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Bitte um dringende Hilfe

 
(@berliner_junge)
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Hallo Zusammen.

Vorweg der LINK zu meiner Vorgeschichte: http://www.vatersein.de/Forum-topic-23839.html

Nun zum Thema:

Derzeitiger Stand:

- Einkommen ca. 850 Euro Hartz IV
- Miete 442 Euro
- Arbeitssuchend gemeldet
- Habe eine Weiterbildung zum SAP Berater in Materialwirtschaft finaziert bekommen (11.Juni 2012 - 22. Oktober 2012)
  - anschließend gute Vorraussetzungen in dem Feld beruflich tätig zu werden

- anwaltlich festgehaltene Betreuungsregelung mit den Kindern. (Alle zwei Wochenenden Fr. - So. + vereinzelte Feiertage) [habe ich selbst mich drum gekümmert weil dies einfach ohne so einen Schrieb nicht lief]

- Die KM ist weiterhin auch Hartz IV Kundin...
- Die KM bekommt für jedes Kind 133 € Unterhaltsvorschuss
- Seit Juni 2011 bezieht die KM Unterhaltsvorschuss
- Derzeit laufen auch Rechtsstreite mir meiner Anwältin bezüglich der Anerkennung der Kinder (temporärer BG). Außerdem weil auf den Bescheiden, mir 184 € (die Hälfte des Kindergeldes pro Kind) als Einkommen angerechnet wurde, welches ich natürlich nie! erhalten habe.

Letzte Woche bekam ich ein Schreiben von der Unterhaltsvorschussabteilung. Das Schreiben von der Frau X kam sehr überraschend. Ich hatte bei der Enscheidung ob Unterhaltsvorschuss oder Unterhalt, mit der guten Frau eigentich einen guten Draht - dachte ich. Sie fordert nun von mir 71 € pro Kind ab dem 01.02.2012 wückwirkend und weiterführend. Ich legte Widerspruch gegen dieses Schreiben ein. Die Antwort eine Woche später. "Widerspruch gegen dieses Schreiben ist nicht zulässig." Die Höhe der geforderten Summe wurde vom Beistand an Hand meiner beruflichen Qualifikation berechnet.

Heute dann nahm ich den Hörer in die Hand und rief Frau X an um zu erfragen was dies mit der Forderung auf sich hat.

Ihre Erklärung:

Frau Y von der Unterhaltsberechnungsstelle geht davon aus, dass die Weiterbildung die ich derzeit mache, nur dafür diene, dass ich meiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen möchte. Frau Y bat Frau X dementsprechend das Schreiben aufzusetzen und die oben genannte Summe zu fordern. Zum Vermerk: Frau Y weise ich jeden Monat meine Arbeitsbemühungen mit und auch den aktuellen Stand meiner Einkommensverhältnisse. Demnach weiß die Frau Y das ich derzeit Hartz IV beziehe. Frau X fodert jetzt von mir eine Bergündung warum ich diese Weiterbildung machen MUSS. Die Weiterbildung suchte ich mir selber. Über den Beginn und über das Ende der Weiterbildung informierte ich Frau Y selbstverständlich. Auch eine Begründung warum ich diese mache, habe ich Frau Y mitgeteilt. Dies erzählte ich Frau X auch am Telefon, worauf sie dies bejate, das ihr das auch vorliege. Nun möchte Frau X eine Begründung von meinen Arbeitsvermittler haben, warum ich denn diese Weiterbildung mache und deswegen meiner Unterhaltspflicht (Bewerbungen schreiben) nicht nachkomme. Ob dieser Arbeitsvermittler mir die ausstellt und auch passend formuliert ist fraglich.

Ich bitte Euch mir tipps zu geben wie ich mich Verhalten muss... bestenfalls Irgendwelche rechtlichen Sachen woran ich dies Begründen kann.

Vielen Dank

Wer sagt denn das ich nicht für meine Kinder sorgen möchte? Denkt Ihr auch mal an die Ausgaben die der Vater neben der Unterhaltszahlung hat? Z.B. Geburtstage, Ausflüge, Kleidung, Spielzeug für eigene Kinderzimmer! Mr ist es zuzumuten auch an einem anderen Standpunkt, wo nicht meine Kinder gemeldet sind, mir ausreichende finanzielle Arbeit zu suchen? Mir ist es zuzumuten, sollte meine Gelder die i

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2012 12:07
(@berliner_junge)
Schon was gesagt Registriert

Auch eine Begründung warum ich diese mache, habe ich Frau Y mitgeteilt.

Die Begründung:

In meinem Beruf Fachkraft für Lagerlogistik bekommt man im Berlin ca. 1100 € netto (habe ich selbst bei einem Großen Unternehmen zuvor nur verdient).
Um meiner Unterhaltspflicht gerecht zu werden (mindestens 317 Euro pro Kind), habe ich die Weiterbildung erfragt und begonnen. Hier sind dannach verdienste zwischen 2500 - 4000 Euro netto im Monat möglich.

Wer sagt denn das ich nicht für meine Kinder sorgen möchte? Denkt Ihr auch mal an die Ausgaben die der Vater neben der Unterhaltszahlung hat? Z.B. Geburtstage, Ausflüge, Kleidung, Spielzeug für eigene Kinderzimmer! Mr ist es zuzumuten auch an einem anderen Standpunkt, wo nicht meine Kinder gemeldet sind, mir ausreichende finanzielle Arbeit zu suchen? Mir ist es zuzumuten, sollte meine Gelder die i

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2012 12:15
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Berliner,

habe ich die Weiterbildung erfragt und begonnen.

Hast Du sie auch genehmigt bekommen? Dazu muss es ja auch irgendeinen Schrieb geben, wenn dafür Steuermittel bereitgestellt werden (und ganz so günstig sind solche Module ja auch nicht). Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2012 16:46