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Bitte um Hilfe bei Unterhaltsberechnung

 
(@paint)
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Nachdem meine Ex-Freundin sich einen Kurschatten angelacht hat, steht nun auch das Thema Kindesunterhalt für unsere beiden gemeinsamen Töchter im Raum.

Hier findet man viele verschiedene Aussagen was vom Netto abzugsfähig wäre. Leider ist manches widersprüchlich deshalb hoffe ich hier auf Unterstützung.

 

Berufsbedingte Aufwendungen

Können wohl zu 5% vom Netto abgezogen werden, allerdings nur bis max. 150€

 

private Altersvorsorge / Riester Rente

Hier besteht ein Vertrag einer priv. Altersvorsorge mit monatl. 97,11€ und eine Riester Rente über 160€ monatlich.

Können diese beiden Position im vollen Umfang abgezogen werden?

 

Noch eine Frage zur Berechnung des Nettoeinkommens.

Im Oktober 2023 gab es eine einmalige Sonderzahlung meines Arbeitgebers im Rahmen der Tarifverhandlungen. Wird diese im Rahmen der Durchschnittsberechnung der letzten 12 Monate berücksichtigt? Ich habe gelesen, dass bspw. Corona Sonderzahlungen nicht angerechnet werden...im Grunde wäre es ja vergleichbar.

Wie sieht es mit bspw. mit Aufwendungen für ein Job-Bike aus, könnte man damit das Nettoeinkommen reduzieren?

 

Welche Nachweise müssen gegenüber dem Jugendamt erbracht werden? 

Gehaltsnachweise oder Kontoauszüge?

 

 

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2024 13:45
(@locutus)
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Coronaprämie gilt als Einkommen...

Berufsbedingte Ausgaben können voll angerechnet werden wenn sie nachweisbar sind, z.B. der Arbeitsweg 

 

Es müssen die Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate vorgelegt werden. Wenn das Jobfahrrad vom Arbeitgeber gezahlt wird, erhöht das sogar dein Netto, da Geldwerter Vorteil.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2024 15:22
(@paint)
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Deiner Antwort entnehme ich, dass sich das Jobrad somit sogar negativ auswirken würde.

Ich gehe davon aus, dass meine berufsbedingten Aufwendungen die 150€ nicht übersteigen werden. Somit würden die 5% (bis max. 150€) pauschalt angesetzt werden?

Wie sieht es beim Thema Altersvorsorge aus. Ist meine Annahme korrekt, dass diese bis max. 4% des Bruttoeinkommens abgezogen werden können?

Unabhängig davon können werden wohl auch Berufsunfähigkeitsversicherungen berücksichtigt...ist das korrekt und gibt es hier eine Höchstgrenze?

 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2024 15:38
(@locutus)
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Es gibt hier richtige Profis, welche dir das konkret berechnen können. Spätestens die fragen nach dem zuständigen OLG, denn die Regeln den Unterhalt betreffend sind nicht überall gleich.

Was aber immer gilt ist: für den Unterhaltsanfänger scheint immer die Sonne unter blauem Himmel, egal oder dein Keller unter Wasser steht oder nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2024 15:48
(@paint)
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Heute kam dann der Brief vom Jugendamt, mit der Aufforderung meine Vermögensverhältnisse und mein Einkommen offen zu legen.

Bin ich überhaupt verpflichtet meine Vermögensverhältnisse offenzulegen? Solange ich den berechneten Unterhalt zahle sollte das doch keine Rolle spielen?

Da meine Lohnabrechnungen zum Teil relativ komplex sind (betriebliche Altersvorsorge, Kantine, Gewerkschaftsbeitrag, priv. KV, Guthabenkarte) hatte ich vor bei der zuständigen Bearbeiterin einen Termin zu vereinbaren? Ist das klug oder sollte ich besser erstmal alles nur einreichen und abwarten?

Die folgenden Positionen würde ich in Abzug bringen...

- Beitrag zur PKV (gekürzt um dem Arbeitgeberanteil)

- Beitrag zur Pflegeversicherung (gekürzt um dem Arbeitgeberanteil)

- berufsbedingte Aufwendungen pauschal 150€

- priv. Altersvorsorge 97€

- Riester Rente 160€

- Berufsunfähigkeitsversicherung 90€

Was sagen die Profis hier dazu....wäre das möglich?

 

Wie oben bereits erwähnt gab es im Oktober letzten Jahres eine relativ hohe Sonderzahlung.

1500€ Inflationsprämie

6000€ Sonderzahlung Tarifabschluss

Im Netz habe ich nun die folgende Aussage gefunden....könnte man damit argumentieren?

Bezüglich Sonderzahlungen im laufenden Kalenderjahr muss man beachten, dass sich diese nicht zwingend für den Unterhalt berücksichtigen lassen. Nur dann, wenn man dabei von einer gewissen Regelmäßigkeit sprechen kann, die das relevante Nettoeinkommen des auch folgenden Jahres beeinflusst. OLG Stuttgard: Beschluss vom 05.08.2013 - 17 WF 152/13

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2024 19:46
(@locutus)
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Wenn das OLG Stuttgart für dich zuständig ist, dann ja. Wohnt das Kind woanders, dann eher nicht. Die Frage mit dem OLG hast du ja nicht beantwortet.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2024 19:54
(@paint)
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Keine Ahnung welches OLG für mich zuständig wäre....wohne in Brandenburg in der Nähe von Cottbus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2024 20:17
(@tacheles)
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Geschrieben von: @paint

Bin ich überhaupt verpflichtet meine Vermögensverhältnisse offenzulegen? Solange ich den berechneten Unterhalt zahle sollte das doch keine Rolle spielen?

Der Unterhalt kann doch erst berechnet werden, wenn Auskünfte vorliegen. 🙄 Auskunft wird gemäß § 1605 BGB geschuldet.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2024 20:18
(@paint)
Schon was gesagt Registriert

Ja korrekt aber warum muss ich nun schon über meine Vermögensverhältnisse Auskunft geben. Es sollte doch genügen wenn ich vorerst nur meine monatlichen Einnahme angebe um die Berechnung durchzuführen.

Sollte in diesem Rahmen herauskommen, dass der Mindestunterhalt nicht bezahlt werden kann, dann ist eventuelles Vermögen sicher interessant. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2024 20:22
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @paint

Keine Ahnung welches OLG für mich zuständig wäre....wohne in Brandenburg in der Nähe von Cottbus

Bei minderjährigen Kindern kommt es auf deren gewöhnlichen Aufenthaltsort an. Sollte dies Cottbus sein, wäre das OLG Brandenburg zuständig.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2024 20:24
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(@paint)
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Das heißt ich muss mich an Urteilen/ Entscheidungen des OLG Brandenburg orientieren? 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2024 20:27
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @paint

aber warum muss ich nun schon über meine Vermögensverhältnisse Auskunft geben.

Geschrieben von: @zebra

Und noch einmal: Niemand muss Angaben zu seinem Vermögen machen, sondern nur zu den Einnahmen (Gehalt, Mieteinnahmen, Zinserträge etc.)

 

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2024 20:28
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(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @paint

Das heißt ich muss mich an Urteilen/ Entscheidungen des OLG Brandenburg orientieren? 

Ja, auch an deren Leitlinien orientieren. Aber letztendlich entscheidet unser BGH. 😎 

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2024 20:31
(@paint)
Schon was gesagt Registriert

Okay also Vermögensauskunft muss ich nicht abgeben...

Wo finde ich die Leitlinien des OLG Brandenburg?

Was sagt ihr zu meinen Positionen um das Nettogehalt zu kürzen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2024 20:33
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @paint

Was sagt ihr zu meinen Positionen um das Nettogehalt zu kürzen?

Kommt auf deine Einkommensverhältnisse an. 😎 

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2024 20:39
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @paint

Wo finde ich die Leitlinien des OLG Brandenburg?

Oben im Forum.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2024 20:40
(@paint)
Schon was gesagt Registriert

Welche Infos benötigst du um eine Aussage treffen zu können?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2024 20:44