Hallo,
ich habe letztens in einem Urteil des BGH gelesen, dass Kosten für Betreuung von Kindern im Kindergarten als erzieherisch eingestuft werden und daher von beiden Elternteilen getragen werden müssen, da sie einen sog. Mehrbedarf darstellen.
Für eine Ganztagesbetreuung wurde gesagt, dass die eine Halbtagsbetreuung übersteigenden Kosten auf beide Elternteile aufgeteilt werden. Die halbtägige Betreuung wäre mit Zahlung des KU abgedeckt.
Meine Frage ist, ob dies ausschließlich für Kindergärten so zu sehen ist oder ob ein solches Urteil auch auf eine Betreuung im Hort (nach der Schule) anzuwenden ist.
Zur Info:
Bisher zahle ich KU nach D. Tabelle und trage daneben auch die Hälfte der Hortkosten und der Busfahrkarten, übernehme die Ausbildungsvorsorge und spare zudem noch.
Zu der Frage komme ich deswegen, weil sich meine Exfrau trotzdem dass es niemals Zahlungsverzögerungen gab, an das Jugendamt wendet ich würde zuwenig bezahlen. Grundsätzlich eine Frechheit, denn sie hätte ja auch mit mir darüber sprechen können.
Freue mich schon auf die Antworten und vielen Dank vorab natürlich.
Hi,
dann lass mal das JA rechnen und stelle die Zahlungen für die Bsufahrkarten, die Ausbildungsversicherung und das Sparen ein. Denn diese 3 Dinge sind auf jeden Fall nicht zu übernehmen.
Busfahrkarten? Warum, wird die Fahrt zur Schule nicht von der Schule übernommen?
Ausbildungsversicherung kannst du deine Ex vor die Wahl stellen, diese aus dem KU selbst weiterzuzahlen oder du kündigst eben.
Was den Hort angeht. Puh. das wird wohl eine FRage sein, die zu diskutieren wäre. Warum geht das Kind in den Hort? Wie alt ist das Kind? Und was macht Mama in der Zeit?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
danke für die fixe Antwort.
Mein Sohn ist 8 Jahre alt, geht i die 2. Klasse und besucht nach der Schule den Hort, den er nur mit dem Bus erreicht.
Meine Ex ist berufstätig, daher geht es nicht ohne Hort.
Die Ausbildungsversicherung einzustellen schadet ja nur meinem Sohn. Meine Ex hätte diese schon längst gekündigt und das Geld verfügt.
Hi
Hortkosten. Diese Frage hatte ich mal so ähnlich beantwortet:
Dieses Urteil des BGH stuft den KiTa-besuch als "erzieherische Maßnahme" ein. Okay. Doch ein Hort kann schlecht als solche deklariert werden. So gesehen trifft dieses Urteil nicht den Posten "Hort" und kann nicht analog angewendet werden. Hierzu wäre ein neues höchstrichterl. Urteil erforderlich, welches bis jetzt ausgeblieben ist.
Und:
Warum wohl? Ist diese Konstellation etwa neu? Anders gefragt: Wenn sowohl KiTa als auch Hort eine erzieherische Betreuung darstellen und ein Kind nacheinander beides besucht (ganztags) - ja was ist dann noch von der grundsätzlichen Betreungstätigkeit des betreffenden ET übrig? 1 Stunde früh, 3-5 Stunden nachmittags/abends (je älter um so mehr Stunden - aber auch weniger Betreuungsbedarf da grösser), und Nachts schläft das Kind. WE's zählen nicht, da ja 2 wöchentlicher WE-Umgang stattfindet.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
Die Ausbildungsversicherung einzustellen schadet ja nur meinem Sohn. Meine Ex hätte diese schon längst gekündigt und das Geld verfügt.
ich hab ja auch nicht explizit gesagt, das du die dann wirklich nicht mehr zahlen sollst. Nur der Ex mal den Ball zuspielen. In etwa so:
Och mein liebes Ex-Schnuckiputzi,
schön das du dich beim JA erkundigst und neu berechnen lassen möchtest, wei ldu der Meinung bist, das ich zu wenig KU zahle. Vorsorglich mache ich dich bereits jetzt darauf aufmerksam, das ich neben dem KU, den ich dir zu treuen Händen für unser Kind überweise, die Fahrkarten, die Ausbildungsversicherung und monatliche Sparbeträge von mir getragen werden. Da diese Dinge bereits mit dem KU abgegolten sind, werde ich, diese Leistungen einstellen.
Für die Fahtkarten mußt du in Zukunft selebr sorgen, dafür ist ja der KU da. Bei der Ausbildungsversicherung kannst du dir aussuchen, ob ich sie kündige oder du bereit bsit die Beiträge aus dem Utnerhalt zu bestreiten. Das Sparbuch lasse ich unberührt, werde aber nichts mehr darauf einzahlen. Unser Sohn bekommt mit seinem 18. Geburtstag von mir ausgehändigt...
Da du dir ja sicher bist, das ich bisher zu wenig zahle wird es dir ein leichtes sein aus dem neu berechneten Unterhalt des JA die beiden oben genannten Posten zu bezahlen. Meine Verteilmasse wird ja durch eine Neuberechnung nicht höher, das vorhandene Geld wird ja nur anders verteilt.
Dein Ex
Und dann abwarten wie sie reagiert. Die Fahrkarten würde ich so oder so nicht mehr finanzieren.
Die Ausbildungsversicherung kannst du ja stillschweigend weiterzahlen. Mußt du ihr ja nicht verraten 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
zu den Hortkosten möchte ich darauf hinweisen, dass zumindest im Berliner Hortkostengesetz konkret drin steht, dass bei getrennt lebenden Eltern die Hortkosten nur aufgrund des Einkommens des Elternteiles berechnet werden, bei dem das Kind lebt. Sprich, aufgrund der Leistungsfähigkeit dieses Elternteiles. Wenn sich jetzt der Unterhaltspflichtige auch noch an den Hortkosten beteiligen muss, würde es dadurch aus meiner Sicht zu einer Schieflage kommen, und der Elternteil mit Kind würde unter seiner Leistungsfähigkeit bleiben. Das benachteiligt alle nicht getrennt lebenden Eltern, denn da wird die Leistungsfähigkeit ja aus beiden Einkommen berechnet und keiner zahlt was zu.
Außerdem kann sie die Hortkkosten auch noch steuerlich geltend machen.
Auch kann ich oldies argumentation gut nachvollziehen und würde deshalb eine Hortkostenbeteiligung nicht akzeptieren.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo Ginnie,
wie ist das im "Berliner Kindergartengesetz" geregelt?
Steht das da auch (noch) so drin?
Denn das war mein erster Gedanke, als die Urteile zu den KiGa-Kosten aufkamen:
Da werden dann ab sofort, die Gebühren anhand beider Einkommen berechnet und auch dieser Betrag umgehend ins Staatssäckel umgeleitet.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
in Berlin wird das Haushaltseinkommen zu Grunde gelegt, also das Einkommen von Kind und Elternteil, bei dem das Kind lebt.
HIER § 1 (1) TKBG
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."