Hallo zusammen,
mein Sohn wird im Juli drei. Ab September kommt er in den Kindergarten (Bremen) für vier Stunden. Sie meint ab 1.10 kann sie arbeiten wegen Eingewöhnung.
Ich zahle Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt. Es gibt keinen Titel/Dokument. Konnte mich einigen, verdiene gut. Sie hat keine Arbeit/Ausbildung. Wir waren nicht verheiratet, nicht zusammen gewohnt. Sie wird dann zur Arge gehen.
Nun würde ich den Unterhalt für die Mutter gerne einstellen. Wie gehe ich vor?
1. Wäre das dann zum 1.8 oder 1.9 oder wie? Setze ich ein Dokument mit der Ankündigung auf und schicke es per Einschreiben oder lasse ich mir das Dokument persönlich von ihr unterschreiben? Gibt es irgendwo Vorlagen?
2. Wie wahrscheinlich ist es das die Arge einen Kindesunterhalt Titel fordert? Lieber im Voraus einen abschließen mit meinen Bedingungen?
Habe ich Chancen aus dem Betreuungsunterhalt rauszukommen?
Hallo,
als erstes ist Dein großer Vorteil, dass bisher alles einvernehmlich geklärt werden konnte.
Die ganze Sache hat sich widerstrebende Ziele.
Zum einen wird BU gezahlt, weil das Kind betreut wird. Diese Betreuung entfällt aber erst ab 1.10. wirklich. Andererseits wird bei der ARGE Einkommen der KM natürlich berücksichtigt und ihr Anspruch entsprechend gekürzt, hier wäre es sinnvoll die Zahlung ab 1.8. einzustellen.
Hinsichtlich KU wird die ARGE prüfen inwieweit Du leistungsfähig bist und dies bei der Berechnung der H4-Anspruchs der Bedarfsgemeinschaft von Mutter und Kind entsprechend berücksichtigen. Dabei kann es durchaus passieren, dass Deine KU-Zahlungen höher als der H4-Bedarf des Kindes ist und der Überschuss aber nicht dem Kinde zu gute kommt sondern beim Bedarf der KM berücksichtigt (also abgezogen) wird.
Auf einem Titel wird die ARGE nicht bestehen, auch das JA besteht nicht auf einem Titel, es wird ihn nur im Fall einer Beistandschaft einfordern. Andererseits kann auch die KM jederzeit einen Titel fordern, da es der Anspruch des Kindes ist.
Für die KM ist hier vieles ein Null-Summen-Spiel, zumindest solange sie bei der ARGE ist. Wichtig wäre hier ihr das im Vorfeld zu erläutern, es gibt immer wieder die Vorstellung, dass man hier mehr rausholen könnte, der einzige, der aber draufzahlt bist in diesem Fall Du.
VG Susi
Hallo,
wenn es keine Titel gibt, dann zahlst Du den KU weiter wie bisher und stellst den BU ein. Fertig.
Der gesetzliche Anspruch geht bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Also würde ich letztmalig im Juli zahlen, wenn er nicht am 1.7. drei wird. Dann im Juni.
Und danach ist der Anspruch vorbei.
Kindbezogene Gründe den BU zu verlängern liegen nicht vor. Dass die Betreuung erst ab 1.10. vorhanden ist, ist nicht im Kind begründet und somit nicht Dein Problem.
Ich würde es auch überhaupt nicht ankündigen. Es gibt ein Gesetz, das ist eindeutig formuliert und keine Verpflichtungserklärung deinerseits, die darüber hinausgeht. Und sie muss Dir dafür auch nichts bestätigen.
Hinsichtlich des KU würde ich abwarten. Wenn jemand mit der Forderung an Dich herantritt, einen KU-Titel zu zeichnen, dann berechnen wir hier mit Dir gemeinsam, wie hoch der KU sein müsste und dann kannst Du den Titel immer noch nach Deinen Vorstellungen fertigen lassen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
die rechtliche Grundlage ist das eine, hier hat man sich aber bisher immer friedlich und freundlich geeinigt.
Sollte klar sein, dass die KM zum 1.10. einen Job hat, dann sollte BGN nicht kleinlich sein und bis dahin BU zahlen.
Hat die KM bis dahin keinen Job, was realistischer ist, dann sollte sie ab dem 1.8. bei der ARGE sein. Auch in diesem Fall würde ich den Wegfall des BU zum 1.8. ankündigen, auf die Gesetzlage verweisen, einfach weil es bisher immer freundlich lief.
VG Susi
Danke für die Antworten.
Ich werde dann einen Titel unterschreiben, der mir gefällt, wenn einer gefordert wird (-:
Die Kindesmutter ist bisher nicht bei der ARGE. Sie kann den Lebensunterhalt von meinem Unterhalt bestreiten... Ich werde sie fragen ob sie ab 1.10 einen Job hat. Wenn sie eh zur Arge will kann sie das genausogut ab dem 1.8 machen.
Mir war nicht klar ob ich ein von ihr unterschreibenes Schreiben brauche um den Unterhalt einzustellen. Am Ende heißt es sonst ich darf weiter zahlen weil ich plötzlich eingestellt habe und niemand etwas wußte.
Okay,
wenn sie noch nicht Kundin bei der ARGE ist, dann ist das etwas Anderes.
Variante 1: Mitteilen, dass es ab 1.8. nix mehr gibt.
Variante 2: Dir überlegen, unter welchen Voraussetzungen Du bereit wärst, bis zum 1.10. zu zahlen (sie bekommt vermutlich erst Ende Oktober Geld...)
Andererseits denke ich mir, "Frau" sollte ja wissen, wie lange ihr Unterhalt "zusteht" und selbst aktiv werden.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."