Hallo,
es geht um eine Neuberechung des Unterhalts an die Kinder meines Mannes. Nachdem wir gestern die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG München durchgegangen sind, ist uns unter Punkt 7 das "Einkommen aus unzumutbarerer Erwerbstätigkeit" ins Auge gefallen:
7.Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit
Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit kann nach Billigkeit ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben.
Was genau ist denn dieses Einkommen?
Hintergrund:
Mein Mann arbeitet neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit (24h-Schichtdienst --> 10 Tage im Monat = umgerechnet 42 Stunden / Woche) noch als 450,- € Fahrer für Heizöl. Und weil ihm gar so langweilig ist 😉 hat er auch noch einen Job auf Selbständigen-Basis (Ablesen von Heizkostenverteilern).
Für den Mindestunterhalt seiner insgesamt 4 Kinder (davon 1 mit mir) würde das Einkommen aus seiner hauptberuflichen Tätigkeit reichen. Unser Anwalt meinte, auch die Einkünfte aus seinen Nebenjobs müssten mit berücksichtigt werden, bei einem anderen Anwalt, den mein Mann vor mehreren Jahren konsultiert hatte, meinte, dass er nach einer Hauptbeschäftigung von mindestens 40h/ Woche nicht verpflichtet sei, weitere Nebenjobs zu machen und dementsprechend auch diese Einkünfte nicht anzuzeigen hätte. :question:
Wie muss ich als den o.g. Punkt aus den unterhaltsrechtlichen Leitlinien verstehen?
Vielen Dank, wenn Ihr Licht ins Dunkel bringen könnt.
LG
Jaydee
Mission impossible?
Hallo Jaydee,
in einem mir persönlich bekannten Fall hat eine Frau sich per Telefon-S*x Geld verdient und dies wurde nicht für den Ehegattenunterhalt berücksichtigt, weil man niemanden zu solch einer Arbeit verpflichten kann.
In Bezug auf Kindesunterhalt habe ich davon noch nicht gehört.
LG eskima
Ich glaube (!) unzumutbares Erwerbseinkommen ist dasselbe wie überobligatorisches Einkommen, wenn jemand trotz Kinderbetreuung arbeitet obwohl er es nicht müsste.
Und ich denke nicht, dass das hier der Fall ist
Moin Jaydee,
Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit kann nach Billigkeit ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben.
Anwalt 3 wird Dir sagen, dass das Einkommen hälftig zu berücksichtigen ist.
Nach Billgkeit heißt nichts anderes als: Vielleicht.
... beantworten kann das im Streitfall nur ein Richter.
Im Zweifel wird das häufig eher "zumutbares Einkommen", schließlich beweist er ja, dass er es sich zumuten kann.
Dass es bedeutet, dass aus seinem Zuverdienst (bei 4 Berechtigten) eine EK-Stufe mehr bedeuten kann (also ca. 80 EUR), muß er bei der Selbstzumutung berücksichtigen.
Gruß
United
Bei unterhaltspflichtigen Männern ist generell jede Erwerbstätigkeit zumutbar.
Überobligatorisches Einkommen gibt es nur bei der Berechtigten.
Oder kennt jemand einen solchen Fall?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich meine ich hätte mal was von einem Rentner gelesen, der das aufstockende Geld aus seinem Minijob nicht bei Berechnung des TU mitrechnen musste. Aber sonst...
Hm, bei meinem Mann wurden alle Überstunden als überobligatorisch vom JA angesehen. Allerdings gings dabei um KU für eine nichtpriveligierte Volljährige.
Laut dem MA des JA (und unser JA ist da echt klasse) rechnen sie, wenn der Mindestunterhalt sichergestellt ist, keinerlei Nebenjob oder Überstunden an. Die Begründung ist, dass er mit seinen üblichen 40 Stunden genug für den Mindestunterhalt verdient und ihm somit weder ein Nebejob noch Überstunden abverlangt werden können.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Donnerwetter!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
ja. Aber wie gesagt, "unser" JA ist da sehr korrekt und neutral.
Wobei mir gerade einfällt, das bei der Berechnung ja auch die kleinere Tochter miteinbezogen wurde, auch da werden die Überstunden nicht einberechnet. Obwohl eine Beistandschaft besteht hat diese den inzwischen höheren KU durch höheres Einommen für die Minderjährige nicht eingefordert und die KM hält diesmal auch die Füße still, da sie nun endlich gelernt hat, dass sie von den paar Euro auchnixhat, da ihr das ja eh wieder vom Hartz IV abgezogen würde.
Der MA vom JA hatte sich übrigens zu der interessanten Äußerung hinreissen lassen ,dass sie eigentlich die Anweisung haben bei einem Mindestunterhaltsichernden 40 Stundenjob Nebenjobs o.ä. nicht mit einzuberechnen. Viele JA tun dies trotzdem und würden wohl öftermal scheitern,wenn der KV sichdagegen wehrt. Ob das tatsächlich so ist oder evtl. auch nur für den hiesigen Gerichtsbezirk gilt, kann ich nicht sagen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ja, ich würde solche Anweisungen auch eher für ein lokales oder regionales Phänomen halten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Ihr Lieben,
vielen Dank für Eure Antworten. Ich dachte, es gibt eine einheitliche Rechtsprechung, aber es ist wohl so, wie United schon treffend festgestellt hat:
Anwalt 3 wird Dir sagen, dass das Einkommen hälftig zu berücksichtigen ist.
Nach Billgkeit heißt nichts anderes als: Vielleicht.
:exclam:
Wir versuchen vielleicht erst einmal trotzdem die Argumentation ins Feld zu führen und gucken, ob sich die KM mit dem Mindestunterhalt zufrieden gibt, oder klagen würde.
Das dämlich an der Sache ist, dass sie jetzt noch den Unterhalt neu berechnet haben will, obwohl die Mittlere (im Juni 15) wahrscheinlich im September eine Lehre anfängt und der Große im Oktober 18 wird. Dann müsste eh nochmal neu gerechnet werden und schon wieder Anwaltskosten auf uns zukommen. :knockout:
Aber OK, vielleicht versuchen wir es erst mal, wie bei Tina gerechnet wurde.
Danke Euch,
Jaydee
Mission impossible?
Moin Jaydee,
Ich dachte, es gibt eine einheitliche Rechtsprechung,
nein, die gibt es nicht; das sind immer Einzelfallentscheidungen. Und die meisten wollen das ja auch so, da ihr Fall irgendwelche Besonderheiten aufweist. Abgesehen davon ist das vorliegend nur eine Jugendamts-Meinung; von der kann die UH-Berechtigte sich beeindrucken lassen - oder trotzdem klagen. Ergebnis: Offen.
Das dämlich an der Sache ist, dass sie jetzt noch den Unterhalt neu berechnet haben will, obwohl die Mittlere (im Juni 15) wahrscheinlich im September eine Lehre anfängt und der Große im Oktober 18 wird. Dann müsste eh nochmal neu gerechnet werden und schon wieder Anwaltskosten auf uns zukommen. :knockout:
Auch wenn Ihr (bzw. Dein Mann) drei Anwälte beauftragt und bezahlt, ist die Ex nicht verpflichtet, das Ergebnis dieser Berechnungen anzuerkennen. Insofern kann man sich den Anwalt und die damit zusammenhängenden Kosten auch schenken und einfach den Rechenweg dieses Forums als Grundlage nehmen.
Es ist übrigens nicht ungewöhnlich, das UH-Berechtigte kurz vor absehbaren Veränderungen versuchen, neue Sachverhalte zu schaffen und zu zementieren; vor allem wenn absehbar ist, dass sie selbst als UH-Zahler ins Boot kommen. Ich weiss nicht, wie kreativ Dein Mann ist und wie gut seine Nerven sind, sich nicht von Anwaltsbriefen verrückt machen zu lassen - aber die meisten User hier würden es schaffen, das Thema bis September/Oktober in die Länge zu ziehen, ohne dass sich an den Zahlbeträgen irgendwas ändert. Man muss wirklich nicht über Stöckchen springen, nur weil eine Ex das gerade so möchte. Und wenn Gegenanwälte in der Zwischenzeit Briefe schreiben wollen, schreiben sie halt Briefe. Wen interessiert denn, was die Ex will? 😉
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
in die Länge ziehen hatte mein Mann ja eigentlich vor, aber der Anwalt hat ihn seit Januar in Verzug gesetzt. Auch hat er schon eine Stufenklage "angedroht", falls mein Mann nicht Auskunft gibt.
Die Rechnung habe ich schon mal selber gemacht. Demnach ist mein Mann mit seinem Einkommen (inkl. der Nebenjobs) ziemlich in der Mitte von Stufe 5, 2 Stufen runter wg. 4 Unterhaltsberechtigten. Und da geht es schon um 120,- € pro Monat, die er mehr zahlen müsste als den Mindestunterhalt.
VG
Jaydee
Mission impossible?
Moin Jaydee,
in die Länge ziehen hatte mein Mann ja eigentlich vor, aber der Anwalt hat ihn seit Januar in Verzug gesetzt. Auch hat er schon eine Stufenklage "angedroht", falls mein Mann nicht Auskunft gibt.
wie weit man sich von anwaltlichen Drohungen beeindrucken lässt, muss jeder selbst entscheiden. Und natürlich, ob das Auskunftsbegehren dem Grunde nach rechtens ist (mehr als 10% Einkommenssteigerung und/oder mehr als zwei Jahre seit der letzten Auskuftserteilung).
Die Rechnung habe ich schon mal selber gemacht. Demnach ist mein Mann mit seinem Einkommen (inkl. der Nebenjobs) ziemlich in der Mitte von Stufe 5, 2 Stufen runter wg. 4 Unterhaltsberechtigten. Und da geht es schon um 120,- € pro Monat, die er mehr zahlen müsste als den Mindestunterhalt.
naja, wenn man davon ausgehen kann, das auch ein Gericht zum Ergebnis kommen könnte, dass diese 120 EUR pro Monat ab Januar gelten (und die Wahrscheinlichkeit ist hoch, denn die Unterscheidung in Einkommen aus Haupt- und Nebenjob ist unterhaltsrechtlich nirgends vorgesehen), könnte Dein Mann diese 120 EUR - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - jetzt ja einfach für diese paar Monate bezahlen und die eigentliche Neuberechnung im September/Oktober starten, wenn Muddi als ebenfalls Bar-Unterhaltspflichtige für das ältere Kind ins Boot kommt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.