Hallo,
wäre dankbar, wenn jemand mir mit einigen Ratschlägen weiterhelfen könnte.
Habe eine 7jährige Tochter, welche nun seit ca. einem Jahr bei mir wohnt und auch bei mir
in Bremen gemeldet ist.
Vorweg eine kurze Info zur Situation:
Von der KM bin ich seit ein paar Jahren getrennt und wir waren unverheiratet.
Grund unserer Trennung war hauptsächlich die Alkohol- und Medikamentensucht der KM und ich wollte unser Kind einfach nur dort weghaben.
Nun ist die KM hochverschuldet, seit Jahren tut sich nichts, was eine Heilung oder Therapie angeht.
Alles was sie bisher versuchte, brach sie nach kurzer Zeit wieder ab, so daß ihr Trinkproblem auch heute noch sehr stark ist und lt. Meinung ihrer Hausärztin wohl ein aussichtsloser Fall bleiben wird. Alle 3 Wochen gibt es Rückfälle, die dann tagelang andauern und nachdem ich jahrelang gehofft hatte, daß sie eines Tages wieder gesund werden würde und obwohl ich sie sehr gern habe und unser Kontakt immer noch wegen unserer gemeinsamen Tochter, da ist, habe ich mittlerweile alle Hoffnungen an sie verloren.
Vor einem Jahr haben wir uns geeinigt, daß die Kleine zu mir nach Bremen umgemeldet wird und ich das ABR bekomme.
Alles läuft super, das Kind ist sehr glücklich und geht hier auch zur Schule.
Als ich die Kleine umgemeldet habe, kam ein Vorschlag von meinen Eltern, ob ich nicht zusammen mit der Kleinen bei ihnen einziehen möchte. Die Wohnung hat 4 Zimmer, jeder hätte seinen eigenen Bereich und meine Eltern würden sich sehr darüber freuen und würden in der Zeit auf das Kind aufpassen während ich arbeiten muss.
Da meine beiden Eltern in Rente sind (Vater seit einem Jahr und Mutter arbeitet nur noch ein paar Stunden die Woche) habe ich die fast kompletten monatlichen Mietkosten freiwillig auf mich übernommen.
Es ging auch alles bisher gut, nun aber stelle ich fest, daß das Kind sich mit seinen 7 Jahren immer häufiger Markenkleidung wünscht, was ja auch völlig normal ist.
Da die KM hochverschuldet ist (ca. 20000 Euro Schulden) habe ich bisher kein Unterhaltsgeld von ihr verlangt und sagte immer zu mir selbst, daß ich es schon irgendwie schaffen würde und sie sich erstmal um ihre Schulden kümmern soll.
Nun meine Frage:
Ich komme zwar noch finanziell zurecht, (verdiene um die 1400 EUR netto) aber ich habe Angst, daß ich meiner Tochter demnächst so manche Sachen, die sie gern haben möchte, leider nicht mehr kaufen kann,
denn mit dem Älterwerden werden auch ihre Ansprüche dementsprechend grösser.
Was kann ich tun? Wie gesagt, die KM müsste mir normalerweise monatlich 250 Euro Unterhalt zahlen, kann es aber nicht und sagt, daß sie bald eine Privatinsolvenz in Anspruch nehmen wird.
Da ich ja nicht allein, sondern zusammen mit meinen Eltern und dem Kind im gleichen Haushalt wohne, gibt es dennoch irgendwelche Alternativen für mich in diesem Fall und falls ja, an wen könnte ich mich wenden, bzw. was kann ich tun?
Wollte schon selbst zum Jugendamt gehen und dort um Rat fragen, weiß aber nicht, ob ich bei denen
richtig wäre, da es ja hier um finanzielles geht.
Würde mich riesig freuen, wenn jemand mir einen Rat geben könnte.
Beste Grüße
Moin 200,
willkommen hier im Forum.
Theoretisch kannst Du natürlich zum JA oder einem RA gehen, einen Titel anlegen lassen und dann versuchen bei der KM den Unterhalt reinzuholen.
Aus der Forenerfahrung gibt es dabei allerdings massive Schwierigkeiten. Denn erstens hast Du als "böser Vater" schon einer "armen KM" das Kind weggenommen und willst nun auch noch Geld von ihr. Für viele Mitarbeiter in mütterfreundlichen JAs oder auch Richter "geht sowas natürlich nicht."
Selbst wenn Du Deine Forderungen vor Gericht durchsetzen willst, kann es Dir passieren, dass der "armen KM" noch weitere Zugeständnisse / Erstattungen für Umgangswochenenden zugesprochen werden (bei Vätern undenkbar).
Also ein Weg voller Unsicherheiten. Im Zweifelsfall wecken Kinder übrigens immer Begehrlichkeiten, da sie als "Einkommen" gerade für Problemfälle interessant sind (KU plus Kindergeld). Auch wenn sicher niemand ein Kind zu einer Alkoholikerin schicken würde, wäre es aus meiner Sicht immer eine Restgefahr (je nach Talent der KM) sich gegenüber Dritten so darzustellen, dass doch "alles in Ordnung ist". Perfekt wäre dies im Zusammenhang mit Umzügen, am besten über Bundeslandgrenzen hinweg, darstellbar. Ob Du dieses Risiko eingehen möchtest, musst Du natürlich selbst entscheiden. Bei einer hochverschuldeten Person, die bald in Privat-Inso geht, wird aus meiner Sicht eh nichts zu holen sein. Ob UHV für Dich greifen könnte, können Dir sicherlich unsere Unterhaltsexperten sagen. Gruß Ingo
Unterhaltsvorschuss wird nicht gehen, da er nicht alleine wohnt aber vielleicht geht aufstockendes Hartz4.
Wobei da durch das Zusammen wohnen sicher auch nicht viel rum kommen würde.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Doch Unterhaltsvorschuß müsste er bekommen.
Der fällt nur weg, wenn er heiratet. Solange er das nicht ist gibt es den Vorschußm egal mit wem er zusammenlebt
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
ich denke doch, dass hier Unterhaltsvorschuß in Frage kommt. In der Broschüre des Bundesministeriums über Unterhalstvorschuß auf Seite 7 (Ich bin zu dusselig, das PDF richtig zu verlinken), steht explizit, dass die Zahlung eben auch möglich ist, wenn Elternteil und Kind beispielsweise im Haushalt der Großeltern leben.
Die Jugendämter haben eine Abteilung, die sich um Unterhalt kümmert. Die wären Dein Ansprechpartner.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Hallo zusammen,
In der Broschüre des Bundesministeriums über Unterhalstvorschuß auf Seite 7 (...), steht explizit, dass die Zahlung eben auch möglich ist, wenn Elternteil und Kind beispielsweise im Haushalt der Großeltern leben.
Vermutlich geht's um diese Broschüre, bzw. hier der Direktlink zum Herunterladen der PDF-Datei.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ah, ok. Ich dachte, das jedes Zusammenleben schädlich wäre.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin.
Ob bei der KM sinnvollerweise was zu holen ist und wie oder/ und ob es sonstige Unterstützung gibt, wird hier sicherlich noch weiter diskutiert werden.
Ich komme zwar noch finanziell zurecht, (verdiene um die 1400 EUR netto) aber ich habe Angst, daß ich meiner Tochter demnächst so manche Sachen, die sie gern haben möchte, leider nicht mehr kaufen kann,
denn mit dem Älterwerden werden auch ihre Ansprüche dementsprechend grösser.
aber Du solltest Dir sicherlich auch unabhängig davon einen Plan entwickeln, wie Du das verfügbare Einkommen in Eurer Familie evtl. steigern kannst bzw. was ihr Euch leisten könnt und darauf auch die Ansprüche des Kindes ausrichten. Dass sich das Kind bereits mit 7 Jahren "zunehmend Markenklamotten wünscht" finde ich bedenkenswert. :puzz: Da ist irgendwas schief gelaufen. Und ja, mein Kind ist in dem Alter und weder beim Kind noch in der Schulklasse sind dies bereits Themen...
Toto
Hallo,
wie schon gesagt solltest Du als erstes Unterhaltsvorschuss beantragen.
Voraussetzungen dafür sind:
" Diese erhält ein Kind, wenn es
*in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und
*hier bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und
*von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhaltsgemäß § 1612a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erhält und
*das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
... Die Voraussetzung ist z. B. auch erfüllt, wenn Elternteil und Kind im Haushalt der Großeltern zusammenleben.
.... Was müssen SIe tun? ...
Der Antrag ist von Ihnen bei der zuständigen Unterhaltsvorschuss-Stelle – in der Regel beim zuständigen Jugendamt – zu stellen. Das ist das Jugendamt, in dessen Bezirk Ihr Kind lebt. Das Antragsformular und das UVG-Merkblatt erhalten Sie bei der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung. Das Jugendamt hilft Ihnen auf Wunsch beim Ausfüllen des Antrags."
Der UHV beträgt für Kinder älter als 6 und unter 12 180 Euro. Die Zahlung erfolgt maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Vermutlich wird dann auch eine Beistandschaft beim JA eingerichtet.
Außerdem solltest Du aber auch versuchen Unterhalt zu titulieren, nicht weil Du dann welchen bekommst sondern weil im Falle einer Privatinsolvenz Unterhalt vorrangig behandelt wird. Vermutlich wird sich aber das JA sowieso darum in irgendeiner Form kümmern, wenn Du UV beantragst.
Aus meiner Sicht habt ihr beide das ABR, da es Bestandteil des GSR ist. Auf das ABR müsste die KM entweder offiziell verzichten oder es müsste ihr aberkannt werden. Ich denke nicht, dass das passiert ist. Worauf Ihr Euch geeinigt habt ist, dass der Lebensmittelpunkt Deiner Tochter bei Dir liegt.
VG Susi
Moin Petersen,
ohne Kenntnis der Einkommensverhältnisse der KM ist eine Diskussion über Titulierung & co. müßig.
Beantrage UHV. Die UHV-Kasse wird KM zur Offenlegung ihrer Einkommensverhältnisse auffordern und sich das Geld ggf. zurückholen.
Sollte KM nicht leistungsfähig sein (ist sie berufstätig ?), dann wäre - bei einer Nachfrage durch sie - der Rat: Bloß keinen Titel unterschreiben.
Gruß
United