hallo, also ich will euch kurz mein problem schildern. ich lebe seit oktober letzten jahres getrennt von meiner ex. unsere gemeinsame tochter lebt bei ihr und nach anfänglichen "startschwierigkeiten" darf ich sie nun regelmäßig jedes 2te wochenende sehen. mein letztes nettoeinkommen lag bei ca 1850 €. danach berechent sich auch der unterhalt von mon. 309 euro (die kleine ist 6jahre). zu meinem großen pech habe ich krankheitsbedingt vor 4 mon. meinen job verloren und werde jetzt nach einer reha eine umschulung beginnen. obwohl ich nur knapp 1230€ arbeitslosengeld bekomme muß ich auch weiterhin die 309€ zahlen. (fiktives einkommen). da liegt das problem. ich zahle 400€ miete, 50€ nebenkosten, gewerkschaftsbeiträge, versicherungen, tel., einfach alles andere ca. 150€, habe noch anwaltskosten aus einer rechtsstreitangelegenheit, die ich mit mon. 100€ abstottere und noch einen kredit von mon 125€. also mon. in etwa 825€ fixkosten. wenn ich nun die 309€ dazurechne verbleiben mir noch in etwa 100€ mon. zum leben.
nicht das ich für meine tochter nicht zahlen möchte, aber ich komme mit diesem geld einfach nicht mehr über die runden. ich kann mir keine klamotten mehr leisten, kann nicht mehr weggehen, keine freizeitaktivitäten, mein auto habe ich vor 3 mon abgemeldet und muß es aus geldnot wahrscheinlich ganz verkaufen.
ich habe dies auch schon dem jugendamt geschildert, aber da waren sie absolut unverschämt, sagten anderen ginge es schlechter, verwiesen mich auf den lebensmindestunterhalt von 780€ und sagten, wenn ich nicht zahle dann werden sie einfach beantragen das der unterhalt direkt von meinm ag2 abgeknappst wird bevor es bei mir ankommt.
ich weiß einfach nicht mehr weiter und kann mir leider auch keinen anwalt leisten, der mich in dieser sache einmal berät! wie geht es nun weiter?
Hallo und willkommen bei vatersein.de!
Zunächst mal eine Frage: Ist der Kindesunterhalt tituliert?
Liegt ein Titel vor, hast Du diesen weiter zu bedienen, da Arbeitslosigkeit als vorübergehendes
Ereignis angesehen wird. Dauert diese länger - kannst Du versuchen, eine Abänderung zu
erreichen.
LG,
Mux
ja, der ku ist tituliert. habe gestern mit einem bekannten geredet der 200€ mehr einkünfte hat als ich und nur 250€ für 2 kinder bezahlen muß. wie kann das sein, das ich trotz arbeitslosigkeit 309€ für ein kind bezahlen muß?? ich kann mit den 100€ mon einfach nicht mehr leben, so einfach ist das!
Hi,
Du hast ein unterhaltsrelevantes Einkommen zwischen 1500 - 1900 € und bist eine Stufe hochgestuft worden,
da Du nur Deinem einem Kind unterhaltspflichtig bist. Der Zahlbetrag von 309 € erscheint mir hier korrekt.
Du musst schnell wieder aus der Arbeitslosigkeit raus.
Bedienst Du den Titel nicht, wird gepfändet. Ich sehe auch keine (einfache) Möglichkeit, da rauszukommen.
LG,
Mux
o.k.
leider komme ich so schnell nicht mehr aus der arbeitslosigkeit, da ich eine umschulung machen muß. ich möchte ja gerne den unterhalt bezahlen, aber es geht nun einfach finanziell nicht mehr. sollten die mir wirklich anfangen das geld vom ag zu pfänden, werde ich meine miete nicht mehr bezahlen können und das macht mir eine rießenangst. ich weiß nicht mehr weiter. ist es denn wirklich rechtens, das mir nur noch 100€ für mich bleiben für essen, etc.? das funktioniert einfach nicht, ich kann es drehen und wenden wie ich will.
ach ja, meine ex sagte mir letztens, dann solle ich halt zum überbrücken einen hilfsjob etc. annehmen. wenn ich da etwas finden sollte werde ich wohl nicht mehr als 1000€ verdienen. wie läuft es dann mit dem unterhalt? der selbsterhalt liegt doch bei knapp unter 1000€. das würde ja bedeuten, das sie dann fast gar keinen unterhalt mehr von mir zu erwarten hätte, damit wäre nun ja wirklich keinem weitergeholfen. (ausser das ich vlt. sogar ein paar € mehr in der tasche hab)
Hallo,
rede einfach mit dem RA ob du nicht Deine Rate reduzieren kannst. Wenn er einigermaßen clever ist, wird er dieses einsehen, da er sonst gar nichts mehr abbekommt. Des Weiteren kündige Deinen Gewerkschaftsbeitrag oder stelle diesen ruhend.
Auch bei den Versicherungsbeiträgen musst du schauen, was du wirklich brauchst und was ruhend gestellt werden kann. Das Gleiche natürlich auch bei der Bank.
Du könntest gegen den KU Titel sicherlich eine Abänderungsklage anstrengen, jedoch sehe ich den Erfolg bei Dir nicht gegeben.
Kindsunterhalt geht vor alles und wenn du 1230€ bekommst und davon 309 abziehst, so hast du ja immer noch 921€.
Ggf. müßtest du auch einen Umzug in eine günstigere Wohnung in Erwähgung ziehen.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
ich habe alle versicherungen, die nicht zwingend notwendig sind gekündigt. wie gesagt, ich habe mein auto abgemeldet und soweit alles was nicht unbedingt notwendig ist aufgehoben.
das mit der wohnung habe ich mir schon überlegt, aber eine wohnung unter 400€ im kreis tübingen, reutlingen, stuttgart zu finden ist wohl unmöglich. ich wollte halt gern hier in der gegend bleiben, wegen der kleinen. sollte ich hier irgendwann aus finanziellen gründen aus der wohnung fliegen ist doch keinem geholfen damit. ich hab ne heidenzukunftsangs!
Hi papi1980
Eine andere Möglichkeit wäre zu versuchen, die Kredit- und/oder die Rechtsstreitkosten-Rückzahlung zu stunden oder zu strecken. Derzeit liegst Du auch unter der Pfändungsfreigrenze. Beim KU sehe ich im Moment wenig Chancen, etwas zu ändern. Du könntest höchstens mir der KM mal reden, ob sir da einlenkt. Und in 2 Monaten kannst dann eine Abänderung des Titels in Angriff nehmen.
Ein Hilfsjob hilft Dir wohl kaum weiter, da hiervon dann auch das ALG1 betroffen ist. Nur eine neue Arbeit mit entsprechender Bezahlung hilft Dir wirklich weiter.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
wie genau soll ich das jetzt verstehen mit der pfändungsfreigrenze?
und das mit der arbeit ist ja so ein problem. ich werde aus gesundheitlichen gründen meinen erlernten beruf nicht mehr ausüben können. deßwegen muß ich ja auch eine umschulung machen. in dieser zeit werde ich ja auch kaum mehr, bzw. noch weniger haben als jetzt. muß ich dann immer noch 309€ zahlen, oder wird es dann wenigstens in dieser zeit runtergestuft.
so, nach langer zeit melde ich mich zurück. ich will euch kurz schildern, wie es mir ergangen ist. es ging drunter und drüber bei mir. musste auch noch eine 2te reha machen und leider bin ich so schwer (unheilbar) erkrankt, das ich jetzt nach langen hin und her erst mal berentet wurde.
ich musste die ganze zeit den vollen unterhalt zahlen, was mir anfangs auch gelang, aber als dann mal versicherungen, ausserplanmässige anschaffungen (ab und zu geht ja auch mal was kaputt), klamotten....etc dazukamen ging es irgendwann nicht mehr. ich habe dann dem jugendamt geschrieben, mit der bitte den unterhalt anzupassen, aber die haben sich stur gestellt. anwalt konnte ich mir keinen leisten. irgendwann habe ich dann eigenmächtig den unterhalt auf das minimum von 180€ reduziert. nicht weil ich nicht mehr zahlen wollte, sondern einfach nicht mehr konnte.
ihr könnt euch ja denken was dann passiert ist!? genau, nach einiger zeit stand der gerichtsvollzieher vor der tür mit eidestattlicher versicherung, beugehaft.....
soweit so gut. ich habe dann versucht die rückstande zu begleichen. hab meine lebensversicherung gekündigt und den betrag erst mal gezahlt.
mittlerweile hab ich nun gar nix mehr. kein auto, keine lebensversicherung, kein geld mehr auf der seite..... einfach nix. umziehen bringt auch nix, da ich schon in ner sehr günstigen wohnung (für die gegend) wohne und eh nur 40qm habe.
das war alles ziemlich nervenaufreibend, aber mittlerweile hab ich resigniert. gegen die kommt man eh nicht an und nehmen können se mir eh nix mehr. wenn noch irgendetwas kommt, leg ich halt die eidesstattliche ab. kanns nun auch nicht mehr ändern.
einen klitzekleinen erfolg habe ich nun aber errungen. dadurch, das ich berentet wurde habe ich nochmals einen antrag auf reduzierung, bzw. nullstellung des titel gestellt. der titel wurde mir zwar nicht ausgehändigt und auch nicht angepasst, aber nach wochen und mehrmaligen rückfragen meinerseits haben die mit dann doch einen vollstreckungsverzicht geschickt.
nun würde ich gern eure meinung dazu hören. ich habe nun oft schon gelesen, das es eine verarsche vom jugendamt sei und der unterhalt nur gestundet wird. in meinem vollstreckungsverzicht steht aber:.... vorläufiger vollstreckungsverzicht und jetzt wörtlich: DIES BEDEUTET, DAS IN DIESER ZEIT KEIN UNTERHALT GESCHULDET WIRD UND DAHER AUCH KEIN RÜCKSTAND ENTSTEHT.
was meint ihr dazu? kann ich also doch sicher sein, das es sich hier nicht nur um eine stundung handelt?
Moin,
DIES BEDEUTET, DAS IN DIESER ZEIT KEIN UNTERHALT GESCHULDET WIRD UND DAHER AUCH KEIN RÜCKSTAND ENTSTEHT.
was meint ihr dazu? kann ich also doch sicher sein, das es sich hier nicht nur um eine stundung handelt?
ja, das kannst Du. Man hat damit (offensichtlich leider viel zu spät) endlich Deine Leistungsunfähigkeit festgestellt. Oder auf deutsch: Dass man einem Nackten nicht in die Tasche fassen kann. Insofern ist an dieser Front jetzt erst mal Ruhe.
Allerdings - auch wenn's für den aktuellen Fall nicht mehr hilft, vielleicht beim nächsten Mal: Wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst, kannst Du Verfahrenskostenhilfe bekommen. Insofern ist die aktuelle Situation auch ein bisschen selbst verschuldet.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
ok, vielen dank für deine antwort.
ja du hast recht, vlt bin ich ein wenig selbst schuld. aber erkundigt habe ich mich doch schon mal. es hieß mir würde keine kostenhilfe zustehen. hab dann ehrlich gesagt auch alles schleifen lassen, da ich gesundheitlich ganz knapp am äussersten vorbeigeschrammt bin. da hat man plötzlich ganz ander sorgen und ängste.......
Da ich mich in.diesem.Fall wieder erkenne ( und die.Region passt ja auch noch ) möchte ich mir erlauben mich hier zu Wort zu melden.
Ich kann nicht nachvollziehen warum die Rechtsprechung dann nicht sagt in so einem Fall geht die Betreuung des Kindes zum erwerbfaehig geminderten Vater über. Zumindest in ein Wechselmodell. Betreuungsfaehigkeit naturlich gesundheitlich vorausgesetzt.
Es kann doch nicht sein das der barunterhaltspflichtige Elternteil alles wirklich alles aufgeben muss und das betreuende Elternteil welches erwerbsfaehig ist bzw. im Stande waere Einkommen zu erzielen sich alles genuesslich von der Ferne aus anschauen kann.
Ach DG,
Ich kann nicht nachvollziehen warum die Rechtsprechung dann nicht sagt in so einem Fall geht die Betreuung des Kindes zum erwerbfaehig geminderten Vater über.
weil die Rechtssprechung kein Wunschkonzert ist, in dem das individuelle Gerechtigkeitsempfinden zerstrittener Eltern berücksichtigt werden kann. Also orientiert sie sich an den bisherigen Regelungen eines Ehe-/Elternpaares zur Rollenverteilung und schreibt sie fort. Was wäre für Euer Kind denn besser, wenn seine Eltern mal eben zum kompletten Rollentausch verurteilt worden wären?
Aber natürlich steht es Dir frei, eine Petition für eine Gesetzesänderung zu starten, die Dein persönliches Gerechtigkeitsempfinden stärker berücksichtigt. Das blosse Herumjammern in Internet-Foren über gefühlte Ungerechtigkeiten bringt nämlich rein gar nichts. Wenn ich mich recht erinnere, wurde Dir das hier aber auch schon mehrfach gesagt.
Es kann doch nicht sein das der barunterhaltspflichtige Elternteil alles wirklich alles aufgeben muss und das betreuende Elternteil welches erwerbsfaehig ist bzw. im Stande waere Einkommen zu erzielen sich alles genuesslich von der Ferne aus anschauen kann.
Dieses Gejammer ist unerträglich; "alles aufgegeben" hast Du schliesslich aus freien Stücken:
Habe in den letzten 6 Monaten nahezu meine komplette Kohle mutwillig verjubelt.
Werden so um die die 40.000.- € sein wo ich verjuckt habe. Aber schön wars.
Deine Ex hat auf nachehelichen Unterhalt und auf den Zugewinnausgleich verzichtet und bekommt pro Monat irgendwas um 200 EUR Kindesunterhalt von Dir. Also wird sie für ihren Lebensunterhalt selbst Einkommen erzielen (müssen), auch wenn Du ihr ständig unterstellst, dass sie sich vom KU ein schlaues Leben machen könne. Und "genüsslich aus der Ferne" muss sie sich auch nichts anschauen; vermutlich wird sie einfach froh sein, dass Eure Ehe zu Ende ist und sie sich gerade NICHT mehr jeden Tag mit Dir auseinandersetzen muss. Das ist üblicherweise der Sinn einer Trennung, auch wenn für Dich Deine Ex nach wie vor die Hauptperson in Deinem Leben und Dein Hass auf sie Deine Lieblingsbeschäftigung zu sein scheint.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@Martin
zweifelsfrei ist es so das die eheliche / elterliche Rollenverteilung weiter geschrieben wird.
Nur !
Diese ist ja nicht in Stein gemeisselt. Auch bei in der heiligen Ehe nicht.
Auch da kann der Hauptverdiener erkranken ( wie in meinem Fall )
Dann wird es aus nachvollziehbaren, logischen Gründen auch so sein das zum Erhalt der finanziellen Sicherung der an der Familie beteiligten Personen halt derjenige das Geld heranschaffen muss der noch erwerbsfaehig ist.
Warum wird dies dann auch nicht bei getrennten Eltern praktiziert ?
Der barunterhalts Elternteil der aus erwerbsminderungs Gründen nicht mehr kann wird vollends zum Abschuss frei gegeben und hat wirklich gar keine aber wirklich gar keine Chance mehr.
Und der erwerbsfaehige derzeit betreuende Elternteil wird zwar z.b. durch JA Vorschuss gestützt aber letztlich geht der mangels Einsicht dass in diesem Fall des Kollegen hier auch über kurz oder lang finanziell in die Knie. Und für den Staat ist es letztlich nur ein Zeitgewinn wenn der erwerbsunfähige alles einsetzen und zu Geld machen muss um den Barunterhalt zumindest eine Zeit lang aufrechtzuerhalten.
Dieser erwerbsunfaehige barunterhaltspflichtige Elternteil wird bis zu seinem Lebensende auf staatliche Hilfe angewiesen sein.
Bzw. später mal auf seine dann erwachsenen Kinder.
Und kurze Anmerkung. Du hast schon recht das ich Geld unsinnigerweise verjuckt habe.
Absoluter irrsinn von mir. 100% Zustimmung an dich.
Aber wir beschrieben das war meine Entscheidung und dazu stehe ich.
Ich zahle 110% DT für das Kind nicht € 200.- weil mein bisheriges Gehalt nicht Transfergeld, ggf. künftiges ALG 1 zugrunde gelegt wurde. Und auch von mir ( während des Bezug meines damaligen Gehalts so tituliert wurde )
Weiss nicht wie du auf die 200.- € kommst. Und TU zahle ich selbstverstaendlich auch noch.
Und damit bitte auch nicht den thread des Kollegen zerpflücken.
Ich warte meine Scheidung wie beschrieben ab und dann bitte ich um eure Meinung, Ratschläge, Vorschläge die es mir ermöglichen meinen quasi erwerbsunfaehigen Hintern möglichst pfandungssicher zu retten.
Dazu nach der Scheidung wenn ich weiss was übrig bleibt aber mehr.
Das hat aber nichts mit dem Sachverhalt hier zu tun.
Das Thema hier ist warum Übergang der Betreuung des Kindes nicht zum erwerbsunfaehigen Elternteil möglich.
Warum ist aber eigentlich klar. Aufgrund EGO und Rachsucht des ehemaligen Ehepartners.
nun habe ich mir die tage doch nochmal gedanken um den vollstreckungsverzicht gemacht. also ich habe einen vorläufigen vollstreckungsverzicht. dies bedeutet ja eigentlich nur, das der differenzbetrag gestundet ist. nun steht bei mir ja, das in der zeit vom verzicht kein unterhalt geschuldet wird und somit auch kein rückstand entsteht. soweit so gut. nun steht aber in dem gleichen verzicht ganz unten: bei diesem vollstreckungsverzicht handelt es sich nicht um einen erlass gem. § 397 BGB. wie soll ich das nun verstehen?