BU an KM neu berech...
 
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BU an KM neu berechnen lassen???

 
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum! 🙂
Ich habe eine Frage zum Betreuungsunterhalt an die Kindesmutter. Wir haben gemeinsam eine Tochter (nichtehelich), die im August dieses Jahres geboren ist. Die Beziehung wird wahrscheinlich demnächst auseinandergehen. Wir wohnen nicht zusammen. Sie war vor der Geburt arbeitslos und hat vom Arbeitsamt ALG II bekommen.
Direkt nach der Geburt habe ich ein Schreiben vom Arbeitsamt bekommen. Ich wurde gebeten meine Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate offenzulegen und was ich sonst noch an Kapital habe. Zusätzlich habe ich noch einen"400€" Job. Da aber aufgrund sehr schlechter Auftragslage verdiene ich dort keine 400€ sondern max. 100-150 EUR im Monat. Ich habe es aber im Schreiben als 400 € Job angegeben. Mein Durchschnittseinkommen beträgt laut Arbeitsamt 1329,38 EUR zusätzlich dann der 400€ Job (wo ich aber nur 150 EUR verdiene). Abzüglich der Fahrtkosten von ca 30 EUR bleibt ein verfügbares Einkommen von 1692,57.
Ich zahle jetzt seit der Geburt der Kleinen 707,29 € an die Kindesmutter.
Jetzt wollte ich mir eine eigene Wohnung nehmen und den BU neu berechnen lassen.
Wird dann die Miete angerechnet?
Wo kann ich den Unterhalt neu berechnen lassen?
Vielleicht kann mir jemand sagen, wieviel ich zu zahlen habe demnächst und wieviel mir übrig bleibt?

Vielen Dank für eure Bemühungen.

Schönes Wochenende  🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2007 12:40
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

max. 100-150 EUR im Monat. Ich habe es aber im Schreiben als 400 € Job angegeben.

???

Abzüglich der Fahrtkosten von ca 30 EUR

Hier gilt mindestens die 5%-Pauschale!

Ich zahle jetzt seit der Geburt der Kleinen 707,29 € an die Kindesmutter.
Jetzt wollte ich mir eine eigene Wohnung nehmen und den BU neu berechnen lassen.
Wird dann die Miete angerechnet?

Die Miete wird nicht angerechnet, sondern steckt schon im Selbstbehalt.
Und der ist 1000 Euro plus 77 Euro halbes Kindergeld, und da bist Du ja selbst mit dem 400 Euro-Job der keiner ist, und den viel zu niedrig angesetzten Werbungskosten schon weit drunter (1692 - 707 = 985 Euro < 1077 Euro).

Wo kann ich den Unterhalt neu berechnen lassen?

Du musst es selbst berechnen, weil die Arge ist entweder dazu nicht fähig oder versucht bewusst, Dich zu übervorteilen. Du kannst dazu einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn Du's Dir leisten kannst, oder Dich selbst durchkämpfen und Dir auch hier Tips holen. Wichtig, wenn Du eigenmächtig die Zahlung reduzierst, dass Deine Berechnung dann halbwegs sturmfest ist, weil wenn die Arge sich auch nach dem nochmal-Nachrechnen im Recht fühlt, könnte sie klagen. Zahlst Du an die Arge oder an die KM?

Vielleicht kann mir jemand sagen, wieviel ich zu zahlen habe demnächst und wieviel mir übrig bleibt?

Übrig bleiben 1077, so ist die Regel, die spannende Frage ist halt, übrig wovon, also was ist das bereinigte Einkommen, und da nimmst Du in erster Näherung Dein TATSÄCHLICHES Einkomen der letzten 12 Monate, teilst es durch 12, und ziehst 5% Werbungskostenpauschale ab.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2007 14:04
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo pappasorglos,
ich zahle das Geld an die Kindesmutter.
Kann ich denn nicht zum JA gehen und mir das neu ausrechnen lassen??? Oder wäre das keine gute Idee???
Ich möchte in der nächsten Zeit eine Rechtschutzversicherung abschliessen. Aber die greift erst nach ein paar Monaten.
Die 5% Pauschale gilt von meinem Nettolohn???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2007 16:08
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kann ich denn nicht zum JA gehen und mir das neu ausrechnen lassen??? Oder wäre das keine gute Idee???

Natürlich kannst Du da um Rat fragen, aber es ist einfach nicht deren Aufgabe. Die vertreten das Kind, und dem ist das völlig egal, wie Du und die Arge Euch die Kosten teilt, Dein Kind lebt sowieso auf Alg-2 Niveau.

Ich möchte in der nächsten Zeit eine Rechtschutzversicherung abschliessen. Aber die greift erst nach ein paar Monaten.

Solche Versicherungen sind teuer und decken Familienrecht in der Regel garnicht ab. Nach dem, was Du hier beschreibst, kannst Du Dir das schlicht nicht leisten.

Hast Du bereits andere Versicherungen? Manche kannst Du bei der Unterhaltsberechnung abziehen, z.B. eine private Altersvorsorge.

Mach Dir nicht so viel Stress mit der Berechnung, Du kriegst auch hier ganz gute Zahlen, wenn Du die Fakten nennst.

Das Du direkt an die KM zahlst ist natürlich ein Problem, weil wenn Du die Zahlung reduzierst, hat die erstmal den schwarzen Peter, weil die Arge ja nicht zeitgleich ihre Zahlung erhöht. Das solltest Du vielleicht irgendwie abpuffern, z.B. indem Du unverzüglich der Arge einen Brief schreibst, dass Du die BU-Berechnung nicht anerkennst, ab sofort nurnoch den KU an die KM überweist und die BU-Zahlungen, nach korrekter Neuberechnung, an die Arge erstatten möchtest. Eigentlich müssten sie dann darauf reagieren und der KM den vollen Alg-2 Satz zahlen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2007 16:38
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Kindesmutter bekommt jetzt überhaupt kein Geld vom Arbeitsamt. Sie bekommt Elterngeld 300 € , Kindergeld 154 € und die Unterhaltszahlung von mir 707,29 €.
Wäre es denn einen Versuch wert, der Arge einen Brief zu schreiben und die bitten den Unterhalt neu zu berechnen?
Ich habe es jetzt ausgerechnet. Mein durchschnittliches Nettoeinkommen ohne den Nebenjob beträgt 1310,70 €. Durch den Nebenjob bekomme ich durchschnittlich ca. 220€.
Das wäre ein Einkommen von insgesamt 1530,70 €.
Was würde passieren wenn ich den Nebenjob nicht mehr hätte? Könnte man mich zwingen ihn wieder aufzunehemen? Und muss ich den überhaupt bei der Berechnung angeben?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2007 17:01
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Kindesmutter bekommt jetzt überhaupt kein Geld vom Arbeitsamt. Sie bekommt Elterngeld 300 € , Kindergeld 154 € und die Unterhaltszahlung von mir 707,29 €.

Da sind zusammen 1161 Euro und fast auf den Punkt genau der Alg-2 Anspruch für Mutter und Kind (bei 480 Euro Wohnkosten). Jetzt rate mal, wie die den Unterhaltsanspruch berechnet haben. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

Wäre es denn einen Versuch wert, der Arge einen Brief zu schreiben und die bitten den Unterhalt neu zu berechnen?

Ich glaube, die richtige Strategie ist, durchzusetzen dass die Arge in Vorleistung geht, Du also eine mögliche (!)  BU Zahlungspflicht an die Arge erstattest. Weil dann hast Du eine viel bessere Position. Wie's jetzt ist, bist Du halt in dieser moralischen Zwickmühle,  nicht einfach den Hahn zudrehen zu können, weil Dein Kind dann leidet. Das haben die gut eingefädelt und daraus musst Du Dich befreien.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2007 17:17
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein, einfach den Hahn zudrehen werde ich auf keinen Fall. Dann habe ich erst recht verloren denke ich. Ich werde forlaufend weiterhin Unterhalt bezahlen und mich mit der Arge in Verbindung setzen.

Ich glaube, die richtige Strategie ist, durchzusetzen dass die Arge in Vorleistung geht, Du also eine mögliche (!)  BU Zahlungspflicht an die Arge erstattest. Weil dann hast Du eine viel bessere Position.

Kannst du mir bitte einen Tipp geben wie ich es machen sollte?
Die Kindesmutter wohnt bei ihren Eltern zu Hause und braucht keinen Cent für die Miete ausgeben.

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Themenstarter Geschrieben : 03.11.2007 17:34
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Kindesmutter wohnt bei ihren Eltern zu Hause und braucht keinen Cent für die Miete ausgeben.

Na dann... soll sie sich doch selbst um einen möglichen Alg-2 Anspruch kümmern, den sie wahrscheinlich nicht hat, wegen der Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern. Also mach Dir keinen Stress, berechne den BU Anspruch nach bestem Wissen und Gewissen, und passe die Überweisung an.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2007 17:55
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

berechne den BU Anspruch nach bestem Wissen und Gewissen, und passe die Überweisung an.

Gibt es da irgendwelche Richtwerte? Oder eine Hilfsformel nach der ich gehen könnte oder einige Punkte , die ich beachten sollte und die ich geltend machen kann? Kannst du mir bitte helfen?
Und ich kann einfach so meinen selbst errechneten BU ihr überweisen? Sie kann doch klagen und dann darf ich wahrscheinlich nachzahlen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2007 18:00
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sie kann doch klagen und dann darf ich wahrscheinlich nachzahlen

Sie kann klagen wenn sie Grund zur Klage hat. Den musst Du ihr ja nicht geben. Im Moment bezahlst Du nach einer Berechnung, die einfach haarsträubend falsch ist, Werbungskosten falsch berechnet, Selbstbehalt nicht beachtet und ein 400-Euro-Job, der keiner ist. Falscher gehts ja nicht, und diese Berechnung der Arge hat für Eure zivilrechtliche Auseinandersetzung überhaupt garkeine Bedeutung.

Zur Berechnung musst Du zunächst Dein durchschnittliches Einkommen der letzten 12 Monate bestimmen. Davon ziehst Du 5% pauschale Werbungskosten ab, oder die tatsächlichen Werbungs/Fahrtkosten, je nach dem, was mehr ist. Mit dem verbleibenden EInkommen schaust Du in die Düsseldorfer Tabelle  ( http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1336.html  ) was Deine Einkommenstufe ist, und dann in Anhang A der Düsseldorfer Tabelle (  http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1337.html ), wie hoch die Kindergeldanrechnung ist.

Dann ziehst Du von Deinem bereinigtem Einkommen den vollen Kindesunterhalt ab (ohne Kindergeldverrechnung). Ausserdem ziehst Du noch mögliche andere Belastungen ab, wie z.B. private Altersvorsorge.

Von dem, was da übrigbleibt, behälst Du 1000 Euro, den Rest must Du an BU bezahlen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2007 18:36




(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank pappasorglos !
Ich habe es jetzt ausgerechnet. Demnach würde der BU etwa 190 EUR betragen. Das kann ich doch nicht machen.

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Themenstarter Geschrieben : 04.11.2007 11:18
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du hast ja vermutlich für diesen Monat schon den alten Betrag gezahlt. Jetzt schreibst du deiner Ex dass der BU falsch berechnet ist und du die Berechnung korrigiert hast. Dann schreibst du ihr welchen KU-Betrag du ab Dezember weiterhin zahlst und dass für BU nur noch 109 € übrig bleiben. Mit diesem Schreiben kann sie dann zur Arge gehen und weitere Leistungen beantragen. Damit dürfte sie das finanzielle bis zum 1.12. geregelt haben.

Sophie

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Geschrieben : 04.11.2007 12:01
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das kann ich doch nicht machen.

Du musst trennen zwischen Deinem Verhalten gegenüber der Arge und gegenüber der KM.

Der Arge gegenüber musst Du die Zahlen gerade rücken, sie haben Dich reingelegt, lass es Dir nicht bieten. Selbst wenn aus der Korrektur Deiner BU-Verpflichtung zurzeit kein Alg-2 Anspruch der KM resultieren sollte, spätestens nach Ende des Elterngeldes im nächsten Jahr tut es das.

Mit der KM musst Du ja wissen. Du schreibst, dass Ihr eine "Beziehung" habt. Natürlich will Dir niemand raten, dieser Beziehung jetzt den Todesstoss zu versetzen. Aber deswegen auf eine eigene Wohnung zu verzichten, nur weil KM auch lieber bei Mama wohnt? Weiss nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2007 12:56
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank für eure Hilfe. Man ist doch nicht so machtlos, wie ich es zunächst vermutet habe.
Ich habe nichts gegen der Mutter einen höheren Betrag zu bezahlen. Nur sie ist ein "Ich" Mensch habe ich im Nachhinein festgestellt.
z.B. wollte ich die Riester Rente abschliessen, weil ich wegen dem Kind noch Zuschüsse bekomme. Dazu brauche ich aber die Unterschrift der Mutter, weil wir gemeinsames Sorgerecht haben. Sie will es nicht unterschreiben, weil sie irgendwann mal selbst diesen Bonus in Anspruch nehmen will. Und wenn ich jetzt diesen Bonus für das Kind bekomme geht sie leer aus. Sie sieht es auch nicht ein, dass in meinem Todesfall unsere Tochter das eingezahlte Geld bekommt.
Und das ist in vielen Breichen unserer Beziehung so.
Falls sich nichts ändert und es wircklich hart auf hart kommt werde ich den BU neu berechnen lassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2007 14:47
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo noch einmal,
kann die Arge eigentlich sich weigern den BU noch einmal neu zu berechnen?
Was soll ich machen wenn die sich weigern alles noch einmal neu zu berechnen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2007 11:08