BVJ trotz Lehrstell...
 
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BVJ trotz Lehrstelle

 
(@dadwithouthope)
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Hallo,

leider habe ich wieder mal ein Problem mit dem ich nicht weiterkomme.

Mein Sohn, momentan 15 Jahre alt, besucht momentan die 9. Klasse einer Förderschule und wird diese im Juni mit einem Mittelschulabschluss abschliessen. Er hat sehr gute Noten, so dass eigentlich keon Problem besteht eine Lehrstelle für ihn zu finden.

Nur leider ist KM da anderer Meinung. Da sie denkt, dass Bubi noch nicht reif genug ist sich von Mamas Rockzipfel zu lösen hat sie sich bisher beweigert auch nur eine einzige Bewerbung zu schreiben. Sie möchte, dass Sohn ein Jahr BVJ in einem Berufsbildungszentrum macht. Dies ist normalerweise nur für Schüler ohne Hauptschulabschluss, den kann man damit nachholen und für Schüler die keine Lehrstelle gefunden haben.

Ich hab nun eine Lehrstelle für ihn, in einem Beruf, den er auch gerne erlernen möchte. Wir haben auch schon eine feste Zusage.

Doch KM erlaubt es nicht, da diese Lehrstelle bei mir ist, und nicht in ihrem Ort. Ich habe mich wirklich bemüht  eine Lehrstelle in ihrer Umgebung zu finden, doch da es jetzt natürlich schon sehr spät im Schuljahr ist, leider auch keine mehr gefunden.

Sohn ist leider viel zu sehr unter ihrem Einfluss und wagt es nicht sich gegen sie zu wehren. Er hat Angst, dass sie sich etwas antut, wenn er weggeht, das wurde ihm auch jahrelang so eingeredet ( aber das ist ein anderes Thema )

Was mich nun interessieren würde ist folgendes : Wenn Sohn ein BVJ macht bekommt er kein Geld und ich bin zum Unterhalt verpflichtet, logischerweise.
Wenn Sohn die Ausbildung machen würde, bekommt er Ausbildungsgeld und damit würde sich logischerweise auch mein Unterhalt verringern.

Habe ich nun irgendwie das Recht darauf zu bestehen, dass er die Ausbildung macht ? Oder bin ich dazu verdonnert ihre Spielchen mitzumachen und weiterhin zu bezahlen ?

Mein Problem ist nicht so sehr das Geld, sondern ich frage mich, ob ich Exilein nicht auf dieser Schiene dazu zwingen könnte einer Ausbildung zuzustimmen, indem ich ihr kein Geld mehr geben muss, wenn sie mutwillig eine Ausbildung verhindert und stattdessen ein sinnloses BVJ machen lässt.

Denn ich glaube nicht, dass sie dann immer noch damit einverstanden wäre, wenn sie kein Geld von mir mehr bekommt. Da wäre ihr dann sicher eine bezahlte Stelle lieber.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2015 01:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

lies dir mal folgendes durch:

http://www.azubi-azubine.de/ausbildung/berufsvorbereitende-massnahmen/das-berufsvorbereitungsjahr-bvj.html

Da steht auch was über VOraussetzungen und dass er auch dort eine Bewerbung abgeben muss 😉

Ich kann mir kaum vorstellen ,dass mit einem guten Realschulabschluß ihm dort ein Platz gewährt wird.

Würde dir denn der zukünftige Ausbilder schriftlich geben, dass euer Sohn dort im Sommer seine Ausbildung beginnen kann? Wenn ja würde ich damit beim JA vorsprechen. Ich gehe davon aus, dass die wenig begeistert sind, wenn ein Jugendlicher in eine Maßnahme gesteckt wird, die nicht notwendig ist und die einem anderen den dringend benötigten Platz wegnimmt. Zumal das ja auch irgendwie finanziert werden muss

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2015 08:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ihr habt viel zu heroische Vorstellungen über das Handeln anderer. Klar wird die Einrichtung des BVJ vielleicht sagen, eigentlich ist der Sohn nicht unsere typische Kundschaft und könnte eine Ausbildung machen. Daraufhin wird gar nichts passieren, weil die KM es ja nicht anders will.

Die Einrichtung wird den Schüler wegen zu guter Leistungen niemals ablehnen, erstens weil sie ihre Daseinsberechtigung daraus schöpft Schüler zu haben und zweitens gute Schüler für den Ruf der Schule gut sind.

Eine minimale Chance wäre, wenn Dein Sohn beim JA in Gegenwart der Mutter erklärt, dass er die Ausbildung und nicht das BVJ machen will. Trotzdem ist die KM sorgegberechtigt und wenn sie den Ausbildungsvertrag nicht unterschreibt dann wird das nichts.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2015 12:11
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

@Susi
ich habe auch das Sorgerecht. Aber es wäre ein Kindergarten, wenn ich nicht unterschreibe was sie will und sie nicht unterschreibt was ich will.

Das JA dort interessiert nicht im geringsten was mein Sohn will. Und das weiss er, und daher würde er dort auch nie etwas sagen, was gegen Mama ist. Ausserdem will ich das nicht mit JA klären, sondern unter uns Allen. Das heisst Sohn, KM und ich.

Ich habe es schriftlich, dass mein Sohn eine Ausbildung dort machen kann. Aber das interessiert niemanden. Schon gar nicht Exilein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2015 19:01
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen, Dadwithouthope,

Das JA dort interessiert nicht im geringsten was mein Sohn will. Und das weiss er

Woher weiß er das? Er kann seine eigene Meinung dort vortragen und um Vermittlung bitten. Eventuell ist seine eigene Meinung nicht mit deiner deckungsgleich. Und auch nicht mit der seiner Mutter, wer weiß? Ich bezweifle sehr, dass seine Mutter oder du überhaupt Einblick in die authentische Innenwelt des Jugendlichen bekommt.

Euer Sohn hat genau 1 Möglichkeit: Er darf wählen, welchen Elternteil er kränkt.
Damit tut ihr ihm keinen Gefallen!

Dein Sohn ist 15 Jahre alt. In diesem Alter sind viele Frauen weltweit verheiratet und viele Männer Soldaten. Noch die Generation unserer Eltern und Großeltern waren in dem Alter in der Ausbildung oder berufstätig. Erst in den letzten Jahren ist es in Mode gekommen, junge Männer und Frauen dieses Alters mit 7-jährigen über einen Kamm zu scheren. Ein rudimentärer Rest der früheren Eigenverantwortung ist die Straf- und Religionsmündigkeit für 14-Jährige.

Mit diesem

Kindergarten, wenn ich nicht unterschreibe was sie will und sie nicht unterschreibt was ich will

lenkt ihr den jungen Mann offenbar seit Jahren von der Entwicklungsaufgabe "Selbstverantwortung" ab.

Weil er viel zu sehr damit beschäftigt ist, zwischen euch zu lavieren.

Solche Geschichten wie eure lassen mich wirklich am Sinn des GSR für uneinige Eltern zweifeln ...

Als es 1998 endlich möglich war, die gemeinsame Sorge für ein gemeinsames Kind auch nach der Scheidung zu behalten, habe ich das für einen Fortschritt gehalten. Ebenso wie die Anpassung vom Mai 2013, die auch nichtehelichen Eltern ermöglicht, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben, ohne eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben.

Je länger ich hier mitlese, desto mehr frage ich mich, ob es nicht ein Fehler war, das gemeinsame Sorgerecht von der Einigkeit der Eltern abzukoppeln. Die Kinder geraten in vielen Fällen völlig aus dem Blick, es geht vorwiegend um Machtkämpfe zwischen den Eltern. Ob das dem Kindeswohl wirklich dient? Ich war an diesem Punkt viele Jahre lang vollkommen klar:

Kinder brauchen beide Eltern.

Aber die Lektüre hier im Forum hat meine unerschütterliche Meinung stark ins Wanken gebracht.

Für uns als Familie in 3 Haushalten bin ich nach wie vor der Auffassung, dass unsere Kinder davon profitieren, dass beide Väter und ich als Mutter die Verantwortung für die Kinder gemeinsam tragen. Und für zahllose andere Familien, wo jenseits aller Streitigkeiten (die zur Trennung geführt hatten) das Grundvertrauen geblieben ist, dass dem/der geschiedenen Ehepartner/in ebenso wie einem selbst das Wohl des Kindes am Herzen liegt, ebenso.

Aber solche Geschichten, wie ich sie hier seit Jahren lese, lassen mich zunehmend zweifeln, ob es wirklich so sinnvoll war, das gemeinsame Sorgerecht von der Einigkeit der Eltern abzukoppeln ... Ich hätte nie geglaubt, einmal an diesen Punkt zu kommen.

Nachdenkliche Grüße  ;( Biggi   

 

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2015 12:03
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Biggi, genau den Gedanken hatte ich gerade in Jarods Beitrag. Ein Kind dem Machtkampf solcher Eltern auszuliefern ist ein Verbrechen an seinem Korper und seiner Seele.

Du hast das Dilemma von DWHs Sohn treffend herausgearbeitet. Danke dafür.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2015 12:35
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Sohn ist leider viel zu sehr unter ihrem Einfluss und wagt es nicht sich gegen sie zu wehren. Er hat Angst, dass sie sich etwas antut, wenn er weggeht, das wurde ihm auch jahrelang so eingeredet ( aber das ist ein anderes Thema )

Nein, das ist kein anderes Thema! Wer entscheidet wie stark der Einfluss der Erziehungsberechtigten auf Jugendliche sein sollte? Was ist falsch daran, wenn ein Förderschüler auf seien Erziehungsberechtigten hört?

Wer schürt denn seit Jahren die Angst der Mutter vor dem Weggang des Sohnes? Wer setzt die Mutter nach Kräften unter Druck?

Mein Problem ist nicht so sehr das Geld, sondern ich frage mich, ob ich Exilein nicht auf dieser Schiene dazu zwingen könnte

Wer redet dem gemeinsamen Kind ein, dass seine emotionale Bindung an die  Mutter nicht wichtig oder zu stark sei?

Da sie denkt, dass Bubi noch nicht reif genug ist sich von Mamas Rockzipfel zu lösen ...
Sohn ist leider viel zu sehr unter ihrem Einfluss

Wie kommt es, dass ein Junge mit kognitiven Fähigkeiten, die für die Mittlere Reife ausreichen, jahrelang eine Förderschule besucht?

Mein Sohn, momentan 15 Jahre alt, besucht momentan die 9. Klasse einer Förderschule und wird diese im Juni mit einem Mittelschulabschluss abschliessen. Er hat sehr gute Noten

Glaub mir DWH, ich verabscheue wirklich vieles von dem was mein geschiedener Mann und mein früherer Lebensgefährte mit ihrem Sohn und ihrer Tochter veranstalten. ???  😡  :thumbdown:

Irgendwann werde ich eine Sehnenscheidenentzündung vom ständigen "Faust in der Tasche machen" haben.

Trotzdem ist mir bewusst, dass die Entwertung der väterlichen Form der Zuwendung durch mich den Kindern mehr schaden würde, als das väterliche Verhalten selbst. Dass ich nicht verstehe, was den jeweiligen Vater motiviert Dieses zu tun und Jenes zu lassen, heißt ja nicht, dass der jeweilige Mann nicht gute Gründe hat, die er seinem Kind unter Umständen auch erklären mag - falls das Kind fragen sollte.

Was ihr beide auf dem Rücken eures Sohnes seit Jahren abzieht, ist ein Drama, das auch ältere und gefestigtere Menschen erschüttern kann. Respekt für euren Sohn, dass er offenbar trotz allem den geschützten Raum der Förderschule für sich selbst optimal nutzen konnte.

Ihn aus diesem sonderpädagogischen Schutzraum mit gerade mal 15 Jahren unvermittelt in die harte Realität des Arbeitslebens zu schubsen, ist eine Entscheidung, die man nur mit Blick auf die emotionale Reife des jungen Mannes sinnvoll beurteilen kann. Für den erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben brauchen Jugendliche mehr als nur gute Noten. Ich sag nur "Lehrjahre sind keine Herrenjahre ...".

Eventuell hat die KM den Rat der Förderschullehrer berücksichtigt, als  sie die Entscheidung für die berufsvorbereitende Maßnahme getroffen hat? Weißt du, wie sie zu dem Schluss gekommen ist, dass das BVJ sinnvoll sei? Offenbar ist euer Sohn, nachdem er jahrelang von euch als Zankapfel emotional missbraucht wurde, weder bereit noch in der Lage, selbst Verantwortung zu übernehmen. Das muss er als 15-Jähriger auch noch nicht.

Als fürsorgliche Eltern könntet ihr auch gemeinsam darüber nachdenken, die gymnasiale Oberstufe einer guten Gesamtschule als Inkubator für die emotinale Nachreifung eines offenbar kognitiv aufgeweckten 15-Jährigen zu nutzen ...
Oder eine duale Ausbildung an einer Kollegschule anzustreben, wo er neben dem Berufsabschluss zugleich das Fachabitur bekommt ...

Ihr könntet gemeinsam sehr viel für den hoffnungsvollen jungen Mann erreichen, wenn ihr endlich aufhören würdet, an ihm herumzuzerren.

Ihn in seiner gegenwärtigen emotionalen Verfassung

Er hat Angst, dass sie sich etwas antut,

in einen Ausbildungsbetrieb zu stecken klingt nicht so, als seist du nah am inneren Erleben des Jugendlichen.

Bitte versuche mit der KM gemeinsam eine Lösung zu finden.
Ganz gleich, wie diese aussieht, das Allerwichtigste, was ihr eurem Sohn mitgeben könnt, ist die Gewissheit gemeinsamer elterlicher Sorge für sein Wohlbefinden.

LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2015 13:19