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Dienstwagen: Anrechnung Einkommen

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(@lookmondrian)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

 

ich werde einen neuen Arbeitgeber zum Jahreswechsel haben.

Damit verbunden auch einen Dienstwagen.

Dass ein Dienstwagen als Entlastung im Unterhaltsrecht gesehen wird, ist mir klar.

Ich "spare" damit private Kosten eines eigenen PKW.

Grob überschlagen (via Internet "Brutto-Netto-Rechner" online) hätte ich ohne Dienstwagen ein um € 400,-- höheres Nettoeinkommen. Dies inkludiert ja bereits die 1% und den Arbeitsweg als geldwerten Vorteil.

 Max. sind somit € 400,-- an höherem Einkommen in der Unterhaltsberechnung, oder?

 

Lassen wir diverse andere Zurechnungen und Abzüge (Wohnvorteil, Altersvorsorge, etc.) außer Acht und nehmen nur den Dienstwagen in den Fokus:

Kann ich eine Anrechnung meiner Umgänge (Abholung und Zurückbringen) geltend machen, da ich dafür meinen Dienstwagen nutzen werde (private Nutzung ist also erlaubt)?

Das sind insgesamt 4 Fahrten zu je 75km (freitags Abholung -> mein Wohnort, sonntags mein Wohnort -> Zurückbringen) an den Umgangswochenenden (Regelfall 2x im Monat).

 

Eine Zuzahlung von € 70,-- aus meinem Brutto bringt mir eine Tankpauschale, die auch gerne nutzen möchte. Kann dies ggfs. als Eigenanteil angesetzt werden?

 

Teilweise las ich im Netz von pauschalen Ansätzen für einen Dienstwagen, da "man die Fahrzeugklasse selbst privat so nicht fahren würde".

Z.B. € 250,-- für einen 3er BMW / Audi A4.

Wie sieht es dies bezüglich vs. der normalen Versteuerung und somit Anrechnung aus (also 1% p.M. und 0,03% Entfernungspauschale Arbeitsweg)?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2022 10:04
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ein Dienstwagen ist unterhaltsrechtlich ein Monster.

Als erstes ist er als geldwerter Vorteil zu betrachten und erhöht damit Dein unterhaltsrelevantes Einkommen. Richtig ist, dass dieser geldwerte Vorteil sich nicht aus dem steuerlichen Anteil des Dienstwagens ergibt sondern daraus, welchen Wagen Du Dir leisten kannst. Die Höhe Ihrer Ersparnis wird in der Praxis geschätzt. Dabei orientiert sich der Nutzungswert am jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Gerichte greifen dazu auf die Autokosten-Tabellen des ADAC zurück (OLG Zweibrücken FamRZ 1014, 216). (Mehr siehe z.B. hier .)

Auf der anderen Seite kann ein Fahrzeug nur bei berufsbedingten Aufwendungen berücksichtigt werden, so dass die Umgangsfahrten eben gerade keine berufsbedingten Aufwendungen sind und damit nicht berücksichtigungsfähig.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2022 11:04
(@lookmondrian)
Schon was gesagt Registriert

@susi64 

 

Ok, danke.

Das heißt, dass sich bei einem z.B. bei einem Audi A5 Coupe 40 TDI S tronic (Seite 5) der alphabetischen Markenübersicht also € 1.049 an zusätzlichem Nettoeinkommen in der Berechnung niederschlagen?

Verdiene ich € 3.500 netto, dann werden € 4.549,-- als Berechnungsgrundlagen (andere Themen außer Acht gelassen) heran gezogen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2022 11:26
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@lookmondrian Hier solltest Du eben argumentieren, dass Du Dir selbst nie so ein teures Auto gekauft hättest und deshalb nur X Euro angesetzt werden sollten, eben für ein Auto, dass Du Dir leisten kannst.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2022 08:11
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Da ich ja nun bald auch wieder offenlenge darf. Wie verhält es sich wenn der Dienstwagen komplettt aus dem eigenen Gehalt bezalt wird d.h. eine Art von Lohnumwandlung ohne jegliche Zuschüsse seitens des Arbeitgebers?

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2022 08:59
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@brave Zahlst Du wirklich die Anschaffungskosten und die Versicherung? Auch das sind geldwerte Vorteile. Allerdings hat Du berufsbedingte Aufwendungen, da Du ja die laufenden Kosten, also Treibstoff, bezahlst. Wie sieht es mit Wartung und Reperaturen aus?

Aus meiner Sicht solltest Du beides ansetzen, zum einen den geldwerten Vorteil, aber auch die berufsbedingten Aufwendungen (Entfernung zum Arbeitsplatz).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2022 18:36
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

@susi64, Danke.
Natürlich würde ich nur die monatlichen Raten und alles bzgl. Wartung, Reperaturen, Treibstoff, Versich. etc. selbst durch Gehaltsumwandlung zahlen. Der Vorteil wäre halt o. Mwst., weil 'Firmewagen'.

Auf dem Gehaltszettel sieht man nur das neue 'Brutto' nach Abzug der monatlichen Gesamtrate. Das alte Brutto abzgl. Gesamtrate kann man auf dem Gehaltszettel nicht nachvollziegen, aber man sieht die pasuchale Versteuerung mit der 1% Regel.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2022 09:35
(@lookmondrian)
Schon was gesagt Registriert

also ganz doof gefragt:

Die Versteuerung kann ich schon der Kostenersparnis gem. ADAC entgegen setzen?

Wenn der Wagen dort mit € 1.000,-- angegeben ist, dann kann ich eine Versteuerung von 1% mit z.B. € 700,-- (bei € 70.000,- Bruttolistenpreis) und eine Entfernungspauschale (15 km einfacher Weg mit 0,03%) zum Arbeitsplatz anrechnen?

Eine Pauschale von € 100,-- netto fürs Tanken wird ebenfalls beim Gehalt mit abgezogen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2022 10:10
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

 

Hallo,

 

habe das Thema durch mehre Gerichtsverfahren durch ;-). Zweimal bis zum OLG Frankfurt.

Dienstwagen brutto 92.000,-€ angerechnet wurden mir 300,- auf mein netto Gehalt-

Begründung Privat würde ich mir so ein Fahrzeug nicht leisten können schon gar nicht bei zu diesem Zeitpunkt 

von drei kindern und zwei Ex die auch Unterhalt bekommen haben.

Bei der letzten Berechnung wo es nur um Kindesunterhalt ging (Frauen bekommen nix mehr) waren es auch nur die 300,-€

Begründung in diesem fahl das ich im Außendienst arbeite und es mein Arbeitsmittel ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2022 10:10
(@lookmondrian)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

 

danke für die Info.

Ich empfinde es als schwierig, das Ganze abzuschätzen.

Gerichtliches Verfahren: Wenn ich dann ein relativ hohes Gehalt habe mit T€ 95 und einen Dienstwagen mit BruttoLP T€ 70, dann könnte man seitens Gericht schon unterstellen, dass der privat ebenfalls "drin" wäre.

Wenn ich dann unterstelle, dass es zwei Stufen mehr wären und somit etwas über € 70,-- je Monat, dann kann es sein, dass sich ein verfahren nicht wirklich lohnt... Erfolgsaussichten, Aufwand (ggfs. zahle ich für meine Antragsgegnerin die Kosten ebenfalls und natürlich meine eigenen).

 

Andererseits ist es gerade zu erschreckend, dass ich steuerlich bestraft werde und dann nochmals über den Unterhalt als Entlastungsanrechnung.

 

Da es keine richtig wegweisende Entscheidung der Gerichte gibt, bleibt das Risiko/die Chance individuell.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2022 10:10




(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

 

Liege mit dem Gehalt auch in der Höhe. Frage ist es obligatorisch das man einen 70.000,- +Dienstwagen fährt und diesen nicht aus Geschäftlichen Gründen (Außendienst usw.) dann wird es ehr schwierig.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2022 15:57
(@lookmondrian)
Schon was gesagt Registriert

Wer bei mir mit der Tätigkeit verbunden.

also Außendienst.

Fraglich ist dennoch, ob das Gehalt nicht einen Wagen in dieser Preisregion ungefähr entspricht.

Es scheint eine recht individuelle Entscheidung der Richterin/des Richters zu sein.

Grundsätzlich empfinde ich es als überraschend, wie wenig geregelt und wie viel individuell entschieden wird. Bei einem Thema, das bei einer ansteigender Scheidungsquote, schon immer präsenter wird. Dies betrifft Unterhalt, wie aber auch Umgangs- und Sorgerecht.

 

ich muss noch abwägen, ob sich dann im neuen Jahr -bei erneuter Aufforderung nach Offenlegung- ein gerichtlicher Entscheid bzgl. Dienstwagen lohnt bzw. aussichtsreich erscheint.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2022 08:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Anmerkung Mod:

Ich habe jetzt mal alle Vollzitate gelöscht. Bitte einfach antworten oder aber Zitate auf das Wesentliche kürzen, um Beiträge nicht unnötig aufzublähen.

Danke LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2022 11:12
(@lookmondrian)
Schon was gesagt Registriert

Angenommen ich wechsle im neuen Jahr den Arbeitgeber (AGer) und die KM beantragt aufgrund dessen ("neuer AGer zahlt vermutlich gut", "normalerweise wechselt man nur mit deutlichem Gehaltszuwachs", etc.) eine Neuberechnung beim JA.

Dann wird ja auch mein neuer Arbeitsvertrag angefordert und u.a. auf dessen Grundlage berechnet.

Auch wenn es sich um (anteilig) perspektivischen Verdienst handelt (und die letzten 12 Monate werden auch berücksichtigt). Ich bekomme ein Gehalt ohne geldwerten Vorteil.

Nach drei Monaten bekomme ich einen Dienstwagen.

Kann die KM dann erneut berechnen lassen aufgrund der Tatsache, dass ich dann einen Dienstwagen fahre?

Oder reicht das nicht für eine Neuberechnung nach wenigen Wochen/Monaten aus?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2022 14:23
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Du musst bei der Berechnung des Unterhaltes deinen AV nicht vorlegen.

Es zählen nur die letzten 12 Gehaltszettel, aus denen gehen ja alle Einkommen (Spesen, Zuschläge, Gratifikation usw.) hervor.

Wenn die KM direkt nach Jobwechsel neu berechnen lassen will, weil sie vermutet, dass du mehr Kohle bekommst, dann brauchst du nur die letzten 12 Gehaltszettel vorlegen.

Wenn du 3 Monate später einen Firmenwagen bekommst, dann braucht sie stichhaltige Beweise, dass damit das unterhaltspflichtige Einkommen steigt und auch eine Neuberechnung neue Werte erbringt. Kann ja sein, dass du Fahrtenbuch führen musst und somit kein geldwerter Vorteil (1% Regelung) entsteht.

Du kannst es freiwillig neu berechnen lassen, musst es aber nicht. Wenn sich am Ende wenig bis kaum ändert, würde ich die Füße still halten.

 

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2022 16:48
(@lookmondrian)
Schon was gesagt Registriert

Hm, ich dachte, dass auch eine (teil-)perspektivische Berechnung des neuen Gehaltes schon berücksichtigt wird.

Sprich: Steht im AV mein Fixum drin inkl. Zulagen (13tes Gehalt, etc.), dann berücksichtigt das JA dies bereits bei der neuen Berechnung.

Wenn ich mir die Tabelle des ADAC anschaue, dann ist man ja schnell dabei, dass ein DW eine weitere Neuberechnung rechtfertigt. Da sind ja für einen Golf schon € 700+ veranschlagt, was man da "spart".

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2022 11:28
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

den Arbeitsvertrag musst du nicht vorlegen.

allein aus datenschutzgründen ist das nicht zulässig.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2022 15:20
(@lookmondrian)
Schon was gesagt Registriert

Ok, dann wird also die Neuberechnung wirklich nur auf die letzten 12 Monate abgestellt?

und wie läuft das dann mit einem Dienstwagen?

Dabei wird einfach in die Tabelle des ADAC geschaut und entsprechend drauf gerechnet?

 

Ich bin davon ausgegangen, dass auch mit dem Jobwechsel ein perspektivischer Gehaltszuwachs direkt berücksichtigt wird.

 

Daher auch die Frage 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2022 10:16
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@lookmondrian 

Meines Wissens musst Du nicht im vorauseilenden Gehorsam etwaige Gehalsterhöhungen bekanntgeben, wenn dann erst ab 10 % Mehreinkommen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2022 08:19
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @82marco

@lookmondrian 

Meines Wissens musst Du nicht im vorauseilenden Gehorsam etwaige Gehalsterhöhungen bekanntgeben, wenn dann erst ab 10 % Mehreinkommen.

Und auch die KM kann eine Neuberechnung nur erwirken, wenn es einen begründeten Verdacht gibt.

Zu vermuten, dass es mehr Gehalt gibt, reicht in der Regel nicht aus.

Da musst du vorher ein normaler Angestellter gewesen sein und auf einmal mit A8 samt Chauffeur auftauchen, dann ist das eindeutig.

Ansonsten kannst du natürlich freiwillig auf die KM zugehen und mit ihr die Unterhaltsberechnungen besprechen.

Wenn die Karenzzeit von 2 Jahren rum sind, kann die KM neue Unterlagen einfordern.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2022 09:14




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