Hallo Ihr lieben Väter, ich könnte Euren Rat gut gebrauchen.
Thema wie so oft...
Unterhalt.
Mein Freund hat ne ganze Weile Unterhalt gezahlt, da er unwissend die Vaterschaft seines damaligen "Kindes"unterschrieben hat ( Sie hat ihn betrogen, wusste dass er es nicht ist, hat ihn aber in dem Glauben gelassen)
Naja nun ist die kleine sechs jahre alt geworden.
ihr seit 5 jahren Neuer 😉 Freund, will die Kleine adoptieren,
Sie ist sich aber nicht sicher ob er der Richtige ist :rofl2: :question:und hat nun ne Beistandschaft eingerichtet, um mehr Geld zu bekommen.
Mein Freund hat sich leider nicht um die Sache gekümmert, so dass vom Jugendamt sowieso kein gutes Licht auf ihn fällt.
Haben jetzt Wiederspruch gegen den Beschluss eingereicht, da er seinen Laden nicht halten konnte und nun ziemlich viele Schulden an den Backen hat und die geforderten 350€ nicht zahlen kann.
Meine Frage nun an Euch, kann man die Vaterschaft neu und offziell vom Gericht prüfen lassen, trotz, dass die verjährungsfrist der vaterschaftsanerkennung rum ist?
Und war da nicht mal ein Gesetz, das besagt, dass wenn die Kindesmutter in einer neuen Lebenspartnerschaft ist, sich der Unterhalt verringert, bzw ganz weg fallen kann? Das schlimme an der Sache ist, dass sie ihm gesagt hat, sie würde auf das Geld verzichten ( er zu gut gläubig und hat ihr geglaubt und das Ende vom Lied ist, er hat schon wieder nen Berg an Schulden wegen Ihr)
....
vielen dank im vorraus für Eure Antworten...
Hallo,
wenn die Anfechtungsfristen um sind, das heißt, mehr als 2 Jahre seit dem Zeitpunkt, an dem er erfahren hat, dass er möglicherweise nicht der Vater ist, vergangen sind, kann er nichts tun.
Ob die KM in einer Beziehung lebt oder reich verheiratet ist, ist für den Kindesunterhalt völlig unerheblich.
Und Dein Freund ist ja nicht verschuldet, weil die KM böse ist, sondern weil er den Kopf in den Sand steckt.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Hilfe2011,
Ob die KM in einer Beziehung lebt oder reich verheiratet ist, ist für den Kindesunterhalt völlig unerheblich.
So ist es. Erheblich wäre es nur für Unterhaltszahlungen, die sie für sich selbst bekommen würde (z.B. nachehelicher Unterhalt) - aber darum geht es hier offensichtlich nicht.
Allerdings, es gibt da eine Sache, die wäre tatsächlich erheblich für den Kindesunterhalt:
ihr seit 5 jahren Neuer 😉 Freund, will die Kleine adoptieren,
Im Moment der Adoption erlischen alle Rechte, aber auch alle Pflichten deines Freundes bezüglich des Kindes - demzufolge insbesondere auch die Unterhaltpflicht.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke, ja der Freund der Mutter möchte das, aber sie ja nicht. Mein Freund hat schon echt alles versucht, sie davon zuüberzeugen, da er ja auch keinen Kontakt mit der kleinen hat ( wegen der KM) aber Unterhalt darf er weiterzahlen? ich verstehe unsere rechtssysthem nicht. Die von der Beistandschaft müssten doch eigentlich einem Vaterschaftstest übers Gericht akzeptieren und auch durchführen... Ich könnte so einer Frau echt den Hals um drehen... Ändert sich eigentlich was, wenn er jetzt angeben würde, das er mit mir und meinem Sohn zusammen lebt?
Moin,
nein, das ändert nichts. Er ist ja weder Dir noch Deinem Sohn zu Unterhalt verpflichtet.
Ich frage mich allerdings, warum Du der Ex unbedingt an den Hals willst. Wenn Dein LG trotz dem Wissen, nicht der Vater zu sein, Vater auf dem Papier geblieben ist und gezahlt hat, dann musst Du IHN würgen!! Nun ist halt vorbei. Dass er nicht reagiert hat, dafür kann ja das Rechtssystem nicht.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
ich verstehe unsere rechtssysthem nicht. Die von der Beistandschaft müssten doch eigentlich einem Vaterschaftstest übers Gericht akzeptieren und auch durchführen..
Nein. Die Beistandschaft hat die Aufgabe ishc darum zu kümmern, das der rechtliche Vater den dem Kind zustehenden Unterhalt zahlt.
Das Kind ist inzwischen 6 Jahre alt. Wie lange weiß dein Freund denn schon ,das er nicht als Vater in Frage kommt? Gibt es einen Test, der das beweist und wann wurde dieser gemacht?
Wenn er in der Lage war eine Unterschrift zur Vaterschaftsanerkennung zu geben, dann hätte er auch innerhalb von 2 Jahren, ab Kenntnis, das er nicht der biologische Vater ist, eine Anfechtungsklage einreichen können. Dafür kann der Staat nichts. Dieser schafft nur die Rahmenbedingunen, aber er nimmt mündigen Bürgern nicht ab, sich auch um ihren Kram zu kümmern.
da er ja auch keinen Kontakt mit der kleinen hat ( wegen der KM) aber Unterhalt darf er weiterzahlen?
Auch hier hätte er in den letzten 6 Jahren die Möglichkeit gehabt, sein Recht und seine Pflicht zum Umgang mit dem Kind einzuklagen. Wenn er das nicht getan hat oder nicht wollte, sollte er sich darüber nicht beklagen.
Ändert sich eigentlich was, wenn er jetzt angeben würde, das er mit mir und meinem Sohn zusammen lebt?
Ja.
Ihm könnte eine Haushaltsersparnis angerechnet werden und somit evtl. ein höherer KU fällig werden. Das unter der Voraussetzung (die ich aus deinem Geschriebenen entnehme), das dein Kind nicht von ihm ist und er somit werder diesem Kind ggü. noch dir zu Unterhalt verpflichtet ist.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
die vaterschaft hat er gleich nach der geburt anerkannt, da sie damls ja zusammen waren. dann ein paar monate später haben sie sich getrennt und er hat ersteinmal nichts mehr von ihr gehört, trotz des einschaltens vom anwalt etwas ber ein jahr später ist sie wieder aufgetaucht und wollte einen auf familie machen, dann hat er den test gemacht, jedoch ohne ihre zustimmung und dann kam raus, dass sie nicht von ihm ist, darauf hat er ihr den rücken zu gedreht und sie ist zum jugendamt, um geld zu bekommen.... naja und da waren die zwei jahre dann auch schon um.... Ich könnte ihr an den Hals, da sie es wusste, das er nicht der Vater ist, ihn aber zahlen lässt und sich ein schönes leben macht. Nein mein Sohn ist nicht von ihm aber wir sind am überlegen ob er ihn adoptieren möchte, da zum KV kein Kontakt besteht und ich auf Unterhalt verzichte, da ich genug einkommen habe um nicht darauf angewiesen bin. Aber da es soviele gesetzte und alles möglich gibt, sind wir uns da noch einwenig unsicher. Und Kontakt zu der Tochter möchte er nicht haben, da sie als druckmittel gegen ihn eingesetzt worden ist und wohl keine liebe ihn zu ihr verbindet ( kann ich nicht ganz nachvollziehen, aber, das ist seine entscheidung)
Hallo Hilfe2011,
ich verstehe unsere rechtssysthem nicht.
Nun ja. Man kann sich sicher andere Regelungen vorstellen als diese Zwei-Jahres-Frist, aber so ist die gesetzliche Lage nun mal - und ganz ehrlich: Wer sich zwei Jahre lang nicht weiter daran stört, dass frau ihm ein Kuckuckskind untergeschoben hat, von dem kann man ja irgendwie auch annehmen, dass er die Situation so akzeptiert hat. Die Zwei-Jahres-Frist beginnt ja ausdrücklich nicht mit dem Zeitpunkt der Geburt, sondern sie bezieht sich auf jenen Moment, an dem er davon Kenntnis erlangt hat, dass seine Vaterschaft zweifelhaft ist.
Andersherum gefragt: Seit wann weiß er denn nachweislich, dass die Kleine eben nicht seine Kleine ist? Mit anderen Worten: Wenn er heute behaupten würde, er habe erst vor knapp zwei Jahren das erste Mal etwas erfahren, was seine Vaterschaft in Zweifel zieht - könnte die KM ihm das Gegenteil beweisen?
Ich könnte so einer Frau echt den Hals um drehen...
Wenn du schon an körperliche Reaktionen denkst, dann wäre es wesentlich hilfreicher, du würdest deinem Freund in den Allerwertesten treten. Wie dir LBM schon geschrieben hat:
Und Dein Freund ist ja nicht verschuldet, weil die KM böse ist, sondern weil er den Kopf in den Sand steckt.
Und genau so ist es: Zwar ist es nicht seine Schuld, dass seine Ex ihm damals ein Kind untergeschoben hat, und es hätte ihn seinerzeit durchaus Zeit, Geld und Mühe gekostet, da wieder rauszukommen - aber dass er jetzt dermaßen tief im Schlamassel steckt, das ist einzig und allein seiner eigenen Untätigkeit zuzuschreiben.
Nebenbei bemerkt: Da dein Freund zu jenen Leuten zu gehören scheint, die sich aus falsch verstandener Gutmütigkeit gerne über den Tisch ziehen lassen, halte ich es durchaus für möglich, dass er auch bei der Höhe der Unterhaltszahlungen über den Tisch gezogen wird. Es wäre m.E. eine gute Idee, wenn er sich selbst hier anmelden würde und ein neues Thema aufmacht, damit wir mal die Berechnung seiner Unterhaltszahlungen überprüfen. Also Einkommenszahlen usw. einstellen; gibt hier ja genau Beispiele, denen er entnehmen kann, welche Daten wir dafür typischerweise brauchen. Auch das wäre dann zwar nur "Schadensbegrenzung", aber mehr ist da wohl nicht mehr zu machen ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. heilige Güte, was bin ich heute langsam. Lausebackesmama und Midnightwish haben das Wesentliche eh' schon gesagt. Ich lasse meine Antwort jetzt trotzdem einfach mal so stehen ...
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke für die Antwort... ich würde seine tat auch nicht entschuldigen, ich hätte es anders gemacht..... gegen den unterhalt legt er ständig wiederspruch ein, da die nur vom netoo gehalt aus berechnen, aber, dass er dort mehre lohnpfändungen hat und im endefekkt nur 1000€ bekommt, stört die nicht
Da KU vor allen anderen Verbindlichkediten geht dürfte es schon korrekt sein, das sie von seinem Netto ausgehen. Es wäre nur zu prüfen, ob die Schulden evtl. bei der Berechnung des KU berücksichtigungfähig wären.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Hilfe2011,
dann hat er den test gemacht, jedoch ohne ihre zustimmung und dann kam raus, dass sie nicht von ihm ist,
OK. Das ist der Zeitpunkt, um den es geht. Wenn die KM nachweisen oder zumindest glaubhaft machen kann, dass dieser Test stattgefunden hat (und das ist ja wohl länger als zwei Jahre her, nicht wahr?), dann hat er keine Chance mehr, die juristische Vaterschaft loszuwerden. Ab diesem Moment hatte er zwei Jahre Zeit gehabt - wenn er diese zwei Jahre untätig hat verstreichen lassen, dann kann er jetzt nichts mehr tun, um seine juristische Vaterschaft wieder loszuwerden.
Nein mein Sohn ist nicht von ihm aber wir sind am überlegen ob er ihn adoptieren möchte,
Mir ist kein vergleichbarer Fall bekannt, aber so wie ich unser Rechtssystem kenne: In diesem Fall würde das Familiengericht wohl argumentieren, dass die Adoption mutwillig, d.h. nicht nötig gewesen wäre - und daher der Unterhalt für das andere Kind trotzdem in voller Höhe fällig wird. Ein Unterhaltsschuldner darf in diesem feinen Land nämlich nichts tun, was seine Leistungsfähigkeit für den Unterhalt mindert. Beachtet bitte auch Folgendes: Sogar wenn das adoptierte Kind bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt würde, dann ist es je nach seiner Einkommenssituation sehr gut möglich, dass ihn sein "neues" Kind beim Unterhalt für das "alte" Kind gerade mal zwanzig Euro im Monat spart. Müsste man natürlich mal mit seiner tatsächlichen Einkommenssituation durchrechnen, aber ihr solltet euch von dieser Adoption nicht zu viel versprechen - außer einer ganzen Menge Ärger für euch beide, falls ihr zwei irgendwann mal auseinandergeht!
Im Klartext: Eine Adoption, bei der das vorrangige Ziel "Unterhalt sparen" lautet, ist in meinen Augen eine selten dämliche Idee.
gegen den unterhalt legt er ständig wiederspruch ein, da die nur vom netoo gehalt aus berechnen, aber, dass er dort mehre lohnpfändungen hat und im endefekkt nur 1000€ bekommt, stört die nicht
Nun, was er sonst noch für finanzielle Probleme hat, ist tatsächlich meistens egal - die gesetzliche Regelung lautet nun mal, dass Kindesunterhalt vorrangig vor allen anderen Verpflichtungen zu bedienen ist. Umgekehrt wird möglicherweise ein Schuh draus: Die übrigen Schulden zu beschneiden, um den Kindesunterhalt leisten zu können (und ja, hiermit rede ich von der Privatinsolvenz - kommt halt darauf an, wie tief er denn tatsächlich schon in der Kacke sitzt). Was die Berechnung des Unterhalts betrifft, da wiederhole ich mich: Er möge seine Zahlen hier einstellen, dann rechnen wir das mal nach. Zumindest berufsbedingte Kosten und eine eventuelle zusätzliche Altersversorgung müssten eigentlich immer berücksichtigt werden.
Noch eine Frage: Was genau ist die juristische Grundlage für seine Unterhaltszahlungen? Gibt es ein Gerichtsurteil? Hat er beim Jugendamt einen sogenannten Titel unterschrieben, d.h. eine Verpflichtungserklärung, so-und-so-viel Unterhalt zu zahlen? Oder - gibt es am Ende womöglich nur mehr oder minder unfreundliche Schreiben des Jugendamtes, denen er bislang zähneknirschend nachgekommen ist ...? Davon hängt nämlich ab, wie einfach oder schwierig es wird, den Unterhalt zu mindern, falls er derzeit tatsächlich zu viel zahlt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Mir ist kein vergleichbarer Fall bekannt, aber so wie ich unser Rechtssystem kenne: In diesem Fall würde das Familiengericht wohl argumentieren, dass die Adoption mutwillig, d.h. nicht nötig gewesen wäre - und daher der Unterhalt für das andere Kind trotzdem in voller Höhe fällig wird.
Moin,
der BGH hat tatsächlich mal entschieden, dass man das Recht hat, ein Kind zu adoptieren, genauso wie man das Recht hat, weitere Kinder zu zeugen.
Auch wenn dadurch der KU sinkt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
der BGH hat tatsächlich mal entschieden, dass man das Recht hat, ein Kind zu adoptieren, genauso wie man das Recht hat, weitere Kinder zu zeugen.
Auch wenn dadurch der KU sinkt.
Danke, wieder was gelernt. Dann bleibt es aber immer noch bei der Tatsache: Durch das neu adoptierte Kind sinkt der Unterhalt für das andere Kind nur unwesentlich; da es derzeit um ca. 350 Euro Unterhalt für ein sechsjähriges Kind geht, scheint zumindest rechnerisch genügend Verteilmasse vorhanden zu sein.
Wobei es mich nach wie vor wundert, wie man von einem unterhaltsrelevanten Einkommen jenseits der dreitausend Euro durch den Unterhalt für ein einziges Kind zu einem verfügbaren Resteinkommen von tausend Euro kommen kann. Ich schätze, da liegt noch einiges mehr im Argen als nur die Unterhaltsgeschichte.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Noch kurz zum Adoptiionsgedanken.
Nach wie vor gilt für die Stiefkindadoption, das der Annehmende mit dem leiblichen Elternteil verheiratet sein muß und eine stabile Stiefvater-Kind-Beziehung bestehen muß, sowie die Ehe ein paar Jährchen auf dem Buckle haben soll. ALso fällt diese Möglichkeit derzeit ja eh nicht in Betracht.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen