Hallo zusammen,
ich bin hier neu und bin hier gelandet als ich auf der Suche nach Hilfe war und hoffe hier vielleicht den ein oder anderen Tip zu bekommen.
Die Geschichte:
Ich 30 bin seit 7 Jahren mit meinem Mann 43 verheiratet und haben ein 6 Jährigen gemeinsamen Sohn.
Mein Mann ist seit 1996 geschieden und hat aus dieser Ehe einen 16 jährigen Sohn.
Seid der Scheidung bezahlt mein Mann jeden Monat Unterhalt.
Es gab Absprachen zwischen KM und KV über die höhe des Unterhalts, da der KV die Schulden( ich weiss es war nicht wenig, habe die auch noch mit abbezahlt :exclam:)) übernommen hatte.
Die KM versuchte den Kontakt von Kind zu KV so gering wie möglich zu halten.
Nun ging das ganze über Jahre gut. Das Kind kam in die Pupertät und versuchte seine Grenzen massiv auszutesten.
Im Dezember 2007 war es so schlimm das KM hielferufend bei uns anrief und zum Gespräch bat.( Siehe da wer hätte das gedacht, Vati doch noch zu was nütze)
Wir, natürlich interesse am wohlergehen des Kindes, Gespräche geführt und mit KM und deren Mann( hat vor 6 Jahren wieder geheirate )
besprochen das der Junge erstmal zu uns kommt.
Es gab von mitte Dezember 07 bis mitte Janunar 08 ein fast tägliches drama. KM rief an redete auf das Kind ein holte Ihn wieder, brachte Ihn zurück...usw.
Es kam zu dem Punkt das es für uns finanziell nicht mehr zu Schultern war.
Schließlich sagte KM zum KV behalt dein Geld und behalt das Kind mir ist das alles egal. Da wir keine Probleme mit dem Jungen hatten, ich auch einen sehr guten draht zu ihm habe, haben wir das gemacht.
Das Kind wurde kurze Zeit später in eine Klinik für Psychische erkrankungen gebacht( tat Ihm gut fragt sich nur wer Ihn dahin gebracht hat).
KM ging zum JA und nahm deren beratung in Anspruch, was ja auch völlig OK ist.
Das Jugendamt berechnete( ohne Rentabilitätsberechnung, wir haben ein altes haus und einen Haufen Schulden deswegen) den KU aus und teilte und diesen mit.
Dieser lag trotz gesunkenem Netto Einkommen des KV weit über dem bisherr betitelten KU :exclam:
Das JA fügte an den Dauerauftrag zum näcstmöglichen Termin zu ändern.
Wir haben das Geld aber nicht.
Ich informierte mich, und korrigiert mich falls es nicht richtig ist,
die Berechnung des JA ist eine Richtlinie, damit hat Sie noch kein Anrecht darauf. Zitat JA: " Versuchen Sie sich mit der KM zu eningen."
Eine Befreundet Anwältin von mir sagte mir das gleiche.
Nun kam es wie es kommen musste die KM wartete den 15 ab, bekam Ihren herkömlichen Unterhalt, rief umgeht bei uns an und fragte wo bleibt den Ihr Geld?
Ich hatte aber nach eingang des Schreibens ja mit dem JA telefoniert und deutlich gemacht wenn wir das Geld hätten, würden wir es ohne murren zahlen....
obwohl zweifelhaft ist ob das Geld da überhaupt ankommt ( der Junge bekommt 20€ Taschengeld im Monat und muss Hygieneartikel selbst bezahlen......)
Die sagte wie oben Zitiert versuchen Sie sich zu einigen.
Nun drohte die KM mit einer Unterhaltsbistandsschaft bzw. Klage.
Wann übernimmt das JA eine solche UB und was ist das überhaupt. Wird bei einer Klage auch die wirtschaftliche Verhältnisse der KM und deren Familie herangezogen?
Obwohl ich mit dem Unterhalts"kram" am wenigsten zu tun habe, kümmer ich mich halt darum( weiss auch noch nicht warum gedankt wirds mir auch nicht :exclam:)
Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiss was zu diesem Thema.....
Hallo,
ist der Junge noch in dieser Klinik oder lebt er wieder bei der Mutter? Wenn letzteres: warum das, warum nicht bei euch? Zur Berechnung des KU kann man nur etwas sagen, wenn due sie uns auch vorlegst. Das JA kann KU übrigens nicht verbindlich festlegen, das kann nur ein Gericht.
/elwu
Hallo seconhand,
wo lebt denn der Junge jetzt bzw. wo ist er gemeldet? Wurde bei der Berechnung des JA denn auch eurer gemeinsames Kind berücksichtigt? Geht er denn grundsätzlich noch zur Schule oder macht er eien Ausbildung?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
gott seid Ihr schnell super.
Der Junge ist wieder bei seiner Mutter.
Danke!
Unser gemeinsames Kind wurde berücksichtigt. Der Junge geht noch zur Schule, wenn er denn geht, hatte unter anderem massive Schulangst.
Ok, dann stell doch mal ein was das JA ausgerechent hat und wie der Nettoverdienst ist (incl. weihnachtsgeld u.s.w.). Stell mal ein was das JA an Abzügen gemacht hat und dann gucken wir mal drüber was sie nicht gemacht haben 😉
Auch wenn eine Besitandschaft existiert kann das JA fordern, aber nicht urteilen. Dazu müßten sie ein Gericht einschalten.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Elwu,
also zur Unterhaltsberchnung wurden folgende Zahlen zu Grunde gelegt
1625,02€ netto
- 81,25€ berufsbzogene Aufwendungen
- 900,-€ selbstbehalt
bzw. -(1000,-)€ selbstbehalt
Summe der verteiliungsmasse 643,77€
bzw. 543,77€
unterhalt gemeinsames kind(6j) 262,00€
Unterhalt (16) 307,00€
Wobei wie gesagt Haus und Schulden nicht darin berücksichtigt sind und ich muss sagen das die Dame vom JA super freundlich war..
Gruss, Secondhand
Hm,
beim groben Drübersehen könnte das durchaus realitisch sein.
Abzugsfähig wären noch bis zu 4 % Altersvorsorge (wenn er eine zusätzliche hat)
Dafür wurde aber auch auf eine Höherstufung, die möglich wäre verzichtet.
Inwieweit wurde das Haus nicht berücksichtigt und die Schulden? War das Haus vor dem Kind da oder danach?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Das Haus wurde von mir und meinem Mann vor 5 Jahren gekauft.....
Aber jetzt mal ehrlich,
nur so rein menschlich der KV hat sei14 Jahren immer den Unterhalt bezahlt, eignetlich kann Sie doch froh sein oder?
Ich kenne von Berufswegen so viele Mütter die von Ihren Exmännern nichts bekommen oder nur sehr wenig, wo er aber auf dicke "Hose macht"
ist doch alles irgendwie ungerecht verteilt.....
Wobei wie gesagt Haus und Schulden nicht darin berücksichtigt sind und ich muss sagen das die Dame vom JA super freundlich war..
Hallo,
auf die Schnelle sieht die Berechnung ganz zahm aus, eigentlich wäre sogar eine Stufe höher in der DT machbar gewesen. Ob dein Mann ab nun das zahlt oder nur den alten Betrag (wie hoch ist der denn?), müsst ihr selbst entscheiden. Wie gesagt, das JA kann den Titel nicht selbst durchsetzen, das geht nur über ein Gericht.
Ich würde mir übrigens Sorgen um den Jungen machen. Was wird von Seiten deines Mannes unternommen, um ihm zu helfen? Und wieso wohnt er nicht mehr bei euch, ich hatte aus deienr Schilderung den Eindruck, dass es ihm bei euch besser ging?
/elwu
Ja,
wie gesagt die Dame vom Jugendamt war auch sehr entgegenkommend und Hilfsbereit.
Zu dem Jungen kann ich nur sagen dass er in einem anderen Bundesland mit seiner Mutter lebt das ist zwar nur 11 km entfernt aber aufgrund seiner Psychischen Situation wollte er nicht die Schule wechseln.
Der eine Monat den er bei uns gelebt hat, hat das schon ganz schön an unserer Ehe gezerrt....mein Mann und ich haben unteschiedliche Auffassung von der Erziehung eines Teenagers......
Derzeit gibt e keine direkten kontakt zum Kind, ich gehe davon aus das die KM das erfolgreich versucht wieder zu unterbinden.
Die Großmutter wusste zu berichten das er wieder zu Schule geht....
Wäre ja auch viel verlangt vom Jungen da alles aufzugeben und in eine Familie zu ziehen die zwar auch seine ist, aber er uns ja kaum kennt....
Was will man machen ich weiss es nicht ist ja auch weniger meine Aufgabe als vielmehr die meines Mannes.....aber auf den rede ich schon seid Jahren ein...Schade um den Jungen kann ich nur sagen, ich mag den echt gerne.
Secondhand
ähm der Betrag ist 200€ derzeit. Der Betrag kam aber zustande aufgrund einer abmachung zwischen Ihm und der KM.
Secondhand
Nochmal kurz zum Haus zurück. Da es zu Zeiten, zu denen die Unterhaltspflicht bekannt war gekauft wurde dürften hier die Schulden daraus nicht berücksichtigt werden. Wenn man die berücksichtigen würde, würde man dem einen Wohnwertvorteil gegenüberstellen, da ja keine Miete mehr gezahlt wird (diese ist ja im SB enthalten)
Soweit ich´s sehe ist es durchaus ne gute Berechnung, zumal mit 200 € er bisher wohl an seinem Gehalt gemessen jahrelang zuwenig gezahlt hatte.
Ich denke das der betrag von 307 € schon richtig berechent ist (auchwenn es für euch nun plötzlich 100 € mehr sind)
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ja aber die 200€ kamen ja auch nur zu stande weil die KM auf den Rest verzichtet hat.
Sie hat ja versucht telefonisch das Geld zu " erzwingen" ich habe Ihr( bzw. ihrem Mann, lles andere ist scheinbar nicht möglich) erklärt das wir die Hundert € nicht haben aber gerne bereit sind 50€ mehr zu bezahlen....
Wollten Sie nichts von hören......Is doch erstmal nett von mir oder nicht? Zumahl in 2 Jahren ja die Karten eh wieder neu gemischt werden so wie ich hier gelesen habe...und jetzt ohne spaß wir haben diese 100€ wirklich nicht und auc die 50€ die ich angeboten habe haben wir eigentlich nicht...
Ich kann es doch nicht ändern, wir würden es ja zahlen wenn wir es häten....
Secondhand
Hi Secondhand,
die Sache ist einfach die: Wenn der Anspruch des Kindes feststeht, weil der bei der Einkommenshöhe Deines Mannes und der anderen berücksichtigungsfähigen Umstände in dieser Höhe festgesetzt werden kann, dann geht dieser Anspruch einfach vor allem anderen.
Das heißt, das JA wird wahrscheinlich der Ex raten zu klagen, wenn Dein Mann nicht freiwillig den Titel zeichnet. Und vermutlich wird sie damit dann auch Erfolg haben, denn der Betrag, wie Tina schon schrieb, ist realistisch und fair.
Wenn sie sich auf 50 Euro mehr einlässt, habt ihr Glück gehabt. Wenn nicht, gibt es aber keinen wirklichen Grund die Welt unfair zu finden. Der Junge ist 16 und 300 Euro sind nicht gerade die Welt um einen 16jährigen zu ernähren, bekleiden, unterzubringen, usw.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Der Junge ist 16 und 300 Euro sind nicht gerade die Welt um einen 16jährigen zu ernähren, bekleiden, unterzubringen, usw.
Hallo,
mit Verlaub, bitte nicht das Kindergeld unterschlagen, danke 😉
/elwu
Ja rein formel gesehen auf jedenfall.....
aber das jugendamt scheint von der Idee einer Klage ja auch nicht begeistert zu sein, oder warum sagen und schreiben die
" wir hoffen auf eine einvernehmliche Einigung zwischen Ihnen und der KM....
Und warum bietet uns das JA an nachträglich die Rentabilitätsberechnung hinzu zu ziehen wenn das haus doch nicht von Belang ist?
Secondhand
PS wie KG bezieht die Mutter komplett :question:
Ach....
aber de KM muss ja auch Ihren Beitrag leisten zu KU oder nicht, da finde ich 450€ eine Menge Geld ?
Die 300€ hat eine nicht getrennte Familie mal eben nicht mehr.....
Nicht falsch verstehen aber der Junge kostet keine 750€ im Monat......... das koste ich ja nocht nicht mals 😉
Hey,
bis zum 18. Geburtstag leistet der Elternteil, bei dem das KInd wohnt, seinen Beitrag durch Betreuung. Erst danach wird er barunterhaltspflichtig.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."