Ich soll bis 8.6 einen neuen Titel unterschreiben weil ich eine Gruppe hoeher eingestuft worden bin. ..
Moin,
ja, immer diese lustige Terminsetzung, um die Dringlichkeit zu unterstreichen. Vergiss den Termin, wenn Du noch nicht genau weißt, was zu tun ist,
und lass Dich nicht unter Druck setzen. Einknicken kann man jederzeit. In der Regel gibt es ne Mahnung mit einem neuen Termin, wenn Du nicht
reagierst.
Eine Stufe höher allein rechtfertigt keinen neuen Titel, wenn der Anstieg weniger als 10 % beträgt. Da gibt es ein Urteil, wenn ich mich richtig entsinne.
Müsste ich aber mal raussuchen.
LG,
Mux
Ich meine, die 10% Regel gilt nur wenn es darum geht, vor Ablauf der 2 Jahre eine Erhöhung verlangen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Und wie gesagt, ich kenne kein Gericht, dass sich die Blöße gegeben hätte, diesen Schwachsinn weiter zu treiben.
Hm, OLG Saarbrücken, Urteil vom 1. 12. 1999 - 9 UF 14/99?
Ich meine, die 10% Regel gilt nur wenn es darum geht, vor Ablauf der 2 Jahre eine Erhöhung verlangen.
Ich habe seinerzeit die Forderung nach einer Titelneuerstellung wegen Höherstufung meines Lieblings-JA mit einem Beschluss
gekontert, der lautete, dass kein neuer Titel ausgestellt werden muss, wenn um eine Stufe höhergestuft wird und die Steigerung
weniger als 10 % ausmacht. Ich muss aber nochmal nachgraben. Das hier ist aus dem Kopf und ist ne Zeit her.
LG,
Mux
Jepp, die 10 % Regelund hat mir 2012 geholfen.
Jetzt soll ich von 346,- auf 398,- raufgestuft werden. Das sind leider mehr als 10 %.
Da hat sich leider die runterstufung vor 3 Jahren nicht ausgezahlt. Das waren 16,- Monatlich.
Da meine Tochter Studieren will, werden es mit der neuen Stufe schnell ein paar Euronen mehr...
Hallo Rufus,
normalerweise wird es im Unterhalt günstiger, wenn das Kind studiert. Dass solltest Du durchaus entspannter sehen. "Probleme" bereiten höchstens die Restmonate, wo das Kind noch minderjährig oder privilegiert ist (also bis zum Abi).
VG Susi
Ich würde versuchen, den neuen Titel beim Notar zu fertigen: Die Höhe des Unterhalts wie die den wollen und wie er ja auch korrekt zu sein scheint, dann die Befristung bis zum 18. Geburtstag unauffällig unterwurschteln und damit alle älteren Titel als ungültig erklären.
Vielleicht klappt es ja. Und wenn sich dann einer aufregt, dann kann man immer noch weitersehen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin
Ich würde versuchen, den neuen Titel beim Notar zu fertigen:
Geht nicht, da dann zwei Titel existieren würden. Es geht schließlich um die Abänderung eines bestehenden Titels. 😉
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Na da der ja nach oben abgeändert wird, kann er den doch auch beim Notar abändern, oder?
Ich zahle statt 123 Euro lt. Titel vom 32.5.2012 in Abänderung dieses Titels 456 Euro bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin
Selbst wenn mit der Erhöhung der UH-Leistung - welche lediglich der gesetzlichen Vorgabe entspricht und keinesfalls freiwillig sprich oberhalb des gesetzlichen Anspruchs liegt - erfolgt, ist eine Befristung der bestehenden Verpflichtung formal nicht möglich. Von daher wäre es scheinheilig, "angeblich freiwillig" den Titel anzupassen, da sowieso eine rechtliche Durchsetzung jederzeit möglich ist - ohne Beschränkung der Frist.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Rufus,
Bereinigtes Einkommen 2050,- Ein Unterhaltzgläubiger, der Tietel ist nicht befristet.....
Wenn du magst, dann stelle doch mal die Berechnung zur Bereinigung deines Einkommens hier ein. Es wäre nicht das erste Mal, dass sich ein Jugendamt zu Lasten des Unterhaltspflichtigen irrt - zwar ist in deinem Fall die nächst niedrigere Zeile des Düsseldorfer Tabelle noch 150 Euro entfernt, aber ich denke, es ist dennoch sinnvoll, den Experten vom Jugendamt auf die Finger zu schauen.
Dann noch ein paar Takte zur anstehenden Volljährigkeit. Wie du vermutlich weißt, wird dann auch die Frau Mama barunterhaltspflichtig; sofern bei ihr was zu holen ist, wird auch dies deine Unterhaltszahlung reduzieren. Wenn ich mich recht erinnere (aber da müsste ich mal genauer nachforschen), dann gibt es ab dem Moment, wo zwei Unterhaltspflichtige an Bord sind, normalerweise auch keine Hochstufung laut Anmerkung 1 zur Düsseldorfer Tabelle mehr (weil die Hochstufung spätestens dann nicht mehr praktikabel ist, wenn die beiden Unterhaltspflichtigen eine unterschiedliche Gesamtzahl von Unterhaltsbedürftigen zu bedienen haben).
Aus diesen und den bereits zuvor genannten Gründen würde ich auf alle Fälle zusehen, eine Befristung auf den 18. Geburtstag reinzudrücken. Meinetwegen mit der expliziten Angabe, dass die neue, höhere Verpflichtung auf den 18. Geburtstag befristet ist aber danach der alte Titel wieder gilt, oder mit einem "zweigeteilten" Titel für die Zeit vor und nach dem 18. Geburtstag, wobei für die Zeit nach dem 18. Geburtstag dann halt halbwegs sinnvolle Annahmen getroffen werden müssten.
Wie viele Monate sind's denn noch, bis die junge Dame volljährig wird? Eventuell ist es auch eine Überlegung wert, hier gegenüber dem Jugendamt gnadenlos auf Zeit zu spielen. Zur Klarstellung: Das wird nichts daran ändern, wie viel Unterhalt du für jetzt und die nächsten Monate zahlen musst, ggf. wird halt nachgefordert (was rechtens ist, weil du ja offiziell zur Einkommensauskunft zwecks Unterhaltsneufestsetzung aufgefordert wurdest) - es geht "nur" darum, dass du nicht in ein paar Monaten einen Titel an der Backe hast, der für die Verhältnisse ab Volljährigkeit zu hoch ist, und der dann erst wieder mühsam aus der Welt geschafft werden muss.
Friedlichere Variante, sofern du mit der Kindesmutter halbwegs vernünftig reden kannst: Erhöhte Unterhaltszahlung ab sofort (bzw. rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Aufforderung zur Einkommensauskunft), sie pfeift das Jugendamt zurück oder beendet die Beistandschaft, der Titel bleibt vorerst unverändert bestehen, rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag gibt's eine Neuberechnung - und dann entweder eine Neutitulierung (für beide Elternteile?) oder eine Rückgabe des Titels kurz vor Volljährigkeit. Ob danach dann wieder ein Titel gefordert wird, liegt dann nicht mehr an der Mutter, sondern an der Tochter.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. auch von mir ein fettes "Dankeschön" an die Richter vom OLG Hamm, dass derlei Klimmzüge für Unterhaltspflichtige bei nahender Volljährigkeit des Unterhaltsberechtigten nötig sind - und es sind genau solche Richter, die dafür gesorgt haben, dass ich persönlich das Wort "Jurist" inzwischen als Schimpfwort verwende.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
ich halte die Idee von Malachit für sehr gut, es wird aber nur funktionieren, wenn der Geburtstag nicht zu weit weg liegt.
Damit es keine zu böse Überraschungen gibt, würde ich die "friedliche Variante" empfehlen und den neuen Unterhalt ab Aufforderung zur Auskunft zahlen. Damit bleibt nur noch die Frage der Titulierung. Es gibt zwar einen Anspruch auf einen Titel seitens des Kindes, aber hier kannst Du erst einmal auf Zeit spielen. Entweder es wird mit Befristung tituliert oder es wird erst einmal nicht tituliert. Letzlich müsste man Dich verklagen, aber das kann dauern.
Wie gesagt, wir rechnen auch gern für Dich, wie hoch der Unterhalt nach dem 18. Geburtstag wäre. Dazu müssten wir wissen, was macht die Tochter dann, also insbesondere macht sie noch eine allgemeine Schulausbildung und wohnt sie noch zu Hause, hat sie Einkommen, wie hoch ist in etwa das Einkommen der KM.
VG Susi
Guten morgen,
es ist nicht gesagt, dass sich andere Oberlandesgerichte dem einen Senat des OLG Hamm anschließen werden. Und ob der BGH auch so entscheiden würde, ist alles andere als klar. Schon allein deshalb sollte die Sache mit den unbegrenzten Titeln nicht immer wieder dramatisiert werden.
Außerdem lassen sich unbegrenzte Titel schon vor Eintritt der Volljährigkeit des Kindes vom Unterhaltspflichtigen mit relativ einfachen Mitteln "aushebeln", in dem ein entsprechendes außergerichtliches Abänderungsbegehren an den gesetzlichen Vertreter des noch minderjährigen Kindes nachweislich zugestellt wird. Wenn zu diesem Zeitpunkt eine Beistandschaft besteht ist das für den Unterhaltspflichtigen sogar leicht von Vorteil, weil der Beistand als gesetzlicher Vertreter zügig handeln muss, um sich selbst (also das Jugendamt) vor Schadensersatzansprüchen des Kindes zu schützen. Der Beistand wird also entsprechend "Druck" auf den betreuenden Elternteil ausüben. Ab dem 18. Geburtstag des Kindes ist es selbst zuständig. Das Jugendamt kann dann nur noch beraten und unterstützen...
Schönen Sonntag