Moin,
in eigener Sache wird mir vom AG gerade >dieses< Urteil aus 1997 ( :note: ) um die Ohren gehauen (und das ist noch milde ausgedrückt). Im Internet war es nicht zu finden, das OLG wollte 13 €, also ab zur Uni-Bibliothek und in FamRZ gewühlt.
Wesentliche Teile der Begründung möchte ich hervorheben:
Da die Klägerin Unterhalt wegen der Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes (§ 1570 BGB) geltend macht, trifft den Beklagten eine gesteigerte Erwerbsverpflichtung.
Kind als Unterhaltsgeißel - sag ich doch schon immer. Neu ist der Aspekt der gesteigerten Erwerbsverpflichtung.
Würde man hier geringere Anforderungen an die Unterhaltsverpflichtung stellen, würde dies letztendlich zu Lasten des zu betreuenden Kindes gehen.
Unterhalt an Ex und dem Kind geht es gut.
Sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und freie Berufswahl hat hinter der höherrangigen familienrechtlichen Unterhaltspflicht zurückzustehen /PLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 627).
Ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz!
eine Stelle finden können, bei der er auch bei Steuerklasse I ein Nettoeinkommen von monatlich 2.500 DM erzielte. Er hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und bereits im September 1994 netto 2.500 DM, wenn auch bei Steuerklasse III, verdient.
Das Gericht sieht innerhalb von drei Jahren eine Gehaltssteigerung als gegeben an, die so hoch ist wie die Differenz der LSt von StKl I zu StKl III.
Als trennungsbedingte Mehraufwendungen für Wohnkosten bleiben monatlich weitere 233 DM anrechnungsfrei.
Achso, nur die Ex muss Miete zahlen. Ich werde demnächst auch die Miete als trennungsbedingten Mehrbedarf einbringen.
Die Klägerin muss ihren Unterhalt nicht selbst verdienen.
Dafür hat sie einen modernen Sklaven.
Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit war sie wegen der Betreuung und Erziehung des gemeinschaftlichen Kindes nicht verpflichtet.
Heißt es nicht immer, Frauen in den Job?
Um so mehr ist es zu honorieren, wenn sie weit über das normale Maß hinaus Anstrengungen unternommen hat, um den Lebenunterhalt für sich und das Kind zu sichern. Durch ihren Fleiß ud ihre Einsatzbereitschaft entlastet sie nicht nur die Sozialhilfe, sondern auch in erheblichem Umfang den Beklagten.
Selten einen solch widerlichen Lobgesang in einem urteil gelesen.
Aus diesem Grunde ist es billig, wenn das verbleibende Einkommen der Klägerin lediglich zu 1/3 angerechnet wird.
Dazu fällt mir dann nix mehr ein.
Insgesamt ist das sog. überobligatorische Einkommen einer meiner ganz besonderen Dornen im Auge.
Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich möchte.
DeepThought
[Editiert am 24/2/2006 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
In meinem nächsten Leben werd ich Frau und lass mich so bald es geht scheiden. Dann hab ich eine "Vollkaskoversicherung" und hab ausgesorgt.
Mein Motto gilt:
It's a womans world
hallo Deep,
ich bin auch Frau und werde es wahrscheinlich bis an mein lebensende nicht verstehen, wie frauen sich so ausruhen können. mit einigem willen und einsatz ist es durchaus möglich auch mit 2 kindern arbeiten zu gehen und sich seinen lebensunterhalt selber zu verdienen und dadurch den ex auch leben zu lassen....
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
Hallo, ich bin eine Frau und die "Dumme" in der Sache. Mein Ex rechnet sich aufgrund seiner Selbstädigkeit dejure arm, entzieht sich der Unterhaltspflicht. Ich habe mein Lebtag in die Rentenversicherung eingezahlt und er nicht einen Cent. Jetzt im Rahmen des Ausgleichs der Rentenanwartschaften wurden ihm ein Teil meiner Anwartschaften geschenkt, für die er nie auch nur eine Minute gearbeitet hat.
Er legt unvollständige Einkommenunterlagen beim Jugendamt vor und kommt damit auch noch durch. Ich bin mit meinem ehrlichen Einkommen gezwungen an ihn Unterhalt für die bei ihm lebende Tochter zu zahlen.
Ich bin in diesem Falle diejenige die "bluten" muss und er reibt sich die Hände und weder Jugendamt noch Justiz tun was.
Frag mich mal,wieviel ich k...... könnte .....(hab den K.....smily nicht gefunden)
Hallo Elbnixe,
Du bist nicht dümmer als die meisten Väter hier, denen es genauso ergeht
und die mit Freude und Engagement für ihre Kinder aufkommen.
Kindesunterhalt sollte kein Thema sein und Unterhalt für den betreuenden
Elternteil ist und bleibt in den allermeisten Fällen sowieso die Ungerechtig-
keit per exellance.
Worum geht es Dir also... verstehe ich Dich richtig ?
Weil wenn ich den vorletzten Satz richtig interpretiere, dann mokierst Du
dich darüber, Unterhalt für die beim Exmann lebende Tochter zu zahlen.
Ich hoffe wirklich, Du hast Dich jetzt nur unglücklich ausgedrückt, weil
wenn nicht... dann würden mir echt die Worte fehlen. Es sollte Dir selbst-
verständlich und eigentlich ein Anliegen sein, für Deine Tochter sorgen zu
dürfen.
Wenn Du dich darüber aufregst und ärgerst, daß Dein Ex als Selbständiger
nicht selbst für seine Rente vorsorgt und jetzt Deine Rente anzapft, kann
ich das nachvollziehen... alles andere aber nicht.
Da könnte auch ich k***** und dafür brauch ich den grünen Smiley gar nicht
erst zu suchen.
Gruß
Marina
Hmh, da kann man konstatieren: Seit 1997 hat sich nix geändert - außer der Währung..... :thumbdown:
liebe marina .... ich habe auch eine tochter,die bei mir lebt und für die der Exmann NICHTS zahlt, weil es sich arm rechnet.
Ich habe ein Einkommen von 1500 Euro und zahle für die Tocher, die bei ihm lebt 247 Euro KU.
Er hat angeblich kein Einkommen aus 11 (!!) Mietwohnungen und selbstverständlich aus seinem Geschäft auch nur negatives Einkommen. So entzieht er sich der Verpflichtung für den KU aufzukommen. Er hat eigentlich ein viel höheres Einkommen durch Vermietung und Verpachtung. Aber durch Afa und Tilgung kommt nix am Ende dabei raus.
FAKT ist aber, daß durch die Tilgung auf seiner Seite Vermögen gebildet wird. Im Grunde genommen finanziere ICH grad seine Häuser,zumindest zum Teil.
Selbstverständlich stehe ich zu meiner Tochter und deshalb zahle ich auch. Aber die Ungerechtigkeit ist, dass ich mit meinem ehrlich verdienten Geld leider positive Einkünfte habe und er sich arm rechnen darf und damit auch durchkommt.
Hi,
kommt wohl auch drauf an, welches OLG zuständig ist.
Ich habe mal auf der HP vom OLG Schleswig , bei den Leitlinien, Ziffer 12.3 gelesen, wann und unter welchen Bedingungen auch der versorgende Elternteil zum Barunterhalt herangezogen werden kann.
Deine Angaben sind mir zu pauschal, es gibt ja immer noch Einzelfallentscheidungen.
Und da sollte Elbnixe sich auch mal schlaumachen.
Armrechnen ist in der Tat eine "Schweinerei", das gilt aber auch, wenn der Betreuungselternteil männlich ist. Ist eigentlich eh nicht geschlechtsspezifisch.
Gruss
Loewenmama
wenn ein Kind bei mir lebt und eins bei ihm würde sich der Unterhalt "eigentlich" untereinander aufheben. Ich kann ihm aber sein viel höheres Einkommen leider nicht nachweisen und zahle brav. Die Tochter, die bei mir lebt und auch seine leibliche Tochter ist, geht leer aus.
Sagt mal, Mädels, könnt ihr bitte beim Thema bleiben ?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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Um so mehr ist es zu honorieren, wenn sie weit über das normale Maß hinaus Anstrengungen unternommen hat, um den Lebenunterhalt für sich und das Kind zu sichern. Durch ihren Fleiß ud ihre Einsatzbereitschaft entlastet sie nicht nur die Sozialhilfe, sondern auch in erheblichem Umfang den Beklagten.
--------------------------------------------------------------------------------Selten einen solch widerlichen Lobgesang in einem urteil gelesen.
quote:
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Aus diesem Grunde ist es billig, wenn das verbleibende Einkommen der Klägerin lediglich zu 1/3 angerechnet wird.
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Ob ich mich wohl auch Mitte März hierauf berufen kann? 😎
Ich meine, wenn mein Einkommen nur zu 1/3 angerechnet wird, sollte ich aus dem Schneider sein. 🙂
LG Uli
Hallo
Es sollte Dir selbst-
verständlich und eigentlich ein Anliegen sein, für Deine Tochter sorgen zu
dürfen.
Das wollen alle Eltern -- aber nicht nur in Barzahlung, sondern in Betreuung und Versorgung, Liebe geben, abends vorlesen.............
Jedoch - und jetzt zu Deep -
werden - und lasssen sich - Mütter konditionieren, nicht mehr arbeiten zu können.
Und wichtig: in dem Urteil seht ausdrücklich
...entlastet sie nicht nur die Sozialhilfe, ...
--> es geht also um die öffentlichen Kassen. Leider nur vordergründig, wie Auswertungen von Statistiken der Rentenkassen zeigen. Volkswirtschaftlich ist es ein Ruin, was wir mit unserer Scheidungsmaschinerie anrichten!
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Volkswirtschaftlich ist es ein Ruin, was wir mit unserer Scheidungsmaschinerie anrichten!
Kleinegon
Genau das ist richtig, scheint aber mit juristischem Denken nicht fassbar zu sein!
Wenn ein Unterhaltsverpflichteter für Frau und zwei Kinder mehr als brutto 4.500,- EURO verdienen muss (das Durchschnittseinkommen liegt bei ca. 3.600,- EURO) um über den Selbstbehalt von 890,- EURO zu gelangen, so wird er auch kaum motiviert weiterarbeiten, wozu auch: jede Gehaltssteigerung verwöhnt die Ex. Aus kreativen engagierten Arbeitnehmern werden allenfalls Mitschwimmer mit hohem Krankenstand. Dieser Unfug dürfte unsere Volkswirtschaft mit Miliarden von EURONEN zusätzlich belasten.
LG Uli
quote:Würde man hier geringere Anforderungen an die Unterhaltsverpflichtung stellen, würde dies letztendlich zu Lasten des zu betreuenden Kindes gehen.
Typisch Deutschland, damit die Damen nicht zum Sozialamt gehen müssen lassen wir die Ex-Männer bluten. Wurde im selben Beitrag etwas später ja auch angemerkt, das dieses die Sozialämter entlastet. Ein 3-faches Prosit auf die rechtlosen dummen Deutschen Väter.
Ich denke, das eine Kindesbetreuung "offiziell" ja kein Problem darstellt. Meine Ex jedenfalls hat einen Halbtagesplatz bekommen, und arbeitet nun halbtags. Und, was hat's mir gebracht ? Sie verdient > 600 € (zu meinem Unterhalt für Sie) dazu, und ich darf 60 €weniger Unterhalt Ehegatten überweisen.
Wenn ich eine Gehaltserhöhung bekomme gehen 3/7 an Sie. Ist das gerecht ?
Ok, sorry Leute, ist wohl sehr emotional, aber diese Ungerechtigkeit der super gut melkbaren deutschen Kühe (Männer) läßt sich in Worte gar nicht fassen.
Hi,
ich wollte das Thema Unterhalt gänzlich aus meinem Bewusstsein verdrängen. Aber leider lese ich immer wieder Urteile, Fragen und "Geschichten", die mir einen ganz dicke Hals verschaffen.
Zu meiner Person. Ich gehöre zu den "Privilegierten" für die das Thema Geld bis zu meiner Scheidung kein Thema war. Selbst schon als 25 Jähriger gehörte ich zu den Top 2% Besserverdienenden und das lange vor meiner Heirat.
Dieser Staat und damit meine ich das komplette staatliche System ist meines Erachtens nicht mehr in der Lage die ganzen komplexen Zusammenhänge zu realisieren und damit zu begreifen.
Natürlich hat der Elternteil, der das ABR hat Anspruch auf KU. Ob die Höhe gerechtfertigt ist lass ich mal dahin gestellt.
Natürlich gibt es Ex-Partner die sich am beruflichen Werdegang des Partners stark beteiligt und ihre eigene "Karriere" zurück gestellt haben. Damit haben auch sie einen Anspruch auf Unterhalt. In welcher Höhe lasse ich auch mal dahin gestellt.
Wenn ich dann solche Urteile lese, frage ich mich immer wieder, welche Einstellungsvoraussetzungen für Richter/innen gelten.
Ein Urteil muss durchsetzbar sein. Im heutigen Schuldrecht ist vieles nicht mehr einfach.
Natürlich kann ich jeden auf Unterhalt verklagen und verurteilen. Wenn dann der U-Schuldner nicht zahlen kann, welche Möglichkeiten hat der Staat. In meinen Augen gar keine. Klar er kann den U-Schuldner eine Bewährungsstrafe aufbrummen und dann noch fordern er/sie soll sich einen Job suchen. Bei 5 Mio. Arbeitssuchenden und dann noch mit einer Vorstrafe ist das bestimmt total einfach. Wenn ich dann noch lese, dass ich 4.500€ brutto verdienen muss um den Selbstbehalt zu erreichen, dann fällt mir schon gar nichts mehr ein. Ich denke, dass ist fast das Grundgehalt eines Richters.
Wenn ich jetzt meine Situation betrachte, sehe ich folgende Situation.
Ich lebe seit 4,5 Jahren von meiner Frau getrennt und bin seit Ende 2002 geschieden.
Brutto: 6.400,00€
Netto: 3.200,00€ Lohnsteuerklasse 1. Mit Lohnsteuerklasse 3 hatte ich ca. 4.000€ netto
- KU 618,00€
- BU 511,00€ Hatte einen Ehevertrag
Rest 2.071,00€
Jetzt werden sich sicherlich viele sagen was will der eigentlich. Jetzt kommt die wirklich entscheidendenen Punkte.
Aufteilungsbescheid der Einkommensteuer für die Jahre 1999 und 2000. Das Finanzamt hat meiner Ex in 2002 8.600€ überwiesen. Da meine Ex diesen Aufteilungsbescheid zurücknehmen musste, hätte sie dieses Geld zurückzahlen müssen. Warum sie es nicht kann
ist doch wohl jedem klar, ich denke, wer das dann bezahlen musste wohl auch.
Trotz Ehevertrages (leichte Scheidung) beliefen sich meine Anwaltskosten auf 15.000€. Wie kommt das? Ganz einfach ein geldgeiler Anwalt klagt angeblich in Interesse seiner Mandantin auf Trennungsunterhalt. Wurde immer gezahlt. Ich habe alle diese Prozesse gewonnen. Meine Ex hat immer PKH bekommen, ich natürlich nicht. Und wie formulieren das Richter so schön: Unter Aufrechnung der Kosten. Ich gewinne und bleibe auf meinen Kosten sitzen im schlimmsten Fall waren das mal 3.600€.
Da ich ein Haus gebaut hatte, war ich nicht in der Lage das Geld fürs Finanzamt und Scheidungskosten auf zubringen. Schnell ein Darlehen auf 72 Monate mit einer Rate von 590€ aufgenommen.
Jetzt geht die Rechnung weiter.
2071,€
- 590€ Darlehen dann sind es nur noch 1.481€
Da ich Anfang 2002 versetzt wurde, war die Entfernung zwischen den Kindern 550KM einfach. Ich habe die Betreuung der Kids sehr ernst genommen und sie alle zwei Wochen und den hälftigen Ferien zu mir genommen. Kosten im Monat mindestens 400€. Jetzt habe ich noch 1.081€ zur Verfügung gehabt. Ach ja die Kosten für Haus natürlich auch noch. Das Objekt stand leer. Da bin ich jetzt aber richtig motiviert.
Ich habe dann den Job nicht ganz freiwillig geschmissen (Meine Ex wollte mal beweisen, was sie so alles drauf hat.) und mich in meiner Branche selbständig gemacht. Jetzt lebe ich wieder in der Nähe meiner Kinder und spar ich mir die Fahrtkosten. Der Staat verliert ca. 400.000€ an Sozialversicherungsleistungen. (RV + ALV Höchstsatz). Wollte sowieso nicht mehr in das marode Rentensystem einzahlen. Steuerverlust in etwa die gleiche Summe. Sowie gezahltes Überbrückungsgeld. Wenn ich jetzt noch meine möglichen Grauzonen ausleuchte wird die Geschichte richtig interessant.
Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass Madame natürlich arbeitet, die Kinder den ganzen Tag allein lässt (10 und 13J) und das sie Trotzdem laut OLG Celle Anspruch auf BU hat.
Gruß
Platt
Moin,
ich möchte sicherlich nicht wirklich eine Tirade auf Unterhalt einbringen - aber meine Geschichte ist vielen nicht bekannt, insbesondere denen, die es schräg finden, wie man nur sein "Heimatland" verlassen kann.
Wie viele wissen, lebe ich seit 2004 in Österreich, ich habe mittlerweile Deutschland komplett den Rücken gekehrt, zumindest was das Leben, Arbeiten und Steuernzahlen dort angeht. Ich bin noch regelmäßig dagewesen, als ich meine Tochter noch sehen "durfte", seid Januar ist auch damit Sense, Ex blafft etwas durchs Telefon und legt auf.
Nachdem 2003 und 2004 fast wöchentlich von Exens RAin Klagen eingereicht wurden, die wieder vom Gericht abgewürgt wurden (die letzten paar mit sichtlich genervtem Unterton in den Schreiben), ist das Gericht dann schlußendlich dazu übergegangen, schon die PKH-Genehmigungen unter anderem mit Hinweis auf die niedergeschlagenen Verfahren abzulehnen, worauf erst Ruhe war. Zu diesem Zeitpunkt habe ich mich dann knapp 6 Wochen in Reihe krankschreiben lassen müssen, weil ich ohne Schlafmittel nicht mehr schlafen konnte und knapp 15 Kilo von meinem sowieso nicht grade üppigen Lebendgewicht verloren hatte, 66 Kilo bei 1,91 cm sind einfach zu wenig. Irgendwann ist man dann soweit, sich einfach aus dem Fenster zu hangeln und Kingkong zu spielen, weil man nicht mehr weiter weiß - vor allem ein Psychologe, der nur zu sagen hat, ich kann ihnen nicht helfen, leben sie damit, sie sind damit nicht alleine, hilft einem bei sowas. Ich bekam dann die Kündigung in einem Job, in dem man dann 60 oder mehr Stunden als Sysadmin reißt, der Chef weder Freizeit- noch Geldausgleich gewährt, aber sich nen schönen SEL zulegt und mal eben das vormals gepachtete Firmengebäude kauft. War nicht schade drum.
Der Entschluß, dann endgültig zu gehen war nicht weit. Im Raum Ostfriesland ist die Arbeitslosigkeit schon damals praktisch spürbar gewesen, mittlerweile sehe ich in den Urlauben eine Stadt, die am sterben ist, deren Innenstadt lauter "zu vermieten"-Schilder trägt und Firmen, die beide Weltkriege überlebt haben sang- und klanglos untergehen (Schüt Duis nach 135 Jahren, OMAG nach über 100...)
Damals hatte ich dann eine Freundin aus Wien. Wäre sie nicht gewesen, wäre ich wieder nach Manchester/Uk gegangen, zurück zu IBM, wo ich ursprünglich herkomme, und wo ich sagen kann, bis Ex da (oder auch hier) Ärger machen kann, fließt viel Wasser die Leigh oder die Themse oder auch die Donau runter - wohlgemerkt Ärger wegen Dingen, die entweder schon längst erledigt sind (BfA, Auskünfte etc) oder garnicht zustehen (wie z.B. die Forderung, aufgrund meiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit (!) solle ich ihr den Führerschein (!!) bezahlen, da sie als Sozialhilfeempfängerin diesen nicht bezahlen dürfte (!!!)).
Im Endeffekt könnte man ein Buch darüber schreiben. Zum Beispiel, daß die Teuerungsrate von +6%, die in Österreich vorliegt, beim Ehegattenunterhalt berücksichtigt wird, beim KU aber nicht (das Leben ist nur für die anderen teurer, man selbst bleibt an einem Selbstbehalt kleben, der sich nur langsam ändert, siehe Geschichte der DT). Aber ich bin zufrieden - ich zahle DT Stufe 2, immerhin 257 Euro, und weiß, daß zusammen mit dem Kindergeld meine Tochter meine Ex mit ernährt. Aber sei's drum, es ist nicht richtig, aber man will ja nicht kleinlich sein.
Aber offen gesagt, gönne ich dem Staat Deutschland, der Israel mal eben ein paar Uboote schenkt, unbedingt ein paar Jäger 90 ... öhm... Eurofighter hinstellen muß und nicht in der Lage ist, für 5 Mio Menschen plus Angehörigen in "Bedarfsgemeinschaften" eine ausreichende Existenzgrundlage hinzubekommen und dafür eine mit "Hartz IV" beschriftete Keule nimmt, um all die als Drückeberger denunzierten Arbeitslosen in 1-Euro-Jobs zu pressen, obwohl die wahren Drückeberger nur eine medienpresente, aber medienwirksame Minderheit ist - dieser Staat braucht meine Steuern nicht. Der hat genug, aber ist zu dämlich, sie richtig zu verteilen, das ist alles.
Das von Deep angesprochene Urteil ist ausdruck dieser Unfähigkeit, überhaupt über einfache Zusammenhänge einen auch nur marginalen Überblick zu gewinnen. Definitiv ist die Anzahl der Urteile, die eigentlich nur der Entlastung des Staates dienen, massiv am Steigen, während Dinge wie Festlegung allgemeingültiger Richtlinien zur Duchsetzung von Umgang, von gelebter Elternschaft, von sinnvollen Maßnahmen, in jeglicher Richtung stagniert. Kurzum: kurzfristiges Denken regiert, langfristige "Inverstitionen" wie Kinder, deren Kontakt zu Eltern oder deren Zusammenspiel als Elternpaar bleiben auf der Strecke. Denn es zahlt sich nicht sofort aus - und die nächste Legislaturperiode denkt keiner mehr an, denn die Probleme sind nicht mehr wirklich lösbar.
Etwa um den 18. Juni 2006 herum wird laut eines Berichtes, der auf VOX kam, der Break-Even-Point erreicht, nämlich der Punkt, an dem die Staatseinnahmen, selbst bei 100%iger Verwendung, keine Schuldzinsabträge zu 100% mehr erreichen können. Bei 1,5 Billionen Euro Staatsschulden heißt das, es wäre der Punkt, an dem ein Privatmensch zur Privatinsolvenz gezwungen wäre, weil die Schulden nicht mehr reduzierbar sind. Deutschland wird dann pleite sein und dasselbe Schicksal haben wie Dritte-Welt-Länder, die nicht in der Lage sind, sich aus eigener Kraft aus diesem Problem zu befreien. Der Letzte macht das Licht aus.
Gruß, Xe
@Xe, Platt und @all,
vielen Dank für eure ausführlichen Beiträge. Ich stimme dem voll zu.
Gestern habe ich ein Kochbuch gesucht und "dtv Unterhalt bei Trennung und Scheidung, von Ute Lohrentz und T. Denno, Ausgabe 2002, ISBN 3-423-58044-5" gefunden (Quellenangabe nur zur Info) und ich zitiere von Seite 55:
Gegenüber dem geschiedenen Ehegatten verbleibt dem Zahlungspflichtigen ein eheangemessener Betrag entsprechend den ehelichen Lebensverhältnissen im Sinne von § 1578 BGB. .......
Die Reduzierung des Unterhaltspflichtigen auf den notwendigen Selbsbehalt, um dem Ex-Ehegatten den eheprägenden Lebensstandard zu finanzieren, iswt im Regelfall nicht vertretbar.
Anders wird das beurteilt, wenn der geschiedene Ehegatte gemeinsame minderjährige Kinder betreut, dann wird der notwendige Selbstbehalt zugrunde gelegt.
Fazit:
Das Wohl des Kindes liegt darin, einen Papa zu haben, der den Umgang nicht mehr finanzieren kann, da er ja beim Selbstbehalt liegt, der seinem Kind kein Eis mehr spendieren kann, kein Spielzeug, Geburtstagsgeschenk oder gemeinsam in einen schönen Urlaub zu fahren kann. Die K-Mutter hat keinen Einschnitt in ihre finanzielle Lebenssituation zu befürchten. Bei dieser Rechtsprechung ist es klar, dass das finanzielle Motiv auch mit zu dem Rechtsstreit um die Kinder wird --- soll das das Wohl des Kindes sein??
Und weiter:
Erziehungsgeld ist auf den Unterhaltsanspruch des betgreuenden Elternteils icht anzurechnen (BVerfG FAmRZ 2000, S.1149)
Nichtprägende Einkünfte sind:
-Kindergeld
-Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit!
Und auf Seite 92 im o.g. Buch:
In der Praxis kommt folgender Ablauf häufiger vor. Der Unterhaltsberechtigte erhält zunächst Nachscheidungsunterhalt wegen Betreuung gemeinsamer Kinder, an den sich der Unterhaltsanspruch wegen Arbeitslosigkeit anschließt, bis er schließlich in den Altersunterhalt nach § 1571 BGB übergeht.
Ein Urteil (Quelle leider vergessen): Eine Frau muss ab dem 53 (oder 56??) Lj. wegen Alters keine Arbeit mehr suchen!
Eine Ehe mit Kind ist per Gesetz eine lebenslange Versicherung!!
Zum Wohle des Kindes ---- das einen Papa hat, der am Existenzminimum vegetiert!
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.