Hier ist die Fortsetzung dieser Geschichte: http://www.vatersein.de/Forum-topic-31588.html
Am letzten Donnerstag habe ich die Neuberechnung vom Jobcenter erhalten.
Die Neuberechnung hat zwei Monate gedauert. :puzz: In allen Screenshots habe ich die Namen durch: Ich Mutter, Ehefrau, Kind 1 und Kind 2 ersetzt... 😉
Ich habe zwei Fragen:
- Ich verstehe nicht, wieso das Jobcenter aus dem Einkommen im Jahr 2016 ein durchschnittliches Netto-Einkommen in Höhe von 1758,22 Euro macht? 🙂
Im September habe ich 1673 Euro und Oktober 1668 Euro bekommen.
- Wenn ich alle meine Ausgaben zusammen rechne, dann bleiben mir nach Unterhalt, Wohnung (inkl. Strom, Gas, Wasser) 420 Euro... Besteht die Möglichkeit in so einem Fall das Wohngeld zu beantragen?
Hallo,
da ich Deine genauen Angaben nicht habe, habe ich trotzdem einen <a href="http://www.brutto-netto-rechner.info/>Brutto-Netto-Rechner</a>" mit Brutto 2484 Euro gefüttert und bin der Meinung, dass mit der Steuerklasse 3 anstelle der Steuerklasse 4 (wie angegeben) gerechnet wurde.
An Deiner Stelle würde ich das selber noch einmal machen und das dann so auch dem JA mitteilen und um eine Korrektur der Berechnung bitten.
VG Susi
Davon abgesehen wäre nicht Steuerklasse IV/2,0 sondern IV/1,0 massgeblich. Marginaler Unterschied aber trotzdem Schlamperei.
Gruss von der Insel
Hallo,
da ich Deine genauen Angaben nicht habe, habe ich trotzdem einen <a href="http://www.brutto-netto-rechner.info/>Brutto-Netto-Rechner</a>" mit Brutto 2484 Euro gefüttert und bin der Meinung, dass mit der Steuerklasse 3 anstelle der Steuerklasse 4 (wie angegeben) gerechnet wurde.
An Deiner Stelle würde ich das selber noch einmal machen und das dann so auch dem JA mitteilen und um eine Korrektur der Berechnung bitten.VG Susi
Das Problem ist, diese Berechnung kommt vom Jobcenter und nicht vom Jugendamt. Soll ich jetzt Jugendamt kontaktieren? Was meinst du?
Hallo,
bei den Screenshots stehen noch zwei Mädchennamen.
Und ja, es wurde mit 4/2 statt 4/1 gerechnet.
Sind das die berufsbedingten Aufwendungen, die du angegeben hast?
Bekommst du Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld, so dass sie hiermit das durchschnittlich höhere Netto vom Jobcenter erklären lässt? Oder im Jahr zuvor eine Stuererstattung? Das Jobcenter will ja auch den Steuerbescheid haben. Die steuerliche Erstattung zählt zu 1/12 zu jedem Monat.
Wenn nicht solltest du das noch mal mit dem realen Zahlen rechnen.
Sophie
Hallo,
bei den Screenshots stehen noch zwei Mädchennamen.
Und ja, es wurde mit 4/2 statt 4/1 gerechnet.
Sind das die berufsbedingten Aufwendungen, die du angegeben hast?
Bekommst du Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld, so dass sie hiermit das durchschnittlich höhere Netto vom Jobcenter erklären lässt? Oder im Jahr zuvor eine Stuererstattung? Das Jobcenter will ja auch den Steuerbescheid haben. Die steuerliche Erstattung zählt zu 1/12 zu jedem Monat.
Wenn nicht solltest du das noch mal mit dem realen Zahlen rechnen.Sophie
Mit den Namen muss ich noch ändern... 😉
Ich habe keine Aufwendungen angegeben, da ich keine habe... nur die Pauschale wurde abgezogen. gehe ich davon aus.
Ja, ich habe im letzten Jahr Weihnachtsgeld als Sonderzahlung erhalten. In dieser Jahr war auch eine gute Prämie..
Die Steuererklärung für das Jahr 2016 ist noch nicht durch. Da muss ich noch ein bisschen nachzahlen. 166 Euro.
Hallo,
und das Weihnachtsgeld bzw. die Prämie wird gezwölftelt und auf jeden Monat draufgerechnet.
Wenn die Differenz 1758,22 -1668 = x*12=Weihnachtsgeld ergibt, dann ist das korrekt.
Sophie
Hallo,
und das Weihnachtsgeld bzw. die Prämie wird gezwölftelt und auf jeden Monat draufgerechnet.
Wenn die Differenz 1758,22 -1668 = x*12=Weihnachtsgeld ergibt, dann ist das korrekt.Sophie
Hallo Sophie!
Die Berechnung an sich ist ok, irgendwie... Im September wollte Jobcenter, dass ich 788 Euro monatlich überweise. Damals hatte ich 1880 Euro Netto.
Ab September habe ich 1670 Euro Netto, also ca. 200 Euro weniger, somit hat das JC auch die Zahlung auf 590 Euro reduziert.
Es sind aber einige Fragen, die mich in letzter Zeit beschäftigen:
- Am Anfang kam das Jobcenter nur deswegen ins Spiel, weil man noch etwas Geld für Trennungsunterhalt gefunden hat... Und ab dann kamen die ganzen Berechnungen vom JC. Jetzt bezahle ich nur für die Kinder. Bleibt das Jobcenter für immer mein Ansprechpartner, solange meine Frau eine Aufstockerin ist?
- Das Jobcenter hat jetzt 590 Euro monatlich berechnet, bald haben wir das Jahr 2018, mit neuer DDT... Kommt es ab dem Jahr 2018 zu einer neuen Berechnung?
- Ich suche jetzt nach einer neuen Wohnung, die kleiner und günstiger ist. Im Moment habe ich eine 3 Zimmer Wohnung. Die Kinder kommen zu mir zweimal im Monat mit Übernachntung. Trotzdem sind es 610 Euro (all inclusive) für eine Person zu viel. Nach Abzug von GEZ und Telefon/Internet bleiben mir 420 im Monat. Ist es norma oder man kann vielleicht das Wohngeld beantragen?
So, aus Jux bereite ich den Antrag auf Wohngeld vor. Die Wahrscheinlichkeit dass ich dieses Geld kriege ist sehr niedrig... Der Mitarbeiter vom Wohngeldamt sagte mir, für 1 Person sollte die Wohnung nicht mehr als 312€ kosten... Und meine kostet ohne Heizung, Strom usw. 460€... deswegen kaum Chancen! :thumbdown:
Was aber interessant ist, der gleiche Mitarbeiter sagte mir irgendwas über ALG2... das ich eventuell für die Übergangszeit, bis ich eine neue und günstige Wohnung kriege, könnte ich vielleicht als Aufstockung ALG2 beantragen... Komisch. :puzz:
Aktuell bekomme ich 1663€ - 590€ Unterhalt - 609€ Wohnung mit allen Ausgaben - GEZ - Telefon = ca. 420€.
Kennt sich jemand hier damit aus?
Hallo,
die Sache ist die, dass wenn das Einkommen zum Leben nicht reicht die Möglichkeit gegeben ist aufstockendes H4 zu beantragen. Dabei werden auch titulierte Unterhaltspflichten abgefragt und dann gerechnet ob Anspruch auf aufstockendes H4 besteht.
Das Problem dabei ist, dass das beim JC in aller Regel kein Selbstläufer ist und Du dran bleiben musst.
<a href="https://www.hartz4hilfthartz4.de/aufstockung-rechner/>Hier</a>" ist ein H4-Rechner, der natürlich nur ungefähr angibt ob Du aufstockendes H4 bekommen könntest.
VG Susi
Dabei werden auch titulierte Unterhaltspflichten abgefragt und dann gerechnet ob Anspruch auf aufstockendes H4 besteht.
Bei mir ist aber nichts tituliert... Ich zahle das Geld einfach nach der Berechnung vom Jobcenter der EX.
Werden meine Unterhaltszahlungen nicht berücksichtig?
Hier ist ein H4-Rechner, der natürlich nur ungefähr angibt ob Du aufstockendes H4 bekommen könntest.
Bei diesem Rechner kann ich aber keine Unterhaltszahlungen angeben.
Du gibst doch Kinder an, das ist das gleiche
Du gibst doch Kinder an, das ist das gleiche
Wenn ich zwei Kinder angebe, da steht da später bei der Berechnung "Mehrbedarf für alleinerziehende"...
Und mein ALG2 ist 12€.
...
In den letzten Tagen habe ich diverse Aussagen gehört:
- Gestern sagte mir einer beim Wohngeldamt, das Wohngeld wird nach einer Tabelle gezahlt, mit festen "Mieten". Wenn die Miete zu hoch ist, dann wird kein Wohngeld gezahlt. Und bei Sozialhilfe/ALG2 könnte die hohe Miete u.U. für gewisse Zeit übernommen werden. Mit Bedauern im Gesicht hat er auch bestätigt, dass es auf dem Lande kaum kleinere Wohnungen gibt. Meine 3 Zimmer Wohnung (77qm) kostet wie 2 Zimmer Wohnung, manchmal kosten 2 Zimmer Wohnungen auch mehr als meine. Ein Apartment findet man auf dem Lande überhaupt nicht... Naja.
- Heute telefonierte ich mit einem anderen Mitarbeiter von Wohngeldamt, telefonisch hat er meine Daten abgefragt und gesagt dass ich kein Wohngeld kriege, da meine Miete zu hoch ist. Er sagte auch, dass ich evtl. zum Anwalt gehen muss, um meine Unterhaltszahlungen überprüfen zu lassen... Wenn ich jetzt zweimal zum Anwalt laufe, dann habe ich für den Monat überhaupt kein Geld! :puzz: Gleichzeitig sagte er auch, ich soll evtl. beim Jobcenter meiner EX nachfragen, ob man da meine Wohnkosten berücksichtigt hat... Gesagt - getan, sofort das JC meiner EX angerufen, da sagte man mir promt: Ich zahle sowieso weniger als ich zahlen muss. Dass man mir 1080€ zum Leben lässt und es ist mein Problem wie ich meine finanzielle Probleme löse.
Hallo,
ok der Rechner macht es nicht, aber <a href="http://www.hartziv.org/formulare.html>hier</a>" ist ein Übersicht über H4-Anträge und da wären für Dich der Hauptantrag und UH3 von Interesse.
Als Nachweis über die Unterhaltszahlung würde ich den Bescheid des JC beilegen. Das ist dann zwar keine Titulierung, aber trotzdem eine Rechtspflicht zur Zahlung.
Ansonsten wüßte ich eigentlich nichts weiter wie Du zumindest zeitweise zu mehr Geld kommen kannst.
VG Susi
ok der Rechner macht es nicht, aber hier ist ein Übersicht über H4-Anträge und da wären für Dich der Hauptantrag und UH3 von Interesse.
Als Nachweis über die Unterhaltszahlung würde ich den Bescheid des JC beilegen. Das ist dann zwar keine Titulierung, aber trotzdem eine Rechtspflicht zur Zahlung.
Auf jeden Fall Danke! 😉
Ansonsten wüßte ich eigentlich nichts weiter wie Du zumindest zeitweise zu mehr Geld kommen kannst.
So schlimm ist es eigentlich nicht. Ich finde eine günstige Wohnung, das benötigt nur etwas Zeit... die andere Seite des Hauses wo ich wohne besteht aus 2-Zimmer Wohnungen und die sind alle ca. 100€ günstiger als meine. Also abwarten und Tee trinken. Den Nachbarn von mir habe ich schon gefragt, ob er ausziehen will... 🙂
Hallo Noxin
Als erstes muss das Jobcenter dir bei der Berechnung ob Du Anspruch auf ergänzend ALG II hast, die Werbungskosten von Deinem Nettolohn abziehen ( sprich alles was mit Deiner Arbeit zu tun hat), dann werden die ersten 100 Euro Deines Lohns nicht gerechnet und ab dem 101 € - 1000€ 20 % nicht als Einkommen gezählt und was von 1001 - 1200 € noch mal 10 % freigestellt. So kann es dann sein das Du durch die Unterhaltspflichten und die Freibeträge doch Anspruch auf ergänzendes ALG II hast. Lass Dich vom Job Center nicht ins Boxhorn jagen.
LG der Frosch
...
Nächste Woche lasse ich mich von meinem JC beraten. Zuletzt war ich beim JC vor 9 Jahren... mal schauen!
Heute nach dem Telefonat mit dem JC meiner EX ist mir etwas aufgefallen. Es war die Aussage, dass man mir 1080€ zum Lebem lässt... Nicht dass ich das nicht wusste, aber... So gesehen sind die ganzen Fragen über die Höhe meines Einkommens völlig sinnlos! Es ist egal wie viel ich verdiene, 2000€, 3000€, etc., am Ende bleiben mir immer 1080€ und das ist mein Einkommen bzw. Gehalt.
Wenn ich in diesem Monat das Weihnachtsgeld bekomme, dann sehe ich nichts davon, der Vater-Staat nimmt alles weg, was über 1080€ liegt...
Bei der Berechnung vom ALG 2 als Aufstockung sollte man eigentlich genau diese 1080€ und die tatsächlichen Wohnkosten nehmen.
Guten morgen Noxin
Das ist nicht richtig das Dir je mehr Du verdienst immer nur 1080 Euro bleiben, denn Dein Selbstbehalt erhöht sich mit Deinem Einkommen. Weiterhin hat das Job Center gar nichts festzusetzen mit dem Unterhalt und Deinem Selbstbehalt, nur das Familiengericht oder das Jugendamt setzen die Unterhaltshöhe fest.Genauso kannst Du die Unterhaltshöhe für die Kinder bei einem Notar titulieren lassen für Kleines Geld. Aber immer auf die Befristung bis zum 18 Lebensjahr der Kinder achten, da ab dann auch die Kindesmutter bar unterhaltspflichtig ist. Da Dir das Geld für den Rechtsweg fehlt, geh zu der Rechtsberatung am Amtsgericht, nimm alle Belege für die Kosten die Du hast und das Schreiben wo das Job Center unberechtigt die Unterhaltshöhe und Deinen Selbstbehalt festsetzt auch mit und beantrage einen Beratungsschein für einen Fachanwalt für Familienrecht und über diesen VKH.
LG der Frosch
Moin,
@der Frosch,
Guten morgen Noxin
Das ist nicht richtig das Dir je mehr Du verdienst immer nur 1080 Euro bleiben, denn Dein Selbstbehalt erhöht sich mit Deinem Einkommen.Wo steht das ? Gesetz oder Leitlinie ?
Weiterhin hat das Job Center gar nichts festzusetzen mit dem Unterhalt und Deinem Selbstbehalt, nur das Familiengericht oder das Jugendamt setzen die Unterhaltshöhe fest. Ein FG kann festsetzen, JA kann es berechnen und titulieren(auf freiwilliger Basis), mehr nicht.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp