Hallo zusammen,
hier ein paar Fragen - wohl für die Freaks unter euch:
1. Thema Steuererstattung:
Meine Ex hat jetzt im Oktober 08 für das Jahr 2007 eine hohe Steuerrückerstattung (25% ihres Nettos) erhalten. Im Augenblick läuft auch eine Aufforderung zur Auskunftserteilung über ihre Einkünfte. In welchem Zeitraum ist die Steuererstattung unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen?
2. Thema Steuererstattung:
Bei der Unterhaltsberechnung - sind von der Steuererstattung auch 10% Erwerbstätigenbonus abzuziehen - oder nur von wirklich verdientem Geld??
3. Thema Steuererstattung:
Ich habe im Sept 2007 Auskunft über meine Einkünfte erteilt, es gab dann einen privaten Vergleich über Unterhalt. Jetzt ist der Vergleich geknickt worden und es steht eine neue Forderung mit neuer Berechnung im Raum. Ich muss jetzt ca. 5% meines Nettos an Steuern nachzahlen. In anderen Bereichen ist mein Einkommen allerdings höher geworden. Wie schauts aus - muss meine Nachzahlung bei der Neuberechnung Berücksichtigung finden? Muss ich dann die anderen Änderungen auch angeben, bzw. kann neue Auskunft verlangt werden?
Bin mal gespannt
galaxy
Moin,
es gilt im Unterhaltsrecht das Zu- und Abflussprinzip. Die Erstattung auf Seiten deiner Ex wäre im Auszahlungsjahr zu berücksichtigen.
Anders verhält es sich, wenn es durch eine gewisse Einmaligkeit geprägt ist. Hier wäre die Nachzahlung/Erstattung durchaus auf drei Jahre zu verteilen oder es wäre für die Folgejahre ohne Einbeziehung der Beträge neu zu rechnen.
Grds. gilt, dass dir eine Erstattung nur insoweit unterhaltsrechtlich zur Last gelegt werden darf, wie die angesetzten Kosten auch bereits in die Unterhaltsberechnung einflossen. Beispiel: Die Gegenseite akzeptiert deine berufsbedingten Aufwendungen nicht/nicht ganz. Deine ESt-Erstattung ist dann auf den Betrag zu korrigieren unter Ansatz der akzeptierten Aufwendungen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi deep,
erst einmal vielen Dank.
Was bedeutet im Erstattungsjahr?? - Kalenderjahr??, auch rückwirkend - oder ab Zeitpunkt der Erstattung für weitere 12 Monate. Es wird ja gerade neu gerechnet.
Ich muss Nachzahlen, d.h. meine Netto würde um ca. 5 % runtergehen. Ich habe Sept 07 Auskunft über meine Einkünfte erteilt - kann ich jetzt mit dem Betrag für die nächsten 12 Monate reduziert rechnen?
Danke
galaxy
Hi galaxy
Was bedeutet im Erstattungsjahr?? - Kalenderjahr??, auch rückwirkend - oder ab Zeitpunkt der Erstattung für weitere 12 Monate. Es wird ja gerade neu gerechnet.
Bei der UH-Berechnung werden ja die Einkünfte der letzten 12 Monate zugrunge gelegt. Bei der Steuerersttung hingegen wird die letzte genommen, die in diesen Zeitrahmen fällt. Es kann auch geschehen, dass (wie bei Dir) diese negativ ausfällt und dann die Erstattungen der letzten 3 Jahre verlangt werden, um was dran zu drehen. Lass Dich aber hiervon nicht irritieren. Für Dich sollte erstmal nur zählen was verlangt wurde, dazu gehört die letzte Steuererstattung.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Noch einmal,
ich bin wohl zu doof -
das Ganze geht in 2 Richtungen:
- ich muss 3000 Euro nachzahlen
- Ex bekommt 2400 erstattet
Grund - der blöde Aufteilungsbescheid
d.h. mein Netto runter und ihres rauf
Wenn jetzt gerechnet wird - also von jetzt ab für die nächsten 12 Monate - richtig.
Selbst wenn sie die Steuerbescheide der letzen 3 Jahre haben wollten, macht nichts war immer ungefähr gleich 0. Bis auf dieses Jahr.
Grüße
galaxy