sie alleinerziehend ist, d.h. nicht mit jemanden zusammenlebt, dann sollte sie eigentlich die etwas günstigere Steuerklasse 2 haben (der Unterschied dürfte ungefähr 50 Euro im Monat betragen). Die 3.250 Euro brutto sollten jedenfalls ungefähr 2.100 Euro netto sein.

Aber, wie gesagt: Erzähl' bitte erst mal, ob sie tatsächlich schon wieder in Vollzeit in ihrem bisherigen Job arbeitet.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. und noch eine Frage: Wie alt ist das Kind denn wirklich? Insbesondere, ist es noch unter drei Jahren?

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2017 21:55




(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank schon mal für den ersten "Eindruck".. das klingt ja nicht sehr positiv, also die ersten Zahlen

Ich hatte natürlich noch vergessen zu erwähnen, dass die Mutter noch nicht arbeitet, und das bei ausreichend BU sicher auch noch eine Weile hinauszögert. Mein Sohn wurde im Januar geboren, ist also jetzt knapp 6 Monate alt. Ab wann die KM wieder arbeiten möchte kann ich nur mutmaßen da sie ständig ihre Meinung bezüglich Kindergarten etc. ändert. Und unser gemeinsamer Arbeitgeber verlängert auch ohne Probleme ihre Elternzeit bei Bedarf.

Der Verdienst der KM den ich angegeben habe, war ihr Verdienst vor der Elternzeit. Aktuell bekommt sie wohl 65% Elterngeld. Sie hält sich da mit Auskünften sehr bedeckt. Das mit der Steuerklasse war wirklich nur eine Vermutung. Sie ist aktuell Single und "Alleinerziehend"

Danke für die Mühen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2017 22:29
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dad76,

.. das klingt ja nicht sehr positiv, also die ersten Zahlen

Das klingt sogar richtig düster.

Betreuungsunterhalt wird betrachtet als ein "Schadensersatz" dafür, dass du pöser Pursche ihr ein Kind angehängt hast und sie deshalb nicht mehr einer Erwerbsarbeit nachgehen kann (und ich spare mir jetzt den philosophischen Ausflug, was von einer Gesellschaft zu halten ist, die ein Kind juristisch als einen Schaden bewertet). Der springende Punkt ist: Da sie vorher ziemlich gut verdient hat, ist halt auch ihr Verdienstausfall erheblich (Elterngeld wird nicht oder nur teilweise angerechnet); und weil ihr Verdienstausfall ziemlich hoch ist, ist auch deine "Schadenersatzpflicht" ziemlich hoch.

Im Horrorszenario würdest du bis auf den Selbstbehalt von 1.200 Euro gedrückt werden - d.h. von den verbliebenen 1.930 Euro (also 2.210 Euro  minus 281 Euro Kindesunterhalt) wären im schlimmsten Fall ca. 730 Euro an Betreuungsunterhalt abzudrücken! Muss man aber noch genauer durchrechen, wie viel ihr wirklich zusteht; allerdings habe ich heute Abend keine Zeit mehr dafür (ich bring' jetzt erst mal den Junior ins Bett).

Vielleicht mag einer der anderen Forumsteilnehmer übernehmen, ansonsten melde ich mich die nächsten Tage wieder hier (aber insbesondere mit der Anrechenbarkeit von Elterngeld kenne ich selbst mich allerdings auch nicht sonderlich gut aus).

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2017 22:52
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

beim Elterngeld kann ich aushelfen. 300 Euro sind anrechnungsfrei, also Elterngeld minus 300 Euro werden angerechnet. Sie kann alsi maximal die Differenz fordern. Der <a href="http://www.elterngeldrechner.de/rechner.html>Elterngeldrechner</a>" spuckt bei 3250 Euro Brutto 1239,20 Euro Elterngeld aus, davon wären 300 Euro anrechnungsfrei ergibt also 939,20 Euro, die angerechnet würden.

Damit wird die Rechnung für Dich aber auch nicht besser, denn bis zum Gehalt vor der Geburt ist dann immer noch eine ordentliche Differenz und Du bleibst bei 1200 Euro Selbstbehalt.

Aus meiner Sicht ist aber immer noch etwas bei der Immobilie drin. Der Wohnvorteil müsste um die Kosten der Immobilie reduziert werden, außerdem hat der Immobilien-Kredit auch Chancen anerkannt zu werden.
Einfach wird es nicht.
Bei der Anerkennung des Autokredits sehe ich schwarz.

Andererseits muss BU gefordert werden und vielleicht ist ja auch eine friedliche Einigung möglich.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2017 00:16
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Erstmal vielen lieben Dank für eure Hilfe Susi und Malachit

Eine friedliche Einigung wird sicher nicht möglich sein, das kann ich jetzt schon, auch auf Grund der Probleme beim Umgang und der gemeinsamen Sorge, sagen.
Es geht ihr ausschließlich darum, für sich das Beste herauszuholen und das möglichst lange.

Sobald ich weiß, was sie nun genau für BU von mir haben möchte bzw. was sie ausrechnen wird, melde ich mich wieder. Ich hoffe wirklich sehr, dass man meinen Immobilienkredit, der ja schon seit 7 Jahren besteht, anrechnet. Andernfalls steht tatsächlich für mich ein Verkauf der Immobilie zur Debatte....

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2017 15:58
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

und wenn du die Immobilie vermietest?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2017 16:53
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein, an Vermietung habe ich noch nicht gedacht... ich versuche erstmal alles andere mögliche.
Ich denke es steht und fällt alles mit dem Immobilienkredit bzw. dessen (teilweise) Anrechnung bei der Anrechnung des BU.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2017 21:04
(@psoidonuem)
Registriert

Die unverheiratete KM darf aber nicht besser dastehen als eine Ehefrau, daher sind m.E. lediglich 3/7 der Differenz von 1930 und 939 als Betreuungsunterhalt drin, auch wenn der "Schaden" höher ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2017 13:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ja, sie wird nicht bessergestellt als eine Ehefrau, wie groß der Anteil genau ist ergibt sich leider erst aus den konkreten Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG, es ist aber nie mehr als die Hälfte des gemeinsamen Einkommens (beim Elterngeld sind 300 Euro) anrenungsfrei.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2017 14:01