Hallo,
ich habe mich vor kurzem von meiner Freundin getrennt, wir haben uns schnell geeinigt und haben auch noch ein gutes verhältnis zueinander...ich darf meine 1,5 Jahre alten Zwillinge für die ich selbstverständlich auch Unterhalt bezahle jederzeit sehen und viel mit ihnen unternehmen. Nun ist es aber so das die KM Hartz 4 bekommt und ich daraufhin nun post vom Amt habe in dennen die mich auffordern meinen verdienst und mein Vermögen offen zu legen, da sie prüfen wollen ob ich nicht auch noch für die KM aufkommen kann. Das Jugendamt hat nie etwas in der richtig gesagt oder getan. Ich habe ihr auch vor der trennung schon immer 300 euro monatlich gezahlt und wir haben nie zusammen gewohnt auch wenn ich auf dem mietvertrag stand.
Meine frage wäre nun ob das Amt das überhaupt darf oder ob ich mich dagegen wehren kann, schlieslich ist es mein geld und das Amt geht es nichts an was ich habe oder nicht...oder liege ich da falsch?
mfg
Moin,
ja, Du liegst falsch.
Du bist der Mutter mindestens bis zum 3. Geburtstag der Kinder zu Betreuungsunterhalt verpflichtet. Wenn die ARGE einspringen muss, prüft sie, ob irgendwo ein Unterhaltspflichtiger (=Du) vorhanden ist. Nachdem dem Grund nach feststeht, dass Du unterhaltspflichtig bist, muss nun geklärt werden, ob Du auch der Höhe nach pflichtig, das heißt, leistungsfähig bist.
Daher wirst Du Auskunft erteilen müssen. In welcher Form Du das tun musst, können Dir hier Erfahrenere sagen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo zelltech,
oder liege ich da falsch?
Ja du liegst falsch. Bis eure Kinder 3 Jahre alt sind (und in manchen Fällen auch darüber hinaus) bist du der KM ggü. zu Betreuungsunterhalt verpflichtet. Das hat weder etwas damit zu tun, das ihr nie zuammengewohnt habt oder nie verheiratet ward. Dieser Anspruch entsteht einzig und allein aus der Tatsache, das ihr gemeinsame Kinder habt.
Die ARGE darf daher von dir Auskunft über dein Einkommen verlangen. Was du auf dem Konto hast, welche Vermögenswerte du besitzt geht sie wiederum nichts an.
Ihr Anspruch, deine Leistungsfähigkeit vorausgesetzt, beträgt im übrigen mindestens 770 €, höchstens, das was sie vor der Schwangerschaft an Einkommen hatte und natürlich begrent durch deinen SB von 1.000 €.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wichtig vielleicht noch:
Du musst zwar Auskunft über dein Einkommen geben aber nicht unbedingt in der Form und in dem Umfang, den die Arge von dir verlangt.
Die schießen da oft weit über das Ziel hinaus und haben auch keine hemmung zu lügen und zu betrügen.
Am besten, du stellst den Schrieb in den wichtigen Teilen und anonymisiert hier rein, dass wir mal drüber kucken können.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.