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Hallo,
ich mal wieder mit einer kurzen Frage, aber ich habe trotz Suche keine Antwort gefunden.
Darf bei der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens für den Kindesunterhalt die 10% (ich lebe in Bayern) Erwerbsanreiz abgeogen werden oder ist dies nur für BU zulässig?
Danke und Gruß
Roland
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2011 14:46
Nein. Das gibt es nur beim Unterhalt für die Mutter.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Geschrieben : 24.08.2011 14:49
Hallo Beppo,
vielen Dank!
Gruß Roland
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2011 14:56