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Bitte mal aufgrund neuer Steuerklasse mal rechnen

 
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zusammen,

ich wäre dankbar wenn die Cracks hier mal rechnen würden/könnten
DANKE IM VORAUS SCHON EINMAL !!!

Nettogehalt ab 01.01.2012 € 2078.-
1/12 Weihnachtsgeld ( variabel gehen wir mal von € 150.- aus )
Zinserträge gibt es keine mehr !
Fahrt zum Arbeitsplatz einfach 75 km
Ansonsten kein Einkommen

Rechnen wir jetzt bitte mal 2 Varianten
Variante 1)
Muss noch den Trennungsunterhalt für Exfrau zahlen > die hat € 540.- aus mietfreiem Wohnen
Seit November 2011 hat sie wohl eine Halbtagsstelle. Weiss mein Anwalt.
Da ich aber hoffentlich im Februar geschieden sein werde will ich da nimmer drauf "rumhacken"

Variante 2)
bin geschieden. muss keinen nachehelichen Unterhalt bezahlen sondern nur noch für 1 Kind
Anwalt der Gegenseite fordert von mir nach Gruppe 5 dann zu zahlen. Sehe ich aber als zu hoch an.

Wenn Ihr noch weitere Daten braucht wo ich hier jetzt vergessen habe bitte ich um Mitteilung.

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Von meinem bisherigen Netogehalt rechnet mein Anwalt bislang wie folgt ( SO STELLTEN SICH DIE ZAHLEN BIS DATO DAR ! Steuerklasse 3 )
Netto € 2.425.-
abzüglich Fahrtkosten € 660.-
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bereinigt € 1.765.-
abzüglich Kindesunterhalt € 225.-
abzüglich meiner Lebensversicherung € 96.-
abzüglich Hausgeld € 310.- ( wo ich bis dato bezahle )
= % Erwerbsbonus 1/10 aus 1134.-= 113,40
= bereinigtes bedarfsprägendes Gesamteinkommen von € 1020,60

Schwuppdiwupp und rappeldizappel rechnet der Anwalt aus
Unterhalt an die Frau € 83.-
Unterhalt an Kind € 225.- ( solange die Koeine noch nicht 6 war ist sie jetzt aber )

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2012 17:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mit den von Dir gemachten Angaben:
(Dein Hausgeld kann ich nicht zuordnen. Was soll das sein?)

1. ohne UH an Exilein:
2078€ + 150€ = 2228€ Einkommens-Netto
2228€ - 660€ - 96€ = 1472€

eine Stufe höher wegen nur einem UH-Berechtigtem -> 2. Einkommensgruppe mit Unterhalt an Kind von 291€ (6...11 Jahre)

2. mit UH an Exilein:
Da wäre es gut zu wissen, was gefordert werden kann. Lediglich die Differenz zum SB von 800€ (2013) oder mehr. Der KU könnte bis zum Mindest-KU von 272€ absinken und dann wäre Dein max. nachehe. UH ca.
[1472€ -1100€] (SB ab 2013) * 1/10 = 37€ (Erwerbsvorteil)
1472€ - 272€ - 37€ - 1100€ = 63€

Alles unter der Annahme, dass die doch verhältnismäßig sehr hoch ausfallenden Fahrtkosten auch anerkannt werden.

Gruss oldie

Edit: Da schludrig gelesen nochmal überarbeitet. :redhead:

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2012 18:02
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Das Hausgeld sind die Nebenkosten inklusive Hausverwaltergebuehren die ich für die im Besitz meiner Hexe stehenden Wohnung ( welche schuldenfrei ist und die.Sie mit dem Kind bewohnt ) nachwievor bezahle

Dieses Hausgeld wird aber spaetestens nach der Scheidung nicht mehr von mir bezahlt.
Dafuer muss ich meinen Eltern ab diesem Zeitpunkt €300.- Miete zahlen ( für die Wohnung die ich seither bewohne )

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2012 18:24
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

dann danke ich mal für das rechnen.
Dies bedeutet das meine Vermutung richtig war das die Einkommensgruppe 5 die der Anwalt der Gegenseite gefordert hat jedenfalls nicht richtig ist.
Wobei fordern kann man ja alles.
Das mit den Fahrtkosten hat meine Anwältin auch gesagt. Das man das sehen muss wieviel das da anerkannt wird.
Ich habe ja im Oktober 2012 die 110% bis 31.12.2014 titulieren lassen beim Notar.
Denke mal das war gar nicht so verkehrt.

Nun am Ende Januar 2013 ist Gerichtsverhandlung zum Thema Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2012 18:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Da der Mindest-KU nicht gefährdet ist (ergo angemessener KU wird geleistet), sollte eben dieser Umstand bei einer Verhandlung über KU unbedingt angesprochen werden. Wenn Du gar "angemessene" 110% als Titulierungshöhe akzeptierst, sollte im Gegenzug eine "angemessene Arbeitsfahrt-Gestaltung" ebenso gestattet werden. Viele Gerichte sehen das so.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2012 18:56
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

ja das habe ich mir als Argument auch schon bereitgelegt.
Sind zwar nur nen paar € mehr als der Mindestunterhalt aber man sollte jedes Argument versuchen zu nutzen.
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Was halt die Gegenseite bestimmt als Argument bringen wird ist die Tatsache das dann bei mir auch mit einer saftigen Steuerrückerstattung zu rechnen ist 2013
wg. der Kilometerpauschale. Diese Steuerrückerstattung muss ja meines Wissens auch als Einkommen gerechnet werden. Oder nicht ?
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Was als weiteres Argument wird von der Gegenseite kommen wird das ich mietfrei wohne. Dem trete ich aber entgegen das ich ab dem Zeitpunkt der Scheidung Miete an meine Eltern zahlen muss. Problem ist meine Eltern sind beide Rentner. Die wollen mit dem Finanzamt nichts mehr zu tun haben. Erzielen Sie Mieteinnahmen sind Sie wieder drin im "Hamsterrad". Zumal ein weiteres Problem ist das diese Wohnung nicht angemeldet und somit bis dato nicht versteuert wurde.
Da muss ich aber mal mit nem Steuerfuzzie reden.
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Die Gegenseite akzeptiert was den Kindesunterhalt betrifft weder :
a) die Befristung bis 31.12.2014
b) die Höhe von 110 % ( fordert ab der Scheidung Einkommenklasse 5 )
- sprich berücksichtigt nicht das ich dann Steuerklasse 1 bin >weiss nicht das ist doch eigentlich logisch< machen das die Anwälte mit Absicht ?
- geht davon aus das mein Gehalt weiter so hoch ist wie seither >2011 gab es eine wahnsinns Sonderzahlung die alleine € 2000.- netto p.A. ausgemacht hat
- und geht immer noch von massiven Zinserträgen bei mir aus
c) die Tatsache das es "nur" vom Notar ist ( wobei das haben wir schon durchgekaut hier im Forum )
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Nun es wäre bedauerlich wenn die an den Fahrkosten "runterstreichen"
Fakt ist ich verblase pro Woche € 80.- an Sprit ( nur Sprit ! keine Abnutzung ! ). Von den 3,5 Stunden Fahrt pro Tag und der Belastung die ich auf mich nehme im die Trennungsfamilie zu versorgen ganz zu schweigen.
Sollte hier halt übermäßig runtergekürzt werden muss ich mir was überlegen.
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Auch wenn jetzt der Martin wieder mit mir schimpft  :bremse: dann muss ich mir was anderes einfallen lassen um meine Unterhaltskosten zu senken.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2012 19:11
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo DG,

das Gedöns mit der Miete kannst du dir wortwörtlich schenken. Das ist eine Zuwendung Dritter, die nur dann bei deinem Einkommen berücksichtigt wird, wenn diese das wünschen (wovon ich jetzt nicht ausgehe :rofl2:).
Weiterhin ist die Heraufsetzung wg. nur einem Unterhaltsberechtigten nicht zwingend. Solange man von dir EU fordert zählt die Ex auch mit. --> Normale Stufe.
Die Steuerrückerstattung geht natürlich mit ein. Schwierig wird es zu begründen, warum das nächste Jahr mit der deutlich geringeren Rückerstattung eingerechnet werden soll. Normalerweise sind ja die letzten 12 Monate entscheidend. Aber das sollte wie auch mit der Steuerklasse bei entsprechender Begründung klappen (je nach Richter).

Grüßle

PvF

PS: Wie kommst du darauf, dass der gegnerische Anwalt zu deinen Gunsten rechnet? Er wird ja schließlich von der Ex bezahlt :wink:.
Das heißt: maximales fordern und wenn du nicht aufpasst zahlst du deutlich mehr, als du müsstest.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2012 21:57
(@Inselreif)

- und geht immer noch von massiven Zinserträgen bei mir aus

wieso gibt es die plötzlich nicht mehr? Hat sich Dein Vermögen in Luft aufgelöst?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2012 23:20
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

ja hat es sich. Anwaltskosten, Unterhaltszahlungen, Spritkosten, Lebenskosten, Spielbank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2012 01:03