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„Dauerstudent“ und Unterhalt

 
(@whocares)
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Ich wurde an dieses Forum empfohlen und hoffe, jemand kann mir vielleicht weiterhelfen?

BS (23) sagte der Oma: ich mach nur so viele Kurse, dass mein Bafög weitergezahlt wird. Er programmiert nebenbei für eine IT Bude, aber natürlich nur so viel, dass er weiterhin krankenversichert bleibt.
Seine Studienkarriere:

WiSe 18/19
So 19

In einer Hochschule Hochschule, nicht einen einzigen Kurs abgeschlossen, obwohl sicher hätte was angerechnet werden können.
Wechsel an Uni

WiSe19/20
SoSe 20
WiSe 20/21
SoSe 21
WiSe 21/22 … der erste Kurs wurde abgeschlossen, nachdem er 4 Wochen bei uns wohnte und wir mit ihm einen Plan erstellt haben …
SoSe 22 wohl 3 Kurse
WiSe 22/23 … immerhin schon Mathe geschafft
Kommt plötzlich mit Segelschein um die Ecke
SoSe 23 🤷🏻‍♀️

In Berlin gibt es 4 studienzeitverlängernde CoronaSemester, die er natürlich für sich in Anspruch nimmt.
Aber zielorientiert ist doch anders?

Er wohnt seit einem halben Jahr in eigener Wohnung, seine Mama arbeitet auch, ob sie auch zahlt, weiß ich nicht.

Mein Mann hat insgesamt 5 Kinder.

BS(23), BT(19 - die übrigens gerade Work&Travel macht - mega schön) und dann mit mir noch drei: 8,7 und 11 Monate; ich gehe nach der Elternzeit Teilzeit arbeiten, weil sonst nicht alles zu schaffen wäre. 

 

Warum ich nachfrage… Mein Mann verzichtet auf seine zwei Monate Elternzeit, und zahlt dafür lieber seinem Sohn weiterhin Unterhalt. Sind zwar nur 200 € im Monat, aber über ein Jahr hinweg hätte es ihm sicherlich die Elternzeit ermöglicht. Ich finde es extrem schade… Und auch nicht richtig, weil BS überhaupt keinen Anreiz hat, sich mal ordentlich in sein Studium rein zu knien.

Muss mein Mann denn wirklich noch zahlen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2023 06:58
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

das ist schwierig. Zum eine sollen Studierende zügig studieren. Zum anderen hat er ja in den ersten drei Semestern ein studiengangswechsel vorgenommen. Was legitim ist. Dazu noch die 2 corona-Semester.

wenn ihr jetzt ein weiteres Kind habt, wie ist das, muss der Vater rein rechtlich gesehen überhaupt noch Unterhalt an Junior zahlen, da er auch hinter dem Baby finanziell zurücksteht?

das der Vater das macht ist löblich. Aber ich würde das mal durchrechnen und ihm die Zahlen auf den Tisch legen. Und dann zusammen mit Junior das Gespräch suchen. Dass durch das Baby der Spielraum enger geworden ist und das es deshalb ab Zeitpunkt x kein Geld mehr geben kann.

 

aber wichtig ist, dass du dir mit deinem Mann einig bist.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2023 08:59
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich sehe es wie AnnaSophie im Studium ist er in der Regelstudienzeit, ansonsten gäbe es kein BAfög. Hier gibt es keinen Ansatzpunkt.

Die Frage wäre inwieweit der Vater überhaupt noch leistungsfähig für das volljährige Kind ist. Die Frage hier ist wieviele unterhaltsberechtigte Personen er hat, ich sehe hier zunächst einmal 3 (Dich, das 11 Monate alte Kind und das volljährige Kind). Ist er auch der Vater der weiteren Kinder? Sein Selbstbehalt gegenüber dem volljährigen Kind sind 1650 Euro.

Die Alternative wäre mit dem Sohn zu reden und z.B. den Unterhalt zu reduzieren im beiderseitigen Einverständnis. 

Rein rechtlich ist der Vater bis zum Ende des Bachelors und sollte der Master konsekutiv angetreten werden (also sofort im Anschluss an den Bachelor), dann bis zum Ende des Masters zu Unterhalt verpflichtet. 

VG Susi

 

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2023 09:50
(@marie_1977)
Schon was gesagt Registriert

Kind 1 Student (23) - der bekommt 200 Euro

Kind 2 (19) - die übrigens gerade Work&Travel macht

Neue Beziehung mit der TS

Kind 3 (8)

Kind 4 (7)

Kind 5 (1) für dieses Kind möchte der Mann der TS jetzt in Elternzeit gehen

das sind eine Menge Menschen - ist er überhaupt leistungsfähig?

Woher kommen die 200 Euro? Titel/Berechnung?

Bekommt der Student Bafög? Würde er ggfls. mehr bekommen wenn der KU wegfällt?

Wie finanziert er sich mit 200 Euro KU und 250 KG reicht es wahrscheinlich nicht für die eigene Wohnung.

Wurde sein Nebenjob bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?

Grundsätzlich kann ich deinen Mann verstehen, aber wer 5 Kinder plus TZ Frau unterhält, 

da wird es mit der Elternzeit schwer - wenn die Differenz zwischen Netto & Elterngeld zu hoch ist, dann geht das nicht.

 

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2023 11:11
(@whocares)
Schon was gesagt Registriert

Ich hoffe, ich kann alle Fragen ausreichend beantworten: also zusammen kommen wir auf sieben Kinder, jeder hat zwei mitgebracht und zusammen haben wir noch einmal drei.

Würde mein Mann zwei Monate Elternzeit nehmen, würden insgesamt etwa 3000 € fehlen. Er verdient immerhin so viel, dass er zum Beispiel freiwillig gesetzlich versichert ist.

Der Große finanziert sich wie folgt:

730 Euro Bafög

250 Euro Kindergeld

Minijob 

200 Euro Papa

? Euro Mama

 

ich hatte jetzt in der Elternzeit 1040 Euro Elterngeld, natürlich war und ist es knapp. Aber so konnte ich ihm jetzt nicht wirklich was zurücklegen für meinen Mann.

Es geht uns aber in erster Linie darum, dass das Kind kein Interesse hat am fertig studieren geschweige denn mal Vollzeit zu arbeiten.

Wir haben alle Kinder insgesamt so lieb, wir sparen an uns, um sie zu unterstützen. Aber Faulheit wollten wir eigentlich nicht finanzieren…

 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2023 12:48
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Gemäß Düsseldorfer Tabelle:

Der angemessene Unterhaltsbedarf eines studierenden Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 930 EUR.

Wenn er tatsächlich 730 Euro Bafög und 250 Euro Kindergeld bekommt, dann ist ein Unterhaltsbedarf gedeckt. Die viel realistischer Frage ist doch, ob der KV das tatsächlich durchsetzen will oder ihm die 200 Euro Unterhalt wichtiger sind, um zu zeigen, dass er seinen Sohn unterstützt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2023 15:29