Hallo,
baeri hat ja ein ähnliches Thema aufgemacht, aber ich wollte da nicht drin rumschreiben.
Mich würde interessieren, ob ihr jetzt Abänderungsklagen startet, um eine Absenkung in der Einkommensstufe zu erreichen, wenn ihr in einem Urteil oder Vergleich wegen "nicht 3 Unterhaltsberechtigten" höhergestuft wurdet.
Ist das überhaupt sinnvoll?
Konkret hat mein Mann einen Titel der ihn verpflichtet, 107 % zu zahlen, und das wurde damals deshalb akzeptiert weil er 2 Kinder hat, also 2 Unterhaltsberechtigte, und deshalb eine Höherstufung laut DDT möglich war. Nun wäre seit 2010 eine Einstufung in die Stufe 2 der DDT mit 105% angemessen und würde genau der DDT entsprechen.
Er selbst sieht von einer Abänderungsklage ab, weil die Differenz so gering ist dass die Richter wohl nur müde gähnen würden. (240 € im Jahr - für ihn viel aber für den Richter sicher peanuts). So wartet er bis Anfang nächsten Jahres, da wird eins seiner Kinder 18, und da der Titel dummerweise unbefristet ist, wird er dann alles gemeinsam abändern/anpassen lassen.
Sollte er, damit aus der Stufe 107% kein "Gewohnheitsrecht" wird, unter Vorbehalt zahlen oder ist das egal?
Wie geht es euch? Werdet ihr tätig?
Ist wirklich mit einer automatischen Anpassung der bestehenden Titel zu rechnen, zB auf politischer Ebene, wie oldie in dem anderen Beitrag vermutete, oder vielmehr sich wünschte? Ich glaube ja eher dass die erst wach werden, wenn sehr sehr viele Abänderungsklagen eingehen...
ligr ginnie
PS: ich selbst bekomme seit Januar denselben KU wie vorher: persönliche Absprache mit KV, dass es bei der bisherigen Summe bleibt.
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist