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Bitte um Unterstützung bei Berechnung KU

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(@kitefan)
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Guten Morgen zusammen,

da sich meine persönliche Lage derzeit etwa zuspitzt folgende Situation:

2.100,- € Einkommen netto                            
105,- € Bereinigung berufsbedingter Aufwand
182,- € Bereinigung angemessene Schulden (Autokredit)
---------
1.813 € Bereinigtes Nettoeinkommen

Ich bin somit in Stufe 2 nach Düsseldorfer Tabelle und zahle aktuell 333,-€ monatlichen Kindesunterhalt.
Nun hat KM einen Einkommensnachweis verlangt, und da ich ein korrekter Mensch bin, habe ich den mutmaßlich in Zukunft zu zahlenden Unterhalt vorab ausrechnen wollen. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich bisher zu viel Unterhalt gezahlt habe. Denn nach §1612b BGB wäre ich berechtigt, das halbe Kindergeld mit meinem Unterhalt zu verrechnen, da wir gemeinsames Sorgerecht und ABR haben.

Dies habe ich der KM so mitgeteilt. Daraufhin verlangt sie von mir, dass ich ihm die Kleidung für die Umgangszeiten selber kaufe (also, dass sie das Kind praktisch ohne Wochenendkoffer übergibt), Damit hätte ich kein Problem, teilweise kaufe ich die Kleidung eh schon selbst. Sie möchte aber auch, dass ich mich ab sofort hälftig an den Kita-Kosten beteilige. Ich muss dazu sagen, dass sie selbst nicht arbeitet, da zweites Kind von anderem Mann. Zumindest ich sehe das so, dass die Betreuungskosten in der Kita daher vermeidbar wären.

Seh ich das falsch? Oder wie ist da die Lage?
Danke im Voraus, Gruß, Kitefan

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2015 09:10
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Kitefan,

das hälftige Kindergeld wird immer abgezogen, völlig unabhängig vom Sorgerecht. Sie hingegen ist verpflichtet, Dir angemessene Kleidung für das Kind mitzugeben, denn die bezahlst Du bereits durch den Unterhalt. Wenn Du daraus keine Baustelle machst, ist das natürlich nicht verkehrt.

Bei den Kitakosten sieht es schlecht aus für Dich. Die Kita dient nicht nur der Betreuung sondern vor allem dem pädagogischen Bedarf des Kindes. Deshalb wirst Du Dich da beteiligen müssen und die KM muss diese Kosten auch nicht vermeiden. Anders später beim Schulhort. Da bist Du nach derzeitiger Rechtslage raus aus der Kostenbeteiligung.

Hinsichtlich des Kredits würde ich sagen, kann man ebenfalls trefflich streiten, ob das unter "angemessen" fällt. Er bringt dich jedenfalls eine Stufe weiter runter, so dass man jetzt in Summe sagen könnte, dass der Unterhalt fair berechnet ist und Du durch den Verzicht auf das hälftige Kindergeld bereits Betreuungskosten geleistet hast.

Ergänzend: da Du soweit ich es verstehe nur 1 Person zu Unterhalt verpflichtet bist, könnte die KM daraif bestehen, dass Du eine Stufe höher gestuft wirst, denn Die DDT geht immer davon aus, dass man für 2 Personen zu Unterhalt verpflichtet ist. Du wärst dann also mit Höherstufing wieder in Stufe 3, ohne vorige Kreditberücksichtigung in Stufe 4. Das ist der Spielraum, in dem Du Dich bewegst und in dem Du prüfen solltest, wie diskussionsbereit Du sein willst.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2015 10:53
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Kitefan,

für die berufsbedingten Kosten setzt du im Moment offenbar die 5%-Pauschale an, die bei den meisten Oberlandesgerichten akzeptiert wird. Wenn du das Auto, zu dem der Autokredit gehört, für Fahrten zur Arbeit nutzt, denn ist es bereits ab ca. 10 Kilometern einfacher Fahrtstrecke für dich vermutlich günstiger, wenn du anstelle der Pauschalregelung den Einzelnachweis der berufsbedingten Kosten wählst - und ab ca. 20 Kilometern einfacher Fahrstrecke wäre dann sogar die Diskussion um die Berücksichtigung des Autokredits ein Streit um des Kaisers Bart, weil du dann nämlich bereits mit dem Einzelnachweis für die berufsbedingten Kosten in der 2. Zeile der Düsseldorfer Tabelle wärest, d.h. auch ohne Berücksichtigung des Kredits.

Nebenbei gefragt: Irgendwelche zusätzliche Altersvorsorge vorhanden, in die du einzahlst? Also Riester, Lebensversicherung o.ä.? Das lässt sich nämlich ebenfalls einkommensmindernd geltend machen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2015 11:02
(@kitefan)
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Moin zusammen,

LBM: Soweit ich weiß, müsste ich mich nur an den Kita-Kosten beteiligen, die über die Mindestbetreuungszeit hinausgehen (hier 8-12 Uhr). So hat es ihr wohl auch ihre Anwältin gesagt. Ist das richtig? Aktuell ist der Kleine angemeldet von 8-13 Uhr inkl. Mittagessen, was die Kosten hier bei uns glatt mehr als verdoppelt (110€ vs. 260€). Da sie nicht arbeitet, verstehe ich nicht, warum ich mich an den höheren Kosten beteiligen muss.
Der Autokredit ist insofern angemessen, als dass ich das Fahrzeug für Dienstfahrten nutze(n muss). Für das Fahrzeug entstehen mir auch weitere Zusatzkosten in Form eines notwendigen Parkplatzes.

Malachit: Die einfache Fahrstrecke beträgt ca. 6 km, ich arbeite am Wohnort. Alterszusatzvorsorge muss ich zwangsweise leisten (Öff. Dienst, KVK). Ist also beim Netto schon abgezogen.

Mir geht es eigentlich darum, dass die Exfrau derzeit, nachdem ich darum gebeten hatte, den persönlichen Kontakt auf ein Mindestmaß zu beschränken, die Unterhaltskeule schwingt. Für mich wäre es in Ordnung, wenn es einfach beim alten bliebe. Den Betrag von 333,- € kann ich entbehren. Bei mehr wird es aber schwierig. Zudem habe ich ein (rein persönliches) Problem damit, dass ihr Lebensgefährte und Vater des zweiten Kindes ein sehr gut verdienender Unternehmer ist und sie den Zwerg quasi nur als zusätzliche Einnahmequelle nutzt. Immerhin lebt sie völlig mietfrei in seinem Haus und hat für die Kinder und sich 701,-€ an reinen Fremdleistungen zur Verfügung. Das Geld wird großteils in die Komplettsanierung eines Hauses gesteckt, dass die beiden beziehen wollen. Es kann ja jeder tun und lassen, was er will, aber aus diesen Gründen versuche ich den Unterhalt so weit zu minimieren, wie es geht. Unserem Zwerg wird es dadurch keinen Deut schlechter gehen.

Was könnte also noch als Begründung für geringeren Unterhalt herhalten? Hat jemand eine Idee?

Dank Euch, Gruß, Kitefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2015 14:16
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Du musst nur die Betreuungskosten leisten, nicht das Mittagessen. Guck mal, ob nicht das Essen den Löwenanteil der Mehrkosten ausmacht.

Zu dem Rest enthalte ich mich, weil ich finde, dass Du die monetären Aspekte mit emotionaler Sicht vermischst. Dein Sohn wohnt, isst, wird bekleidet, hat Spielzeug und wird sicher auch die eine oder andere Annehmlichkeit haben. All das finanziert Dein KU. Du guckst mir zu viel auf den Next und es schreibt, so lese ich es, eine Portion Missgunst mit.

Vom Prinzip löst ihr beide die Probleme nicht auf der Sachebene.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2015 15:23
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Kitefan,

Aktuell ist der Kleine angemeldet von 8-13 Uhr inkl. Mittagessen, was die Kosten hier bei uns glatt mehr als verdoppelt (110€ vs. 260€).

Mittagessen in der Betreuungseinrichtung ist mit dem ganz normalen Kindesunterhalt bereits abgegolten; d.h. das Essensgeld brauchst du ihr nicht zu erstatten.

Da sie nicht arbeitet, verstehe ich nicht, warum ich mich an den höheren Kosten beteiligen muss.

Um dir eine sachlich richtige (und trotzdem für dich wahrscheinlich wenig hilfreiche) Antwort auf diese Frage zu geben: Weil der Bundesgerichtshof dies anno 2008 in seiner unergründlichen Weisheit so beschlossen hat.

Und pass' gegenüber deiner Ex auf, dass du nicht gar zu viel Staub aufwirbelst, denn da sie sich im Momemt mit einem Teil der Kindergartenkosten zufriedengibt, könnte es für dich sogar noch schlimmer kommen: In dem oben erwähnten Urteil hat der BGH nämlich auch gesagt, dass die Kindergartenkosten ein sogenannter Mehrbedarf sind; was bedeutet, dass diese Kosten anhand der Einkommen der Elternteile gequotelt werden. Wenn deine Ex also gar nix verdient, dann bedeutet dies im Klartext, dass sogar 100% der Kindergartenbetreuungskosten an dir kleben bleiben können ...

Soweit ich weiß, müsste ich mich nur an den Kita-Kosten beteiligen, die über die Mindestbetreuungszeit hinausgehen (hier 8-12 Uhr). So hat es ihr wohl auch ihre Anwältin gesagt. Ist das richtig?

Woher die gegnerische Anwältin die Information hat, die Mindestbetreuungszeit sei außen vor, entzieht sich meiner Kenntnis. Möglicherweise ist das völlig veraltete Rechtssprechung aus der Zeit vor dem oben erwähnten BGH-Grundsatzurteil; allerdings würde ich in dieser Frage gegenüber der Ex und deren Anwältin fein säuberlich die Klappe halten.

Zudem habe ich ein (rein persönliches) Problem damit, dass ihr Lebensgefährte und Vater des zweiten Kindes ein sehr gut verdienender Unternehmer ist und sie den Zwerg quasi nur als zusätzliche Einnahmequelle nutzt. Immerhin lebt sie völlig mietfrei in seinem Haus und hat für die Kinder und sich 701,-€ an reinen Fremdleistungen zur Verfügung. Das Geld wird großteils in die Komplettsanierung eines Hauses gesteckt, dass die beiden beziehen wollen.

Es gilt nunmal: Der Unterhalt für das Kind bemisst sich laut Düsseldorfer Tabelle ausschließlich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Das ist zwar exakt das Gegenteil dessen, was im Gesetz steht (denn BGB §1610 sagt ganz klar, dass sich das Maß des Unterhalts nach der Lebensstellung des Unterhaltsbedürftigen bestimmt, also eben nicht nach der Lebensstellung des Unterhaltspflichtigen) - aber mit Rechtsbeugung hatte die deutsche Justiz ja noch nie ein nennenswertes Problem.

Für dich heißt das aber: Es ist für die Höhe deiner Unterhaltszahlungen hier völlig egal, ob deine Ex auf Hartz IV ist, ob sie als Briefträgerin arbeitet, oder ob sie sich eben von einem sehr gut verdienenden Unternehmer aushalten lässt (wobei du, streng genommen, eigentlich keine Ahnung haben kannst, ob seine Firma nun tatsächlich ein dukatenscheißender Goldesel, oder nicht doch eher ein Pleitegeier kurz vor der Bruchlandung ist). Erst wenn die Mutter doppelt oder dreimal so viel Geld verdient wie du selber, könnte sich das in einer Verringerung oder Streichung deiner Unterhaltszahlungen auswirken. Das wäre dann aber bei ihr ein Monatsnetto von ca. viereinhalbtausend Euro, bei dem diese Frage für dich interessant werden könnte - also nichts, was für deinen konkreten Fall von irgendeiner Bedeutung sein dürfte.

Auch die Frage nach der Verwendung des Unterhalts haben wir hier im Forum bereits etliche Male durchgekaut, und ob es einem nun gefällt oder nicht: Madame ist dir darüber keine Rechenschaft schuldig. Die Alternative dazu wäre übrigens eine detaillierte Abrechnung über die Ausgaben fürs Kind, und wenn Betreuungselternteile nun wirklich jeden verspeisten Joghurt und jede gekaufte Buddelhose einzeln nachweisen und abrechnen müssten, dann würden darüber m.E. alle Projektbeteiligten nachgerade verrückt werden. Die aktuelle Situation, dass die Mutter in der Verwendung des Unterhaltes sozusagen Narrenfreiheit hat, gefällt mir persönlich auch nicht; aber in Ermangelung praktikabler Alternativlösungen ist dies nichts, worüber ich mich noch groß aufrege.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Für die OffTopic-Diskussion, die sich an dem Wort "Rechtsbeugung" entzündet hat, bitte hier entlang: http://www.vatersein.de/Forum-topic-29703.html

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2015 15:55
(@kitefan)
Zeigt sich öfters Registriert

LBM: Ich vermische das nicht, aber ich werde derzeit mit unfairen Mitteln genötigt, selbst nach jedem nur möglichen Strohhalm zu greifen. Ich hätt's auch lieber anders...

Malachit: Ok, Quotelung nach Einkommen. Nun ist unser Zwerg aber 5 und sie damit grundsätzlich zum Eigenerwerb verpflichtet. Dass sie nicht arbeitet, "verdankt" sie dem Baby, dass sie mit dem neuen LG hat. Nun verhält es sich doch so, dass sie für sich und das zweite Kind gegenüber dem LG einen fiktiven Unterhaltsanspruch hat. Das wäre dann doch auf ihrer Seite als Einkommen zu berücksichtigen, oder? Ebenso wie das Kindergeld für beide Kinder und das Betreuungsgeld, welches sie für das zweite Kind erhält. Oder denke ich da immer noch zu logisch?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2015 00:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Müsste er nicht spätestens ab Sommer im kostenfreien Vorschuljahr sein?

Kindergeld ist kein Einkommen. Elterngeld nur insoweit es den Sockelbetrag von 300 Euro übersteigt. Einen theoretischen Unterhaltsanspruch hätte sie. Sie müsste mit Elterngeld und Unterhalt auf über 880 Euro kommen, um leistungsfähig für irgendwas zu werden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2015 09:08
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Müsste er nicht spätestens ab Sommer im kostenfreien Vorschuljahr sein?

Das kostenfreie Vorschuljahr gibt es aber nicht in allen Bundesländern, oder?

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2015 10:05
(@kitefan)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin zusammen,

LBM: Danke für den Hinweis. Ich hab mich erkundigt und es ist tatsächlich so, dass ab Sommer (ich glaube August) die letzten 12 Monate vor Einschulung beginnen und der KiGa damit in der Minimalbetreuungszeit kostenfrei ist. Derzeit geht er bis 13 Uhr, den Differenzbetrag von 20,-€ monatlich hätte somit im schlimmsten Fall ich zu tragen. Das könnte ich wohl verkraften. Das Betreuungsgeld bezieht sie ja vom Staat, somit würde es dann wohl in die Einkommensberechnung nicht einfließen. Wenn Kindergeld auch kein Einkommen ist, dann bliebe nur der Unterhaltsanspruch, den sie gegenüber dem LG hat. Da dieser ein sehr gut verdienender Unternehmer ist, dürfte der entsprechend hoch sein (er prahlte mal damit, dass der monatliche Nettoüberschuss fast im fünfstelligen Bereich liegt).

Im Grunde reicht mir aber, was das Finanzielle angeht, schon der Hinweis auf das kostenfreie letzte KiGa-Jahr. Damit ist mein Tag gerettet. Danke Dir!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2015 11:23




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

🙂 na das freut mich ja  🙂

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2015 15:46
(@kitefan)
Zeigt sich öfters Registriert

LBM: Du hattest zu Anfang geschrieben, dass das die KM immer angemessene Kleidung mitzugeben hat, auch bei hälftig abgezogenem KG. Nun besteht sie aber darauf, dass ich mich um dergleichen in Zukunft selber zu kümmern habe, ihre Anwältin habe ihr gesagt, dass sie mir nichts mitgeben müsse. Kann ich das irgendwo nachlesen? Ich habe zwar einige Ausführungen zur Düsseldorfer Tabelle gefunden, jedoch nirgends eine Positiv- oder Negativliste für Regelaufwand oder Sonderaufwand. Falls es diese nicht geben sollte, hat jemand vielleicht ein paar aktuelle Urteile für mich, in denen das so festgelegt ist?

Danke Euch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2015 13:52
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Hi Kitefan,

schau mal hier

http://www.ra-arnst.de/recht_e_erwerbsobliegenheit_242.html

Gruss
mekmen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2015 14:02
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Drachenflieger,

Hat jemand vielleicht ein paar aktuelle Urteile für mich, in denen das so festgelegt ist?

Du suchst wirklich zwanghaft Streit, kann das sein?

Aus meiner Sicht ist ein Koffer voll klamotten beim Wechsel von einem zum anderen Elternteil für das Kind immer so ein doofes Signal von "Besuch".
Prinzesschen wechselt mit dem was sie am Leib trägt samt Schulranzen und Sportbeutel. Alles andere haben wir doppelt. Sogar Kuscheltiere.
Wenn mal wieder alle Sandalen bei KM und alle Gummistiefel bei mir sind oder so dann fährt einer von uns mal eben einen Kofferraum voll Zeugs hin und her.

Und nein, ich fass meine Ex nicht mit Glacéhandschuhen an. Aber ich such auch kein Streit über Kinkerlitzchen.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2015 14:34
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

naja, Kitefan hat es nicht so dicke.

Kleidung gehört zum normalen Lebensbedarf und ist damit mit dem Unterhalt abgedeckt, sprich Deine Ex muss dem Kind Kleidung mitgeben. (Ob sie es tut, wie sie es tut, steht auf einem anderen Blatt).

Zusätzlich zum normalen KU gibt es noch
Mehrbedarf ("Als Mehrbedarf ist der Teil des Lebensbedarfs (<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1610.html>§" 1610 II BGB</a>) anzusehen, der regelmäßig während eines längeren Zeitraums anfällt und das Übliche derart übersteigt, dass er mit den Regelsätzen nicht erfasst werden kann, andererseits aber kalkulierbar ist und deshalb bei der Bemessung des laufenden Unterhalts berücksichtigt werden kann.")

und

Sonderbedarf ("Sonderbedarf liegt nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1613.html>§" 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB</a> vor, wenn der Bedarf unregelmäßig eintritt und außergewöhnlich hoch ist. Es muss sich also um einen Bedarf handeln, der überraschend bzw. unvorhergesehen entsteht und so hoch ist, dass die Kostentragung für einen Elternteil, meist den betreuenden Elternteil, alleine unzumutbar ist. ")

<a href="http://www.anwalt.de/rechtstipps/wenn-der-unterhalt-nicht-ausreicht-mehrbedarf-und-sonderbedarf-beim-kindesunterhalt_036623.html>Quelle" mit Erläuterungen</a>, die auch Beispiele anführt. Letzlich ist es etwa um das man sich auch streiten kann.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2015 14:49
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus kitefan,
so wie HoWi es beschrieben hat, funzt es ohne nennenswerte Reibungen, Stress und Ärger. Als KV hingegen bist Du entspannter und nähmest KM Wind aus den Segeln...
Man könnte theoretisch auf sein Recht bestehen, schließlich wurde der Klamottenerwerb durch KU-Zahlung mitgesponsort; nur ob das die Strapazen wert ist?
Ich würde mich beim Discounter, SecondHand oder Flohmarkt eindecken.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2015 14:51
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Kitefan hat es nicht so dicke.

Dann soll er die Klamotten für ein Wochenende bei eBay ersteigern oder aus der DRK-Kleiderkammer holen. Ich geb doch lieber einen 10er für eine Tüte voll Kinderkleidung aus als ein paar Hunderter für den Anwalt und dazu der Stress wegen ein paar Anziehsachen. Man kann auch aus ner Mücke einen Elefanten machen. Ich sach nur: Fußballtrainig ...  :knockout:
Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2015 14:54
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bis zu einem bestimmten Alter ist es unproblematisch second hand Klamotten zu erwerben. Allerdings gibt es in günstigen Läden auch neue Ware für kleines Geld.
Da würde ich einfach ansetzen.

Und für ein Wochenende benötigt ein Kind ja nicht so viel Kleidung. Für Urlaub sieht das anders aus, da würde ich auch auf entsprechende Kleidung bestehen.

Ich hatte damals meinem Ex, weil ich diese Packaktionen überflüssig fand, eine Tüte mit ganz neuer Kleidung für die Kinder gegeben, bzw. wollte ich geben, mit dem Hinweis, dass er Bescheid sagen solle, wenn die Sachen zu klein werden, dann hätte er neue für die Umgangswochenenden bekommen. Wollte er nicht. Also weiterhin Tasche packen.
Ansonsten hätten sie nur ihr Kuscheltier und das was gerade wichtig war, mitnehmen müssen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2015 15:53
(@kitefan)
Zeigt sich öfters Registriert

HoWi: Ich hab Deinen Text ein paar Tage im Kopf gewälzt und finde, dass Du Recht hast. Der Koffer hat wirklich immer etwas von Besuch und die paar Klamotten, die er hier bräuchte, kosten auch nicht die Welt. Unterwäsche, Strumpfhosen und T-Shirts hab ich eh schon immer da gehabt, kämen maximal noch 1-2 Pullis, 2-3 Hosen und ein Paar Gummistiefel dazu. Das passt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2015 10:22
(@kitefan)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin zusammen,

es hätte so glimpflich verlaufen können...

wir haben uns also geeinigt: ich zahl etwas weniger Unterhalt (genaugenommen habe ich auf den Betrag reduziert, den ich seit eh und je zu zahlen hätte, davor habe ich einiges mehr gezahlt), dafür muss er keinen Koffer mehr schleppen. Was die gegenseitigen Kontakte angeht, hatte es sich auch beruhigt. Aber, hätte, hätte Fahrradkette.

Denn nun ist diese Situation eingetreten. Sie informierte mich vor einigen Tagen, dass ich ab sofort eine eigene Fußballausrüstung anzuschaffen hätte: Stollenschuhe, Hallenschuhe, Trainingshose, Trikot vom Verein, Schienbeinschoner, Stulpen, Torwarthandschuhe. In Kombination würde der Spaß mal eben 200€ kosten, und das alle halbe Jahre, denn Zwerg wächst ja fleißig. Selbst gebraucht (heute Vormittag mal geschaut) komme ich nicht unter 100 € weg.
Jetzt hat LBM hier mal gesagt, das Kleidung vom Unterhalt gedeckt wäre. Gilt das auch für spezielle Sportkleidung? Und gilt das auch, wenn diese schon vorhanden ist und Muttern sich nur weigert, sie dem Kind mitzugeben?

Wer weiß da was?

Danke Euch, Kitefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2015 15:43




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