Dann würde ich auf die folgende Rechnung kommen:
Netto Verdienst: 2835 Euro - 5 Prozent = 2693 Euro - 100 Euro betriebliche Altersvorsorge = 2593 Euro - 428 Euro - 522 Euro = 1643 Euro. Nach der Rechnung wäre ich dann ja bei 100% Unterhalt. Oder hab ich da einen Denkfehler?
Hallo colouralive,
Nach der Rechnung wäre ich dann ja bei 100% Unterhalt. Oder hab ich da einen Denkfehler?
Hast du, leider. Der Denkfehler besteht darin, dass der Bedarfskontrollbetrag nicht sofort zu einem großen Sprung nach unten führt, sondern dass da Schritt für Schritt geprüft wird, bei welcher Zeile der Düsseldorfer Tabelle es passt. In deinem konkreten Fall:
Ausgangspunkt sind 2.593 Euro bereinigtes Netto, bei zwei Kindern also zunächst einmal Zeile 3 mit 428 Euro und 522 Euro Unterhaltszahlbetrag, so wie du geschrieben hast. Dir würden dabei 1.643 Euro verbleiben; das ist aber weniger als der Bedarfskontrollbetrag für Zeile 3, denn der beträgt 1.750 Euro.
Da es also Zeile 3 nicht sein darf, wird als nächstes Zeile 2 durchprobiert. Ausgangspunkt sind wieder 2.593 Euro bereinigtes Netto, Zahlbeträge in Zeile 2 sind 403 Euro und 493 Euro, d.h. dir verbleiben 1.697 Euro und damit ist der Bedarfskontrollbetrag für Zeile 2 gewahrt, denn der beträgt 1.650 Euro. Da Zeile 2 also okay ist, endet die Rechnung hier.
Im Endeffekt landest du also bei 105%.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo colouralive,
Nach der Rechnung wäre ich dann ja bei 100% Unterhalt. Oder hab ich da einen Denkfehler?
Da es also Zeile 3 nicht sein darf, wird als nächstes Zeile 2 durchprobiert. Ausgangspunkt sind wieder 2.593 Euro bereinigtes Netto, Zahlbeträge in Zeile 2 sind 403 Euro und 493 Euro, d.h. dir verbleiben 1.697 Euro und damit ist der Bedarfskontrollbetrag für Zeile 2 gewahrt, denn der beträgt 1.650 Euro. Da Zeile 2 also okay ist, endet die Rechnung hier.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Tausend Dank für deine Hilfe! Frohes Fest und guten Rutsch euch allen hier!
Im Gegensatz zu den letzten Jahren kam vom Jobcenter noch keine Nachricht bezüglich Anpassungen des zahlbetrags. Stufe 1, Titel liegt nicht vor, einfach den alten Betrag weiter zahlen?
Wenn das Jobcenter in den nächsten Wochen ihre 2 jährige Auskunft verlangen sollte, würde ich aktuell theoretisch in den mangelfall fallen.
Ich würde auch gern meine aktuellen Zahlen mal prüfen lassen, da sich beruflich etwas geändert hat und zudem sich einige Zahlen verschoben haben.
Gibt es dafür noch den nichtoffiziellen Bereich, damit nicht jeder die Details sehen kann?
Gibt es dafür noch den nichtoffiziellen Bereich
Frisch für Dich eingerichtet.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Leider ist meine Ex-Frau mit den neuen Zahlungen nicht einverstanden. Sie möchte jetzt, dass der Unterhalt vom Jugendamt berechnet wird. Parallel hab ich einen Anwalt zur Unterhaltsberechnung eingeschaltet. Meine Ex-Frau möchte sich jetzt den zu wenig bezahlten Unterhalt vom Jugendamt erstatten lassen. Das ist doch Bullshit, oder?
Ich hatte es immer so verstanden, dass das Jugendamt nur dann zuzahlt, wenn der Vater nicht den Mindestunterhalt zahlen kann.
Wenn du den jeweiligen Mindestunterhalt überwiesen hast, bekommt sie keinen Unterhaltsvorschuss.
Sie kann eine Beistandschaft im Jugendamt beantragen. Ein Beistand ist dann für die Geltendmachung des Unterhalts rundum zuständig (Auskünfte, Berechnung usw.).
Der Anwalt kostet dich vermutlich unnötig Geld. Du hättest warten sollen, bis das Jugendamt dir eine Unterhaltsberechnung vorlegt.
Wenn du den jeweiligen Mindestunterhalt überwiesen hast, bekommt sie keinen Unterhaltsvorschuss.
Sie kann eine Beistandschaft im Jugendamt beantragen. Ein Beistand ist dann für die Geltendmachung des Unterhalts rundum zuständig (Auskünfte, Berechnung usw.).
Der Anwalt kostet dich vermutlich unnötig Geld. Du hättest warten sollen, bis das Jugendamt dir eine Unterhaltsberechnung vorlegt.
Ich habe schon oft gehört, dass das Jugendamt eher pro Mutter rechnet und meist gegen den Vater. Wie ist eure Meinung dazu? Ich hätte gerne eine rechtsverbindliche Aussage dazu. Neben dem Unterhalt geht es auch noch um Fahrkosten in Höhe von 180 Euro. Meine Ex-Frau ist vor Jahren 500km weit weg gezogen und ich darf auch noch die Fahrkosten zahlen.
Hallo,
wenn der Unterhalt strittig ist, dann kann eine rechtsverbindliche Berechnung nur durch ein Gericht erfolgen und da es eine Unterhaltsfrage ist besteht Anwaltszwang.
Rein rechtlich hat die Berechnung des Anwalts und des JA den gleichen Rang wie meine Berechnung oder Deine.
Wenn die KM das JA rechnen lassen will, dann ist das ihr gutes Recht und Du kannst dagegen gar nichts machen. Das JA wird Dich zu einer Einkommensauskunft auffordern und dann rechnen. Das Ergebnis sollte von Dir gut geprüft werden. Einen Anwalt damit zu beauftrage macht nur Sinn, wenn die KM die Rechnung des Anwalts akzeptiert, ansonsten ist einfach rausgeschmissenes Geld.
Prinzipiell kannst Du verlangen, dass die KM die Fahrtkosten (mit)trägt, da sie die Entfernung geschaffen hat. Wenn es aber Jahre her ist, dann wird das kein Selbstläufer. Auch gibt es in Folge immer wieder Streit wie die Beteiligung der KM denn aussehen soll.
Unterhaltsrechtlich bist Du der Unterhaltsschuldner und Du zahlst gemäß Düsseldorfer Tabelle oder worauf ihr euch als Eltern geeinigt habt. Das JA zahlt keinen Unterhalt. Bist Du nicht in der Lage zumindest den Mindestunterhalt minus Kindergeld zu zahlen, dann kann die KM einen Antrag auf Unterhaltsvorschuß bei der UHV-Kasse stellen und diese wird bei Erfüllung der Voraussetzungen für Unterhaltsvorschuß entsprechend zahlen und sich an Dich wenden, um sich den Betrag so möglich erstatten zu lassen.
Ist der Unterhalt strittig, dann ist der neue Betrag ab in Verzugsetzung, ggf. auch rückwirkend zu zahlen.
VG Susi
Hallo,
wenn der Unterhalt strittig ist, dann kann eine rechtsverbindliche Berechnung nur durch ein Gericht erfolgen und da es eine Unterhaltsfrage ist besteht Anwaltszwang.
VG Susi
Ich kann auf jeden Fall beim einem bereinigten Netto von 2593 nicht 2 x 528 Euro zahlen und dazu noch 80 Euro für eine Bahnfahrt. Ich muss auch eine Wohnung bezahlen usw. Vielleicht ist das jammern auf hohem Niveau. Aber wie soll ich mich absichern, ein Wohnung bezahlen in der Kinder ein Zimmer haben usw.
Hallo @colouralive,
eine Verständnisfrage:
Ich kann auf jeden Fall beim einem bereinigten Netto von 2593 nicht 2 x 528 Euro zahlen (...)
Woher kommt plötzlich "zweimal 528 Euro" - neulich waren wir doch "nur" bei ...
zunächst einmal Zeile 3 mit 428 Euro und 522 Euro Unterhaltszahlbetrag
... und das war noch vor der Berücksichtigung des Bedarfskontrollbetrags.
Ist da gerade ein Kind in die nächste Altersstufe gekommen, d.h. zwölfter Geburtstag?
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo @colouralive,
eine Verständnisfrage:
Ich kann auf jeden Fall beim einem bereinigten Netto von 2593 nicht 2 x 528 Euro zahlen (...)
Woher kommt plötzlich "zweimal 528 Euro" - neulich waren wir doch "nur" bei ...
zunächst einmal Zeile 3 mit 428 Euro und 522 Euro Unterhaltszahlbetrag
... und das war noch vor der Berücksichtigung des Bedarfskontrollbetrags.
Ist da gerade ein Kind in die nächste Altersstufe gekommen, d.h. zwölfter Geburtstag?
Viele liebe Grüße,
Malachit
Mein Ex-Frau erkennt meine Berechnung nicht an. Daher fordert sie von mir derzeit 428 und 522 Euro. Da der "kleine" dieses Jahr 12 wird möchte sie dann auch 2 x 522 Euro haben. Den Bedarfskontrollbetrag erkennt sie nicht an. Sie geht zum Jugendamt um die Differenz einzufordern.
Hallo @colouralive,
Mein Ex-Frau erkennt meine Berechnung nicht an. Daher fordert sie von mir derzeit 428 und 522 Euro. Da der "kleine" dieses Jahr 12 wird möchte sie dann auch 2 x 522 Euro haben. Den Bedarfskontrollbetrag erkennt sie nicht an. Sie geht zum Jugendamt um die Differenz einzufordern.
Dann soll sie mal das Jugendamt rechnen lassen, und anschließend schaust du dir das Ergebnis in aller Ruhe an. Es ist übrigens egal, ob deine Ex den Bedarfskontrollbetrag anerkennt oder nicht - wichtig ist, ob das OLG ihn anerkennt, und das hattest du ja bereits geprüft, nicht wahr?
Falls das Jugendamt in seiner Berechnung den Bedarfskontrollbetrag "vergessen" sollte, dann wirst du diesen Laden freundlichst darauf hinweisen. Falls das nichts nützt - nun ja, du hast ja jetzt sowieso schon einen Anwalt am Start, nicht wahr?
Übrigens, schon mal ein Hinweis: Wenn du zwei Kinder in der Altersgruppe "zwölf bis siebzehn Jahre" hast bei einem bereinigten Netto von 2.593 Euro, dann ist das bereits im Sinne von Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle jenseits des Bedarfskontrollbetrags, denn 2.593 Euro minus zweimal 493 Euro gleich 1.607 Euro, der Bedarfskontrollbetrag beträgt für Zeile 2 aber 1.650 Euro und ist damit klar gerissen.
Ich denke daher, ab dem 12. Geburtstag des zweiten Kindes läuft es für dich auf Mindestunterhalt hinaus, also zweimal 463 Euro. Das wird deiner Ex erst recht nicht gefallen, aber das Leben ist auch für Unterhaltsempfänger kein Wunschkonzert.
Bitte ein bisschen aufpassen mit dem zeitlichen Ablauf: Wie lange ist es noch hin, bis das jüngere Kind 12 Jahre alt wird? Nicht, dass du dir kurz vorher noch einen Titel über 105% einfängst, den du dann kurz danach mühsam wieder auf 100% absenken lassen musst. Dein Anwalt sollte das aber wissen (und wenn nicht, dann such dir lieber einen anderen Anwalt).
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Da es jetzt zum Jugendamt geht… Welche Unterlagen möchte das Jugendamt denn von mir einsehen? Nehmen die die letzte Gehaltsabrechnung oder die letzten 12? Oder was muss ich da alles offenlegen?
i.d.R: Mindestens Gehaltabrechnungen der letzten 12 Monate, Steuerbescheid, Belege für Deine Abzugspositionen.
Ggf. Nachweise zu Vermögen&Vermögenseinkünften, da kann man aber oft auch kreativ sein.
@malachit Die Frage ist, was man macht, wenn die mit Klage drohen. Normalerweise tituliert man ja das, was man anerkennt. Ggf. 105 befristet titulieren lassen und ab dem Geburtstag dann 100%?
Wie läuft das denn mit dem geschützen Bereich hier? Ich hätte gerne nochmal eine zweite Meinung und würde gerne eine Gehaltsabrechnung durchrechnen lassen.
Meine Ex-Frau erkennt die 5% Abzug pauschal nicht an und verweist auf darauf, dass OLG Köln nicht gewährt. OLG Celle und Hannover wären aber für uns zuständig.