Hallo zusammen, nach über 2 Jahren Abstinenz, benötige ich eure Hilfe.
Kind isr 6 Jahre alt, unverheiratet und seit der Geburt des Kindes von der Mutter getrennt. die ersten 4Jahr gab es wegen allem Gerichtsprozesse.
Erster Antrag auf gemeinsames Sorgerecht wurde September 2012 abgelehnt.
Von Mitte 2014 bis mitte 2015 war das Verhältniss zu KIndsmutter bestens. Doch seit der Schwangerschaft der Mutter ( von ihrem Ehemann) ist sie wieder auf Konfrontation. Mediatorin ist eingeschaltet und hat auch vermittelt.
Im Okt. 2015 wollte ich mit der KM bei der Mediatorin das Theam, GSR besprechen. Seit diesem Moment stellt sich die KM komplett quer und provoziert einen Streit nach dem anderen, hauptsache Streit. Ich lasse mich davon nicht ärgern und ich gehe darauf auch nicht ein.
Ende Okt. 2015 habe ich dann beim Amtsgericht einen Antrag auf GSR gestellt.
Mitte Dez. 2015 war die Verhandlung, in der die KM sehr schlecht weggekommen ist. Auch das Jugendamt, welches sich nach der Entbindung der Schweigepflicht mit der Mediatorin in Verbindung gesetzt hat , beführwortet ein GSR.
Das GSR wurde beschlossen.
Daraufhin, legte sie über ihren Anwalt widerspruch beim OLG ein, mit der Begründung das es noch "nie" eine friedliche kommunikative phase zwischen Eltern gab und das GSR somit nicht dem Kindeswohl entspricht.
Dem Widerspruch wurde stattgegeben und ein Verhandlungstermin für Mai festgesetzt.
Meine vorgehensweise ist so.
Ich werde das an Vorwürfen und Unterstellungen widerlegen, welche gravieren in bezug auf das Kindeswohl sind.
Dazu gehört die Behauptung, es gäbe nie eine Konfliktfreie Zeit.
Ich habe eine Whatsappchatverlauf, welcher sich Lückenlos über 8 Monate zieht, in denen beide Elternteile, Umgänge besprechen und abstimmen, gemeinsame damals Kita termine, oder auch Arzt Termine wahrnehmen. In dieser Zeit gab es nicht eine negative Nachricht.
Jetzt meine Frage, darf ich rechtlich diesen Chatverlauf dem OLG vorlegen um nachzuweisen, das es wohl eine "lange Phase2 des friedens gibt und die KM bewusst seit Beantragung des GSR streit in jeder Lebenslage provoiziert.?
Gruß seb
Hallo,
ich bin weder Jurist noch Sachverständige in Sachen Datenschutz, trotzdem würde ich keine Chatverläufe ungefragt vorlegen.
Meines Wissens gibt es gegen jede familierechtliche Entscheidung die Möglichkeit Beschwerde beim OLG einzulegen und es kommt dann zur Verhandlung. Was ich meine ist, dass das OLG letzlich genauso wie das Amtgericht entscheiden kann, sprich es ist keinerlei Vorentscheidung gefallen.
Sicher musst Du auf die Argumentation der Gegenseite eingehen. Hier würde ich aber eher auf gemeinsam getroffene Entscheidungen abstellen. Wie hat es mit der Wahl von Kiga und Schule geklappt? Gibt es weitere belegbare gemeinsame Entscheidungen?
Chatverläufe sind meiner Meinung nach dazu wenig geeignet.
VG Susi
Dem Widerspruch wurde stattgegeben und ein Verhandlungstermin für Mai festgesetzt.
Dem wurde nicht "stattgegeben", es kommt nur zu einer Verhandlung ... Ausgang ungewiss!
Gemessen daran, dass ich schon alles von meiner Gegenseite vorgelegt bekam, von Kopien aus diesem Forum, über eidesstattliche Versicherungen über die größten Unwahrheiten, und auch aus anderer Forenerfahrung weiß, dass auch SMSen vorgelegt wurden ... Warum nicht?
Ich würde aber vielleicht auf die Einzelheiten eingehen, diese schön beschreiben (nicht zuviel, sonst liest sich das keiner durch) und dann entweder als Nachsatz: "auf verlangen des Gerichtes kann ein lückenloser WA-Chatverlauf vorgelegt werden!", oder alles ausdrucken und als Anlage beifügen ... Ich plediere für ersteres.
Und bei der OLG Verhandlung dann auf jeden Fall "zufällig" das Mobiltelefon mit dabei haben ... nur für den Fall das sich ergibt, dass man jemanden reinschauen lassen möchte.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich habe das schon gemacht, und zwar an die Gutachterin. Die hat das auch verwendet. Ex wehrte sich dann vor Gericht mit der schwachen Behauptung, das sei so nicht gewesen (!) und man könne solche Chatverläufe ja auch fälschen. Für diese Anschuldigung hat sie aber von der Richterin einen schönen Einlauf bekommen.
Moin
Solange keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden könnten - wieso nicht? Ist doch sowas wie eine Gesprächsmitschrift, e-mail-Verkehr etc.. Ob das Gericht es akzeptiert bleibt diesem überlassen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Vielen Dank für eure Gedanken. Ich glaube ich werde einen Mix aus den verschiedenen Vorschlägen machen.
Ich werde einzelne Beispiele aus dem Chatverlauf (mit Datum Uhrzeit usw.) welche meine Argumentation bekräftigen als Zitat in das Schreiben einfügen und zusätzlich den vollen Chatverlauf als anlage beilegen, so kann sich jerder der beteiligten ein Bild machen.
Mir geht es darum dem Gericht zu belegen es einen Kommunikationsbasis gab und erst seit der schwangerschaft bzw. in extremer Form seit dem Antrag auf GSR die Kommunikation unterbunden und torpediert wird und seit dem auch in bezug auf Ferienregelungen keinerlei Einigungen mehr möglich sind. Sie verweigert sich allem.
Das so ein verhalten, durch ein evtl. falshes Urteil belohnt wird möchte ich verhindern.
Die Problematik ist, das die KM beim ersten Verfahren vor dem Amtsgericht nicht anwesen war (wegen Schwangerschaft).