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den Unterhalt der Jugendamtsurkunde in bar bezahlen

 
(@indischmutter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Community,

Mein Kind lebt beim Vater und ich zahle den Unterhalt für das Kind. Ich habe sogar die Jugendamtsurkunde.
Wie vom Gericht vereinbart, muss der Vater die monatlichen Updates des Kindes mit den Fotos per E-Mail senden. und 5 begleitete Treffen mit dem Kind haben. und später direkt das Kind ohne Begleitung treffen.
Aber danach schickt er die Fotos nicht mehr und sagt, er habe keine Option in seinem Telefon und die Treffen finden nicht mehr regelmäßig statt. Er wird die Treffen absagen. Ich lebe in Norddeutschland und er lebt in Süddeutschland. Aus diesem Grund muss ich jedes Mal die Tickets stornieren, wenn er die Treffen absagt.
Der Vater meidet einfach die Treffen und nennt Gründe. In den letzten 5 Monaten habe ich mich zweimal mit dem Kind getroffen und nur ein monatliches Update bekommen.

Ich bezahle den Unterhalt bis jetzt per Überweisung. Kann ich die Überweisung stoppen und sagen, dass ich bei den monatlichen Treffen mit dem Kind bar bezahle, so dass er mich wenigstens nicht daran hindert, mein Kind zu treffen.

Ich danke Ihnen im Voraus

Dieses Thema wurde geändert Vor 1 Jahr von Indischmutter
Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2023 12:48
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Kindesunterhalt ist monatlich im voraus zu zahlen, § 1612 (3) BGB. Bei Zahlungsrückständen droht die Vollstreckung aus bestehendem Titel.

Die vor Gericht getroffenen Regelungen zum Umgang mit dem Kind und die Auskünfte über das Kind wie z.B. Fotos haben keine Auswirkungen auf die Unterhaltsverpflichtung. Was wurde denn vom Gericht für den Fall der Verweigerung des Umgangs bzw. der "Updates" festgelegt?
AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2023 14:30