Hallo erst einmal.
Bin zwar noch nagelneu hier, habe aber trotzdem eine Frage, die mir auf den Nägeln brennt und die ich trotz ausgiebigen Studiums des forums nocht nicht beantwortet bekommen habe.
Ich bin seit März 04 von meiner Frau und meinem Sohn (9) getrennt. Seitdem zahle ich den KU lt. Düsseldorfer Tabelle = 439,- € + Unterhalt für die EX (Halbtagsjob) in Höhe von 657,- €. Das macht nach Adam Riese jeden Monat 1096,- €.
Bei der Trennung sind wir beide umgezogen. Der Hausrat wurde größtenteils mehr oder weniger einvernehmlich aufgeteilt. Einige Sachen, wie z.B. die Einbauküche wurden an die Nachmieter verkauft.
Meine EX hat dafür vor ca. 8 - 10 Wochen 1200,- € von den Nachmietern erhalten. Mir hat sie davon noch nichts erzählt.
Meine Frage ist nun: Darf ich meinen Anteil der 1200,- € nun von ihrem Unterhalt (nicht vom KU) im nächsten Monat einbehalten?
Wäre echt toll, wenn mir jemand Auskunft geben könnte.
Hi,
normalerweise würde ich sagen, halbe halbe....aber DU musst es ihr eindeutig nachweisen können. Aber ob Du das Geld deswegen einfach so einbehalten kannst, glaube ich nicht.
Ich lebe jetzt seit einem Jahr getrennt und habe noch gar nichts vom gemeinsmen Hausrat bekommen. Das muss alles vor Gericht geregelt werden. Unterhalt und Hausratsteilung sind zwei verschiedene paar Schuhe. Ich würde mich da nicht in die Nesseln setzen.
Kannst Du mit Deiner Frau nicht darüber sprechen?
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
hy niewieder..... (langer name 😉 ),
zuersteinmal würde ich von eigenmächtigen kürzungen des unterhalts abstand nehmen,das gibt garantiert ärger! 😉
da der unterhalt für die kinder nichts mit deiner ex und euren geldgeschichten zu tun hat sind hier kürzungen tabu!
der unterhalt für deine ex ist zuersteinmal auch nicht zu kürzen solange du dafür keine zustimmung von ihr oder einem gericht(eher unwarscheinlich) hast. 🙁
fazit: entweder sie zahlt freiwillig oder du musst deinen RA bemühen.
gruss sandgren 😎
Hi,
normalerweise würde ich sagen, halbe halbe....aber DU musst es ihr eindeutig nachweisen können. Aber ob Du das Geld deswegen einfach so einbehalten kannst, glaube ich nicht.
Ich lebe jetzt seit einem Jahr getrennt und habe noch gar nichts vom gemeinsmen Hausrat bekommen. Das muss alles vor Gericht geregelt werden. Unterhalt und Hausratsteilung sind zwei verschiedene paar Schuhe. Ich würde mich da nicht in die Nesseln setzen.
Kannst Du mit Deiner Frau nicht darüber sprechen?Liebe Grüße Taccina
Ersteinmal Danke für deine schnelle Antwort.
Sicherlich habe ich vor, mit ihr darüber zu sprechen. Doch muss ich dafür den ganz genau richtigen Moment abpassen. Denn seit der Trennung ist "ja alles was ich sage und mache falscher als falsch und so weiter und so fort".
Ich gehe nicht davon aus, dass sie mir freiwillig meinen Anteil auszahlt, da ich ,ittlerweile erfahren habe, dass sie mich auch in einer anderen sache (verkauf des gemeinsamen autos) "betuppen" will.
hy niewieder..... (langer name ),
zuersteinmal würde ich von eigenmächtigen kürzungen des unterhalts abstand nehmen,das gibt garantiert ärger!
da der unterhalt für die kinder nichts mit deiner ex und euren geldgeschichten zu tun hat sind hier kürzungen tabu!
der unterhalt für deine ex ist zuersteinmal auch nicht zu kürzen solange du dafür keine zustimmung von ihr oder einem gericht(eher unwarscheinlich) hast.fazit: entweder sie zahlt freiwillig oder du musst deinen RA bemühen.
gruss sandgren
auch dir erstmal danke für die schnelle antwort.
ich möchte meinen RA eigentlich bis zur scheidung aussen vor lassen, da es mir schlichtweg zu teuer ist.
ich bin zur zeit wirklich auf jeden euro angewiesen. und für den ersten anwaltlichen briefwechsel habe ich die satte rechnung von über 2000,- € bezahlen müssen (habe dafür einen kleinkredit aufgenommen).
ich denke mal, dass mir das geld zusteht, ode sehe ich das falsch???
Hi!
Dein Anteil steht dir selbstverständlich zu, wenn die Küche oder das Auto zu eurem gemeinsamen Hausrat gehört (hat). Der Anspruch besteht!
Hat aber nix mit dem Unterhalt zu tun!!
Anwaltskosten: hol dir einen Beratungsschein beim Gericht. Ich denke, wenn du so knapp bei Kasse bist, bekommst du ihn auch. Damit gehst du zum Anwalt, läßt dich beraten usw. Klappt meistens sehr gut!
LG
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
hy niewiede......... 🙂 ,
solltet ihr keine gütertrennung oder ehevertrag gehabt haben in dem das geregelt ist sieht es so aus das dir von allem was ihr in! der ehe angeschafft habt die hälfte zusteht. 😉
das gilt natürlich auch in die andere richtung.
sollte deine ex etwas veräussern,braucht sie zu einem deine zustimmung(wird selten eingehalten) und muss dir deinen anteil auch zukommen lassen.
soweit zur theorie 🙁
in der praxis sieht es leider meistens anders aus und du wirst um deutliche schritte die deine rechte wahren über kurz oder lang nicht herumkommen oder du findest dich mit ihrem tun ab.
gruss sandgren 😎
vielen dank euch für eure superschnellen antworten.
ich werde euch, wenn es euch interessiert, hier an dieser stelle über den weiteren verlauf informieren.
viele grüße
Michael
Hallo erst einmal.
Aus deinem Text unten ersehe ich das du evtl. nicht schlecht verdienst. Wenn doch dann wundert es mich das dein RA dich nicht darauf hingewiesen hat, das dir Beratungsbeihilfe und später Gerichtskostenbeihilfe zustehen.
Das heißt du füllst nen Antrag aus und zahlst 10€ und der RA macht den Rest.(so war es bei mir)
So sieht es bei der Beratungshilfe aus. Zur Gerichtskostenbeihilfe kann ich dir noch nichts sagen. das kommt noch.
Denk auch daran, das dir 730/840€ Selbstbehalt bleiben. Wenn nicht kannst du den Unterhalt um die Differenz kürzen. 730€ bei Arbeitslosen 840€ bei Erwerbstätigen. Der Betrag läßt sich erhöhen wenn du außergewöhnliche Belastungen hast wie z.B. weiter Arbeitsweg etc.
MFG
Hallo Nie,
Forderungen mit Unterhalt verrechnen ist nicht. Du wirst den Forderungen noch lange hinterherlaufen, es sei denn, ihr habt Vertraglich was geregelt. Mit dem Tag der Trennung ändert sich auch in den meisten Fällen die Denke.
LG Solstart
Der geistige Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null und dass nennen sie dann Standpunkt - Albert Einstein
Hi Michael!
Kurze Anmerkung von mir zum Selbstbehalt von PhoeniX. Die Höhe des SB richtet sich danach, ob du in Ost oder West wohnst. 730 bzw 840 € können richtig sein, ich weiß aber nicht, woher du kommst.
Aber die ganze Unterhaltsberechnung ist etwas aufwendiger. Der beste Weg ist auch hier, zum Anwalt zu gehen. Man könnte aber schon mal vorab grob rechnen...
LG
Nico
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Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Huhu...ich nochmal,
ähm Unterhaltsberechnung.... ICh würde Dir raten einen Mietvertrag mit Deinen Eltern abzuschliessen. Sonst könnte es (glaube ich) so sein, das man Dir Deinen Selbstbehalt zwecks mietfreiem wohnen kürzt.
Jetzt schraub nicht die Miete in utopische höhen. Glaubt Dir dann eh keiner. Nimm den normales Satz, den man bei Euch für ne glecihwertige Wohnug bezahlt...vielleicht sogar mit abzug von Familien Bonus 😛 ...hört sich immer gut an.
Ich weiss nicht, für mich hat das Wort "Auszeit" immer so nen bitteren Beigschmack. So nach dem Motto:"Ich will mich ganz langsam daran gewöhnen mein Leben allene zu leben....und Du hilfst mir bei diesem gewöhnen, da Du ja hin und wieder noch da bist...und das werden wir dann langsam immer mehr mindern"
Ich will Dir hier nicht Angst und Bange machen, aber ich denke so ca 90% der User hier, glauben nicht mehr an eine vernünftige und gütige Trennung. Darum gehen bei den meisten auch die Alarmglocken an wenn sie sowas lesen. Sie wollen Dich nur davor bewahren, den gleichen fehler zu machen.
Ich selber hab auch nen hftigen kampf....allein um "GutenTag" zu sagen, darf ich schon zu Anwalt laufen..(übertrieben gesehen)
Selber habe ich die Hoffnung aber nicht ganz aufgegeben, das es noch vernünftige Trennungen gibt, da es in meinem Bekanntenkreis Päärchen gibt die schon Jahre geschieden sind, aber sich als "geschiedene" sehr gut verstehen und auch alles weitere vernünftig regeln.
Natürlich hoffe ich das es bei Dir auch so ist.
Ich drück Dir die Daumen.
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Wie es Taccina beschrieben hat: Das es ein vernünftige Trennung und Scheidung gibt, haben meine Eltern bewiesen.
Obwohl sie sich zum Schluß mehr aus dem Weg gegangen sind und kleine Streitigkeiten hatten, sind sie rechtzeitig auseinander gegangen. "Bevor die Teller fliegen" ist meine Mutter ausgezogen. Die Scheidung war überhaupt keine große Sache. Es gab von beiden einen Unterhaltsverzicht. Es musste vor Gericht sogar ein "Mindest-Streitwert" festgelegt werden, da bei der Aufteilung des Hausrates nicht mal ein Kaffeelöffel zu Debatte stand. Nach dem Urteil sind beide noch zusammen einen Kaffee trinken gegangen.
Also, es geht, wenn man nur will!!!!
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Wißt ihr was ich an Taccina bewundere?? Das sie nach der Sch*** die sie erlabt hat immer noch an das gut im Menschen glaubt. :thumbup:
vielen dank für die antworten.
das mit dem mietvertrag meiner eltern trifft allerdings nicht zu, da ich eh regulär zur miete wohne.
auch ist der vorläufige unterhalt alles über die anwälte gelaufen.
trotzdem danke für die tipps.
michael
hallo nieweider.....;
zudeinem problem wegen der küche, vom unterhalt würde ich dies nicht abziehen da bekommst du auf jedenfall ein kleineres problem, natürlich steht dir die hälfte zu wenn ihr diese zusammen angeschaft habt, möglich ist auch dass einer von euch die küche mitgebracht hat und wenn dann im laufe der jahre eine neue angeschaft wirde steht immer noch demjednigen die küche zu der die erste mit in die beziehung gebracht hat, soviel zu der küche; was die sache mit dem auto angeht gehört diese nicht zum hausrat soweit ich infrmiert bin sondern zur zugewinngemeinschaft, von daher kann dann dieser wert auch entsprechend angerechnet werden; aber autos haben schnell mal einen schaden, daß sie nicht mehr denn wert bringen den sie eigentlich haben (nur so ein gedanke)
gruß papa
Huch PoeniX...da werd ich ja glatt rot im Gesicht :redhead:
Na aber solche erlebnisse wie jetzt auch wieder mit der Versicherung lassen mich´Hoffnung und Kraft schöpfen...
Was aber nicht heissen soll das ich mit meiner "Gutmütigkeit" nicht schon oft genug auf die Nase geplumpst wäre.... 🙁 ...wird ja leider heutzutage recht schnell ausgenutzt sowas...
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?