Hallo zusammen,
darf das Jugendamt das Einkommen meiner jetzigen Lebenspartnerin der Mutter meines Kindes
offen legen?
Danke für die schnelle Antwort
Servus Ivaldi!
Wieso hat das JA überhaupt die Zahlen Deiner LG?
Unabhängig davon: das Einkommen deiner LG ist für den KU Deines Kindes, welches bei Deiner Ex lebt, vollkommen ohne Bedeutung.
Das JA hat hier m.E. massiv den Datenschutz verletzt, wenn nicht sogar strafbar gemacht...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Danke für die schnelle Antwort,
ich habe dem JA auch die Einkünfte meiner Partnerin offen gelegt, damit ich sauber da stehe.
Nun war die Mutter meines Kindes letzte Woche beim JA und da wurde Ihr von der Sachbearbeiterin gesagt,
das meine Partnerin so und soviel verdient.
Weißt du wie ich da weiter vorgehen könnte ? Das wollte ich nicht auf mich sitzen lassen.
Zudem sie bei meinem letzten Besuch gesagt hatte, bei einer Mangelfall Überprüfung,
das ich mit Absprache der Mutter auf Summe X kürzen kann, da das jetzt schon ersichtlich ist.
Jetzt war die Mutter da, da sie noch keine Einladung bekommen hatte diesbezüglich, weil sie ja auch gerne wissen wollte
warum die Kürzung zu Stande kam. Jetzt erzählte die Sachbearbeiterin, das ich mir das aus den Fingern gezogen habe u.s.w.
Wenn ich nicht so ein " gutes Verhältnis " zur Mutter hätte und wir nicht darüber gesprochen hätten, wäre ein
großer Keil zwischen uns getrieben worden, nur wegen dieser Falschaussage.
Auch wegen diesem Thema wollte ich gegen das JA angehen und mich beschweren.
Moin Ivaldi,
Weißt du wie ich da weiter vorgehen könnte ? Das wollte ich nicht auf mich sitzen lassen.
Mir fällt hier nur ein, den zu verklagen, der die Daten unsinniger Weise herausgegeben hat, auf dass er Reue zeige und es hoffentlich nie wieder tun werde:
ich habe dem JA auch die Einkünfte meiner Partnerin offen gelegt, damit ich sauber da stehe.
LG,
Mux
ich habe dem JA auch die Einkünfte meiner Partnerin offen gelegt, damit ich sauber da stehe.
Damit stehst du nicht sauber, sondern dumm da.
Sorry für die harten Worte aber dem JA würde ich noch nichtmal freiwillig guten Morgen sagen, wenn ich nicht muss.
Dein Fehler ist verständlich.
Wir haben alle am Anfang Fehler gemacht.
Sorge nur dafür, dass es dir nicht wieder passiert.
Etwas nachträglich dagegen tun kannst du nicht.
Wenn du das ihrer Chefin vorträgst, lassen die nur die Sektkorken knallen und sie wird dafür gelobt, wie schön sie dich über den Tisch gezogen hat.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für die aufbauenden Worte Beppo :knockout:
Also kann ich die nette Tante vom JA nicht verklagen wegen Datenschutz?
Mir geht's eigentlich nur darum.
Ich habe auch im Netz gelesen, das man bei vertraulichen Akten auche rst Einsicht haben kann, wenn diese abgeschlossen sind.
Wenn man vorher schon Einsicht gewährt, dann bricht man den Datenschutz. Ich weiß aber nicht, ob das auf
alles zutrifft, wie z.B. auch in meinem Fall.
Moin Ivaldi,
Also kann ich die nette Tante vom JA nicht verklagen wegen Datenschutz?
nee, aus welchem Grund denn? Du selbst hast der JA-Tante ohne Not das Einkommen Deiner Partnerin mitgeteilt (dafür müsstest Du eigentlich einen Satz Ohrlaschen von ihr kassieren). Denn die einzig richtige Antwort wäre gewesen "Gute Frau, das geht weder Sie noch mich etwas an!" Hättest Du der Tante freiwillig erzählt, dass Deine Freundin rote Unterwäsche trägt, könntest Du dieses Wissen auch nicht nachträglich wegklagen.
In jedem Fall ist die Rechtslage so, dass Deine Freundin Millionen verdienen kann, ohne dass sich das positiv oder negativ auf Deine Unterhaltspflicht auswirkt. Insofern: Warum wolltest Du Lebenszeit und Geld für eine "Datenschutz-Klage" aufwenden? Und selbst wenn: Was würde es Dir bringen, wenn sie hinterher einen disziplinarischen Eintrag in ihrer Akte stehen hätte?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
In jedem Fall ist die Rechtslage so, dass Deine Freundin Millionen verdienen kann, ohne dass sich das positiv oder negativ auf Deine Unterhaltspflicht auswirkt.
Ich gehe davon aus, dass Ivaldi mit seiner Partnerin zusammenlebt.
Insofern kann ...
bei einer Mangelfall Überprüfung,
... das Einkommen der Partnerin durchaus Einfluss auf die UH-Höhe haben (wenn sie selbst bedürftig ist, stünde das einer Selbstbehaltsabsenkung entgegen, zumindest theoretisch).
Da zum Drumherum aber nichts bekannt ist und im Zweifel Aussage gegen Aussage steht, würde ich hinsichtlich Datenschutz zunächst mal "freundlich aber bestimmt" um eine Stellungnahme der Sachbearbeiterin bitten.
Gruß
United
Da zum Drumherum aber nichts bekannt ist
Genau da liegt das Problem. Wenn die gute Frau vom JA im Rahmen einer Beistandschaft tätig war, dann handelte sie als Vertreter des Kindes und alles was Du ihr gegeben hast, hast Du dem Kind und damit auch der Mutter als dessen weitere Vertretung offengelegt.
So lange wir aber keine Details kennen, können wir da nur im Nebel stochern.
Gruss von der Insel
Genau da liegt das Problem. Wenn die gute Frau vom JA im Rahmen einer Beistandschaft tätig war, dann handelte sie als Vertreter des Kindes und alles was Du ihr gegeben hast, hast Du dem Kind und damit auch der Mutter als dessen weitere Vertretung offengelegt.
Nunja, falsch ist das in dem Fall nicht aber die Verfahrensweise des JA ist deswegen nicht unstrittig. Davon abgesehen, dass ich den TO mit der Offenlegung gewisser Einkünfte nicht verstehen kann, hat die Mutter eben das JA damit beauftragt an ihrer Stelle, entsprechend die Berechnung zu vollziehen und dem Kind so den fälligen Unterhalt zu garantieren.
Aus eigener Erfahrung heraus, wurden der Mutter definitiv nicht die Einzelheiten der Recherche offen gelegt sondern am Ende das Ergebnis mitgeteilt, welches die Beistandschaft aufgrund der vorliegenden Unterlagen beschliessen konnte. Es wäre auch für mich damals ein Unding, meine Ex über Einzelheiten meiner Verdienste, Kreditzahlungen etc. im Detail zu informieren. Ebenso bestätigte mir der gute Mann vom JA, dass im Falle einer Beistandschaft eine Mitteilung über Einkünfte im einzelnen nicht erfolgt, sondern eben die Beistandschaft alleinig dieses in Vertretung für das Kind prüft. Hätte die Mutter genaue Auskünfte haben wollen, hätte sie sich einen Rechtsbeistand bnehmen müssen und sich diese darüber offen legen lassen können.
Trotzdem bleibt der fade Beigeschmack, dass der TO sich die Sache teilweise selber zu zuschreiben hat.
Darin sehe ich, dass das Jugendamt sicherlich der Mutter mitteilen kann, dass ein zu zahlender Unterhalt in der Höhe von XY heraus gekommen ist, unter Umständen dies auch mit der mündlichen Nennung der bereinigten Netto argumentiert werden soll, aber Einzelheiten auch betreffend Dritter nicht mirnichts dir nichts verkündet werden sollen.
Am Ende ist es wohl wie oft eine Frage des Mitarbeiters oder der Leitung des zuständigen Jugendamtes.
Gruß
Sputnik
Es wäre auch für mich damals ein Unding, meine Ex über Einzelheiten meiner Verdienste, Kreditzahlungen etc. im Detail zu informieren.
Hm, hier hat sie aber zweifelsfrei einen Rechtsanspruch drauf, auch wenn das einem nicht schmeckt. Deine Ex hätte Dich auch direkt auffordern können,
Dir alle Unterhagen zuzuschicken.
Im vorliegenden Falle, denke ich, war es so, dass eine Beistandschaft diese berühmten Bogen zur Auskuftserteilung zwecks Unterhaltsberechnung geschickt
hat, und da wird auch das Gehalt der Freundin mit der man zusammmenlebt abgefragt. Wenn man nun hierauf antwortet, ist es eben so, als hätte man der
Ex diese Info direkt gegeben, auch wenn da eine Behörde zwischengeschaltet war.
Ich finde es auch immer lustig, wenn bei einem offenkundigen Fehler, den man selbst gemacht hat, statt Einsicht ("Mist, ich hatte ja keine Ahnung, wie das läuft,
nächstes Mal bin ich vorsichtiger mit Infos oder auch mal die Frage: "Welche Infos muss ich denn geben, welche nicht?") sofort ein Schuldiger gesucht wird
(Wen kann ich verklagen?).
"Den verklag ich" hat sich zwar als Drohung nach einem Streit als weiteres Vorgehen in vielen Köpfen etabliert ist aber in den meisten Fällen völlig abwegig, da oft
einfach die Klagevoraussetzungen fehlen. Wer ist denn hier geschädigt worden (eher Deine Freundin und nicht Du oder? Und wer hat die Daten weitergeben?)
und wer hat sich hier pflichtverletzend verhalten?
LG,
Mux
Hm, hier hat sie aber zweifelsfrei einen Rechtsanspruch drauf, auch wenn das einem nicht schmeckt. Deine Ex hätte Dich auch direkt auffordern können,
Dir alle Unterhagen zuzuschicken.
Wenn die Mütter einen Rechtsanspruch darauf haben über die Beistandschaft Einzelheiten über die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen oder gar Dritten im Haushalt lebenden zu erhalten, wäre es sehr interessant, wenn du das belegen kannst.
Deine Ex hätte Dich auch direkt auffordern können, Dir alle Unterhagen zuzuschicken.
Richtig, aber diesen Anspruch tritt sie mit einer Beistandschaft eben ab. Und wenn sie dann die Unterlagen hat, bringt es sie persönlich keinen Schritt weiter denn sei dir sicher, die Tante weiß noch nicht mal was ein bereinigtes Netto ist!
Und das ist der Punkt. Eine Beistandschaft mag bequem und förderlich sein, aber sie entmündigt auch in gewisser Weise. Mir persönlich hat sie einen Gefallen mit der Beistandschaft gemacht.
Deine Argumentation ist unlogisch. Beistandschaft fungiert als Anwalt. Wieso trete ich Rechte ab, wenn ich mich an einen Anwalt wende?
Hier begründet sehr ausführlich ein Anwalt einem ebenso empörten Mandaten die Rechtslage:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Unbefugte-Datenweitergabe---f166749.html
Richtig, aber diesen Anspruch tritt sie mit einer Beistandschaft eben ab.
Hast Du hierfür Deinerseits Belege?
LG,
Mux
Deine Argumentation ist unlogisch. Beistandschaft fungiert als Anwalt. Wieso trete ich Rechte ab, wenn ich mich an einen Anwalt wende?
Eine Aussage dieser Art halte ich für fragwürdig. Die Beistandschaft würde ich bei weitem nicht mit einem Anwalt gleich stellen.
"...errechnet die Höhe des Unterhalts und versucht, durch Gespräche mit allen Beteiligten eine Einigung herbeizuführen..."
Ein Anwalt wird dies unter Umständen nicht tun. Ebenso sehe ich eine Beistandschaft maximal parteiisch gegenüber dem Kind an und arbeitet nicht wie ein Anwalt nach Wünschen der Mutter.
Hier begründet sehr ausführlich ein Anwalt einem ebenso empörten Mandaten die Rechtslage:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Unbefugte-Datenweitergabe---f166749.html
Genau das hab ich eben gesucht. Damit ist die Frage des TO´s ja beantwortet, wenn man davon ausgeht dass der Rechtanwalt recht damit hat.
Hast Du hierfür Deinerseits Belege?
Da die Mutter, solange die Beistandschaft läuft meines Wissens nach kein Auskunftsrecht gegenüber mir direkt hat sondern dies Aufgabe der Beistandschaft bleibt.
Demnach entscheidet auch die Beistandschaft, ob es überhaupt zu einem Verfahren kommt. Für mich war und ist einzig die Beistandschaft Ansprechpartner in den Belangen des Unterhalts. Ich glaube auch nicht, dass ich mit einer derartigen Toleranz mit einem beauftragten Anwalt hätte rechnen können.
Moin Mux,
Ich finde es auch immer lustig, wenn bei einem offenkundigen Fehler, den man selbst gemacht hat, statt Einsicht ("Mist, ich hatte ja keine Ahnung, wie das läuft,
nächstes Mal bin ich vorsichtiger mit Infos oder auch mal die Frage: "Welche Infos muss ich denn geben, welche nicht?") sofort ein Schuldiger gesucht wird
(Wen kann ich verklagen?).
Wenn ich nach einem Verkehrsunfall aus lauter Ehrfurcht vor einer Polizeimütze angebe, dass ich mich für den Unfallverursacher halte, wegen meiner Bremsen eigentlich schon längst in die Werkstatt müsste oder dass ich in der letzten Stunde drei Bier getrunken habe, darf ich mich nicht wundern, wenn dieses Wissen später gegen mich verwendet wird. "Wegklagen" kann ich es sicher nicht mehr; auch nicht mit der Begründung, ich hätte nicht gewusst, dass ich gar keine Angaben zur Sache machen muss.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
Hier begründet sehr ausführlich ein Anwalt einem ebenso empörten Mandaten die Rechtslage:
Aus diesem Grund bringt es nichts, dass Sie sich darüber weiter ärgern.
Guter Anwalt.
Ob das JA im Rahmen einer Beistandschaft aktiv war und ob diese Beistandschaft zwischenzeitlich beendet wurde (formal hätte KM vermutlich erst dann einen Informationsanspruch aufgrund § 68 Absatz 3 SGB VIII) wurde nicht geschrieben ... aber selbst, wenn letzteres nicht der Fall wäre: Eine Bitte um Stellungnahme hielte ich für vertretbar, das Einleiten einer Klage für Energieverschwendung.
Gruß
United
Da wurde ja richtig etwas angekurbelt hier 🙂
Danke nochmal für euer reges Interesse, euren Meinungen und euren Tips oder Ratschlägen.
Das Detail liegt an dem Formular. Deshalb wurden die Angaben gemacht von uns, weil auch der Lebenspartner
mit aufgeführt wurde. Ich wollte auch sauber da stehen und meinen großen das zukommen lassen, was in meiner finanziellen Macht steht. Ob dumm oder nicht dumm. 😉
Ich habe übrigens gelesen, das man erst Einsicht in die Akten gewähren darf,wenn die Berechnung abgeschlossen ist. Was dann ja in der Hinsicht auch ein Verstoß wäre.
Mir ist bei dieser Geschichte aufgefallen, wie skrupellos das JA arbeitet. Durch bewusste Falschinformationen
mir und meiner Lebenspartnerin (wir waren zu zweit beim JA )
wurde mir bald ein Strick gedreht. Ich kann wirklich von Glück reden,das ich mit meiner Ex einigermaßen reden kann und dieses Thema, was aufkam auch richtig stellen konnte.
Das Detail liegt an dem Formular. Deshalb wurden die Angaben gemacht von uns, weil auch der Lebenspartner
mit aufgeführt wurde.
Ja, das passiert oft und deswegen gibt es diese Fragebögen ja auch.
Und deswegen empfehlen wir auch immer diese Fragebögen nicht auszufüllen, sondern das anzugeben, was man nach dem Gesetz muss.
Fragebögen ausfüllen gehört nicht dazu.
Das kann man aber nicht wissen, wenn man diesen Leuten völlig unvorbereitet in die Hände fällt und glaubt, ihnen vertrauen zu können.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.