DDF Tabelle 2023
 
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DDF Tabelle 2023

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(@tacheles)
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Frag mal bei deinem Scheidungsanwalt nach der vollständigen Beschlussausfertigung des Scheidungsbeschlusses.

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Geschrieben : 14.12.2022 10:11
(@colouralive)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @tacheles
Geschrieben von: @colouralive

Das Scheidungsurteil passt auf 3 DIN A4 Seiten und hat keine Passage zu Unterhaltszahlungen. 

Irgendwie müssen doch die 110% zustande gekommen sein. Hast du die Berechnung der 110% noch in deinen Unterlagen? Wie ging es dann weiter?
 
 

Die 110% war in einer vorläufigen SFV, die war aber nicht notariell bestätigt wurde. Diese vorläufige SFV wurde durch den Notar auch für "nichtig" erklärt und durch die notarielle SFV ersetzt.

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Geschrieben : 14.12.2022 10:50
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @colouralive

Die 110% war in einer vorläufigen SFV, die war aber nicht notariell bestätigt wurde.

In dieser ominösen Passage, die du oben zitiert hast, steht rein gar nichts von 110%.

Vielleicht können wir das Rätsel irgendwann doch noch lösen.... Irgendwo in deinen Unterlagen findet sich bestimmt auch die Berechnung.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2022 12:18
(@colouralive)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @tacheles
Geschrieben von: @colouralive

Die 110% war in einer vorläufigen SFV, die war aber nicht notariell bestätigt wurde.

In dieser ominösen Passage, die du oben zitiert hast, steht rein gar nichts von 110%.

Vielleicht können wir das Rätsel irgendwann doch noch lösen.... Irgendwo in deinen Unterlagen findet sich bestimmt auch die Berechnung.

Das ist korrekt. Die 110% Prozent tauchten nur in einer SFV die nicht notariell bestätigt wurde. In den Unterlange finde sich nichts zur Berechnung. Der einzige Passus, der auf den Unterhalt hinweist ist der folgende Passus:

"Die Eheleute sind sich darüber einig, dass der Erschienene Kindesunterhalt auch hinsichtlich eines Mehr- und etwaigen Sonderbedarfs nach der gesetzlichen Regelung schuldet."

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Geschrieben : 14.12.2022 12:57
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Du zahlst also seit Jahren 110% des MU je Kind ohne irgendetwas über die Berechnung der Höhe zu wissen. 🤔 

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Geschrieben : 14.12.2022 13:04
(@colouralive)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @tacheles

Du zahlst also seit Jahren 110% des MU je Kind ohne irgendetwas über die Berechnung der Höhe zu wissen. 🤔 

Ich hab mich an den gängigen Unterhaltsrechnern und der DDT orientiert und dementsprechend gezahlt.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren von colouralive
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Geschrieben : 14.12.2022 15:26
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

@colouralive

Kann es sein, dass die SFV völlig ohne Anwalt deinerseits entstanden ist und du auch im Scheidungsverfahren nicht anwaltlich vertreten warst?

Wurde der Kindesunterhalt im Scheidungstermin überhaupt thematisiert?

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Geschrieben : 14.12.2022 16:38
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

@colouralive

Extra für Dich habe ich gerade nochmal in meinen Endbeschluss reingeschaut. Dort steht wortwörtlich:

"Im Übrigen wird auf den Akteninhalt, insbesondere auf das weitere schriftliche Beteiligtenvorbringen und die Feststellungen zu gerichtlichem Protokoll verwiesen."

Dieses Protokoll wurde mit diesem Endbeschluss mitgeschickt und ist die beim Gericht während der Hauptverhandlung protokollierte SFV. Wie bereits erwähnt,ist der dort vereinbarte Unterhalt damit tituliert und vollstreckbar.

In unserer SFV ist der zu zahlende Unterhalt genau definiert. Da gibt es absolut keinen Interpretationsspielraum, weil beim nachehelichen Unterhalt beispielsweise genau drin steht, wie lange und vor allem wieviel im jeweiligen nachehelichen Jahr zu zahlen ist. Beim Kindsunterhalt steht die Gehaltsgruppe der DDT drin. Dieser Unterhalt entwickelt sich folglich mit dem Alter der Kinder in der Tabelle nur horizontal, aber nicht vertikal. Ob das nun gut oder schlecht ist, weiß ich auch nicht. Auf jeden Fall bedeutet das, dass wenn ich mehr verdiene und die KM das mitbekommt, sie mit mir reden muss, und ich im Gegenzug, falls ich weniger verdiene, mit ihr reden muss. Letztendlich müssten wir beide jeweils eine Abänderungsklage einreichen, falls der andere sich uneinsichtig zeigt.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Geschrieben : 15.12.2022 09:05
(@colouralive)
Rege dabei Registriert

Danke für das raussuchen. Hab alle Unterlagen am Wochenende gesichtet. Es gibt tatsächlich nur die Passage in SFV. Wenn ich also bei einem Nettgeholt von 2705 Euro. Wenn jetzt den "gesetzlichen Unterhalt" zahle wären dann:

2705 Netto, 2570 Euro bereinigt.

Kind 1, 11 Jahre  = 428 Euro

Kind 2, 14 Jahre = 522 Euro

2570 - 428 - 522 = 1620 Euro, Bedarfkontrollbetrag = 1750 Euro

Also wäre es "rechtlich" okay wenn ich 403 und 493 Euro zahle? Oder wie schätzt ihr das ein?

 

 

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Geschrieben : 19.12.2022 11:25
(@maxmustermann1234)
Registriert

Es gibt OLG-Bezirke, die pfeifen auf den Bedarfskontrollbetrag. Aber natürlich ist der eigentlich dazu da, dass bei Unterschreitung abgestuft wird.

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Geschrieben : 19.12.2022 11:30




(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Was ist eigentlich so schwer daran, mit der PLZ der Kinder das zuständige OLG zu ermitteln?

Link siehe Beitrag von @Malachit weiter oben.

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Geschrieben : 19.12.2022 11:38
(@colouralive)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @tacheles

Was ist eigentlich so schwer daran, mit der PLZ der Kinder das zuständige OLG zu ermitteln?

Link siehe Beitrag von @Malachit weiter oben.

Daran ist nichts schwer. Das hatte ich gemacht. Die Berechnung von mir basiert darauf, dass ich die zuständigen OLGs schon geprüft hatte.

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Geschrieben : 19.12.2022 11:51
(@colouralive)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @maxmustermann1234

Es gibt OLG-Bezirke, die pfeifen auf den Bedarfskontrollbetrag. Aber natürlich ist der eigentlich dazu da, dass bei Unterschreitung abgestuft wird.

Das heisst meine Berechnung wäre in der Theorie der "gesetzliche Rahmen" für Unterhaltszahlungen?

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Geschrieben : 19.12.2022 11:52
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @colouralive

Die Berechnung von mir basiert darauf, dass ich die zuständigen OLGs schon geprüft hatte.

Sag das doch gleich.

Vorausgesetzt, das zuständige OLG verwendet auch 2023 die Bedarfskontrollbeträge 😎 , kannst du wie oben verfahren (105% MU). Aber wie dir bereits hier empfohlen wurde, solltest du die Mutter vorab über die neue "Berechnung" informieren.

Dass kein vollstreckbarer Titel besteht, hast du ja nun ausgiebig überprüft. 😜 

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Geschrieben : 19.12.2022 12:07
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @colouralive

2705 Netto, 2570 Euro bereinigt.

Nimm mal den spitzesten aller Bleistifte. Theoretisch sind auch 100% MU drin.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2022 12:20
(@colouralive)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @tacheles
Geschrieben von: @colouralive

2705 Netto, 2570 Euro bereinigt.

Nimm mal den spitzesten aller Bleistifte. Theoretisch sind auch 100% MU drin.

Der ist schon stark angespitzt - aber auch schon mit Hinblick darauf gespitzt, dass es 2023 ja mehr Geld gibt (steuerlich), also keine Gehaltserhöhung.

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Geschrieben : 19.12.2022 12:27
(@colouralive)
Rege dabei Registriert

Tausend Dank erstmal an alle für die Hilfe! Das hat mich richtig weiter gebracht. Eine Frage noch: Die 5 Prozent zieht man vom Netto-Verdienst ab und nicht vom Auszahlungsbetrag, korrekt?

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2022 21:05
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator
Geschrieben von: @colouralive

Eine Frage noch: Die 5 Prozent zieht man vom Netto-Verdienst ab und nicht vom Auszahlungsbetrag, korrekt?

Ich nehme an, es geht dir um die Pauschale für die berufsbedingten Kosten? In diesem Fall, mal wieder das familienrechts-typsiche "ja, aber".

Also: Nicht alle Oberlandesgerichte akzeptieren diese Fünf-Prozent-Pauschale für die berufsbedingten Kosten. Wenn dein OLG es in seinen Leitlinien so vorsieht, dann allerdings genau so: Du nimmst dein Netto-Einkommen und ziehst fünf Prozent davon ab, und du kannst so vorhanden außerdem noch Kosten für zusätzliche Altersvorsorge abziehen (Riester-Rentenvertrag, Lebensversicherung o.ä.). Das Ergebnis nennt sich "bereinigtes Netto" und das ist dann der Betrag, für den du in der Düsseldorfer Tabelle die passende Zeile suchst.

An den Oberlandesgerichten, die diese Pauschale nicht akzeptieren, kannst bzw. musst du deine berufsbedingten Kosten nachweisen. Kosten für die Fahrt zur Arbeit sind dabei häufig der größte Posten, für Fahrten mit dem eigenen Auto gibt es dabei Kilometerpauschalen, die sich im Detail je OLG auch noch unterscheiden.

Wichtig: Auch wenn dein OLG die Fünf-Prozent-Pauschale akzeptiert, bist du nicht daran gebunden! Das heißt, wenn du hohe berufsbedingte Kosten hast, dann kannst du sie anstelle der Pauschale auch einzeln nachweisen, insbesondere auch die Kilometerpauschale für Fahrten zur Arbeit ansetzen. In deinem Fall solltest du darüber nachdenken, wenn du ab ca. fünfzehn Kilometer einfache Strecke zur Arbeit oder andere berufsbedingte Kosten in nennenswerter Höhe hast.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2022 22:00
(@colouralive)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @malachit
Geschrieben von: @colouralive

Eine Frage noch: Die 5 Prozent zieht man vom Netto-Verdienst ab und nicht vom Auszahlungsbetrag, korrekt?

Ich nehme an, es geht dir um die Pauschale für die berufsbedingten Kosten? In diesem Fall, mal wieder das familienrechts-typsiche "ja, aber".

Malachit

Viele Dank für die Ausführlichkeit. OLG Düsseldorf und OLG Celle akzeptieren das auch ohne Nachweis wenn ich das richtig interpretiere. Wenn dem so ist, kann ich die 5 Prozent abziehen ohne einen Nachweis zu erbringen, korrekt?

Die andere Frage zielte darauf ab, ob es Netto-Verdient ist oder der Auszahlungsbetrag.

Bei Netto ist meine betriebliche Altersvorsorge drauf - die wird dann abgezogen und dann hab ich den Auszahlungsbetrag.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2022 22:09
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator
Geschrieben von: @colouralive

Wenn dem so ist, kann ich die 5 Prozent abziehen ohne einen Nachweis zu erbringen, korrekt?

Richtig, und da kein Mangelfall, sollte das eigentlich auch glatt durchgehen.

Geschrieben von: @colouralive

Bei Netto ist meine betriebliche Altersvorsorge drauf - die wird dann abgezogen und dann hab ich den Auszahlungsbetrag.

Nach meinem Verständnis: Du nimmst das Netto vor Berücksichtigung der betrieblichen Altersvorsorge, davon ziehst du zunächst die Fünf-Prozent-Pauschale ab und anschließend ziehst du dann noch den Betrag der betrieblichen Altersvorsorge ab, was im unterhaltsrechtlichen Sinne als zusätzliche Altersvorsorge durchgehen sollte.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2022 22:41




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