Hi ihr,
nun ist es bei mir soweit, und ich wurde nach etlichen Jahren (scheinbar ohne bestimmten Hintergrund) um Beurkundung gebeten. Gewisses Risiko gibt es immer, ich verdiene auch recht ok - und muss das im nächsten Job nicht zwangsweise auch tun, kenne da die Risiken. Unterhaltsberechnung unstrittig, ich werde titulieren lassen (muss ich ja).
Nun meine Frage: ich habe mich hier schlau gemacht und werde auf jeden Fall auf die Begrenzung bis zur Volljährigkeit bestehen. Trotzdem würde mich eure Meinung hierzu interessieren, ich poste mal den Text aus dem mir vorgeschlagenen Muster:
.........und erklärt nach der Belehrung über die Bedeutung einer Unterhaltsverpflichtungserklärung und der Unterwerfungsklausel folgendes:
I. Ich verpflichte mich, meinem Kind Kind MUSTERMANN geb. 20.02.2020 in XXXXX den Unterhalt zum Ersten eines jeden Monats im Voraus zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters zu zahlen, die rückständigen Beträge sofort.
II. Ich erkenne an, dass meine unter I. übernommene Verpflichtung nach § 1612 a BGB für den Zeitraum ab 01.04.2020 bis (Datum der Volljährigkeit) mtl. 100 % des jeweiligen Mindestunterhaltes der 2. Altersstufe jeweils vermindert um das hälftige Kindergeld gemäß § 1612 b Abs. 1 BGB, derzeit mtl. 100,00 EUR beträgt und verpflichte mich zur Zahlung des jeweiligen Betrages (derzeitiger Zahlbetrag mtl. 1.000,00 EUR).
III. Wegen der Erfüllung der Verbindlichkeit aus dieser Urkunde unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung.
IV. Ich bewillige die Erteilung einer beglaubigten und einer vollstreckbaren Ausfertigung an mein Kind zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters.
Habt Ihr dazu noch Ideen oder Punkte? Ich danke Euch für eure Unterstützung 🙂
Tom
Nur zur Sicherheit: die Zahlen sind Platzhalter, ich zahle derzeit 128%. Aber das ändert wohl nichts (?).
Es fehlt die 3. altersstufe ab 12
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke midnightwish. Ich würde dann korrigieren auf:
I. Ich verpflichte mich, meinem Kind Kind MUSTERMANN geb. 20.02.2020 in XXXXX den Unterhalt zum Ersten eines jeden Monats im Voraus zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters zu zahlen, die rückständigen Beträge sofort.
II. Ich erkenne an, dass meine unter I. übernommene Verpflichtung nach § 1612 a BGB
- für den Zeitraum ab 01.04.2020 bis (Kind wird 12 - 1 Tag) mtl. 100 % des jeweiligen Mindestunterhaltes der 2. Altersstufe jeweils vermindert um das hälftige Kindergeld gemäß § 1612 b Abs. 1 BGB, derzeit mtl. 100,00 EUR,
- und für den Zeitraum (Kind wird 12) bis (Datum Volljährigkeit) mtl. 100 % des jeweiligen Mindestunterhaltes der 3. Altersstufe jeweils vermindert um das hälftige Kindergeld gemäß § 1612 b Abs. 1 BGB, derzeit mtl. 100,00 EUR,
beträgt und verpflichte mich zur Zahlung des jeweiligen Betrages (derzeitiger Zahlbetrag mtl. 1.000,00 EUR)
III. Wegen der Erfüllung der Verbindlichkeit aus dieser Urkunde unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung.
IV. Ich bewillige die Erteilung einer beglaubigten und einer vollstreckbaren Ausfertigung an mein Kind zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters.
Hast Du sonst noch etwas, was ich beachten sollte? Und gilt der neue Unterhalt (Stufe 3) eig. ab dem Monatsanfang des 12 Geb.?
Lieben Dank Dir
Tom
Hallo Tom 821
Das Kindergeld beträgt aktuell 204 € im Monat. Hast Du Dein Einkommen bereinigt? Das heißt von Deinem Dir ausgezahlten Nettolohn die Werbungskosten etc. abgezogen?
LG der Frosch
Sagt mal, diese Unterwerfungsklausel "Wegen der Erfüllung der Verbindlichkeit aus dieser Urkunde unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung." muß immer mit rein?
Denn ich kann ja auch einen Titel, so sagte mir ein Anwalt, auch bei einem Notar anfertigen lassen hne das JA.
Brave. Der Passus muss mit rein, da das Kind Anrecht auf einen vollstreckbaren Titel hat.
Das kann natürlich genauso gut ein Notar machen gegen eine geringe Gebühr. Und meist erspart es die Diskussion der Befristung, die das JA oft ziemlich doof findet.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
im Prinzip geht es nur um diesen Satz "Wegen der Erfüllung der Verbindlichkeit aus dieser Urkunde unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung."
Ansonsten besteht der Unterhaltsanspruch dem Gesetz nach und bedürfte gar keines Titels. Der Sinn des Titels besteht darin, dass sofort vollstreckt werden kann und nicht erst geprüft wird. Der Grund dafür ist, dass es um den Lebensunterhalt des Kindes geht.
VG Susi
Vielen Dank Euch allen.
@Brave: da der Unterhalt dann ja noch nie richtig festgestellt wurde, könnte die Mutter zwar klagen, allerdings kann sich das Monate ziehen und das Kind ist dann im Zweifel verhungert, um es mal drastisch auszudrücken.
Danke auch für den Hinweis zum Kindergeld @der Frosch, nehme ich am Ende noch mit auf. Und ja, ich habe mein Einkommen bereinigt: Altersvorsorge (max), 5% Arbeitsbedingte Aufwendungen, etc.) - hatte hier wenige Diskussionen und komme gerade so in die 128% Stufe (paar € Unterschied) - bin damit recht "happy".
Mir ist klar, dass das Forum hier keine Rechtsberatung anbieten darf & will, trotzdem: falls jemandem noch was auffällt, bin ich sehr dankbar. Ansonsten gebe ich das noch mal kurz zum Anwalt, ist bei mir durch die Rechtsschutz gedeckt.
Herzlich,
Tom
Hallo,
wie gesagt, der Titel dient der sofortigen Vollstreckung.
Dass das JA für die KM tätig werden kann ist daraus entstanden, dass früher ledige Mütter einen Amtsbeistand erhielten, der die Rechte des Kindes vertrat. Daraus ist geworden, dass die KM eine Beistandschaft einrichten lassen kann und dann das JA die Rechte des Kindes vertritt. Dabei ist das JA nicht neutrale Instanz sondern per Definition parteiisch, wobei sich das JA natürlich auch an die gesetzlichen Vorgaben halten muss.
Ein weiterer Grund ist die ausufernde Gesetzgebung, die eben das Recht auf einen Titel festschreibt, ohne das es dafür Gründe geben muss.
Wenn die Höhe des Unterhalts richtig ist und Du die Befristung auf den 18. Geburtstag unterbringen kannst ist alles geregelt. Du kannst den Titel bei jedem JA Deiner Wahl erstellen lassen. Also, wenn sich ein JA stur stellt mit der Befristung, dann kannst Du problemlos zu einem anderen gehen.
VG Susi
In meinem Fall, ich zahle ja brav (136%), aber wenn sie jetzt plötzlich auf die Idee kommt einen Titel einzufordern, dann frag ich mich ob sie das darf und auch damit durchkommt, denn ich zahle ja immer fleißig. Auf die Möglichkeit der Gehltspfändung ihrerseits habe ich da gar keine Lust.
Tom, kanst du mir mal ein PN schicken. Mich interessiert welche Rechtsschutz sowas deckt. Bin gerade auf der Suche nach einer. Danke.
Danke Susi, mache das bei dem JA was bei mir ist (wohne etwas entfernt), habe dort schon um Anpassung bis zur Volljährigkeit gebeten und man hat mir gesagt, das wäre möglich. Würde wohl hier eingefügt:
I. Ich verpflichte mich, meinem Kind Kind MUSTERMANN geb. 20.02.2020 in XXXXX den Unterhalt zum Ersten eines jeden Monats im Voraus zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters zu zahlen, die rückständigen Beträge sofort.
II. Ich erkenne an, dass meine unter I. übernommene Verpflichtung nach § 1612 a BGB
- für den Zeitraum ab 01.04.2020 bis (Kind wird 12 - 1 Tag) mtl. 100 % des jeweiligen Mindestunterhaltes der 2. Altersstufe jeweils vermindert um das hälftige Kindergeld gemäß § 1612 b Abs. 1 BGB, derzeit mtl. 100,00 EUR,
- und für den Zeitraum (Kind wird 12) bis (Datum Volljährigkeit) mtl. 100 % des jeweiligen Mindestunterhaltes der 3. Altersstufe jeweils vermindert um das hälftige Kindergeld gemäß § 1612 b Abs. 1 BGB, derzeit mtl. 100,00 EUR,
beträgt und verpflichte mich zur Zahlung des jeweiligen Betrages (derzeitiger Zahlbetrag mtl. 1.000,00 EUR)
III. Wegen der Erfüllung der Verbindlichkeit aus dieser Urkunde unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung.
IV. Ich bewillige die Erteilung einer beglaubigten und einer vollstreckbaren Ausfertigung an mein Kind zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters.
Hast Du sonst noch etwas, was ich beachten sollte? Und gilt der neue Unterhalt (Stufe 3) eig. ab dem Monatsanfang des 12 Geb.?
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Edit: Vollzitat gelöscht
In meinem Fall, ich zahle ja brav (136%), aber wenn sie jetzt plötzlich auf die Idee kommt einen Titel einzufordern, dann frag ich mich ob sie das darf und auch damit durchkommt, denn ich zahle ja immer fleißig. Auf die Möglichkeit der Gehltspfändung ihrerseits habe ich da gar keine Lust.
Tom, kanst du mir mal ein PN schicken. Mich interessiert welche Rechtsschutz sowas deckt. Bin gerade auf der Suche nach einer. Danke.
Mache ich gerne, Brave. PM kommt. Zur Gehaltspfändung: da habe ich auch eher weniger Lust drauf, allerdings muss es ja nicht dazu kommen. Zahle auch immer brav und nie zu spät. Das einzige Risiko ist halt "selbst verschuldete" Arbeitslosigkeit oder ähnliches. Und dass man den Titel eben erst - erinnere mich dunkel - 6 Monaten nach der Gehaltsänderung ändern lassen kann oder sowas, heißt hier eigentlich was zurücklegen muss. Ich denke mir das so: ich möchte und werde zahlen, und da ich kein Mangelfall bin und mir es (zumindest derzeit) finanziell gut geht, ist der Weg zur Pfändung weit weg. Und wenn es mal zu einer Pfändung kommt, habe ich ganz andere Probleme.
Update: schickst Du mir mal eine PM Brave, finde es nicht ^^
Update: schickst Du mir mal eine PM Brave, finde es nicht ^^
Deine Email schein 'versteckt' in deinem Profil, daher kann ich dir nix schicken. Du müßtest mir eigentlich eine Nachricht schicken können, über mein Profil.
Hallo @Brave/ @Tom821
Das mit der PM- Funktion hier im Board ist etwas tricky/ verwirrend...
Oben Links, unter dem Menüpunkt "Hauptmenü" - Community
-> Deine Daten; -> da versteckt sich dann die PM/ PN - Funktion.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Witzig, habs gefunden. Brave - Du hast eine PM 🙂 Danke Euch
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EDIT: Zitat gelöscht. @ Tom, kannst du bitte auf "antworten" statt auf "zitieren" klicken? Wenn du zitierst, dann bitte nir die relevanten Teile und keine vollständigen Beiträge. Danke
So eine Frage dazu, ob ich das jetzt Richtig verstanden habe. JA möchte das ich die Beurkundung auf vollstreckbaren Titel mache.
Also kann ich das ohne Probleme Unterschreiben, ohne das mir die KM etwas kann. Ich bezahle jeden Monat den Unterhalt der vom JA ausgerechnet wurde.
Aber wie sieht es aus, da ich weiß das die KM Privat Insolvenz hat (schon bevor wir zusammen waren), und meines Erachtens etwas über ihre Möglichkeiten lebt. Von der Insolvenz wusste ich während der Beziehung nichts. Habe wenig Lust, wenn die KM in Finanzielle Schwierigkeiten, das sie dann einfach beim JA behauptet, das ich kein Unterhalt Bezahlt habe, und diese direkt bei mir Pfänden.
Danke
Hallo RainerPV,
Was steht denn konkret in dem Titel drin, den du unterschreiben sollst? Vollstreckbar wird der sowieso sein, sonst macht das ja keinen Sinn.
Ist der Titel unbefristet? Wie alt sind deine Kinder?
Servus RainerPV!
Habe wenig Lust, wenn die KM in Finanzielle Schwierigkeiten, das sie dann einfach beim JA behauptet, das ich kein Unterhalt Bezahlt habe, und diese direkt bei mir Pfänden.
Ich gehe davon aus, dass Du die bisherigen (und ordentlich ermittelten) KU-Zahlungen nachweisen kannst, insofern lass KM einfach behaupten.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!