Hallo zusammen,
folgende Situation :
Bin seit nun fast 4 Jahren getrennt. Verheiratet war ich 5 Jahre. Zahle seit der Trennung brav Trennungsunterhalt.
Exfrau ist in einer neuen Beziehung und hat mit neuem Partner eine mittlerweile 3 Monate altes Baby.
Neuer Partner ist nicht bei ihr gemeldet , hat eine eigene Wohnung hält sich aber laut Aussagen der Kinder täglich dort auf. ( Versorgt das Baby, kocht usw. )
Meine Kinder selbst ( 4 & 6 Jahre ) gehen in Schule und Kita.
Meine Ex verlangt nun immer noch unmengen an Nachehelichen Unterhalt und Altersvorsorge Unterhalt.
Meine Anwältin sagt nun das dies eine eindeutig verfestigte Lebenspartnerschafft ist und ich keine Nachehelichen Unterhalt zahle bzw. höchstens Befristet und Anteilhaft.
Sie meint aber auch das ich irgendwie nachweisen muss das der neue Lebenspartner sich täglich dort aufhält.
Laut Aussagen der Kinder haben sie sich zusammen einen Strebergarten gekauft, eine riesen neuer Fernseher hängt im Wohnzimmer und an ihrem Schlüsselbund blinkt der Schlüssel von einem neuen VW.
Meine Anwältin sprach nun sogar schon von einem Privatdetektiv um das alles irgendwie nachzuweisen.
Hat wer irgendwelche Ratschläge oder Tipps wie ich so eine verfestigte Partnerschaft nachweisen kann ?
Ich finde das sowas von unfair. Sie macht sich Lebeschön mit ihren neuen Partner ( der sehr viel verdient ) und verlang immer noch so viel Ehegattenunterhalt.
Vielen Dank & Gruß
M
Hallo DerM,
Bin seit nun fast 4 Jahren getrennt. Verheiratet war ich 5 Jahre. Zahle seit der Trennung brav Trennungsunterhalt.
Das ist irreführend. Lebt ihr nur seit 4 Jahren getrennt, oder seid ihr seit 4 Jahren geschieden?
Im ersten Fall wärst Du sogar der rechtliche Vater des Kindes von Ex-Frau und deren LG. Im zweiten Fall würdest Du keinen Trennungsunterhalt zahlen, sondern Ehegattenunterhalt, weil Trennungsunterhalt nur bis zur Scheidung geschuldet wird.
Das gemeinsame Kind von Ex-Frau und deren LG begründet an sich schon eine gefestigte Lebensgemeinschaft. Sollte die Gegenseite argumentieren, dass keine Lebensgemeinschaft besteht, weil der Vater des Kindes ja eine eigene Wohnung unterhält, wäre der Vater des Kindes, Deiner Ex vorrangig zum Unterhalt verpflichtet.
LG nero
ich lebe seit 4 Jahren in Trennung. 5 Jahre waren wir verheiratet bis zur Trennung.
Und ja, ich bin momentan rechtlich der Vater des Kindes.
Das gemeinsame Kind von Ex-Frau und deren LG begründet an sich schon eine gefestigte Lebensgemeinschaft. Sollte die Gegenseite argumentieren, dass keine Lebensgemeinschaft besteht, weil der Vater des Kindes ja eine eigene Wohnung unterhält, wäre der Vater des Kindes, Deiner Ex vorrangig zum Unterhalt verpflichtet.
So begründet meine Anwältin ja auch.
Nur sagt die Gegenseite das er sich hauptsächlich ich seiner Wohnung aufhält und ehr selten bei Freundin und Kind ist.
Mein Ziel ist es aber nach der Scheidung gar keinen Ehegattenunterhalt mehr zu zahlen, dies wäre laut meiner Anwältin aber nur dann machbar wenn ich nachweisen kann das er sich täglich bei seinem Kind und Freundin aufhält.
Moin DerM,
habe das Gefühl Du und Deine Anwältin seid in der Prioritätensetzung etwas falsch davor ...
In welchem Status steckt denn Dein Scheidungsantrag ?
Wie gedenkst Du die rechtliche Vaterschaft loszuwerden ?
Was einem Richter als Indiz für eine verfestigte Partnerschaft ausreicht, kann Dir niemand mit Gewissheit sagen.
Ein Zusammenwohnen ist nur ein Indiz (und ein Nicht-Zusammenwohnen kein Ausschlusskriterium).
Ein gemeinsames Kind ist ebenfalls ein Indiz ... zumindest anteilig (ob tatsächlich vorrangig, sei mal dahingestellt) hängt der Neue mit in der Unterhaltspflicht (aber erst, wenn er - auch rechtlich - der Vater ist) ...
Vom Privatdetektiv würde ich absehen (neben Kostenverursachung dürfte damit nur weiteres Porzellan zerdeppert werden).
Ferner bringt Dir der Nachweis eventuell gar nichts, z.B. wenn der Neue nicht leistungsfähig ist ...
Auf welcher Basis ist TU geregelt ?
Besten Gruß
United
Moin DerM,
ich denke auch, dass Du im Moment die falschen Säue durchs Dorf treibst. Rein rechtlich bist erst mal Du der Vater dieses Kindes; niemand wird also von sich aus auf die Idee kommen, die Vaterschaft des Kindes in Frage zu stellen.
Deine UH-Pflicht hängt aber sehr ursächlich daran: Deine Ex hat jetzt drei Kinder zwischen und und 6 Jahren; mehr weisst Du offiziell nicht. Auch ein Detektiv kann nicht beweisen, wer der Vater des 3. Kindes ist, ob der Deinen Kindern was vorliest oder kocht; es interessiert auch niemand. Deine DEF kann so viel Besuch kriegen wie sie möchte.
Ich an Deiner Stelle würde jetzt - ggf. mit einem neuen Anwalt - die Scheidung beschleunigen und diese Vaterschaft loswerden wollen; ebenso natürlich alle Unterhaltsfragen auf solide und kalkulierbare Füsse stellen. Angesichts des 3. Kindes würde ich auch mal Begriffe wie "Härtefallscheidung" und "Unbilligkeit" in den Ring werfen. Ansonsten bist Du demnächst länger getrennt als Du verheiratet mit Deiner DEF zusammengelebt hast - und erst einmal weiterhin UH-pflichtig für eine Mutter und zwei oder sogar drei kleine Kinder. Und die wird sich gerne freuen, dass jeden Monat Geld für sie kommt, für das sie keinen Finger krumm machen muss.
Es werden allerdings nur die Dinge passieren, die Du auch selbst anstösst. Von allein geschieht gar nichts.
Grüssles
Martin
PS: Zuviel (auch zu Unrecht) bezahlter Unterhalt gilt als verbraucht und ist weg; da kommt nichts zurück.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin und danke für die Antworten,
meine Infos waren etwas spärlich und ich versuche es nochmal detalierter.
In welchem Status steckt denn Dein Scheidungsantrag ?
Wie gedenkst Du die rechtliche Vaterschaft loszuwerden ?
Vaterschaft wurde von mir bereits beim Jugendamt aberkannt und vom leiblichen Vater anerkannt.
Rechtliche Vaterschaft werde ich also mit in Kraft treten der Scheidung los.
Die Scheidung hängt momentan nur am nachehelichen Unterhalt fest den Ex im Verbund mit der Scheidung beantragt hat. Solange das nicht geklärt ist werde ich nicht geschieden. ( Vermögensausgleich usw ist alles geklärt. )
Abtrennung des nachehelichen Unterhalts von der Scheidung wegen Unzumutbarkeit das es Kind gibt was nicht von mir ist habe ich beantragt. Wurde abglehnt von der Richterin.
Die Anwälte hauen sich nun in monatlichen Wechsel die Argumente für und gegen Unterhalt um die Ohren und die Richterin bittet immer wieder um Stellungnahme.
So geht das jetzt seit ca. 7 Monaten.
Ferner bringt Dir der Nachweis eventuell gar nichts, z.B. wenn der Neue nicht leistungsfähig ist ...
Auf welcher Basis ist TU geregelt ?
TU ist gerichtlich geregelt. Gibt ein Urteil. Kindesunterhalt ist tituliert.
Leistungsfähig ist er im vollen Umfang. Gehaltsabrechnungen usw musste er schon dem Gericht vorlegen.
Ich finde den Schritte mit dem Detektiv auch sehr krass und möchte es auch nicht.
Fakt ist aber das er bestreitet das er sich oft bei ihr aufhält und hauptsächlich in seiner Wohnung ist und Freundin und Kinder nur ab und zu besucht.
Dies ist aber aufgrund der ganzen Sachen die ich weiß und auch von den Kindern unwahrscheinlich, laut meiner Anwältin aber sehr ausschlaggebend für den nachehelichen Unterhalt.
Gruß
M
Hallo,
mir hat es in meinem Verfahren sehr geholfen einen Nachweis über einen neuen Lebenspartner zu erbringen. Man braucht dafür aber keinen Privatdeketiv. Den kannt sich auch fast niemand leisten. In meinem Fall habe ich einfach ein paar Studenten (Aushang Uni) organisiert(auch auf anraten des RA's). Die haben meine Ex. ein wenig überwacht. (Fotos, Protokolle mit Zeitangaben), etc. das reichte dann vor Gericht absolut aus. Die Sache ist schon ein paar Jahr her und war natürlich ein Nervenkrieg auf beiden Seiten. Teilweise habe ich mich Samstags Morgen auch mal selber vor die Haustür gestellt und den neuen Lebenspartner aus dem Hause kommend abgelichtet.
Der Richter hat meinen Aufwand honoriert und die "h-exe" in eine Abfindung (bezahlbar) gedrängt, die sie dann auch angeommen hat. Danach war dann Schluss mit Ihrem Unterhalt... Da bei Gericht aber vieles davon abhängt wen man gerade vor der Nase hat ist meine Methode keine Garantie für Erfolg. Da Deine Kinder die Sache bezeugen können, kannst Du sie ggf. auch ins Spielbringen. Da wäre ich aber vorsichtig.
Drück Dir die Daumen!
Soeinaerger.
*Studenten anheuern war natürlich etwas knifflig, ich habe nicht gesagt, dass es meine Ex-Frau ist, und habe weitere Aufträge in Aussicht gestellt. Der Zweck heiligt die Mittel...
noch was: Die Kosten für diese Beweisaktion beliefen sich auf rund 600,- bis 800,- EUR in Summe. Aus meiner Sicht hat sich das mehr als gelohnt. Der Richter hat mein "HExe" aufgeklärt, dass ihr maximal befristet Unterhalt zusteht und dann einen moderaten Abfindungsbetrag vorgeschlagen.
vielen Dank für deine Antwort.
so in der Art argumentiert meine Anwältin ja auch.
ich wüsste nur leider absolut nicht wen ich mit solchen Aufgaben beauftragen könnte. Ich glaube ich werde mich einfach selber mal auf die Lauer legen mit Freunden z.b. als unabhänigen Zeugen.
Immerhin wohnt sie wirklich um die Ecke und es wäre kein Aufwand da immer mal vorbei zu fahren.
Ich muss erstmal irgendwie herraus finden welches sein Auto ist.
Name , Adresse usw habe ich alles von ihm.
Hat jemand eine Idee wie man das raus bekommen kann außer sich 24 Stunden vor die Tür hocken und hoffen das er in ein Auto steigt ?
Gruß
M
Servus DerM!
Ich glaube ich werde mich einfach selber mal auf die Lauer legen mit Freunden z.b. als unabhänigen Zeugen.
Genau das würde ich nicht machen, weil Du auffliegen könnetst (weil bekannt).
Ich muss erstmal irgendwie herraus finden welches sein Auto ist.
Name , Adresse usw habe ich alles von ihm.
Da ich würde ich die Autos ausgucken (lassen), welche hinter dem Strich im Kennzeichen die Anfangsbuchstaben seines Namens (oder seines Vornamens und den Deiner Ex) haben.... 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
ich hab das Kennzeichen.
Habe sie heute zusammen in das Auto steigen sehen.
Werde jetzt täglich jemanden nachschauen lassen, am besten Abends ob das Auto dort steht.
Ich bin gespannt wie weit mir das vor Gericht weiter hilft.
Man Man, soweit ist es schon gekommen....
Moin M,
Dir ist schon bewußt, dass auch der neue Partner der Exe das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hat und Deine "Observation" in diese eindringt? Auch ist es Dir als Privatperson nicht gestattet, verdeckte Aufnahmen von diesen zu machen (Kunsturheberrecht, § 201a StGB wenn sich die Bilder auf den geschützen Wohnungsbereich beziehen).
Wenn kannst Du nur mit einem Zeugen und einem Protokoll beweisen, dass Deine Exe ständig Besuch von Ihrem Neuen bekommt. Gruß Ingo
Auch ist es Dir als Privatperson nicht gestattet, verdeckte Aufnahmen von diesen zu machen (Kunsturheberrecht)
Das gilt aber doch nur dann, wenn er die Bilder veröffentlichen/ künstlerisch verwerten will?
Das gilt aber doch nur dann, wenn er die Bilder veröffentlichen/ künstlerisch verwerten will?
selbst wenn: Solche Fotos beweisen höchstens, dass eine bestimmte Person sich irgendwann mal (Datum kann man fälschen) an einer bestimmten Stelle aufgehalten hat. Meinetwegen auch, dass irgendwer zuviel Freizeit (selbst gemachte Fotos) oder zuviel Geld (Detektiv beauftragt) hat oder zuviel "Barbara Salesch" bei RTL schaut. Sie beweisen allerdings in keiner Weise, wann das war, wie oft das war und schon gar nicht, dass man bestimmte Schlüsse (verfestigte Lebenspartnerschaft) daraus ziehen könnte oder müsste, nur weil eine Person X auf einem Foto zu sehen ist.
Ein Verwirkungsansatz kann im vorliegenden Fall darin liegen, dass die Ex und jemand anderer als der TO bereits ein gemeinsames Kind haben (was aktenkundig ist) und ein Fortbestand eines TU-/EU-Anspruchs deshalb eine unbillige Härte darstellt. Alles andere sind feuchte Träume.
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Ja klar, sie beweisen nichts, aber strafbar ist es auch nicht. Schlicht werrtlos.
Ein Verwirkungsansatz kann im vorliegenden Fall darin liegen, dass die Ex und jemand anderer als der TO bereits ein gemeinsames Kind haben (was aktenkundig ist) und ein Fortbestand eines TU-/EU-Anspruchs deshalb eine unbillige Härte darstellt. Alles andere sind feuchte Träume.
Aber das ist doch der Fall.
Ex hat mit jemand anderen ein neues Kind, was bereits vom neuen Partner anerkannt wurde. Rechtlich wird er mit in Kraft treten der Scheidung der Vater.
Ich habe nochmal Rücksprache mit meiner Anwältin gehalten.
Sie meinte Klipp und Klar wenn ich ein Protokoll habe wo ich darlege wann und wie oft er sich bei meiner Ex aufhält und dies jedesmal durch einen Zeugen darlegen kann hat das absolut Hand und Fuß vor Gericht.
Ich war jetzt jeden Abend dort mit immer einem anderen Zeugen, jedesmal stand sein Auto vor ihrer Tür. Und das seit nun 8 Tagen am Stück.
Moin,
ich denke, Deine Anwältin hat nicht besonders viel Ahnung von Familienrecht. Und von Logik auch nicht.
Ex hat mit jemand anderen ein neues Kind, was bereits vom neuen Partner anerkannt wurde. Rechtlich wird er mit in Kraft treten der Scheidung der Vater.
das hat nichts mit der Rechtskraft der Scheidung zu tun, sondern mit der Rechtskraft der Vaterschaftsanfechtung.
Sie meinte Klipp und Klar wenn ich ein Protokoll habe wo ich darlege wann und wie oft er sich bei meiner Ex aufhält und dies jedesmal durch einen Zeugen darlegen kann hat das absolut Hand und Fuß vor Gericht.
das ist Unsinn; das beweist höchstens, dass ein Mensch X sich regelmässig an Ort Y aufhält. Notfalls malen sie gemeinsam Bilder, machen Hausmusik oder üben Italienisch-Vokabeln. Eine Beziehung, aus der sich ein Recht auf Beendigung der eigenen Unterhaltspflicht ableiten lässt, beweist das mitnichten.
Ich war jetzt jeden Abend dort mit immer einem anderen Zeugen, jedesmal stand sein Auto vor ihrer Tür. Und das seit nun 8 Tagen am Stück.
dann kannst Du mit Hilfe eines Zeugen beweisen, dass ein bestimmtes Auto vor der Tür stand; mehr nicht. WARUM das Auto dort stand, kannst Du nicht beweisen, und welche Schlüsse man daraus ziehen muss, entscheidet sowieso nur das Gericht.
Rein logisch stand das Auto dort, weil ein Parkplatz frei war. Alles andere ist eine Glaubensfrage oder Wunschdenken, aber kein (gerichtsfester) Beweis.
Grüssles
Martin
(der auch nicht automatisch Lebenspartnerschaften mit Leuten aus Häusern unterhält, vor denen sein Auto regelmässig parkt).
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das hat nichts mit der Rechtskraft der Scheidung zu tun, sondern mit der Rechtskraft der Vaterschaftsanfechtung.
Sorry verstehe ich nicht, wenn er beim Jugendamt die Vaterschaft anerkennt und ich unterschreibe das er der Vater ist und er das selbe tut ( Die Anerkennung ging vom JA an das Standesamt ), dann brauche ich doch nach der Scheidung keine Vaterschaftsanfechtung machen ?!?!
das ist Unsinn; das beweist höchstens, dass ein Mensch X sich regelmässig an Ort Y aufhält
richtig. Und das ist genau die Begründung von Mensch X keinen Unterhalt für sie zu zahlen da er sich sehr sehr selten an Ort Y aufhält und es somit keine verfestigte Beziehung ist.
Komischerweise steht sein Auto aber jeden Tag vor Ort Y und nicht vor seinem zh.
dann kannst Du mit Hilfe eines Zeugen beweisen, dass ein bestimmtes Auto vor der Tür stand; mehr nicht. WARUM das Auto dort stand, kannst Du nicht beweisen, und welche Schlüsse man daraus ziehen muss, entscheidet sowieso nur das Gericht.
Rein logisch stand das Auto dort, weil ein Parkplatz frei war. Alles andere ist eine Glaubensfrage oder Wunschdenken, aber kein (gerichtsfester) Beweis.
Das bestimmte Auto ist sein Auto nicht irgendeins. Und warum das Auto vor der Tür steht wo seine Freundin und Kind leben ist doch auch relativ eindeutig.
Er wohnt rund 15 km vom Wohnort von Mutter und Kind entfernt. Sie hat ein eigenes Auto.
Das es alles keine handfesten rechtskräftigen Beweise sind ist klar, aber wenn man argumentiert keinen Unterhalt zu zahlen weil es keine verfestigte Beziehung ist und man sich selten in der Wohnung von Mutter und Kind aufhält was ja nun eindeutig nicht so ist sollte das schon ein Gericht zum grübeln bringen....
Hallo,
ja DerM hat in seinem Spezialfall recht, es hängt von der Rechtskraft der Scheidung ab, siehe http://www.osnabrueck.de/8419.asp .
VG Susi
Hallo Zusammen,
Wenn ich hier die Threads zu diesem Thema lese, könnte man meinen, dass hier einige ernsthaft glauben, dass im Familienrecht "Recht" gesprochen wird. Mitnichten.
Ich will niemand zu nahe treten. Nur wenn Ihr hier darstellt, dass es keinerlei Auswirkungen hat, wenn jemand versucht die neue Lebenspartnerschaft aufzuzeigen, dann ist es aus meiner Sicht völliger Quatsch.
Sicher es kann passieren, dass man damit keinen Erfolg hat, aber einen Versuch ist es doch allemal Wert.
Und dies gilt insbesondere für Verfahren an denen am Ende statt ein Urteil, ein Vergleich steht. Und dies dürften ziemlich viele Verfahren sein.
Ich bin fest davon überzeugt und bei mir war es letztendlich auch so, dass man bei gutem und schlüssigen Vortrag vor Gericht auch Wirkung erzielen kann auch ohne einen rechtswirksamen Beweis zu haben. Insbesondere wenn man aufzeigt, dass die Gegenseite mutwillig Angaben macht, die auf wackligen Beinen stehen bzw. augenscheinlich nicht der Wahrheit entsprechen.
Und noch was aus dieser "Fernsicht" hier im Forum kann man dies bestimmt nicht vernünftig beurteilen. Zumal die Darstellung auch etwas (sorry) konfus ist. Allerdings kannst Du im Prinzip froh sein, dass Deine RA solche Ideen hat. Nicht jeder wird sich die Zeit nehmen mit Dir sowas zu besprechen...
Insofern schadet ein wenig Kreativität nicht wirklich.
Ich drücke jedenfalls die Daumen.
Soeinärger...(braucht kein Mensch)