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Bitte um Erklärung Anmerkung DDT

 
(@klimt)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag,

ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand die folgende Anmerkung der DDT erklären könnte.

"Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein. Anmerkung 6 ist zu beachten. Zur Deckung des notwendigen Mindestbedarfs aller Beteiligten – einschließlich des Ehegatten – ist gegebenenfalls eine Herabstufung bis in die unterste Tabellengruppe vorzunehmen. Reicht das verfügbare Einkommen auch dann nicht aus, setzt sich der Vorrang der Kinder im Sinne von Anm. 5 Abs. 1 durch. Gegebenenfalls erfolgt zwischen den erstrangigen Unterhaltsberechtigten eine Mangelberechnung nach Abschnitt C. "

Ich habe 2 Kinder. Das ältere lebt bei der KM, das jüngere ist gemeinsames Kind mit meiner nicht erwerbstätigen Ehefrau und lebt bei uns. Es geht um die Heraufstufung in die nächste Gehaltsklasse.
Ich lese (und verstehe) diesen Abschnitt so: Wenn Mindestunterhalt für beide Kinder gedeckt ist, dann kommt der Bedarf der Ehegattin. Wenn dieser auch gedeckt ist, dann Heraufstufung.
Irre ich da? Und: ist dieser Passus neu?
Mein unterhaltsrelevantes Einkommen liegt nämlich bei ca. 2000 Euro.

Vielen Herzlichen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2016 16:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, der Passus ist nicht neu. Wurde nur vor einigen Jahren von 3 auf 2 Berechtigte gekürzt.

Bei 3 Berechtigten gibt es keine Höherstufung, eher wird von der errechneten Gehaltsstufe eine nach unten gegangen, da eben mehr als 2 Berechtigte zu bedienen sind.

Wenn die 2000 bereinigt sind würdest du in die Stufe 3 der DDT eingruppiert werden. Evtl. geht es wegen der 3 Berechtigten eine Stufe runter.

Das ist aber kein Selbstläufer, da es eine "kann"- und keine "muss"- Regel ist. Viele Gerichte dürften da argumentieren, dass die Ehefrau arbeiten könnte und es daher nicht zulastender Kinder gehen darf, wen nsie es nicht tut (nein, das spiegelt nicht meine Meinung wieder, sondern eher das, was in vielen Gerichtssälen noch ausgeurteilt wird

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2016 17:03