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Der nicht endende Krieg um den Ehegattenunterhalt

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(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Allerdings kannst Du im Prinzip froh sein, dass Deine RA solche Ideen hat. Nicht jeder wird sich die Zeit nehmen mit Dir sowas zu besprechen...

Solange ich die dafür fällige Rechnung bezahle würde mein Anwalt mit mir vermutlich auch über Kunstgeschichte, das Wetter in Absurdistan und die lokalen Fußballergebnisse sprechen.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2013 10:38
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Also, eine Detektivische Bewachung (uns sei sie privat organisiert) ist sicherlich kein Garant für eine UH-Verwirkung.
ABER: Sollte hExe und NEXT vor Gericht behaupten er wäre eigentlich gar kein NEXT sondern nur ein Kumpel der hin und wieder mal zu Besuch ist kommen diese in arge Erklärungsnöte wenn eine unabhängige dritte Person dokumentiert hat das NEXT irgendwie jede Nacht und die meißten Tage dort verbringt. Sicher ist auch ein Geparktes Auto kein Beweis, aber wenn NEXT sein Auto vor Wohnung von hExe parkt - und dann behauptet "Da war halt grad immer ein Parkplatz frei - das der 10km von seiner eigenen Wohung weg war finde ich auch blöd" glaubt ihm halt ein Richter eher nicht.
Das gemeinsame Kind tut ein übriges.

Auch Richter lassen sich nicht gerne verschaukeln.

... und das sind keine hypotetischen Behauptungen, sondern Erfahrungen.
Ich hatte auch so ein Exemplar das behauptet hat es hätte gar keine Bedeutung das ein Masseur den sie auf Ihrer Mutter-Kind Kur an der Nordsee kennen gelernt hat mindestens jedes zweite WE bei Ihre war (>500km Entfernung), es reiner Zufall sei das ihr neues Auto ein Kennzeichen aus dem Landkreis besagten Masseurs habe - und auch rein zufällig die Initialien von beiden enthielt. Auch der gemeinsame Auftritt auf diversen Familienfeiern sei reiner Zufall und habe nix zu bedeuten.

Offensichtlich hat ihr dann sogar der eigene RA klar gemacht das ihr das keine glaubt - und plötzlich ganz großmütig auch BU verzichtet ....

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2013 11:32
(@l3nnox)
Rege dabei Registriert

Lass dich nicht veräppeln, wenn sie ein gemeinsames Kind haben und der Next jede Nacht dort wohnt dann setz ein Schreiben auf an Madame, dass du den Unterhalt an sie einstellst wegen den oben genannten Gründen..verfestigte Lebensgemeinschaft usw.
Dann liegt der Ball bei IHR und SIE muss aktiv werden. Letzteres muss sie natürlich NICHT, solange du brav weiterzahlst während sie sich schon monatelang mit dem neuen im Laken vergnügt.

Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2013 12:27
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