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DDF Tabelle 2023
 
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DDF Tabelle 2023

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(@tomatenfisch)
Rege dabei Registriert

Hallo

gibt's schon News zur DDF Tabelle 2023? Die Beträge dürften sich ja auch durch Erhöhung des Kindergeldes auf EUR 250,00 ändern. Auch Inflationsausgleich ist sicher spannend.

Außer ersten Hochrechnungen hab ich im Netz noch nix gefunden (Die neue Düsseldorfer Tabelle 2023 (anwalt.de))

Da stehen aber noch keine Zahlbeträge und auch keine Aussage zu außerhäusig lebenden Kindern.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2022 16:51
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich denke man kann davon ausgehen, dass die irgendwo zwischen 6 und 10% nach oben korrigiert wird. Habe aber dazu auch noch nichts gesehen.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2022 10:10
(@traurig2019)
Zeigt sich öfters Registriert

Hier gibt es neue (bzw. die aus dem ersten Artikel bestätigte) Zahlen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/update-aenderung-der-duesseldorfer-tabelle-zum-01-01-2023-mit-neuen-kindergeldbetraegen-204344.html

Anscheinend ist da der Inflationsausgleich schon drin, was zusammen mit dem erhöhten Kindergeld in einigen Konstellationen dazu führt, dass weniger Unterhalt gezahlt werden muss.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2022 19:50
(@wp_admin)
Benutzer Admin

Bevor jetzt alle ihren Dauerauftrag ändern: Es handelt sich um ein Update des Artikels. Sicherlich haben die gute Quellen, aber es ist nicht die offizielle Düsseldorfer Tabelle. Diese wird unter Oberlandesgericht Düsseldorf: Düsseldorfer Tabelle (nrw.de) veröffentlicht.

DeepThought

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2022 08:35
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn man auf der Startseite des VAMV-Bayern etwas runterscrollt findet sich folgende Meldung:

 

#Mindestunterhalt steigt – mehr Geld für Alleinerziehende ab 1.1.2023

Der gesetzliche Mindestunterhalt wird ab 1.1.2023 um 47 Euro steigen. Damit wird sich auch der Unterhaltsvorschuss um 47 Euro erhöhen.  Für 2024 ist eine weitere Steigerung um 30 Euro auf dann 532 Euro vorgesehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2022 08:24
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

@pappaleo 

der Link läuft aktuell (mehr oder weniger) in's Leere..., da steht dann:

"Keine Ergebnisse gefunden"

"Die angefragte Seite konnte nicht gefunden werden. Verfeinern Sie Ihre Suche oder verwenden Sie die Navigation oben, um den Beitrag zu finden."

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2022 08:38
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja das stimmt Kakadu, bei mir funktioniert der Link auch nicht. Die Meldung an sich findet sich auch auf der Startseite des VAMV, leider auch ohne funktionierenden Link.

Vielleicht steht ja schon fest, was viele für noch nicht entschieden halten?

Eventuell wird der Link aktiviert wenn die Familienministerin ihr Geschenk an die Mütterlobby offiziel verkündet.

Ich halte es auf jedenfall für kein gutes Omen.

 

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2022 08:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

vermutlich wurde der Artikel gelöscht. Ich habe 2 Seiten gefunden, die eine Prognose für für 2023 als neue DDT veröffentlichen, dort steht aber auch immer

"Die Darstellung der Änderungen der Unterhaltsbeträge erfolgt auf Grundlage der Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2021 sowie des aktuellen Entwurfs des Inflationsausgleichsgesetz vom 10.10.2022. Sie bietet keinen Anspruch auf Verlässlichkeit. Es handelt sich um eine Prognose der zu erwartenden Änderungen. Eine Unterhaltsberechnung kann sie nicht ersetzen." (Hervorhebung von mir.)

Auf den Seiten des OLG Düsseldorf ist bisher keine neue Tabelle zu finden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2022 18:11
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

https://www.vamv-nrw.de/de/aktuelles/mindestunterhalt-steigt-mehr-geld-fur-alleinerziehende/

 

verlinke ich ungern

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2022 18:15
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Der Selbstbehalt soll von 1160 Euro auf 1370 Euro erhöht werden!

Heißt das automatisch 210 Euro weniger bezahlen? Wäre zu schön um wahr zu sein. 

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2022 22:02




(@zebra)
Rege dabei Registriert

@mirko999 

Natürlich nicht. Nur dann, wenn man bei Zahlung des Mindestunterhalts unter den neuen Selbstbehalt fiele, verringert sich der Zahlbetrag, und zwar um um einen solchen Betrag, dass man mit dem verringerten Unterhalt am Selbstbehalt liegt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2022 05:39
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

nein, wie Zebra schon gesagt hat nur bei einem Mangelfall gemäß dem neuen Selbstbehalt könnte es zu einer Verringerung kommen. Beim Mangelfall wird aber auch härter gerechnet!

Zu erwarten ist, dass der Selbstbehalt steigt, aber auch der Unterhalt, ggf. wird das durch ein höheres Kindergeld ausgeglichen (oder eben auch nicht/nicht vollständig).

Die Anpassung des Selbstbehalts ergibt sich auch daraus, dass die niedrigste Stufe mit 1160 bis 1900 Euro ziemlich groß war. Bis Stufe 10 sind es 400 Euro Unterschied zwischen den Stufen, erst dann werden die Stufen breiter.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2022 09:25
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert
Geschrieben von: @zebra

@mirko999 

Natürlich nicht. Nur dann, wenn man bei Zahlung des Mindestunterhalts unter den neuen Selbstbehalt fiele, verringert sich der Zahlbetrag, und zwar um um einen solchen Betrag, dass man mit dem verringerten Unterhalt am Selbstbehalt liegt.

Fett: nicht ganz...

Gerät man bei Zahlung des Mindestunterhaltes unter die Selbstbehaltsgrenze wird in aller Regel von JÄ, gegn. Anwälten und Gerichten nach Möglichkeiten gesucht, das Einkommen des UET zu steigern (z.B. ausweiten der Arbeitszeit, anderen Job suchen) oder aber "künstlich" zu erhöhen (z.B. fiktive Einkommensanrechnung, Kürzung der berufsbedingten Aufwendungen, Nichtanerkennung berücksichtigungsfähigen Schulden usw.), sodaß am Ende der Mindestunterhalt erreicht wird...

Einen wirklichen Vorteil von der Anhebung des Selbstbehaltes haben (eigentlich) nur wenigverdienende Unterhaltspflichtige bei volljährigen Kindern, da hier dann automatisch der (wenn vorhanden) Mehrverdienende ET die Hauptlast bis hin zur kompletten Übernahme des Unterhaltes (über die Quotelung) tragen muß

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2022 09:29
(@tomatenfisch)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @kakadu59

da hier dann automatisch der (wenn vorhanden) Mehrverdienende ET die Hauptlast

Hach, endlich wieder mehr bezahlen 🙄 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2022 09:41
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert
Geschrieben von: @tomatenfisch
Geschrieben von: @kakadu59

da hier dann automatisch der (wenn vorhanden) Mehrverdienende ET die Hauptlast

Hach, endlich wieder mehr bezahlen 🙄 

Der kluge Mann wartet hier, bis er aufgefordert wird...

Bei Volljährigenunterhalt wird aus dem dynamischen ein statischer Titel...

 

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2022 10:21
(@colouralive)
Rege dabei Registriert

Ich bin neu hier und total verzweifelt und hier stiller Mitleser. Die neue DDT 2023 wurde heute veröffentlicht:

https://www.famrz.de/redaktionsmeldungen/neue-d%C3%BCsseldorfer-tabelle-ab-dem-1-1-2023.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=famrz-sondernewsletter-1-2022

Ich habe zwei Kinder die 11 und 13 sind - ich zahle 110%. Verstehe ich das richtig, dass die Summen sich so massiv erhöhen? Ich hab seit 2 Jahren keine Gehaltserhöhung bekommen und es wird auch in 2023 keine geben.

Statt 391,50 sind es jetzt 428 Euro und bei dem größeren von 477,50 auf 522 Euro.

Wie soll man dass noch bezahlen? 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren von colouralive
AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2022 15:05
(@tomatenfisch)
Rege dabei Registriert

Ja, die Beträge sind ganz schön gestiegen. Inzwischen ist auch die offizielle Version auf der Seite des OLG DDF inklusive Zahlbeträgen, Selbstbehalten, Satz für Studenten etc. raus:

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/index.php

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2022 16:09
(@colouralive)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @tomatenfisch

Ja, die Beträge sind ganz schön gestiegen.  

Angesicht der Inflation und der wirtschaftlichen Situation eine absolute Frechheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2022 16:11
(@fonzi)
Schon was gesagt Registriert

Also wenn ich mir das so ansehe, ich weiß nicht wo das enden soll...

Ich bin sprachlos

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2022 16:37
(@locutus)
Rege dabei Registriert

Bedeutet das jetzt dass unterhaltspflichtige für den kompletten Inflationsausgleich seitens des Unterhaltsempfängers aufkommen? Ich kann's nicht. Wie kann man sich dagegen wehren?

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2022 17:31




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