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Dienstwagen: Anrechnung Einkommen

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(@lookmondrian)
Schon was gesagt Registriert

OK, etwas mehr als 10% werden es schon sein. Und auch der Dienstwagen tut sein Übriges.

Ich rechnete halt damit, dass das (Dienstwagen im Zusammenspiel mit neuem AGer) zur Neuberechnung ausreichend sein wird in den Augen des JAs...

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Themenstarter Geschrieben : 17.10.2022 09:44
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Aber auch in dem Fall werden alle Beteiligten abwarten müssen, bis verlässliche Zahlen vorliegen.

Das JA kann zwar die Gehaltszettel einfordern, aber du musst ja nicht angeben was in Zukunft erfolgt.

Kann ja auch sein, dass es ganz anders kommt(in der heutigen Zeit nicht unrealistisch) und dann wirst du auf Berechnungen festgenagelt, die es in real gar nicht gibt weil alles anders kam.

Also abwarten und nur reagieren, wenn jemand etwas fordert.

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Geschrieben : 18.10.2022 12:56
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus LookMondrian!
Ich würde genau wie oben geschrieben vorgehen, es sei denn, es stellt sich einigen Monaten heraus, dass mein bereinigtes Netto tatsächlich größer 10% als das zuletzt angegebene ist (Du schrubst ja selbst "perspektivisch").
Selbst in diesem Fall kannst Du überlegen, ob Du dies gleich angibst oder vorsichthalber für etwaige Nachforderungen (sofern diese kommen) was auf die Seite legst...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 19.10.2022 13:04
(@lookmondrian)
Schon was gesagt Registriert

Nachforderungen kann es doch eigentlich nicht geben. Lediglich Aufforderungen zur aktuellen Auskunft und ab da dann ein neuer Unterhalt. Und die Aufforderung muss doch seitens JA kommen. Ich selber muss doch aktiv nichts an Veränderung melden.

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Themenstarter Geschrieben : 20.10.2022 09:48
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es gibt keine Verpflichtung zu voraus eilendem Gehorsam. Du bist aller 2 Jahre zur Einkommensaufkunft und ggf. bei einem Anlass. Dann kann auch das kommende Einkommen zu grunde gelegt werden, weil der Unterhalt eigentlich für jeden Monat neu berechnet werden müsste. Will natürlich keiner und deshalb nimmt die letzten 12 Monate (+ Steuererklärung), wenn aber klar ist, dass das Einkommen höher ist, dann auch dieses Einkommen. Was danach passiert, kann keiner sagen und deshalb wird es auch nicht berücksichtigt.

Der neue Unterhalt gilt ab Inverzugsetzung, also Aufforderung zur Einkommensauskunft.

Etwas anderes wäre es höchstens, wenn Du wegen plötzlichem Reichtums Deinen Job aufgibst.

VG Susi

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Geschrieben : 20.10.2022 22:11
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