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Brauche schnelle Hilfe, wie Formuliere ich eine wasserdichte Unterhaltsabänderun

 
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich habe mich mit meiner Ex und Mutter meines Kindes auf eine Unterhaltsabänderung geeinigt, jetzt muss ich schnellst möglich (am betsen heute noch), das ganze schriftl. geben. Diese wollen wir dann unterschreiben.  (ohne Prüfung durch einen Anwalt )

Jetzt will ich sicher gehen das dies auch rechtl. Wasserdicht ist und ich nicht elementare Sachen vergesse dich rechtl. Relevant sind.

Es gibt einen gerichtl. Vergleich in Höhe von 615,- monatl.

Meine Ex hat gleichzeitig auch eine Lohnpfändung bei mir am laufen, bei der noch ca. 1150 Euro ausstehen.

Wir haben gestern  mündl. vereinbart ( gesprächsprotokoll hab ich )
- Das der Betreuungsunterhalt von 615 auf 350 Euro ab 1.8. reduziert wird und befristet bis August 2012 ( 3. Lebensjahr meiner Tochter )
- Desweiteren werden ausstehende Unterhaltszahlungen auf 1000 Euro festgesetzt und werden bis 31.okt 2011 zahlbar.
- Und zum Schluss soll die Lohnpfändung SOFORT und spätestens wirksam zum 30.7.  eingestellt werden ( also nicht ruhend oder so ) unabhängig von ausstehenden und laufenden      Forderungen.

Was muss alles in so einer abänderung drin stehen und sind diese formulierten Änderungen eindeutig, oder wäre eine andere Formulierung klarer??

Vielen Dank für eure Hilfe

Grüße seb

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2011 15:28
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Seb,

wenn Sachen "ganz schnell" unterschrieben werden sollen, stimmt meist etwas nicht.

Ich frage mich in dem Fall, auch was Dir dieser Schnellschuss jetzt bringen soll. Erstens habt ihr nen gerichtlichen Vergleich vorliegen.

Zweitens scheint ja schon ein Titel gegenüber Dir zu bestehen - ansonsten würde wohl nicht der Gerichtsvollzieher kommen und Lohnpfändung betreiben.

Weiter ist es auch nicht zulässig durch eine solche Befristung die Sozialkassen zu belasten. Oder wo kommt das fehlende Geld her ab dem Zeitpunkt der Reduktion? Toller Job der KM? Neuer reicher Partner?

Wenn Du kein Geld für eine Rechtsberatung hast, kannst Du bei Deinem Amtsgericht einen Beratungsschein (Kosten 10 Euro) beantragen und damit einen Rechtsanwalt aufsuchen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2011 15:39
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Ja es gab vor ca. einem Jahr eine Gerichtsverhandlung darüber und da wurde ich zur Zahlung von 615 Euro verknackt.

In den letzten Wochen und Monaten hat sich unser Verhältnis wesentlich verbessert.
Wir streiten zwar seit 6 MOnaten über eine Unterhaltsreduzierung zwischen den Anwälten hin und her und ich habe ihr jetzt auch mit einem neuen Prozess gedroht.
Daraufhin haben wir uns verständigt uns außergerichtl. zu einigen um noch mehr unnötige kosten zu vermeiden. Die sozialkassen werden davon nicht betroffen, da sie bereit mit einem neuen Partner zusammen lebt.

Ich will es schnell machen, damit endlich alles unter dach und Fach ist und diese scheiß lohnpfändung weg ist, sowie der unterhalt auf ein erträgliches maß reduziert wird.

Klar existiert ein Beschluss und dieser soll abgeändert werden!!

Was heißt hier befristung, der Unterhaltstitel vom gericht ist auch bis zum 3. Lebensjahr befristet, also bis August 2012

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2011 15:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau so, wie Ingo es sagt, ist es.
Gegen einen amtlichen Titel hilft keine hingewischte Vereinbarung.

Du kannst bestenfalls eine moralische "Gedächtnisstütze" formulieren, die sie an euer Gespräch erinnert und verhindert, dass ihr euch an unterschiedliche Fakten erinnert.

Z.B.

"Hiermit verpflichte ich, SEB mich dazu Frau xy ab dem 1.8.2011 bis zum 31.7.2012 monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag des Monats Unterhalt in Höhe von 350,- auf das Konto xyz zu überweisen.
Darüber hinaus verpflichte ich mich bis zum 31.10.2011 weitere 1.000,- € auf obiges Konto zur Abgeltung älterer Forderungen zu überweisen.

Frau xy bestätigt, dass weitere Forderungen mir gegenüber nicht bestehen und sie auf darüber hinaus gehende Unterhaltsforderungen und Beitreibungen aus dem Unterhaltstitel vom xx.yy.zz. verzichtet.

Die Unterzeichner bestätigen, dass sie selbst in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen und nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.
Sie verzichten wechselseitig auf weiteren Unterhalt auch in Zeiten der Not und halten dem jeweils anderen Unterzeichner evtl. übergeleitete Forderungen Dritter von der Hand."

Das ist zwar auch nicht wasserdicht, hat aber eine gewisse Indizwirkung.

Sag bescheid, ob sie das wirklich unterschreibt.
Ich wette 90 zu 10 dagegen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2011 15:56
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Dieses schreiben was dann formuliert wird geht dann auch direkt an ihren anwalt und an meine.

Aber wieso soll eine außergerichtliche Abänderung keine Rechtsgültigkeit haben. Klar gibt es einen Amtl. titel, aber dieser kann doch jederzeit abgeändert werden. Spätestens wenn sie versucht die 615 Euro wieder zu verlangen, kann ich die abänderung vorzeigen und da diese aktueller ist und von beiden unterschrieben ist, könnte ich sofort eine klage gegen eine zukünftige Lohnpfändung vornehmen.

Wie sollte eurer meinung nach eine rechtlich wasserdichte Abänderung aussehen??

Sie wird es zu 100% unterschreiben!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2011 16:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Spätestens wenn sie versucht die 615 Euro wieder zu verlangen, kann ich die abänderung vorzeigen und da diese aktueller ist und von beiden unterschrieben ist, könnte ich sofort eine klage gegen eine zukünftige Lohnpfändung vornehmen.

das ist ein Irrtum; ein "amtliches Papier" wie ein Titel oder ein Urteil wird immer schwerer wiegen als eine unverbindliche private Absichtserklärung. Das Datum spielt dabei keine Rolle.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2011 16:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie sollte eurer meinung nach eine rechtlich wasserdichte Abänderung aussehen??

Sie müsste die Unterschrift eines Richters tragen.

Ersatzweise wäre die Änderung auch wirksam, wenn du das Originaldokument durch einen Reißwolf drehst.
Dafür muss sie es dir aber aushändigen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2011 16:17
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Sorry Jungs,
aber all das bringt mich nicht weiter.

All das was ihr sagt mag richtig sein, aber es muss erstmal ein Anfang geschaffen werden.
Wir beide sind uns einig, über die Höhe und die Bedingungen, jetzt muss das ganze nur noch geschrieben werden. Diese Schreiben gehen dann zum den Anwälten und fertig.

Ich möchte natürlich nicht das in dieser vereinbarung mit den Bedingungen die oben angegeben wurden, grobe Schnitzer enthalten sind, die das Schriftstück unnötig machen.

Klar kann sie jederzeit versuchen ihren alten Unterhalt wieder einzufordern, aber mit suaberen Abänderung sowie den nachweisen ( überweisung usw ) ist es zu einen späteren Zeitpunkt schon nachweisbar.
Das mit den Erstazleistungen ist schon ein guter Anfang, daran habe ich nicht gedacht.

Habt ihr noch mehr tips, was in so ein schreiben rein muss.
Sollte ich das Aktz, des Vergleichs mit erwähnen??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2011 17:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin seb,

was Du versuchst, ist die Methode "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass". Dabei hast Du nur zwei Entscheidungsmöglichkeiten:

a.) Du vertraust Deiner Ex; dann genügt die Indizwirkung einer privaten Vereinbarung zwischen Euch.
b.) Du vertraust ihr nicht, sondern unterstellst ihr schlechte Absichten, weshalb Du eine "wasserdichte" Absicherung brauchst. Diese bekommst Du vom Familiengericht - vielleicht.

Beides miteinander geht so wenig wie Wasser mit Öl zu mischen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2011 17:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was genau gefällt dir denn an meinem Entwurf nicht?

Sonst schreib doch mal, wie du es dir vorstellst und wir machen dann Verbesserungsvorschläge.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2011 17:12




 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Das ist ja das Prob, ich habe null ahnung wie so ein verdammtes schreiben aussehen muss.

und
nein ich traue ihr nicht über den weg, aber ich denke postiv und ich weis das eine gerichtliche auseinandersetzung nur wieder böses blut bringt und unsere tochter drunter leidet.

Mir ist bewusst, das sie, wenn sie es will mir einen stock zwischen die beine werfen kann.
Das ist nun mal so wenn man Unterhaltszahler ist, aber ich will mich soweit absichern das ich in dem fall gut argumente habe und im fall der fälle nicht komplett dumm da stehe. Ich hoffe ihr wisse was ich meine.

Ich will ein schreibe, das wenn es hart auf hart kommt in einem Verfharen auch seine berücksichtigung finde.
Ich gehe davon aus das da auch eine gewisse Form vorausgesetzt wird.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2011 17:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich will ein schreibe, das wenn es hart auf hart kommt in einem Verfharen auch seine berücksichtigung finde.
Ich gehe davon aus das da auch eine gewisse Form vorausgesetzt wird.

ein solches Schreiben gibt es nicht; dann musst Du eben ein Verfahren namens "Unterhaltsabänderungsklage" starten; nur dessen Ergebnis ist wasserdicht. Es ist nun einmal nicht vorgesehen, Gerichtsurteile mit privaten Vereinbarungen ausser Kraft zu setzen.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 05.07.2011 17:35
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich denke die Form spielt hier absolut keine Rolle, denn egal in welcher Form Ihr das schreibt, kann ich mir nicht vorstellen, dass es im Streitfalle Bestand haben könnte.

Stell mal kurz dar, wo in dieser Vereinbarung Deine Zugeständnisse stecken ...

Es wurden im Rahmen der Deutschen Rechtssprechung schon weitaus zweiseitigere notarielle Scheidungsfolgevereinbarungen für nichtig erklärt.

Erstell ein Schreiben analog Beppo´s Vorschlag, lass es Dir unterschreiben und gut is.

Dann wünscht Du Dir, dass Ex weiterhin gute Laune hat. Was "Wasserdichtes" wird es hier nicht geben (außer einer gerichtlichen Abänderung wie seitens der Vorschreiber erwähnt) ...

Meine Meinung
United
PS: ... und freue Dich darüber, dass Du einen Richter hattest, der bei Betreuungsunterhalt eine Befristung eingebaut hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2011 17:55
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das ist ja das Prob, ich habe null ahnung wie so ein verdammtes schreiben aussehen muss.

Seb,

genau aus diesem Grund gibt es gute Anwälte für Familienrecht und Notare. Und es ist in so einem Fall sogar sinnvoll, dass diese Hand in Hand arbeiten, da wie es United schon richtig geschrieben hat, sogar schon notarielle Beurkundungen dazu aufgehoben worden sind. Das ist wirkliche ne Menge Arbeit, damit es passt. Und das Ganze kostet natürlich entsprechend.

Für soetwas hast Du einen Anwalt. Sprich ihn darauf an und frage auch nach den Kosten. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2011 18:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nimm das, was deine Ex dir zugestehen will als Geschenk und freue dich daran, solange es existiert.

Wenn mir der so Beschenkte mit nem Anwalt kommen würde, würde ich sagen, Klei mi an'n Mors!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2011 18:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du so ein Papier aufsetzt würde ich auch auf jeden Fall aufnehmen ,das im Falle einer Heirat der Ex der Unterhaltsanspruch sofort erlischt und der Betrag auf 0 gesetzt wird

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2011 19:14