Guten Morgen Sturkopp
Das sich der Selbstbehalt erhöht ist aus der neuen Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.18 ersichtlich, da ist der Selbstbehalt in der 2. Stufe 1300 € und Noxin gibt ja ein Netto von 1670 € und da ist es dann leider immer noch 1080 €. Leider hat Noxin nicht mitgeteilt ob das angegebene Netto bereinigt ist oder nicht. Fakt ist aber das er sich vom Job Center am Nasenring durch die Arena führen lässt und ich hoffe sehr das wir ihm da ein wenig helfen und den Rücken stärken können. Denn es ist nicht korrekt das die Männer immer nur als Zahlesel missbraucht werden.
LG der Frosch
Hallo der Frosch,
du darfst den SB nicht mit dem Bedarfskontrollbetrag verwechseln.
Die Selbstbehalte entnimmst du aus den Leitlinien des zust. OLG´s. Die richten sich in der Regel an die Sätze die in den Anmerkungen der DD´er Tabelle vermerkt sind.
Hier eine Erklärung zum Bedarfskontrollbetrag:
Dabei soll der Bedarfskontrollbetrag eine ausgewogene Verteilung zwischen Unterhaltspflichtigen und den unterhaltsberechtigten Kindern sicherstellen. Wird der Bedarfskontrollbetrag durch die Tabellenwerte der Düsseldorfer Tabelle unterschritten, so rückt der Unterhaltsschuldner in die nächstniedrigere Einkommensstufe.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Moin,
die Veränderung der Düsseldorfer Tabelle kommt Dir doch gut zu pass.
Du solltest Dich nicht mit dem Jobcenter rumärgern, sondern selbst in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien einlesen und entsprechend selbst dein bereinigtes Einkommen ermitteln. Beachte, es gibt kein Gesetz in Deutschland, was die Höhe des Unterhalts festlegt, außer dass er angemssen sein muss. Es basiert alles auf Entscheidungen und Festlegungen von gerichten, die aber nie grundsätzliche Gültikgeit besitzen.
Wenn man alle Daten in einer Exceltabelle zusammen trägt und daraus eine nachvollziehbare Berechnung strickt, dann kann man dem Gegner viel besser begegnen. Wenn dieses Ergebnis in der Höhe dann noch tituliert wird, natürlich auf Volljährigkeit begrenzt. Dann bist du allenfalls noch für die Vergangenheit angreifbar. Jeder andere, insbesondere dass Jobcenter, muss dann prüfen, ob sich ein Verfahren überhaupt lohnt. Das Jobcenter ist meines Wisses eh nicht berechtigt mehr zu fordern, als sie selbst zahlen würden. Und der Satz liegt unter dem Mindestunterhalt.
Vor allem bei Prämien und einmaligen Leistungen ist zu berücksichtigen, dass diese auf mehrere Jahre zu verteilen sind, nicht nur auf ein Jahr. Ebenso verhält es sich mit der Gesamtsituation der Einkünfte, es ist immer die Vergangenheit zu betrachten, aber auf die Zukunft abzustellen. Hast Du also in der Vergangenheit eine Steuernachzahlung erhalten und es liegt noch kein neuerer Bescheid vor, dann ist auch für die Zukunft von einer Nachzahlung auszugehen bzw. eine neue Steuerklasse zwingend zu berücksichtigen. Ist die Erstattung nicht an Dich alleine gegangen, sondern auch an die Ex (tatsächlich) dann ist auch nur dein Anteil zu betrachten.
Ich bin mit diesem Verhalten sehr gut gefahren. Zwar gab es trotzdem ein Verfahren, jedoch waren Gerichtskosten + Nachzahlung geringer als die ursprünglich geforderte Nachzahlung, die Einstufung in Stufe 2 blieb mir erhalten, lediglich für das Trennungsjahr musste ich rückwirkend für Stufe 3 nachzahlen, da ich ja noch tatsächlich Lohnsteuerklasse 3 bzw. 2 hatte und erst für die Zukunft mit 1 gerechnet wurde.
Mein Netto liegt übrigens deutlich höher als bei Dir ca. 2350 (Lst.Kl1, 2 "halbe" Kinder, inkl. durchschnittlichem Weihnachtsgeld, ohne Steuervorteil wegen Altersvorsorge).
Also mein Tipp, selber rechnen, oder selber einen Anwalt nehmen, keine Behörde und kein sonstiger Teil der Gegenerseite hat ein Interesse in deinem Sinne richtig zu rechnen.
Gruß
In meinem Fall ist die Situation wegen verschiedener Faktoren unübersichtlich. Wie es auf der ersten Seite des Bescheides steht, das JC ermittelte mein Einkommen aus dem Einkommen 2016. Die Steuererklärung aber für das Jahr 2016 ist nicht nicht durch! Die habe ich mit viel Mühe am 14 August abgegeben. So gesehen sind alle Ermittlungen des Einkommens aus dem letzten Jahr nur Spekulationen.
Für das Jahr 2016 muss ich die Steuern nachzahlen, ca. 160€ laut Elster. Das Geld wird von meinem Konto abgebucht. Ob diese Nachzahlung vom JC berücksichtigt wird... Keine Ahnung.
Ich möchte versuchen die Steuererklärung für das Jahr 2017 wieder zusammen mit meiner Frau zu machen. Und zwar sofort am Anfang des Jahres 2018, im Januar-Februar. Wenn "zusammen" nicht klappt, dann muss ich auch mit einer Nachzahlung rechnen, aber die wird so ziemlich hoch, weil ich erst ab September die Steuerklasse 4 habe. Ob und wie dann berechnet wird... auch keine Ahnung.
Dass ich Unterhalt zahlen muss ist mir schon klar und das ich momentan auch etwas weniger als Mindestunterhalt zahle auch... was ich aber so ziemlich unfair finde, dass ich jetzt eine Wohnung habe und diese Kosten werden nicht mal für die Übergangszeit berücksichtigt. Es ist sehr schwer bis unmöglich eine günstige Wohnung in meiner kleinen Stadt zu finden. Ich habe mir sogar überlegt die Arbeit samt Stadt zu wechseln, in eine größere Stadt ziehen. Eine Bekannte wohnt 55 km von mir entfernt, in einer großen Stadt und hat ein 1 Zimmer Appartement für 315€ alles inklusive. Einem Single auf dem Lande ist es schwerer... wenn man in so einer Situation ist.
Interessant, wie reagiert das JC, wenn ich meinen Job wechsle?
Als erstes muss das Jobcenter dir bei der Berechnung ob Du Anspruch auf ergänzend ALG II hast, die Werbungskosten von Deinem Nettolohn abziehen ( sprich alles was mit Deiner Arbeit zu tun hat), dann werden die ersten 100 Euro Deines Lohns nicht gerechnet und ab dem 101 € - 1000€ 20 % nicht als Einkommen gezählt und was von 1001 - 1200 € noch mal 10 % freigestellt. So kann es dann sein das Du durch die Unterhaltspflichten und die Freibeträge doch Anspruch auf ergänzendes ALG II hast. Lass Dich vom Job Center nicht ins Boxhorn jagen.
Hallo Frosch!
Übrigens, wenn ich im Internet eine Beispielberechnung für das ALG2 mache, zeigt mir der Rechner 0€ Anspruch auf ALG2 sogar wenn ich meine Kaltmiete von 460€ + 77€ Heizkosten und mit einem Beispielgehalt von 1000€ rechne?!? Nur so als Test. So gesehen, wenn ich dann mein richtiges Einkommen eingebe, dann wahrscheinlich überhaupt keine Chance auf eine Aufstockung...? Berechnen die Onlinerechner richtig? Rechnet das JC anders?
Hallo,
ich kann die Rechnung nicht nachvollziehen, bei meiner Rechnung !400/1100 Brutto/Netto,
Miete 460 + 77 Heizung ohne Kind ergibt eine Aufstockung von 126 Euro.
Beim online-Rechner werden mit Sicherheit nicht die Unterhaltsansprüche berücksichtigt, weil die nicht abgefragt werden.
VG Susi
Beim online-Rechner werden mit Sicherheit nicht die Unterhaltsansprüche berücksichtigt, weil die nicht abgefragt werden.
VG Susi
Ich habe speziell mit 1000/1100€ Netto Gehalt gerechnet, quasi die Unterhatszahlungen auf diese Weise simuliert. Bei mir zeigte der Rechner 0€.
Bereinigt der Onlinerechner mein Einkommen?
Außerdem ist es nicht ganz klar, wie genau berechnet man die Kaltmiete?!?
Hallo Noxin
Die Onlinerechner rechnen nur grob und berücksichtigen auch nicht die Werbungskosten die Dir entstehen( Du darfst zum Beispiel nicht vergessen wenn Du Arbeitskleidung tragen musst und diese zu Hause wäscht, die Kosten für das Waschen und Trocknen anzugeben, die Gewerkschaftsbeiträge etc.) da gehen diese Rechner nur Pauschal. Ich empfehle Dir mal nach Harald Thome zu googeln, der hat auf seiner Seite eine Exeltabelle die Du downloaden kannst und dann mit Deinen Werten ausfüllst. Ich würde auf jedenfall den Antrag stellen.
LG der Frosch
Danke. Die Excell Datei habe ich gefunden. Werde ausprobieren.
Die Werbungskosten habe ich keine.
Ich empfehle Dir mal nach Harald Thome zu googeln, der hat auf seiner Seite eine Exeltabelle die Du downloaden kannst und dann mit Deinen Werten ausfüllst.
Guten Morgen Frosch!
So, ich habe die Datei heruntergeladen und berechnet... Die Berechnung sagt, ich kriege 0€ ALG2...
Ich habe mein Gehalt angegeben, zuerst 1663€, dann wie JC rechnet, durchschnittlich aus dem Gehalt von 2016, 1758,22€.
Mietstufe 1
Miete kalt 460€
Wasser/Abwasser als Nebenkosten 30€
Heizung 77€
Soweit ich weiß, die Stromkosten bezahlt man aus den Regelsatz...
Was aber ganz komisch ist, die gleiche Datei berechnet "mögliche" Wohngeldanspruch und da sehe mein Anspruch 285€!!
Komisch, ja?
Mein Ansprechpartnet hat mir am Telefon pauschal gesagt, ich kriege kein Wohngeld, da meine Wohnung mehr als 312€ kostet.
Hat er gelogen?
Ich habe keine Ahnung...
Hallo Noxin,
du versuchst jetzt seit xTagen eine verbindliche Antwort auf Wohngeld oder ALG2 Fragen zu bekommen.
Diese Zeit hättest du auch in das Ausfüllen der entsprechenden Anträge stecken können.
Damit und mit dem Einreichen bei der entsprechenden Stelle bekommst du verbindliche Antworten auf die offenen Fragen.
Für mich klingt so eine Aussage wie " kein WGanspruch weil Wohnung zu teuer" sehr unglaubwürdig.
WG beantragt man ja weil Wohnkosten zu hoch und man Unterstützung braucht.
Also los, ran an die Anträge und schlauer werden.
Zur Info: Die 312,-€ kommen hier her § 12 WoGG und sind der Satz der für dich berücksichtigt werden bei der Anspruchsberechnung. Da würde ich aber versuchen über den Umgang mit deinen Kinder einen höheren Satz bewilligt zu bekommen.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Diese Zeit hättest du auch in das Ausfüllen der entsprechenden Anträge stecken können.
Ich warte auf die Mietbescheinigung vom Vermitter. Das Wohngeldamt will unbedingt die Daten auf von ihm vorgegebenen Vordruck haben... Den Vordruck habe ich am Freitag um 8 Uhr bei meinem Vermitter abgegeben.
Die gleiche Bescheinigung kann ich dann für ALG2 Antrag nehmen, evtl.
Übrigens, darf man gleichzeitig zwei Anträge stellen, um zu prüfen von wo ich evtl. was kriegen könnte?
Die 312,-€ kommen hier her § 12 WoGG und sind der Satz der für dich berücksichtigt werden bei der Anspruchsberechnung. Da würde ich aber versuchen über den Umgang mit deinen Kinder einen höheren Satz bewilligt zu bekommen.
Und wie? Wenn ich beim Wohngeldamt sage, dass die Kinder zu mir nur zweimal im Monat kommen...
Wenn ich beim Wohngeldamt sage, dass die Kinder zu mir nur zweimal im Monat kommen...
.... und brauchen trotzdem eine kindgerechte Unterbringung. Punkt!
Für die Umgangshäufigkeit kannst Du nix...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Noxin,
wie wäre es wenn du die Kids bei dir mit 2. Wohnsitz anmeldest. Ist doch die einfachste Lösung.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hallo Noxin,
wie wäre es wenn du die Kids bei dir mit 2. Wohnsitz anmeldest. Ist doch die einfachste Lösung.
Darf ich das machen? Soll ich die EX irgendwie informieren?
Alle Dokumente, wie Kinderausweise sind bei der EX, ich kann kein Dokument (im Moment) beim Einwohnermeldeamt zeigen.
Mach es Sinn, in beiden Ämtern gleichzeitig zu versuchen, beim Wohngeldamt und Jobcenter?
Hallo Noxin,
Darf ich das machen? Soll ich die EX irgendwie informieren?
Alle Dokumente, wie Kinderausweise sind bei der EX, ich kann kein Dokument (im Moment) beim Einwohnermeldeamt zeigen.
ja das darf man. Solltest du das mit der KM im einklang regeln können wäre es perfekt. Sie hat dadurch auch keine Nachteile.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
ja das darf man. Solltest du das mit der KM im einklang regeln können wäre es perfekt. Sie hat dadurch auch keine Nachteile.
Und wenn sie dagegen ist? Brauche ich irgendwelche Dokumente von den Kindern um das zu melden?
Ich glaube die Sache mit dem Zweitwohnsitz für Kinder werde ich später ausprobieren.
Wenn das benötigt wird, dann mache ich das.
Erstmal den Antrag auf ALG2/Wohngeld stellen.