Hallo,
habe ein Schreiben vom Bundesjustizministerium bekommen, weil ich manche Dinge im Unterhaltsrecht einfach ungerecht finde und irgendwo mir Luft machen mußte. Folgendes bekam ich zur Antwort:
"Keine gesetzliche Regelung kann verhindern, daß es mit einer Scheidung zu wirtschaftlichen Einbußen kommt."
....soweit kann ich ja noch folgen......
"Nach der Scheidung einer Ehe gilt jedoch grundsätzlich das Gebot der wirtschaftlichen Eigenverantwortung beider Ehegatten"
...........wird aber oft von Seiten des UB nicht wahrgenommen...........
"Dann folgen natürlich auch schon die ganzen Ausnahmen, Alter, Krankheit oder Erwerbslosigkeit, Kinderbetreuung usw."
......o.k. gerade das mit der Kinderbetreuung kann ich irgendwie nachvollziehen, aber muß das auch bis ins unendliche gehen?......
"Die Höhe des Unterhalts bestimmt sich gem §1578 Abs. 1 BGB nach den ehelichen lebensverhältnissen. Maßgebend für die Bemessung der ehelichen lebensverhältnisse ist das prägende Einkommen. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH, daß sich der Bedarf nur nach dem Einkommen richtet, das die ehelichen Lebensvehrältnisse geprägthat, d.h. nachdem EInkommen, das auch bei weiterem Zusammeleben der Eheleute zu erwarten gewesen wäre."
......genau da hört für mich das Verständnis auf. Wieso ist ab Punkt der Scheidung nicht auch der Punkt der sagen wir mal gehaltshöhe. Wieso kann der UB immer wieder mit in den Geldbeutel greifen, wo er sich doch in keinster Weise mehr an der Arbeit des UP beteiligt z.B. durch Haushaltsführung.................
"Jede Unterhaltspflicht findet allerdings dort ihre Grenze, wo dem Unterhaltspflichtigen durch die leistung ovn Unterhalt nicht mehr die Mittel für den eigenen angemessenen Lebensbedarf verbleiben. Damit wird insbesondere den erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen ein Arbeits- und Leistungsanreiz gewährt."
........ist ja lächerlich, viele UP haben keine Lust mehr sich als ständige Zahlesel mißbrauchen zu lassen, denen jegliches Recht auf Eigentum verwehrt bleibt, sowas nenne ich schon fast Enteignung............
"Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen möchte ich Ihnen noch mitteilen, daß gegenwärtig im Bundesministerium der Justiz geprüft wird, inwieweit Anlaß zu einer Überarbeitung des Unterhaltsrechts besteht. Einer der wichtigsten Punkte wird hier die Sträkung der Eigenverantwortung nach der Ehe sein."
..........kann man nur hoffen, daß dies nicht nur wieder leeres Blabla bleibt, sondern sich tatsächlich mal an der Realität orientiert wird. Nun suche ich Allerdings sogenannte Fallbeispiele, in denen genau das Gegenteil passiert ist, in denen der UP bis aufs letzte Hemd ausgezogen wurde, in denen offenbar wird, daß das Unterhaltsgebahren in deutschen Gerichten ungerecht und teilweise auch diskriminierend ist. Ich würde diese Erfahrungen gerne mit einem weiteren Anschreiben an das Bundesministerium der Justiz schicken. Wahrscheinlich ist es vergebliche Liebesmüh, aber ich lebe halt in der Hoffnung, daß man vielleicht doch das ein oder andere mal etwas bewirken kann, alleine geht das schlecht, aber zusammen könnte es evtl. wenigstens ein kleiner Tropfen sein. Und wie heißt es so schön. Steter Tropfen höhlt den Stein...........
Gruß
euridike
P.S. das fettgedruckte sind Zitate aus dem Brief.
Moin,
ich möchte noch hinzufügen:
"Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen möchte ich Ihnen noch mitteilen, daß gegenwärtig im Bundesministerium der Justiz geprüft wird, inwieweit Anlaß zu einer Überarbeitung des Unterhaltsrechts besteht. Einer der wichtigsten Punkte wird hier die Sträkung der Eigenverantwortung nach der Ehe sein."
ist etwas, was bereits seit Jahren angeblich auf dem Prüfstand sein soll. So langsam ist nicht mal der TÜV...
Tatsache ist, daß mit Einführung von Harzt IV die UP in zwei Lager gespalten werden.
Die, die noch Arbeit haben, werden zwangsläufig stärker belastet werden, da sie auch anderweitige Sozialausgaben des Staates mitzutragen haben.
Die arbeitslosen UP werden keinerlei Unterhalt mehr leisten können, was nur unvollständig vom UVG abgedeckt wird und somit zu einem Sozialhilfebezug... ups... ALH-II Bezug der in der Bedarfsgemeinschaft befindlichen Kinder führen wird. Somit wird bei den UP eingespart, was den UE wieder gegeben werden muß. Rechnerisch führt dieses zu einer Differenz, die zu Lasten des Staates geht, da die ALH-II-Regelsätze etwas über den derzeitigen Sozialhilfebezügen liegt.
Da die arbeitslosen ALH-II-Empfänger unabhängig von ihren geleisteten Arbeitslosenbeiträgen dann nur noch Miete plus Lebenserhaltungszuschuß... ups... Regelsätze erhalten, werden die Konsummärkte einbrechen. Das wiederum wird die Gewinne bzw. Umsätze der Firmen massiv verringern, speziell im nicht-lebensnotwendigen Güterbereich. Daß die Firmen mit Entlassungen reagieren werden, hat die Vergangenheit bereits oft genug gezeigt. Somit haben wir dann mehr Arbeitslose, die wiederum weniger kaufen, was wiederum... und so weiter.
Gruß, Xe
Hallo Xe,
dachte mir shcon, daß das mit dem überprüfen eine Standardfloskel ist.
Tja, was ansonsten politisch zur Zeit in diesem Deutschland los ist, ist unter aller Kanone und wird noch ganz böse enden. Wir werden bald als Gastarbeiter in anderen Ländern fungieren.
Gruß
euridike
Tja... nicht "wir" und "bald", sondern "ich" und "jetzt schon".
Thats life.
Gruß, Xe
Schöne Antwort von Xe: THAT`S LIFE!
... nur was willste machen, wenn Du mal von den Großeltern ein Haus überschrieben bekommen hast, auf das Du den übriggebliebenen bis zum Dahinscheiden versorgst und
dafür die Hütte bekommst? Eine Hütte, wo Du jeden Tag reparierst - oder teuer den Hand-
werker kommen läßt? Wäre das nicht der Fall, würde mein LG auch nicht einfach "ausbluten",
was den Unterhalt angeht.
Wenn er nicht weiterhin untervermietet, wird ihm das angekreidet - bist also nichtmal eigener
Herr deiner Hütte! Als Mietvorteil werden ihm 1.000 E abgezogen, obwohl es ein Altbau
um die 1900 ist, 84 qm und 20 davon sind ein Kinderzimmer, das nur irgendwann einmal,
wenn die KM es zuläßt, genutzt werden...
bei der nächsten Unterhaltsberechnung wird die Einstufung in seine nächste Gehaltsbe-
rechnung natürlich mit einfließen...
Madam fährt in der Fahrgemeinschaft und gibt Einkommenssteuermäßig eine Wahnsinns-
summe als Fahrtkosten an....
Vor 2 Jahren haben wir die allererste Lohnabrechnung gesehen, danach nichts mehr, und
was ist mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld?????
Schön vom Sohnemann gehört zu haben, daß sie als Beamtin gemoppt wird.....
keiner verdient sein Geld auf leichte Art und Weise...
LG Shica
...... und wer macht mit bei den nächsten Montags-Demos?
Die Gerechtigkeit ist eine Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Dürenmatt)