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BU an KM. Was kann noch alles kommen...?

 
(@mirage)
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Hallo erstmal,

bin zwar neu angemeldet bei VS, lese aber bereits mehrere Monate hier mit. Bis jetzt hat das auch fast immer gereicht, um meine Fragen zu beantworten.

Nun habe ich doch noch eine.

Zum Sachverhalt / Vorgeschichte:

Habe einen Sohn (Geb.2005), der bei der KM lebt. Weder verheiratet noch liiert gewesen. Mehr oder weniger ein 3-4-Night-Stand  😉 . Bin seit 2007 verheiratet. Bin seit 2008 stolzer Vater eines weiteren Sohnes. Lebe mit meiner kleinen Familie glücklich und zufrieden. Wäre da nicht.... 😡

Die KM des ersten Sohnes (im folgenden EX genannt) macht uns das Leben so schwer wie möglich. Zahle für den 1. Sohn KU. Dieses stand, als der Vaterschaftstest positiv ausfiel, nie zur Debatte. Habe den KU beim JA titulieren lassen. Was allerdings den BU betrifft, werde von Mitte 2006 bis Mitte 2008 in etlichen Gerichtsterminen ausgeurteilt. Sie (EX), vor der Geburt ALGII-Empfängerin, erhält 770,-€ Mindestunterhalt. Zurückzuzahlen an die ARGE, die ja in Vorkasse getreten ist. Insgesamt also ca. 23000,-€  :puzz: :puzz: :puzz: Stundung zum Glück bewilligt.
So. Da Ende 2008 der BU ausgelaufen ist (das Kind ist 3), kommt ein Schreiben Ihres (mittlerweile Ihr 3.) RA, mit der Bitte der Offenlegung meiner EK. Soweit, so gut. Jetzt rechnet er ihr 400,- fiktiv an. Der Unterschied zum MindestU (also 370,-) ist von mir zu zahlen. Ich natürlich wieder zum RA, der antwortet denen, das die rechtliche Grundlage in der Zahlungsaufforderung fehlt. Seitdem (mittlerweile 6 Wochen) keine Reaktion der Gegenseite. War mir natürlich klar, denn, ich wurde ja in Verzug gesetzt. Also lassen die sich jetzt Zeit. Ein Anruf beim RA der Ex, und der sagte mir, das das Kind angeblich krank sei, und die Fr._____ momentan keine Zeit hierfür hat. :knockout:

Da ich noch die nächsten 10 Jahre den BU an die ARGE zahlen werde, die dadurch entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten meine ganzen Ersparnisse aufgebraucht haben, befürchte ich, daß, je länger die EX das hinauszieht, desto schlimmer wird es.

Meine Fragen:

1.) Wie lange kann Sie das hinausziehen? Gibt es i-welche Fristen zur Unterhaltsforderungen?
2.) Ihr werden 400,- angerechnet. Warum kann ihr keine Halbtagsstelle zugemutet werden? Kindesbetreuung wäre in einer Großstadt wie Nürnberg kein Thema? Der BU über diese 3 Jahre hinaus, gilt ja nur, wenn die Gründe hierfür kindsbezogen sind, oder. Da eine Betreuung kein Problem ist, und das Kind gesund ist (war), kann Sie doch mindestens 4-5 h täglich arbeiten, oder?
Wie schätzt Ihr das ein? Gibts schon was Rechtliches hierfür. Wie sind eure Erfahrungen diesbezüglich.

Ja-ja, langer Text, sorry 😉 😉 😉

Vorab schon mal vielen Dank.

-Mirage-

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2009 14:07
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Mirage,

wenn Du schon lange mitliest kennst Du ja sicher auch mein erste Frage in solchen Fällen: Kennst Du den Steuerabzug von Unterhaltszahlungen nach §33a?  Das ist hier wohl zumindest zum Teil schiefgelaufen, zwar kannst Du wohl auch die gestundeten Beträge noch absetzen, aber eher wohl im Jahr der Zahlung, und mit Steuerklasse III und 2 Kinderfreibeträgen ist der Grenzsteuersatz und damit die Steuerückersttaung ja nicht mehr so gross.

Für mich etwas schwer verständlich, dass Du garnichts bezahlt hast, auch nicht einen unstrittigen Betrag?

Zu den aktuellen Fragen:

Es gibt wohl sowas wie eine Jahresfrist für Verwirkung, die genaue Logik hab' ich nie ganz verstanden, siehe auch http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1239.html

Die Rechtslage beim BU>3 ist zur Zeit noch sehr unklar, aber die meisten Leitlinien haben hinreichend schwammige Formulierungen, siehe zum Beispiel hier für OLG Frankfurt:  http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1622.html und da Punkt 17.1 und Punkt 18.

Da steht immer sowas wie: "Maßgeblich für die Dauer der Verlängerung des Unterhaltsanspruchs nach § 1570 Abs. 2 BGB ist das Vertrauen in die vereinbarte und praktizierte Rollenverteilung und die gemeinsame Ausgestaltung der Kindesbetreuung. ", also ein Freifahrtschein für ONS-Mamis ist das nicht.

Und dann gibt's mittlerweile auch den Dreiteilungsgrundatz, der in Deinem Fall einen möglichen Anspruch der Höhe nach begrenzen könnte: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1554.html

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2009 14:42
(@mirage)
Schon was gesagt Registriert

Hi.
Danke für die Antwort.

Kennst Du den Steuerabzug von Unterhaltszahlungen nach §33a? 

Ehrlich gesagt, nicht wirklich.

Für mich etwas schwer verständlich, dass Du garnichts bezahlt hast, auch nicht einen unstrittigen Betrag?

Das kommt davon, das mein damaliger RA stets behauptet hat, das Ihr kein Unterhalt zustehen würde, da sie ja ALGII bezieht. War leider kein Familienrecht-Anwalt. Und das die ARGE das später zurückholt, wusste er auch nicht.
Na ja, und ich bin/war damals nicht so belesen wie heute. Mußte halt vieles "glauben". Im nachhinein hätte ich vieles anders gemacht. Unter anderem dank VS.

Die Rechtslage beim BU>3 ist zur Zeit noch sehr unklar, aber die meisten Leitlinien haben hinreichend schwammige Formulierungen, siehe zum Beispiel hier für OLG Frankfurt:  http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1622.html und da Punkt 17.1 und Punkt 18.

Wenn ich das richtig verstehe, müssen kindsbezogene Gründe da sein um weiterhin BU zu kriegen. Trifft in meinem Fall ja (noch) nicht zu. Also kann die EX mind. halbtags arbeiten. Was wird eher angerechnet? Der 400,- Basis-Job oder der evtl. mögliche Halbtags-Job(Gehalt)? Ich meine, (natürlich ohne rechtliches Hintergrundwissen), wenn sie täglich 4h arbeiten kann, sind es ja 80h im Monat. Bei einem durchschnittlichen Stundenlohn von 10,- kann sie ja dann ihren Mindestbedarf selbst decken, oder? Sind die 10,-/h in einer Großstadt realistisch? Oder gibts da i-welche Richtlinien?

Danke.

-Mirage-

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2009 18:04