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Bin neu hier. Unterhaltsfragen

 
(@unbekannter_user)
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Hallo liebe Community,

bin seit einigen Jahren unterhaltspflichtig und habe den vom Jugendamt geforderten Kinderunterhalt gezahlt obwohl ich nicht leistungsfähig war. Scheidung...Selbstständigkeit aufgeben müssen...Arbeit gefunden. Ex sagte dass Sie mit dem gezahlten Unterhalt auskommt und auch wenn ich mehr verdiene nicht mehr zahlen müsse. Hat auch kurz nach rechtskräftigen Status der Scheidung wieder geheiratet.

Jetzt, nachdem ich die Trennungsschulden und die vom UVG getilgt habe....kann ich wesentlich mehr mit den Kindern unternehmen.

Und siehe da....Post vom JA wegen Beistandschaft und Unterhaltsberechnung.

Meine beiden Kinder sind in der zweiten Altersstufe.

Klar....die letzten 12 Lohnabrechnung muss ich vorlegen. Sowie den Steuerbescheid.

Einkommenssituation:

Gesamtes Netto letzten 12 Monate ca. 1750 EUR monatlich. Also noch nicht bereinigt.

Habe leider nichts abzuziehen, da gerade erst alles getilgt und den letzten Batzen an UVG zurück gezahlt mit Arbeitgeberdarlehen bzw. Vorschuss welchen ich in vier Raten mit je über 200 EUR zurück zahle. Weg zur Arbeit hab ich nicht, da ich einen Firmenwagen 3,5 Tonner fahre, womit immer zum Kunde fahren kann.

Die netto Einkünfte sind inkl. Urlaubs und Weihnachtgeld. Aber auch im Schnitt mit 40 Überstunden pro Monat, welche ich in Zukunft nicht mehr leisten kann und auch nicht leisten darf. Und ehrlich gesagt....auch nicht möchte....das Leben geht an einem vorbei. Nur jedes zweite WE die Kinder. Sonst arbeiten.

Was kommt auf mich zu bezüglich Mindestunterhalt von jeweils 284 EUR.
Wie sieht es mit Titel aus? Was soll ich machen? Könnte zahlen....aber wie lange soll das gut gehen?

Möchte einfach mal kurz Erfahrungen bei ähnlich gelagerten Fällen.

Vielen Dank im Vorraus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2015 20:28
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

da Du mit 1750 Euro und praktisch keine Abzügen weit von 1500 Euro entfernt bist, wirst Du mehr als den Mindestunterhalt zahlen müssen. Da es zwei Kinder sind gibt es auch keine Höherstufung, aber auch keine Herunterstufung.
Laut DDT wären 303 Euro (Zahlbetrag) für jedes Kind zu zahlen.
Damit ergeben sich aber 1750 -606 = 1146 weniger als 1180 Euro, was der Bedarfskontrollbetrag ist.  Deshalb geht es doch eine Stufe herunter und es wäre nur der Mindestunterhalt von 284 Euro pro Kind fällig. Der gesamt Unterhalt wäre also 568 Euro pro Monat.

Du solltest Abzugsmöglichkeiten nutzen, die Dein Einkommen drücken. Bleibt es aber bei den 1750 (oder wird es weniger), dann wird mit 2 Kindern der Bedarfskontrollbetrag unterschritten. Dieser Betrag hat nichts mit dem Selbstbehalt zu tun sondern dient der gleichmäßigen Einkommensverteilung. Wenn Du schon mehr verdienst dann sollen nicht nur die Kinder sondern auch Du mehr davon haben. Deshalb wird heruntergestuft.

Zum 1.1.2016 wird es wieder eine neue DDT geben, was darin stehen wird kann noch keiner sagen.

Gegen einen Titel kannst DU nicht vorgehen, da das Kind/die Kinder Anspruch auf einen Titel haben. Achten solltest Du auf eine Befristung auf den 18. Geburtstag, da dies in den Standardformularen des JA nicht vorgesehen ist.

Ein Titel ist nicht notwendig, wenn Du immer pünktlich zahlst. Ein Titel sagt nichts über den Unterhaltsanspruch selbst aus. Mit einem Titel unterwirst Du Dich der sofortigen Vollstreckung des genannten Betrags. Du hast also gar nichts von einem Titel. Wenn Deine Ex/das JA ihn aber will, dann kannst Du Dich dem nicht verweigern. Prinzipiell hat Deine Ex/die Beistandschaft das Recht Dein Einkommen alle 2 Jahre zu überprüfen und den Zahlbetrag anzupassen (wobei höher geht immer, runter, insbesondere unter den Mindestunterhalt ist viel schwieriger).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2015 21:16
(@unbekannter_user)
Schon was gesagt Registriert

Danke Susi.

Werde mich die nächste Zeit stark einschränken müssen. Und evtl. das Auto weg tun. Eigentlich schade....aber was will man machen. Abzüge habe ich nicht wirklich...bzw. muss ich erstmal sehen was übrig bleibt.

Bis die Tage mal  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2015 21:34