Beurkundung vom Unt...
 
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Beurkundung vom Unterhalt!

 
(@ladyc)
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Hallo liebe Leute!
Bin hier gerade auf diese tolle Seite gestoßen weil ich im Internet nach Information gesucht habe.
Also erstmal kurz zu mir (besser gesagt UNS).
Mein Freund hat seit 7 Jahren eine Tocher...hat sie aber seit sie 2 war nicht mehr gesehen! Also absolut kein Kontakt!
Kontaktaufnahmen sind mit dieser Kindesmutter auch nicht möglich...
Mein Guter bezahlt jeden Monat fein sein Unterhalt...muss sogar immer noch Rückzahlung leisten weil er vor 4 Jahren mal arbeitlos war...selbst Kontofändungen fanden schon statt (welche Kindesmutter veranlasst hat), da das Geld nicht pünktlich am Zahltag auf ihrem Konto war!!!
Nun folgendes...bisher musste er 224€ Unterhalt bezahlen...da er aber eine Lohnerhöhung bekommen hat...sollter er nun ab 1.1.2009 240€ zahlen. Diesen Bescheid hat er aber erst Ende März erhalten. Er wird nun im Schreiben darauf hingewiesen den neuen Betrag an die Kindesmutter SOFORT zu zahlen! Letzte Woche hat er also ganz brav den Dauerauftrag geändert und wir jetzt aber vom JA aufgefordert...man kann schon sagen gezwungen...eine Beurkundung deim JA vorzunemen.
Nun die Frage...wozu ist diese Beurkundung denn gut? Auf dem JA wurde ihm erzählt sie sei zur Sicherheit des Kindes, damit man im Falle einer Nichtzahlung sein Konto fänden kann...ich glauch ich spinne!!!
Muss er diese Beurkundung wirklich unterschreiben? Hab auch schon gelesen das man die bei einem Notar machen sollte...was steht denn in so einer Beurkndung drin?

Wir Danken schon im Vorraus für eure Hilfe...haben sie mittlerweile auch nötig!!  ;(

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2009 23:33
(@pappasorglos)
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Hallo Frau C,

Du müsstest bisschen genauer scheiben, ob es bisher einen Titel gab und was da drauf stand.

Prinzipiell dürfen sie rückwirkend nur fordern, wenn sie in Verzug gesetzt haben, ich gehe aber mal davon aus, dass das durch die Aufforderung zur Auskunftserteilung so rechtzeitig geschehen ist, dass sie ab 1.1.2009 fordern dürfen.

Euch kommt entgegen, dass Ihr für April den halben Kinderbonus anrechnen dürft, also ist für die Nachzahlung Januar bis Mai ja nur (240-224)*5-50 = 30€ fällig -> Bezahlen und gut ist. In dem Fall kann auch niemand Terror machen wegen dem halben Kinderbonus, weil es gibt ja keinen Titel, zumindest nicht über 240€.

Beurkundung besteht prinzipiell ein Anspruch und dient natürlich dazu, Euch umgehend einen Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen zu können, wenns mal länger dauert. Was in der Urkunde steht bestimmt aber der Verpflichtete - und da nicht beschwatzen lassen wenn man das Formular angeblich nicht ändern kann. Die Urkunde kann z.B. statisch sein, sollte die Kindergeldverrechnung aber explizit erwähnen, und zum 18. Lebensjahr befristet.

240€ ist der Mindetunterhalt in der Altersstufe, da wird nicht viel dran zu rütteln sein. Dennoch könnte man das mit den Einkommenszahlen, Fahrtkosten etc. mal gegenchecken.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2009 00:23
(@ladyc)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnelle Antwort.
Nun noch was, mein Partner sagte er habe bis Dato gar nicht gewusst das er einen Titel hat. Ich denke er hat das vor 7 Jahren mal unteschrieben und kann sich eben nun nicht mehr erinnern? Wie kann man herausfinden was man für einen Titel hat?
Und wenn man das dann weis, wie geht man weiter vor? Am besten zu einem Notar und selber entscheiden was drinn stehen soll?
Die 240€ die er jetzt zahlen soll, haben die schon aus seinem aktuellen Gehalt berechnet (Fahrgeld, Arbeitskleidung etc.) alles schon mit eingerechnet....glaubst du das sich da gegenrechnet trotzdem nochmal lohnt? Denn da er ja nach Stunden bezahlt wir ist das Gehalt jeden Monat unterschiedlich...mal mehr, mal weniger!

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2009 22:04
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie kann man herausfinden was man für einen Titel hat?

Er müsste aber eigentlich schon eine Abschrift haben? Aber irgendwie kamen die 224€ doch zustande, er zahlt das ja nicht so seit 7 Jahren. Wahrscheinlich ist der Titel dynamisch und das JA schreibt ihm ab und zu Liebesbriefe über neue Tabellen und neue Alterstufen?

Wenn er keine Abschrift hat kann er ja mal beim JA danach fragen. Interessant wäre z.B. die Begrenzung zum 18. Lebensjahr.

Am besten zu einem Notar und selber entscheiden was drinn stehen soll?

Notar kostet Geld, JA kostet kein Geld und muss auch genau das beurkunden, was der Verpflichtete beurkundet haben will, auch wenn sie da gerne Tricks spielen und dummes Zeugs erzählen. Wenn er statt einen dynamischen Titel nur einen über genau 322€ abzüglich halbem Kindergeld undbefristet bis zum 18. Geburtstag unterschreiben will, dann müssen die das so ausstellen.

...glaubst du das sich da gegenrechnet trotzdem nochmal lohnt? Denn da er ja nach Stunden bezahlt wir ist das Gehalt jeden Monat unterschiedlich...mal mehr, mal weniger!

Das würde ich einfach daran festmachen, ob er das Gefühl hat, dass ihm die Luft ausgeht oder er, zwar ohne Luxus, dennoch gut über die Runden kommt und dabei nicht nur Nudeln mit Tomatensosse isst.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2009 23:39
(@honey-bee)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich meld mich jetzt auch mal zu Wort.
Von mir gibt es hier ja auch schon einen Betrag über die Beurkundung Notar / Jugendamt.
Ich sollte auch auf dem Jungendamt unterschreiben aber da auch kein Weg reinführte Ergänzungen zu machen wie eine Begrenzung der Laufzeit usw. bin ich zum Notar.
Und ich kann dir sagen es ist nicht teuer!!!
Ich sehe den Vorteil darin das man sich ja nicht für 20 jahre festlegen kann, morgen kann ich arbeitslos sein und mir hingt ein Titel aus besseren Zeiten hinterher.
Und mit einem befristeten Titel  der irgendwann ausläuft kann ich lieber eine Neuberechnung an die derzeitige Situation erreichen und mir laufen nicht so hohe Schulden auf.

MFG

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2009 12:35
(@ladyc)
Schon was gesagt Registriert

Hallo..also ich habe mal bei einem Notar angerufen und ihn gefragt was er zu so einer Beurkundung sagt. Er sagte wir sollen das ruhig beim JA machen da es da nix kostet. Und den bestehen Titel (dynamisch) kann man auch beliebig umändern auf statisch und das JA muss das annehmen. Und außerdem sollte man erstmal eine Laufzeit festlegen...der Naotar kam mir ein bisschen gelangweilt vor deswegen wollt ich  nochmal nachfragen was ihr dazu sagt! Und ich habe gelesen das man ja bei der Beurkundung den Zahlungbetrag angeben muss...allerdings nur 90%...gibt das nicht ärger wenn man da einfach weniger reinschreibt?

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2009 19:06
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Lady C,
ich habe einmal auf dem JA angerufen wegen einer Titeländerung da mein LG Netto so an die 300€ weniger verdient dort wurde mir gesagt das ginge nur mit einverständnis der Mutter da sie den Titel hat obwohl er ihn hat ausstellen lassen. Im Moment zahlt er den Mindestunterhalt laut Tabelle  6-11 Jährige  Dynamisch ,im bleiben 820€ Netto.Wollte ihn auf einen festen Betrag ändern lassen denn wenn die Kids älter werden bleiben im nur noch knapp 700€ zum Leben. Da sie da nie mitmachen würde haben wir es nie weiter verfolgt.
Wäre aber schön wenn es wirklich so einfach wäre.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2009 20:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Falls es einen bestehenden Titel gibt kann er nicht einfach durch einen neuen Titel bei einem Notar relativiert werden - egal in welche Richtung. Der alte Titel behält zumindest ebenfalls Gültigkeit - mit allem was darin steht. Ein bereits bestehender gültiger Titel kann lediglich über freiwillige Abänderung desselben, ggf durch Anfechtung vor Gericht, verändert werden.
Um hier Klarheit zu bekommen bzw. konkretere Hinweise zu geben wäre mehr Input hilfreich. 😉
Absolut notwendig dafür ist der genaue Wortlaut des bestehenden Titels. Dieser, und nur dieser, regelt die UH-Verpflichtung. Dabei ist es vollkommen egal, ob irgend jemand eine andere Meinung vertritt.

Wenn es bei euch vor Gericht geht bedenkt aber auch, dass ihm eine Haushaltsersparnis durch euer Zusammenleben entgegengehalten werden könnte, welche widerum seinen SB senken würde.

Und ein Hinweis sei gestattet. Nur das unterschreiben, was klar verständlich, realistisch, korrekt und alles sonst noch ist. Besteht die leiseste Vermutung, dass es irgendwie unangemessen zugeht - Finger weg vom Kuli und Rat einholen. Einen erstmal gezeichneten Titel wird man kaum noch los.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2009 02:05
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Oldie ,
genau so hat es der Herr vom JA auch gesagt.Auch das mit dem Selbstbehalt ist klar hat man ja schon oft gelesen ich glaube den konnen sie bis auf 720€ kürzen wenn man mit jemanden zusammenlebt.Deshalb haben wir auch nichts weiteres unternommen.
Auch hätten wir wahrscheinlich wenig Erfolg bei einer Abänderungsklage da die Einkommensverminderung "selbstverschuldet"war durch arbeitswechsel. Obwohl der nicht leichtfertig war den nach seinem Umzug war sein berufsbedingter Aufwand zu groß 190 Km täglich. Auch war der Umzug nicht leichtferdig aber was man so hier gelesen hat würde das bei Berrechung des UH keinen interessieren.Höchstens eventtuell noch die Umgangskosten wenn die extrem hoch sind so unser RA.selbst da glaube ich nciht daran.

Grüße
Andrea

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2009 12:29
(@ladyc)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute...das klingt ja nicht so gut! Das heißt jetzt also mein Partner soll aufs JA und brav einfach seinen bestehenden dynamischen Titel unterzeichnen...in dem weder eine Laufzeit noch ein fester Geldbetrag drinnsteh?!
Was ist wenn er das nicht macht und einen statischen Titel haben möchte? Kann man das verlangen...wenigstens gerichtlich oder so? Abänderungsklage vielleicht?
Also wirklich...dieser Staat ist so richtig Vaterfeindlich...hauptsache der arbeitslosen Mutter gehts gut und wie der Alter um die Runden kommt ist doch jedem egal...unglaublich!  😡

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2009 22:15




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi LadyC

So ein Titel über KU, ob unbefristet und auch dynamisch, ist kein Beinbruch. Er schreibt lediglich den gesetzlichen Anspruch des Kindes fest. Und bei Volljährigkeit des Kindes kann man sich auch mit dem Kind selber einigen, wie weiter zu verfahren ist - die harte Schiene oder zwischenmenschlich.

Geht da mal etwas lockerer ran und legt den Schwerpunkt eher auf einen vernünftigen und angenehmen Umgang mit dem Kind. Klappt das, sieht die Welt gleich ganz anders aus.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2009 13:52
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo @LadyC,

ich lese zwar nur mit, verstehe aber nicht, dass er

... soll aufs JA und brav einfach seinen bestehenden dynamischen Titel unterzeichnen...in dem weder eine Laufzeit noch ein fester Geldbetrag drinnsteh?!...

seinen bestehenden Titel (müsste der nicht schon unterschrieben sein?) unterzeichnen soll? Oder geht es um einen neuen Titel?

Und - ich bin hier nicht der Fachmann - mir stellt sich die Frage, ob der vom JA vorgelegte Titel so im Wortlaut und Zahlbetrag unterschrieben werden muss (wie oldie geschrieben hatte). Warum nicht auf statisch und auf das 18. LJ begrenzt?

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2009 14:19
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

... mir stellt sich die Frage, ob der vom JA vorgelegte Titel so im Wortlaut und Zahlbetrag unterschrieben werden muss (wie oldie geschrieben hatte). Warum nicht auf statisch und auf das 18. LJ begrenzt?

Nee nee - das habe ich keinesfalls gesagt - werde mich auch schwer vor hüten. Beim JA ist alles "freiwillig". Doch kommt das JA nicht weiter wird es aller Wahrscheinlichkeit nach klagen und ein Gericht kennt da kein Pardon. Selbst der UHVK wurde vor einigen Wochen der Anspruch auf einen dyn. Titel durch ein OLG zuerkannt.
In dem Fall hier kann versucht werden, auf der Notarstelle beim JA bei der Abänderung des Titels diese Änderungen mitaufzunehmen. Wie gesagt - man kann es versuchen, einen Anspruch hat man nicht. Und nicht vergessen - es existiert bereits ein Titel, wo schon diese Dinge geregelt wurden.

Ich selber habe fast 2 Jahrzehnte mit einem dyn. und unbefristeten Titel gelebt, habe auch einvernehmliche vorübergehende Veränderungen zu meinem Vorteil durchgesetzt bekommen. Die Dynamik im Titel stört mich nicht, eher die fehlende Befristung - die kann richtig problematisch werden.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2009 14:34
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke @oldie,

wollte den Thread nicht zerfleddern.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2009 14:44
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

@ oldie
Hallo,
da du mit dieser Titelsache schon so viel Erfahrung damit gemacht hast wollte ich nochmals nachhaken.
"Einvernehmliche" vorübergehende"Veränderung" du meinst dann mit Absprache der KM .Und in wie weit kann eine Unbefristung problematisch werden?

Danke schon mal
Andrea

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2009 18:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ein unbefristeter Titel ist von daher problematisch, das er eine unbegrenzte Gültigkeit hat.

Wird nun das Kind volljährig oder beginnt eine Ausbildung ändern sich ja die zu zahlenden Beträge bzw. fallen ganz weg, wenn nämlich das Kind keiner Ausbildung nachgeht.

Ist nun der Titel unbefristet und das KMind verweigert die herausgabe muß auf herausgabe geklagt werden. Bis dahin wird weiterhin KU gazahlt, da ja sonst vollstreckt wird. Stellt dann das Gericht fest, das der KU geringer ausfällt, kann man diesen nicht zurückfordern. Und u.U verliert man viel Geld, da sich so ein Verfahren lange hinziehen kann.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2009 18:39
(@ladyc)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute...
wenn ein dynamischer Titel wie oldie sagt kein Beinbruch ist muss ich mal bei volgendem Zitat nachfragen...

Ein unbefristeter Titel ist von daher problematisch, das er eine unbegrenzte Gültigkeit hat.....UND....Ist nun der Titel unbefristet und das KMind verweigert die herausgabe muß auf herausgabe geklagt werden. Bis dahin wird weiterhin KU gazahlt, da ja sonst vollstreckt wird. Stellt dann das Gericht fest, das der KU geringer ausfällt, kann man diesen nicht zurückfordern. Und u.U verliert man viel Geld, da sich so ein Verfahren lange hinziehen kann.

das heißt ja irgendwie och das man mit einem dyn.Titel doch irgendwie die A*karte gezogen hat...und wenn nicht dann würde ich gern noch wissen...

[Ich selber habe fast 2 Jahrzehnte mit einem dyn. und unbefristeten Titel gelebt, habe auch einvernehmliche vorübergehende Veränderungen zu meinem Vorteil durchgesetzt bekommen. Die Dynamik im Titel stört mich nicht, eher die fehlende Befristung - die kann richtig problematisch werden/quote]

wie hast du denn deinen Vorteil durchgesetzt?

Und was mich noch interessiert ist folgende Aussage....

Beim JA ist alles "freiwillig". Doch kommt das JA nicht weiter wird es aller Wahrscheinlichkeit nach klagen und ein Gericht kennt da kein Pardon. Selbst der UHVK wurde vor einigen Wochen der Anspruch auf einen dyn. Titel durch ein OLG zuerkannt.

Wie denn freiwillig? Denn wenn er nicht zustimmt seinen dyn.Titel zu behalten wird er ja verklagt?

Danke im Vorauss für die Antwort...is mir bisschen peinlich so viel zu fragen  :redhead:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2009 19:26
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi LadyC

Dyn. Titel heisst doch lediglich, dass der UH-Pflichtige Änderungen bei Anpassung der DDT oder KG selbstständig vorzunehmen hat bzw. diesen unterworfen wird. Über kurz oder lang passiert dies bei einem stat. Titel ebenfalls. Befristung hat nichts damit zu tun, ob ein Titel statisch oder dynamisch ist, sondern markiert das Auslaufen eines UH-Anspruches. Bei Erreichen der Befristung muss der UH-Anspruch neu nachgewiesen werden, ebenso wird neu verhandelt, wer denn jetzt alles in welchem Umfang verpflichtet ist. Da ab dem 18. Geburtstag beide ET barunterhaltspflichtig werden und die Bemessungsgrundlage sich ändert geschieht das zwangsläufig.

wie hast du denn deinen Vorteil durchgesetzt?

Wie gesagt - ich hatte einen unbefristeten dyn. Titel. Trotzdem war es möglich, den titulierten Betrag von ca. 350 DM auf ca 120 DM runterzuschrauben wegen fehlender Leistungsfähigkeit (Umschulung). Dies war in soweit ein Vorteil, als das ein Gericht problemlos mir ein fiktives Gehalt unterstellen hätte können, das ganze Prozedere einvernehmlich mit dem JA geregelt wurde (von der KM hatte ich dabei nie was gehört), die UHVK einsprang, ohne das Schulden meinerseits aufgelaufen sind und dabei alles problemlos an zwei Terminen geklärt wurde - ohne neuen Titel, ohne Abänderungsklage,ohne RA. Wenn niemand einem Stöckchen hinwirft braucht man auch nicht zu springen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2009 19:49
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Sorry LadyC
ist ja eigentlich dein Treat der mich aber auch brennend interessiert,darum Danke Tina und Oldie.

LG Andrea

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2009 22:35
(@benunik)
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Hallo Leute

Passt zwar nicht so ganz her, aber ich finde , normalerweise dürfte keiner mehr in der jetztigen Situation bzgl. Wirtschaftskrise, gezwungen werden einen Titel zu unterschreiben.

Bei vielen wird Kurzarbeit angemeldet und keiner weiss, wie es um seinen Job steht, natürlich gebe es die Abänderungsklage, aber das wäre doch auch nur ein ständiges hin und her.

mfg

benunik

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2009 12:04