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Darlehensrückzahlung anrechenbar?

 
(@kimmi)
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Hi!

brauche kurz Eure Hilfe bei der Berechnung nachehelicher Unterhalt.

Für die Berechnung wurde der Zeitraum 2009 festgelegt.
Ist die Ratentilgung eines in der Ehe angeschafften Darlehens vom Netto abziehbar?

mfg
kimmi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2011 20:57
 elwu
(@elwu)

Ist die Ratentilgung eines in der Ehe angeschafften Darlehens vom Netto abziehbar?

Hallo,

wie immer: kommt darauf an. Was wurde da angeschafft, wie hoch sind die Raten, wie lange noch zu zahlen, was bleibt danach übrig, was arbeitet/verdient die Ex, wie hoch ist der Kindesunterhalt usw. Eine isolierte Betrachtung von Darlehensraten ist wenig sinnvoll.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2011 22:37
(@kimmi)
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Wieso ist das nicht sinnvoll?
Es gibt ja viel Dinge die man abziehen kann und andere nicht.

Das Gehalt wurde ja aus dem Jahr 2009 bestimmt
Wie werden die Dinge die das anrechenbare NEtto beeinflussen mit einberechnet. Zählt da auch nur das Jahr 2009?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2011 23:18
 elwu
(@elwu)

Wieso ist das nicht sinnvoll?
Es gibt ja viel Dinge die man abziehen kann und andere nicht.

Ja genau. Und was man abziehen kann und was nicht hängt immer vom Einzelfall in seiner Gesamtheit ab. Auf deine Frage ist daher -mir jedenfalls- bei den wenigen von dir gegebenen Informationen keine auch nur annähernd substantiierte Antwort möglich. Vielleicht schaust du besser in die Leitlinien des zuständigen OLG und wirst da fündig.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2011 00:10
(@kimmi)
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OK. Also OLG Karlsruhe bzw, Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland sagt dazu:

10.4 Berücksichtigungswürdige Schulden (Zins, ggf. auch Tilgung) sind abzuziehen; die Abzahlung soll im Rahmen eines vernünftigen Tilgungsplanes in angemessenen Raten erfolgen. Bei der Zumutbarkeitsabwägung sind Interessen des Unterhaltsschuldners, des Drittgläubigers und des Unterhaltsgläubigers, vor allem minderjähriger Kinder, mit zu berücksichtigen.
Bei Kindesunterhalt kann die Obliegenheit zur Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens bestehen.

Quelle: Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland
(SüdL)
Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg,
Stuttgart und Zweibrücken
Stand 1.1.2011

Was sind denn nun Berücksichtigunswürdige Schulden? Bei mir geht es um einen PKW Kredit. Ist der Berücksichtigungswürdig?

Welcher Zeitraum der Tilgung ist da auschlaggebend? Der aktuelle Monat?

mfg
kimmi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2011 08:37
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo kimmi,

hab selbst auch mit dem Thema zu tun und heute folgendes gefunden:

*gelöscht und Link eingefügt*

http://www.rak-freiburg.de/rak/fileadmin/dokumente/Referendare/Krause_Unterhaltsrecht_ab_2008.pdf

Gruß
Emilian


Sage mal, Guttemilian, Urheberrecht sagt dir etwas?  😡

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2011 00:05
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

gerade das Beispiel PKW-Kredit würde ich im Normalfall als nicht berücksichtigungsfähig ansehen.

Wenn Du es nutzt und damit zur Arbeit fährst, wird das über berufsbedingte Aufwendungen (i.d.R. km-Pauschale) mit abgedeckt.

Habt Ihr das Auto in der Ehe gekauft, während der Ehe geschrottet und lediglich die Schulden behalten, sähe es vermutlich anders aus ...

... wie elwu schon schrieb: Einzelfall eben.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2011 21:50