DDT 2010, kann eine...
 
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DDT 2010, kann eine andere EK Stufe eingeklagt werden?

 
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Habe im anderen Thread bereits geschrieben das die ARGE bei mir die UH Festsetzung 2010 einfach 1:1 aus der Festsetzung 10/2009 in die Tabelle und UH Gesetze der DDT 2010 übergeleitet hat. Die Festsetzung vor 3 Mon. fand aber nun nach der derzeitigem Rechtssprechung 3 UH Berechtigte statt. Habe ja jetzt schriftl. Widerspruch eingelegt. Will um eine EK herunter genommen werden genau wie es die neue DDT vorsieht.

Sollte das nicht gemacht werden von Amtswegen, wie sehen die Erfolgsaussichten vor Gericht aus das zu erwirken?

VG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2010 19:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi baeri22

Ich vermute mal, diese Frage wird nur politisch entschieden werden. Nach meiner Auffassung würden etliche hohe Richter liebend gerne solche Klagen abschmettern. Allerdings bekommt langsam auch die Öffentlichkeit mit, dass hier irgendwas faul ist. Selbst die Medien werden scheinbar aufmerksam. Nicht zuletzt steht D sowieso schon im Rampenlicht, was Kinder betrifft: sei es Armut, Sorgerecht, Pisa.

Solange es nicht mal einer ausprobiert kann auch keine einigermassen vernünftige Antwort gegeben werden.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2010 17:03
 elwu
(@elwu)

...die ARGE bei mir die UH Festsetzung 2010 einfach 1:1 aus der Festsetzung 10/2009 in die Tabelle und UH Gesetze der DDT 2010 übergeleitet hat

Hallo,

soll das bedeuten, die ARGE hat bei dir den KU festgelegt?!? Kannst du den Schrieb mal anonymisiert hier reinstellen?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2010 17:42
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi @all

soll das bedeuten, die ARGE hat bei dir den KU festgelegt

Ich denke mal die ARGE hat den KU nicht festgelegt sondern den Titel gefordert.

Ich war ja gestern beim JA und die wirlich nette JA Tante hat mich auch darauf aufmerksam gemacht, dass es zum Ärger mit der ARGE kommen kann.
Ich habe nach neuer Tabelle tituliert, mein Schreiben vom JA war aber aus dem Vorjahr wo ich 5% höher veranlagt war.

Ich freue mich heute schon auf Post von dem Verein.

MC

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2010 18:17
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Hallo Elwu,
ja die ARGE hat den KU berechnet, tituliert ist er in einem Titel aus 2002!! Dynamisch nach Regelbetragsverordnung!

Es wurde mein bereinigtes Netto festgelegt, berufbed. Aufwendungen und Altersvorsorge gekürzt, und dann die DDT genommen mich eben "2" Eikommensklassen nach oben geschoben und der KU mitgeteilt. Und genau das ist der PUNKT: Auch wenn die hoch und herunter Stufung eine "Kann" Bestimmung sein soll->>> KANN JA AUCH NUR NACH ÜBERLEITUNG IN DAS NEUE 2010 UH RECHT der DDT um eine Stufe hoch oder herunter vom bereinigten NETTOVERDIENST gestuft werden in der TABELLE!!!!

Es darf eben nicht sein das die EK Stufe aus der DDT bis 2009 mit möglicher Höherstufung um 2 EK Gruppen eben mal auf die DDT 2010 mit der max Höherstufung um eine EK Gruppe gespiegelt oder übertragen wird. Wenn dann doch bitte auch die mit der neuen DDT erschienenen anderen Gegebenheiten beachten.... Die Aufgestellten Ziele der neuen Rechtssprechung nach DDT steht dem entgegen einfach 1:1 zu spiegeln!!

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Themenstarter Geschrieben : 13.01.2010 18:32
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Zitat ARGE:

[...haben sich zum01.01.2010 auch die Beträge für den Kindesunterhalt als Folge der Erhöhung des Kinderfreibetrages geändert, was sich ebenfalls in der ab dem 01.01.2010 gültigen DDT niederschlägt.

Danach liegt im konkreten Fall:
Tabellenunterhalt der 4. EK Gruppe u. Altersstufe 6-11 vor.                                              419,00€
abzgl. hälftiges KG                                                                                                          92,00€
                          Gesamt                                                                                              327,00€
ich darf Sie bitten den errechneten Betrag i.H. von 327 Euro dab 01.02.2010 der KM direkt zu überweisen.

Wie erwähnt, kann und darf es nicht sein das der Unterhalt nach EK Gruppe aus DDT 2009 1:1 auf die DDT 2010 in der gleichen EK Gruppe übertragen wird. Es hat sich eben mehr geändert als nur der Beitrag monatlich, das KG und dier Freibeträge!!!! Nämlich nur noch 2 UH Berechtigte die die Tabelle vorsieht. Daher ist bei Überleitung auch keine doppelte Höherstufung nach der alten Tabelle 2009 vorzunehmen!!!! Alle UH Pflichtigen die bisher um 2 EK Gr. hochgestuft nach DDT 2009 bezahlten, müssen heruntergestuft werden um "eine" EK Gruppe!!!!

Das wird jedes Gericht genau so sehen!!! Ob kann oder kann Bestimmung Sie können ja, aber eben nur um eine Gruppe hoch!!!!


rot und Schattierung rausgenommen, um die LEserlichkeit zu verbessern

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Themenstarter Geschrieben : 13.01.2010 20:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Beari,

es bestreitet hier auch niemand, das sich die Grundlagen geändert haben und dies berüksichtigt werden muß.

Aber wie du es drehst und wendest, die ARGE setzt nur die Vorgaben des gültigen Titels um. Der SB sieht aus dem Titel erstmal nicht, ob du so ein hohes Einkommen hast oder ob du um 1 oder 2 Stufen wegen weniger Berechtigten hochgestuft wurdest.

Um weniger zu zahlen muß eben zwingend der Titel abgeändert werden. BEsteht denn wegen des KU eine Beistandschaft beim JA? Dann ruf dort an und frage nach, ob der Titel ohne großen Aufwand abgeändert werden kann.

Mein Mann hatte kurz vor Weihnachten einen neuen Titel unterschrieben und nun Anfang Januar nochmal angerufen. Heute kam der Bescheid, das die Titel  aufgrund der neuen DT abgeändert werden und er eine Stufe runtergestuft wird zum 1.1.2010. Gehen tut es also, aber ob es jeder ohne Zicken macht steht auf einem anderen Blatt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 13.01.2010 20:28
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Es gibt keinen Titel in dem Höher oder Runterstufungen aufgeführt sind. Es steht weder ein Betrag noch eine Zahle drin. Nur das das hälftige Kindergeld abzuziehen ist wenn nicht 135% des Regelbetrages unterschritten werden... Mehr nicht. Es gibt keinen Titel über Geldwerte oder eine Hochstufung nach 2 EK Gruppen. Das hat lediglich die ARGE gemacht nach dem ich meine EK Bescheide, also Auskunft gegeben habe. Davor wurde von mir ein Betrag gezahlt den KM akzeptierte... Gibt keine Beistandschaft mehr!!! Lange nicht mehr!

Daher muß ich auch nichts abändern sondern max meinen Anwalt darum bitten auf die KU Berechnung von vor 3 Mon. mit Nachdruck die Runterstufung für 2010 vorzunehmen!!! Oder sie machen es eben selber, hab ja Widerspruch eingelegt gegen die Mitteilung für 2010...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2010 20:40
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

EK Gruppe der DDT 2010 wurde bei mir ohne Probleme gemäß neuer DDT um eine Stufe reduziert. Sollte also jeder mal prüfen der in nach EK2, EK3 oder höher KU bisher nach DDT 2009 bezahlt hat!

LG 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2010 21:02