Briefe, Briefe....
 
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Briefe, Briefe....

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 trix
(@trix)
Schon was gesagt Registriert

Sehr geehrte Foris,

dieses Forum hat mir schon sehr viele Informationen gebracht.

Heute bräuchte ich mal wieder welche  :wink:, ich hoffe, sie können mir beantwortet werden.

Situation:
Tochter, 18 im Februar, Titel bis zu diesem Lebensjahr befristet, danach Einstellung des Unterhaltes, warten was passieren wird.

Vor 4 Wochen ein vorformulierter Brief vom JA im Namen vom Töchterlein geschrieben. Ich werde aufgefordert meine Einkommensunterlagen für eine neue Berechnung zu erbringen. Da ich ja hier viel gelernt habe wurde folgenderweise reagiert.

Das nicht ich in der ersten Bringpflicht bin sondern sie, habe Unterlagen wie Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Kopie Bafögbescheid (erteilt im letzten Herbst), Einkommen der Mutter (inkl. aller Dinge die dazu gehören) angefordert, natürlich bis heute nichts davon erhalten.
14 Tage Ruhe - mich wunderts schon, heute nun der typische Brief vom Jugendamt, dass

- Töchterlein sich vom.... bis.... in Ausbildung befindet - Schulungsvertrag liegt dem Bearbeiter vor, aha, schön das er das vorliegen hat
- Töchterlein zahlt Schulgeld in Höhe von....mtl. - hatte ich noch nix vorher von gehört, müsste ja dann ebenso in diesem Vertrag stehen den auch ich u.a. angefordert habe

Ich werde aufgefordert, zu einer gütlichen Klärung  :rofl2:,  Auskunft bis zum .... zu erteilen.

Also quasi dasselbe nochmal in grün, einmal vom Töchterlein, jetzt vom JA.
Eigentlich habe ich ja keine Lust das ewig vor mir herzuschieben, würdet ihr dem Herrn Bearbeiter antworten oder das Ding laufen lassen?

Mit der Behauptung:."... ich befinde mich noch in der Schulausbildung.... "ist es doch nicht getan, geht das JA hier mal wieder auf Dummenfang?

Schön auch der letzte Satz: "... die Kindesmutter (gibts das noch ab 18  :knockout: als Begriff) wird sich bzgl. der ihrerseits zu erteilenden Auskunft mit mir in Verbindung setzen....". Jaaaa, darauf bin ich ja gaaaaanz dolle gespannt. Hier ist doch mein Ex nicht mehr gefragt sondern meine Tochter oder?

Vielleicht kann mir einer eine kleine Strategie, wie ich am besten reagieren sollte, hinlegen.

Ich bedanke mich herzlich!

Trix

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2016 19:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

im Prinzip musst Du nichts machen.

Wenn Du guten Willen zeigen willst, dann würde ich die gewünschten Unterlagen übersenden und dazu schreiben.

Selbstverständlich werde die Berechnung des Unterhalts und die Anspruchsgrundlage prüfen bevor ich Unterhaltszahlungen leiste. Deshalb bitte ich Sie mir folgende Unterlagen .... (wie Du sie oben genannt hast, inklusive Einkommen KM) bis zum (14 Tagefrist) vollständig übersenden. Ersatzweise können Sie meiner Tochter mitteilen, dass sie mir die Unterlagen übersendet. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Sie werden verstehen, dass ich bei fehlenden Unterlagen davon ausgehen muss, dass ein Unterhaltsanspruch nicht besteht.

Sollte sich Deine Tochter tatsächlich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden, dann ist sie priviligiert und das JA kann für sie tätig werden. Trotzdem besteht Dein Recht auf Auskunft. Du zeigst Dich kooperativ, wenn andere ihrer Pflicht nicht nachkommen, dann kannst Du das leider nicht ändern. Trotzdem wirst Du ggf. auch rückwirkend zahlen müssen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2016 21:37
 trix
(@trix)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi,

vielen Dank, das hilft mir schon sehr viel weiter.

Ich hatte schon einen Entwurf dazu vorbereitet und mir fast einen abgebrochen und wohl auch zuviel darin erklärt. Das von Dir ist kurz und knackig.

Einen schönen Abend!

Trix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2016 22:11
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

N'Abend Trix,

alle jungen Volljährigen (nicht nur die privilegierten) haben bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung des Jugendamtes bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Du kannst Deine Auskunftsverpflichtung nicht abhängig machen von den Auskünften der Mutter. Anspruch auf die Auskünfte der Mutter besteht erst, wenn die Tochter Unterhalt verlangt, also beziffert und Dich zur Zahlung auffordert. Dann erst muss die Tochter die Auskünfte der Mutter vorlegen.

Glaubst Du ernsthaft daran, dass sie nicht zur Schule geht und auch sonst keine Ausbildung macht? Zeugnisse in den letzten Jahren nicht angefordert?

Ich empfehle Dir die Auskunft ordnungsgemäß zu erteilen und dabei gleich auf Nachweise der Tochter hinzuweisen. Du kommst sowieso nicht drumherum. Ein dezenter Hinweis auf die Vorlage ordnungsgemäßer Auskünfte der Mutter genügt derzeit.

Riskier keine Auskunftsklage.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2016 01:30
 trix
(@trix)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen egalo,

ich weiß, dass die Beratung bis zum 21. Lebensjahr möglich ist.

Die Auskunftsverpflichtung habe ich nicht in erster Linie von der Mutter abhängig gemacht, sondern von meiner Tochter (in einem ausführlichen Antwortschreiben auf ihr Auskunftsverlangen). Soll ich wirklich im vorauseilenden Gehorsam auf "...ich befinde mich in der Schulausbildung..." (wo, wie, wie lange...) reagieren? 

Angefordert wurden Ausbildungsvertrag, aktuelle Schulbescheinigung, der erteilte Bafögbescheid vom letzten Jahr (der mir in Kopie zusteht, aber natürlich auch nicht übersendet wurde) ect.pp.
Tja, wer macht hier den Anfang und schickt Unterlagen? Warum sollte ich derjenige sein, hier wird ein Unterhaltswunsch an mich herangetragen der auf ins blaue gesprochenen Behauptungen basiert. Sofort und standepede meiner Tochter alles zusenden für die ich die letzten Jahre das geschriebene und gesprochene Arschloch war?
Jeder Hartz4 Bezieher hat alle seine Einkommeneinkünfte und Verbindlichkeiten schwarz auf weiss nachzuweisen um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können. Macht das JA hier ne Ausnahme?

Zeugnisse wurden schon über Jahre von mir verlangt, nie zugesendet, Muddi lachte sich doch ins Fäustchen, was ich will ist doch völlig überbewertet, Hauptsache die Kohle ist jeden Monat auf dem Konto.
Schule und Ausbildung? Ob sie das macht, woher soll ich das wissen, siehe oben, nur Behauptungen, keine Tatsachen, ich wurde ständig belogen und jetzt soll ich einfach mir nichts dir nichts auf Anordnung des JA funktioneren?

Natürlich habe ich die von mir schon verlangten Papiere hier im Haus, den Einkommensteuerbescheid von 2014, Schriebs von meinem Arbeitgeber über die letzten 12 Monate, so wie man das als braver Bürger macht. Mit ist schon klar, dass ich da nicht drumherumkomme, alles ok.

Trotzdem danke ich Dir für Deinen Beitrag, hilft schon andere Sichtweisen zu betrachten.

Einen schönen Tag!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2016 07:42
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Trix

Auch ich halte (D)eine harte Sturheit für falsch! Du hast eine Auskunftspflicht, der Du früher od. später nachkommen wirst müssen. Ein Zurückbehalten wäre dann taktisch angebracht, wenn Dir aus der Auskunft Nachteile entstehen können. Dies ist aber nach meiner Einschätzung nicht der Fall! Es ist total egal, wer zuerst liefert.

Deshalb würde ich es halten wie egalo und Susi(!). Eventuell im Schreiben, in dem Du den Nachweis zur Prüfung der Anspruchsgrundlagen anmahnst (s. Susi) schreiben, dass Du gerade dabei bist die Unterlagen zusammen zu suchen. Also nur etwas verzögern, aber auch nicht mehr.

Du willst erziehen.Deine Tochter - das wird Dir mE so aber nicht gelingen. Und das JA - und dem ist das noch mehr egal

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2016 08:30
 trix
(@trix)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen Toto,

zu diesem Entschluss bin ich in der letzten Stunden auch gekommen, Du/Ihr habt recht  :thumbup:.

Ich habe schon die Textpassage von Susi kopiert und ein Schreiben daraus gemacht, die Unterlagen von mir werden dem dann beigelegt.
Der vom JA genannte Abgabetermin ist Ende Mai, bis dahin werde ich antworten, kann es eh nicht eher machen da das Finanzamt (bin mit meiner Ehefrau veranlagt) meinen Anteil von der Steuererklärung von 2014 meiner Meinung nach zu hoch berechnet hat, das liegt im Moment beim Steuerberater zur Prüfung, ist das ok, schicke ich alles los.

Dann bin ich ja mal gespannt auf die Zusendung der mir zustehenden Unterlagen und die Berechnung des JA 😉 :).

Danke!

Trix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2016 09:26
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das JA darf bei Volljährigen ausschließlich beratend tätig werden. Unterstützung in Form von rechtlicher Tätigkeit wie Auskunftseinholung oder gar Unterhaltsforderung steht dem JA allerdings nicht zu. Wenn das vollj. Kind dieser Art Unterstützung braucht - also jemanden, der für es tätig wird - dann muss es einen RA beauftragen, oder (auch mit Hilfe) des JA selber tätig werden.

Ebenso ist die Aussage, dass der andere ET sich mit Dir zwecks Auskunftserteilung in Verbindung setzen wird, ist eine Null-Aussage seitens des JA. Oder hat der andere ET das JA dazu ermächtigt? Liegt Dir hierzu was vor, hast Du davon gehört? Ich möchte behaupten, da wird einfach falsches behauptet. Denn wenn alles so klar wäre, wieso tritt das vollj. Kind mit dem anderen ET nicht an Dich heran? Telefonisch, schriftlich, e-mail? Die Berechnung kann das JA auch dann vornehmen und als Vorschlag dem Kind unterbreiten.

Ich würde Dir empfehlen, auf das normale Prozedere ohne JA zu bestehen. Das Kind fordert Dich zur Auskunft auf, nachdem es belegt hat, dass es anspruchsberechtigt ist, und gibt dann jeweils den ET'en Auskunft über den jeweils anderen. Dann kann jeder prüfen, berechnen, fragen, und es besteht Klarheit. Was wäre denn daran so schwer? Dem JA jedenfalls sind gesetzlich die Hände gebunden und es kann höchstens vermittelnd tätig werden.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2016 11:22
 trix
(@trix)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen Oldie,

mmmmhhh, ja, klingt plausibel.

Eine Nullaussage betreffend der Auskunftserteilung der Mutter ist wohl das richtige Wort und nein, mir liegt natürlich nichts vor, garnichts, außer wie schon gesagt im ersten Schreiben der Tochter ..."man befinde sich in der Schulausbildung..." und das Aufgreifen diesen Sachverhalts vom JA in seinem Schreiben.

Ja, warum wohl tritt keiner an mich heran :rofl2:, gute Frage, Feigheit vor dem Feind? Ich möchte mich ja nicht unbedingt wiederholen, aber dem Ars....ch ins Gesicht sehen, nee, das kriegt man nicht auf die Reihe, aber die Kohle nehme ich doch gerne....

Was ist daran so schwer? Von meiner Seite aus nichts....von der anderen....

So, *koppkratz* jetzt muss ich wohl nochmal nachdenken :question:.

Trix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2016 12:27
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich habe es damals so gemacht: Kind die Unterlagen von mir gegeben und erklärt dass ich voraussichtlich Summe x an Unterhalt zu zahlen habe. Um das genau berechnen zu können brauche ich Papas Unterlagen.
Aber gut, ich habe auch Kontakt.

An deiner Stelle würde ich vermutlich meine Unterlagen schicken und erklären, dass ohne Auskunft was Kind macht (mit Belegen) und ohne die Unterlagen der KM keine Berechnung möglich ist und dass ich deswegen leider auch nichts zahlen kann bis dies geklärt ist und mir die Unterlagen von Kind und KM vorliegen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2016 12:46




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus trix!

An deiner Stelle würde ich vermutlich meine Unterlagen schicken und erklären, dass ohne Auskunft was Kind macht (mit Belegen) und ohne die Unterlagen der KM keine Berechnung möglich ist und dass ich deswegen leider auch nichts zahlen kann bis dies geklärt ist und mir die Unterlagen von Kind und KM vorliegen.

Oder Du bietest an, einen Betrag xx EUR zu bezahlen und falls eine Berechnung nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen eine Differenz zu Gunsten der Tochter auswirft, diese so bald es geht zu erstatten.
So habe ich es gemacht und schwupp waren alle angeforderten Unterlagen im Lichtgeschwindigkeitsmodus da! 😉

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2016 12:58
 trix
(@trix)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

einen Betrag x anbieten ist zwar ein guter Vorschlag, nur hier habe ich das "Problem", dass die Exe wesentlich mehr verdient als ich plus 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld ect.
Ich wüsste ehrlich gesagt nicht welchen ich da nehmen sollte  :phantom:, mit 50€ bin ich wahrscheinlich schon mehr als drüber :9.

Vorher habe ich 356€ jeden Monat gezahlt und auch nie die Auskünfte bekommen die ich verlangt habe, also daran würde sich nichts ändern. Da müsste es doch schon eine Kontoverfügung meinerseits an sie sein, dann könnten wir wohl drüber reden  :knockout:.

Ich glaube ich mache ein Mischmasch aus Euren Beiträgen, damit fahre ich wohl am besten.

Danke für Eure Hilfe!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2016 13:10
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo oldie,

es besteht kein Zweifel, das Jugendamt kann Volljährige gerichtlich nicht vertreten. Mit der Frage, ob es das Kind außergerichtlich vertreten kann, hab ich mich früher mal intensiv beschäftigt, bin aber leider nicht wirklich fündig geworden. Es scheint keine höchstrichterlichen Entscheidungen dazu zu geben, also besteht m.E. Rechtsunsicherheit. Deshalb habe ich mich schon vor längerer Zeit entschieden, darüber in Foren auch gar nicht mehr weiter zu diskutieren. Ich empfehle den Betroffenen, die Jugendämter als außergerichtliche Vertreter zu akzeptieren. Somit laufen sie kein Risiko. Im konkreten Fall wäre ich besonders vorsichtig, weil die Tochter den Vater schon selbst, mit eigener Unterschrift, zur Auskunft aufgefordert hat. Glücklicherweise hat er noch keine Auskunftsklage am Hals.

Mir ist es sogar angenehmer, wenn das Jugendamt beteiligt ist, denen kann man ihre eigenen Fehler so schön nachweisen, man kann sie aufgrund ihrer mangelhaften Qualifikation regelrecht vorführen. Um die Auskunft kommt der Unterhaltspflichtige sowieso nicht herum. Was solls also? Das Jugendamt steht unter Datenschutz. Im übrigen würde mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ein Anwalt versuchen, den Vater mit der späteren Berechnung über den Tisch zu ziehen.

Wie schon erwähnt, der Vater kann seine eigene Auskunft nicht von den Auskünften der Mutter abhängig machen. Stell Dir vor, die Mutter könnte ihre eigenen Auskünfte auch von denen des Vaters abhängig machen. Dann würde die Tochter gar keine Auskünfte erhalten.

Die Tochter kann ihre Unterhaltsansprüche gegen den Vater nur durchsetzen, wenn sie über sich selbst und über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Mutter Auskunft erteilt. Das schmiere ich dem Jugendamt aufs Brot, aber erst dann, wenn es gebacken und abgekühlt ist... Wenn diese Auskünfte dann nicht ordnungsgemäß erteilt werden, wäre die gesamte Eierei des Jugendamtes sinn- und zwecklos. Sie können sich sogar schadensersatzpflichtig machen, wenn sie das volljährige Kind falsch beraten. Ist doch schön, wenn sie beteiligt sind.  😉

@Trix

Auf die Zeugnisse der Tochter hättest Du während dessen Minderjährigkeit einen Rechtsanspruch gehabt. Im Rahmen der Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes. Das hätte gerichtlich durchgesetzt werden können. Ab Volljährigkeit kannst Du die letzten Zeugnisse auch verlangen. Ohne dessen Vorlage kann das Kind seinen grundsätzlichen Unterhaltsanspruch nicht durchsetzen. Volljährige Kinder müssen begreifen lernen, dass sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben! Ich verstehe es unter den Aufgaben des Jugendamtes, ihnen das zu verklickern.

Wie hoch schätzt Du das Einkommen der Mutter?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2016 13:23
 trix
(@trix)
Schon was gesagt Registriert

Hallo egalo,

Deine Ausführungen sind sehr präzise und logisch, find ich gut.
Ich sag mal so, wenigstens einmal im Leben wollte ich erreichen, dass mir doch angeforderte Unterlagen als erster zustehen, aber darauf wird es wohl nicht mehr hinauslaufen, ich gebe zu, es hätte mir etwas Befriedigung verschafft für die vergangenen Jahre.

Das mit den Zeugnissen und dem Rechtsanspruch ist/war mir bekannt, nur hat man noch andere Dinge zu tun als sich mit Rechtsanwälten und dergleichen zu befassen, davon hatte ich genug  :wink:. Ich hatte/habe einen sehr guten Rechtsanwalt dem ich aber auch nicht unbedingt mein sauer Verdientes um die Ohren hauen will  :).

Das mit den 50€ vorher in meinem Beitrag war mit einer Prise Ironie gewürzt, es wird sicherlich etwas mehr werden.
Da ich das Einkommen der Exe nicht mehr kenne oder noch nicht (haha) kann ich nur von früher reden, es könnte sich um knapp 1000€ netto monatlich und mit 13. Gehalt um die 4000€ handeln, Steuererstattungen sind mir ebenfalls noch nicht bekannt.

Deinen letzten Satz find ich passend, tja, warum beraten die JA nicht korrekt, warum wird von Anfang an Nonsens betrieben, ist doch logisch, wenn ich mit 18 da hinlatsche und die mir son Kram erzählen, glaube ich denen, is ja ne Behörde. Absolut zu verstehen.

Gruß Trix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2016 13:46
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Es scheint keine höchstrichterlichen Entscheidungen dazu zu geben, also besteht m.E. Rechtsunsicherheit.

Falscher Ansatz. Erst kommt ein gesetzlicher Auftrag (z.B. im SGB 8 oder im FamG formuliert), dann eine gerichtliche Auslegung dieses Gesetzes. Dort ist die Rede von "Kindern und Jugendlichen", wenn es um Beistandschaft und Vertretung geht. Es ist nicht die Aufgabe von Gerichten, neue Rechtsvorschriften zu erlassen.

Im konkreten Fall wäre ich besonders vorsichtig, weil die Tochter den Vater schon selbst, mit eigener Unterschrift, zur Auskunft aufgefordert hat.

Unterschrieben? Ist mir entgangen.
Kind ist Absender bzw. ein Vertretungsanspruch des JA liegt bei? Mist, schon wieder nicht aufgepasst.
Empfänger ist das Kind? Dieses scheint i.M. beim JA ein Praktikum zu absolvieren.

Auf die Zeugnisse sprich Lernfortschritt hast Du immer noch Anspruch. Das ergibt sich schon aus §1618a BGB, aber vielmehr aus der Rechtssprechung, wonach ein Kind zielstrebig seine Ausbildung durchzuführen hat.

trix, was hältst Du von folgendem Vorschlag:
Du schreibst dem Kind einen freundlichen Brief, bittest es um einen Nachweis seiner Tätigkeit (Schulbescheinigung etc.), fragst nach, wie es sich denn seine Zukunft sprich Ausbildung vorstellt und legst Dein Einkommen der letzten 12 Monate offen. Ebenso bittest Du es um eine Einkommensübersicht der Mutter (ebenfalls die letzten 12 Monate), da ja nun beide ET barunterhaltspflichtig sind. Was das Schulgeld angeht und wieso das jetzt erhoben wird, fragst Du ebenfalls an.

Dann hast Du vielleicht erst einmal eine Übersicht bzw. Reaktion, was hier eigentlich abläuft. Denn momentan müssten das doch alles unbekannte Variablen für Dich sein. Hole also Informationen ein, und leiste einen Vorschuss, indem Du Einkommensauskunft erteilst. Ist das Kind UH-berechtigt, musst Du diese sowieso leisten. Wenn nicht, schadet es auch nicht. Und wenn Not am Mann ist, dann soll Kind Dich anrufen. Du lässt mit Dir reden und zusammen wird eine Zwischenlösung gefunden. Von daher, lege Deine Tel.-Nr. mit bei. Unterbreite Angebote und teile mit, was Du erwartest.

Gruss oldie

PS: Wieso ist denn die Situation ein wenig verfahren?

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2016 14:27
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Es ist nicht die Aufgabe von Gerichten, neue Rechtsvorschriften zu erlassen.

Das schon, aber die Auslegung bestehender Gesetze ist ihnen überlassen.  😉

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=16%20UF%20131/01

Zwar bezieht sich dieses Urteil auf § 18 I SGB VIII, kann aber auch analog auf § 18 IV SGB VIII für junge Volljährige angewandt werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2016 15:55
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,

Moin
[...]
trix, was hältst Du von folgendem Vorschlag:
Du schreibst dem Kind einen freundlichen Brief, bittest es um einen Nachweis seiner Tätigkeit (Schulbescheinigung etc.), fragst nach, wie es sich denn seine Zukunft sprich Ausbildung vorstellt und legst Dein Einkommen der letzten 12 Monate offen. Ebenso bittest Du es um eine Einkommensübersicht der Mutter (ebenfalls die letzten 12 Monate), da ja nun beide ET barunterhaltspflichtig sind. Was das Schulgeld angeht und wieso das jetzt erhoben wird, fragst Du ebenfalls an.
[...]
Gruss oldie
PS: Wieso ist denn die Situation ein wenig verfahren?

die von @oldie in #7 gemachte "Ausführungen" teile ich vollumfänglich, den im obenstehendenden Zitat gemachten Vorschlag nicht ganz (siehe meine Streichung im Selbigen).
Die Offenlegung der Entgeltnachweise würde ich in der momentanen Situation lassen (allenfalls aber anbieten, hier entsprechend kooperativ zu sein, wenn dem TO die eingeforderten Nachweise der Tochter vorliegen).
Das ist aber nur meine (bescheidene) Meinung, die sich auf meine Erfahrungen mit meiner/ meinen Töchter(n) bzw. der Mütter stützt.

Wie es ausschaut fährt die Tochter von @trix dieselbe Schiene, wie bis vor kurzem die KM. Sie fordert Geld ohne entsprechende (angeforderte) Nachweise zu liefern.
Hat das bis zur Volljährigkeit der Tochter - nicht zuletzt auf Grund des Titels - noch geklappt, ist es jetzt an der Zeit hier den Schalter umzulegen.
Die Tochter will  (u.U. zu Recht) Geld =Unterhalt, also soll sie zunächst belegen, daß sie Unterhaltsberechtigt ist. Aus meiner Sicht ist die Tochter unbedingt in der Pflicht (!) hier in Vorleistung zu treten
Wenn der TO hier den Standpunkt vertritt ohne Nachweise:
1. keine Offenlegung der "meiner" Einkommensnachweise
2. (zunächst) keinen Barunterhalts leisten zu wollen
so hat er meine volle Zustimmung und: das hat mit Sturheit nun wirklich nichts zu tun...

Edith: Ob das JA für die Tochter (grundsätzlich?) tätig werden darf, weiß ich jetzt nicht, bin aber der Meinung, daß auf jedem Fall (bei ü18-jährigen) eine Vollmacht oder sowas vorliegen sollte, die dem TO auch offengelegt werden müßte....

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2016 17:03
 trix
(@trix)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kakadu59,,

ich habe mal die Textpassage aus dem Schreiben ans Töchterlein kopiert und stell sie hier ein:

Sehr geehrte      ,

.....................................

Ich bin hier nicht als erste Person in der Bringpflicht, sondern Du.

Folgende Unterlagen sind mir in Kopie zur Verfügung zu stellen, um Deinen Unterhaltsanspruchswunsch zu belegen:

-Ausbildungsvertrag

-aktuelle Schulbescheinigung bzw. Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes

-Bafögbescheid (erteilt 2015)

-Nachweis über Nebentätigkeiten, Vermögen oder sonstige Einkünfte

-die in Deinem Brief genannten und von mir verlangten Bescheinigungen sind mir ebenso von Frau Exe durch Dich vorzulegen, Nachweise über Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zuschläge, Fahrgeld, Spesen, Prämien und Steuerbescheide (2014), um die Haftungsquote für evtl. Anspruch von Unterhalt zu berechnen, da beide Elternteile ab dem 18. Lebensjahr barunterhaltspflichtig sind und damit auch von meiner Seite aus eine korrekte Berechnung erfolgen kann

Der §1605 BGB ist leider keine Einbahnstraße, ich weise darauf hin, dass Du zur Erteilung einer Auskunft ebenso verpflichtet bist und dieser Anspruch auch gerichtlich durchgesetzt werden kann. Erst wenn mir o.g. Unterlagen zur Verfügung stehen, wird der beigefügte Ermittlungsbogen ausgefüllt und die entsprechenden Nachweise beigebracht.

Die Geltendgmachung eines evt. Unterhaltsanspruchs ab dem 01.03.2016 gilt nicht nur für mich, sondern auch für Frau Exe, aber ich gehe davon aus, dass ich Dir da nichts Neues erzähle, das dürfte Dir ja vom Jugendamtsmitarbeiter/in Deines Vertrauens schon bekannt sein, obwohl das in seinem vorformulierten Satzbau für Dein Anschreiben leider nicht vorkam.
Wenn das nicht der Fall sein sollte, anbei auf der zweiten Seite eine entsprechende, dem Familienrecht entnommene, gültige Information.

............hier habe ich dann eine zweite Seite beigefügt die ich aus einem Juraforum hatte.

So und der Brief gestern vom JA enthielt diesselbe Textpassage mit dem ...befindet sich in der Ausbildung blablabla....und dem Bearbeiter würde der Ausbildungsvertrag vorliegen.

Genau, sie fordert ohne entsprechende Nachweise zu liefern, wer bringt ihr nun bei, dass sie evtl. in der ersten Pflicht ist, das JA ja nicht, hab ich ja schon geschrieben.

Ich habe nun wirklich den ganzen Tag hin und her überlegt, ich denke, ich werde dieses tolle Formular ausfüllen und die beiden Nachweise mit rein, irgendwie habe ich keine Lust mich von denen nerven zu lassen. Ich warte die Berechnung ab und die Zusendung der Unterlagen, passiert das letztere nicht dann wie hier geschrieben: abwarten und Tee trinken, nix Money.

Gestern war ich noch anderer Meinung, das Feuer ist verraucht.

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2016 17:57
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @trix,
mmhhmm, hast Du den Brief wirklich so (dienstlich und unpersönlich an Deine Tochter) geschrieben ???
Gab/ gibt es wirklich keine Möglichkeit Diesen Brief eine Spur "persönlicher" zu verfassen?
Wie dem auch sei inhaltlich gehe ich weitestgehend dacor "gestalterisch" eher naja....

Hallo Kakadu59,[...]
Sehr geehrte ,
[...]
Der §1605 BGB ist leider keine Einbahnstraße, ich weise darauf hin, dass Du zur Erteilung einer Auskunft ebenso verpflichtet bist und dieser Anspruch auch gerichtlich durchgesetzt werden kann. Erst wenn mir o.g. Unterlagen zur Verfügung stehen, wird der beigefügte Ermittlungsbogen ausgefüllt und die entsprechenden Nachweise beigebracht.

So und der Brief gestern vom JA enthielt diesselbe Textpassage mit dem ...befindet sich in der Ausbildung blablabla....und dem Bearbeiter würde der Ausbildungsvertrag vorliegen.
[...]
Gestern war ich noch anderer Meinung, das Feuer ist verraucht.
Grüße

Rotmark: die gerichtliche Durchsetzung der Auskunftansprüche sind doch aktuell für Dich gar nicht relevant:
Deine Tochter ist ü18, der Titel ist nicht mehr durchsetzbar (da befristet bis 18), Deine Tochter will Geld, also soll sie Ihren Anspruch begründen, wenn sie das JA einschaltet sollen die eine Vollmacht vorlegen und Ihrerseits die Ansprüche Ihrer "Klientel" in Form von Kopien oder ä. begründen (vielleicht solltest Du dem JA anbieten, bei Dir vorbeizukommen, um Deine Einkommensunterlagen in Augenschein zu nehmen... (Ironie off).
Du bist nicht in der Holpflicht, Deine Tochter ist in der Bringpflicht. Entsprechende Unterlagen die ihren (eventuellen) Unterhaltsanspruch begründen hat Sie Dir zur Verfügung zu stellen: Im Original, in Kopie, in beglaubigter Abschrift oder sonstwie...) Es ist nicht Dein Job diesen Unterlagen (zB. zum JA) hinterherzulaufen und dort anzuschauen.

Du hast mal an anderer Stelle geschrieben "entsprechend" Rückgrat zu haben. Bleibe dabei.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2016 19:03
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wieso ist denn die Situation ein wenig verfahren?

Ich weiß es!  :Phantom:

Bei derartigen Briefen....

Mann , mann, mann, ....

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2016 19:07




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