Darf man eine Ausbildung bzw. Umschulung als Unterhaltsschuldner machen?
Ich werde demnächst arbeitslos und Schwierigkeiten haben, eine Arbeit zu finden bzw. eine schlecht bezahlte Arbeit finden.
Ich habe im Internet gelesen, man hat ein Recht auf berufliche Erstausbildung. Ich bin ungelernt und nur als Autodidakt mit etwas Geduld beim alten Arbeitgeber stufenweise finanziell und beruflich aufgestiegen.
Wie alt bist Du tatsächlich? Mit 100 könnte es "etwas" spät sein 😉
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Es ist nie zu spät zu lernen. Ich bin leicht über 40 J. Ich war lange Zeit beim letzten Arbeitgeber, fast 12 Jahre.
Ich kenne zwei Fälle aus dem weiten Bekanntenkreis, wo die Unterhaltsschuldner in meinem Alter (einer sogar mit dem kleinen Kind) eine Umschulung gemacht haben. Keine Ahnung wie.
Ich habe das gefunden:
Umschulung als Erstausbildung
Interessant ist auch der Fall, wenn die momentane Umschulung zugleich auch die Erstausbildung ist. Das trifft beispielsweise bei Personen zu, die vorher Erwerbstätigkeiten nachgegangen sind, bei denen keine Berufsausbildung nötig war. In diesem Fall ist der ansonsten Unterhaltspflichtige für die Zeit der Umschulung von der Unterhaltspflicht befreit. Das bedeutet nicht nur keine Zahlungsverpflichtung für den Zeitraum, sondern auch keine Pflicht zum Nachweis von Bewerbungen für eventuelle zusätzliche Beschäftigungen parallel zur Umschulung.
Moin,
dann hast Du doch Deine Antworten schon .... viel anderes können die meisten hier auch nicht sagen/schreiben. Das wäre ein Gespräch an die Richtung der Beistandschaft bzw. der KM.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Interessant, wie wird es vom JA aufgenommen und akzeptiert?
Ich meine Aufnahme eine Umschulung oder Berufsausbildung als Erstausbildung.
Das wird Dir kaum einer beantworten können.
Ruf doch mal an. Und im Extremfall musst Du unter Verweis des auf das Urteil darauf argumentieren, dass Du Deine Erstausbildung absolvierst.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.