Dauer der Übergangs...
 
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Dauer der Übergangsregel?

 
(@cappuccino31)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Ich komme mit dieser Übergangsregel nicht so richtig klar.Die Berechnung ist mir verständlich.Danach zahle ich nicht mehr wie vorher.
Nach neuer DT sind es ein "paar" Euros mehr.

Ich frage mich ,wie lange diese Übergangsregel mir "Schutz "gibt.
Wobei nach Auskunft Jugendamt man mir maximal ein halbes Jahr einräumt.

Könnt Ihr mir da weiterhelfen mit einer Antwort....

Gruß  :redhead:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2008 21:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi cappuccino31,

ich denke mal bis zur Neufestsetzung sprich Auskunftsverlangen über Dein Einkommen, also i.d.R. max 2 Jahre. Diese Regelung soll ja nur dafür sorgen, dass jetzt nicht alle den Ämtern die Tür einrennen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2008 11:17
(@cappuccino31)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,

Danke für die Antwort,
Sowas ähnliches hätte ich mir auch denken können.
Es wäre ja auch zu schön gewesen.
Nagut ,dann warte ich auf meine nächste Überprüfung,es kann ja nicht lange dauern.

Gruß Cappuccino31 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2008 20:56