Hallo zusammen,
Ich komme mit dieser Übergangsregel nicht so richtig klar.Die Berechnung ist mir verständlich.Danach zahle ich nicht mehr wie vorher.
Nach neuer DT sind es ein "paar" Euros mehr.
Ich frage mich ,wie lange diese Übergangsregel mir "Schutz "gibt.
Wobei nach Auskunft Jugendamt man mir maximal ein halbes Jahr einräumt.
Könnt Ihr mir da weiterhelfen mit einer Antwort....
Gruß :redhead:
Hi cappuccino31,
ich denke mal bis zur Neufestsetzung sprich Auskunftsverlangen über Dein Einkommen, also i.d.R. max 2 Jahre. Diese Regelung soll ja nur dafür sorgen, dass jetzt nicht alle den Ämtern die Tür einrennen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
Danke für die Antwort,
Sowas ähnliches hätte ich mir auch denken können.
Es wäre ja auch zu schön gewesen.
Nagut ,dann warte ich auf meine nächste Überprüfung,es kann ja nicht lange dauern.
Gruß Cappuccino31 🙂