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Diverse Unterhaltsfragen

 
(@anmelden66)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

zum TU habe ich mich per Vergleich mit meiner (Noch-)Ehefrau so geeinigt, dass Sie 300 EUR TU und 336 EUR KU erhält und ich weiterhin den Kredit der gemeinsamen ETW, die Grundsteuern sowie das mtl. Hausgeld der ETW übernehme (insgesamt 1.200 EUR mtl.). Meine Ex bewohnt zusammen mit unserem Sohn die gemeinsame ETW (Wohnvorteil 600 EUR). Die ETW steht seit über 1 1/2 Jahren zum Verkauf in Höhe des Einstandswertes.

Nunmehr macht sich die Ex akut auf Wohnungssuche, möchte schnellstmöglichst aus der gemeinsamen ETW ausziehen und in eine neue kleinere Mietwohnung einziehen. Zeitgleich verlangt sie ab ihrem Auszug aus der ETW die Erhöhung des mtl. TU's um 300 EUR (hälftiger Wert des Wohnvorteils), was natürlich meinen derzeitigen schon arg gebeutelten finanziellen Spielraum überhaupt nicht entgegen kommt.

Meine Frage dazu:
- Kommt sie mit ihrer Forderung zur Erhöhung des TU's durch?

Viele Grüße und vielen Dank für Eure Antworten!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2008 14:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin anmelden66,

wie ich aus Deinen anderen Threads entnehme, gehört diese ETW doch Euch beiden; ein Verkaufserlös soll ja auch geteilt werden. Du kannst Deiner Ex ja mal vorschlagen, dass sie sich hälftig an den Kosten beteiligt; dann würdest Du auch über eine TU-Erhöhung nachdenken...

Ansonsten muss sie sich eine zusätzliche Wohnung (sowie den Leerstand der eigenen) eben leisten können. Wenn sie morgen einen Porsche haben will, muss sie vorher auch erst ins Portemonnaie gucken.

Kann es sein, dass Deine Ex vom Stamme "Nimm" ist - nach dem Motto: "Mit meiner Heirat habe ich die gesamte finanzielle Verantwortung für mein Leben an Männe delegiert?"

Eine Forderung nach mehr TU muss sie begründen. Ein angerufenes Gericht würde angesichts einer vorhandenen Wohnung aber keinen Grund erkennen. Und was Anwälte zum Thema schreiben, kannst Du eh in die Tonne treten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2008 15:12
(@anmelden66)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

seit Herbst 2006 lebe ich getrennt von meiner (Noch) Ehefrau und unserem gemeinsamen Sohn. Bei dem per Vergleich festgelegten TU wurde bei meiner Gehaltsermittlung von rund 600 Überstunden p.a. ausgegangen, deren Gehaltsgegenwert ich auch tatsächlich seit dem Jahr 2005 erhalten habe. Ich bin Tarifmitarbeiter im IG Metall-Umfeld.

Diese Überstunden setzten sich zusammen aus rund 300 "richtigen" und in der Gehaltsabrechnung als "Mehrarbeit" und "Reisezeit" bezeichneten und 300 Überstunden als variable Tantiemen (Projektprämien, Leistungsprämie, etc.).

Im Jahre 2005 (zu Ehezeiten) haben wir uns entschlossen eine gemeinsame ETW zu erwerben. Zur Anfangsfinanzierung habe ich mich entschlossen, die günstige Auftragslage in der Firma auszunutzen und mir Überstunden ausbezhalen zu lassen. Weiterhin konnte ich im Homeoffice an etlichen Abenden und Wochenenden Zusatzaufgaben zur Erlangung von Projektprämien erledigen. Mit der Familie und insbesondere im Hinblick auf unseren gemeinsamen Sohnwar dies (relativ) gut zu vereinbaren.

Im Herbst 2006 kam die Trennung und die Festlegung des TU auf der Basis meines Einkommens der letzten 12 Monate. Im Jahr 2007 konnte ich auch unter den neuen Voraussetzungen (eigene Haushaltsführung mit selber einkaufen, putzen, bügeln etc) noch ganz gut mithalten. Nunmehr laufen die Projekte wegen sinkender Auftragslage jedoch nicht mehr so toll, so dass mir die Mehreinnahmen aus den regulären Überstunden und den variablen Projektprämien zunehmend ausbleiben.

Meine Arbeitszeit ist sehr flexibel gestaltbar. Dennoch merke ich mit zunehmenden Wegfall der regulären Überstunden und Übergang zu Mehrarbeit im variablen Bereich (ohne Zusage einer Stundenvergütung und Good-Will-Prämien), dass ich dem Arbeitspensum nicht mehr standhalten kann. In diesem jahr habe ich schon 15 Tage Jahresurlaub geopfert und sie nachträglich als Überstunden auf die Monate Januar bis Juni verteilt. Herauskommen darf dies allerdings nicht!

Derzeit verbleiben mir nach Abzug von laufenden Kreditzahlungen und Nebenkosten für die gemeinsame und vonder Ehefrau bewohnte ETW, KU und TU gerade einmal rund 5oo EUR mtl. zum Leben (ohne reguläre Überstunden). Im November des Jahres hoffe ich auf variable Mehreinnahmen aus dem Projektgeschäft, deren Mehrarbeit ich schon im Vorfeld geleistet habe und deren tatsächliche Einnahmen ich nicht vorhersehen kann. U.U. fliesst mir aus diesen Überstunden auch gar nichts zu, wegen der sich verschärfenden gesamtwirtschaftlichen Situation.

Schon bei der Verhandlung zum TU habe ich darauf hingewiesen, dass man von mir verlangt, dauerhaft 11-12 werktäglich zu arbeiten. Unter Hinzurechnung der An- und Abfahrt zum Arbeitgeber, meines Jahresurlaubes, Krankheitstage und etwaiigen sonstigen werktäglichen Erledigungen (Arztbesuch, etc.) hätte ich durchschnittlich einen 14 bis 15-Stunden Tag. Real natürlich mal mehr und mal weniger, zumal ich die variablen Mehreinkünfte über Tantiemen am Wochenende erledigen kann.

Mit meinem Sohn habe ich die letzten 6 Monate insgesamt 3 x gesehen, davon 7 Tage als gemeinsamer Urlaub. Ich kriege privat so gut wie nichts mehr geregelt, weil immer die Arbeit im Vordergrund steht und jede fehlende nicht ausbezahlte Stunde doppelt ins Gewicht fällt.

Nunmehr stehe ich kurz vor der Scheidung. Zum Scheidungstermin wir die Gegenseite mit der Forderung nach nachehelichem Unterhalt kommen und auf mein ursprüngliches Gehalt herumreiten als Grundlage für den nachehelichen Unterhalt. (Sohn wird 10 Jahre alt).

Ich möchte endlich wieder ganz normal 40 Stunden die Woche arbeiten, mir Mehrarbeit durch Freizeit ausgleichen lassen und endlich wieder regelmässig meinen Sohn bei mir haben. Eine bescheinigung meines Arbeitgebers, dass Mehrarbeit zukünftig nicht mehr anfällt und ich die Stunden regulärerweise über Gleitzeit abfangen müsse erhalte ich nicht, weil Mehrarbeit generell im Vormonat vom Vorgesetzten beantragt werden müsse und man niemals wisse, wie die wirtschaftliche Situation sich in Zukunft verhält.

Seit kurzem habe ich eine neue Funktion bei meinem neuen Arbeitgeber aufgenommen. Mit etwas Glück könnte ich in den kommenden Monaten in den aussertariflichen Bereich wechseln. Dies käme eigentlich einer Beförderung gleich - allerdings fallen dann die Mehrarbeitszeiten und Tantiemen weg und am Ende hätte ich ein um 20 % geringeres Einkommen als zuvor.

Ich habe im Internet alles durchforstet, jedoch finde ich keinen vergleichbaren Fall mit derart vielen Überstunden.

Meine Fagen dazu:
1. Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit Überstunden/Mehrarbeit und einen Tipp, wie ich da herauskomme?
2. Kann man auch für den nachehelichen Unterhalt ein derart dauerhaft hohes Arbeitspensum von mir verlangen?
3. Wir man immer mit meinem ehemaligen Gehalt hausieren gehen können - auch denn, wenn wegen eines Wechsels in den aussertariflichen Bereich keine Überstunden mehr ausbezahlt werden und mein gehalt sich dadurch veringert?

In den Leitlinien des KG Berlin finde ich nur den Hinweis, dass berufstypische und regelmässige Überstunden als unterhaltsrelevant gelten. Hinweisewas berufstypisch ist, finde ich nirgends.

Vileen Dank für Eure Beiträge!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2008 15:59
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

zu 1.) da wirst du bei KU nicht rauskommen. Bei EU evtl. schon, da sehen es die Richetr nicht unbedingt sooo eng. Du mußt gut argumentieren !
Ich würde sogar sagen, daß der EU sinkt, solange die EX darin wohnt !!!  😉 ...da hier der volle Mietpreis zum Tragen kommt.
Geht EX denn arbeiten ?

zu 2.) Nicht unbedingt, solange der KU sichergestellt ist ! Ist aber alles Gummi...i.d.R. gelten die letzten 12 Monate(mit allem) als Berechnunsggrundlage.

zu 3.) Hier gilt, das wird beim KU nicht berücksichtigt, ABER (sehr wahrscheinlich) beim EU.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2008 16:17
 elwu
(@elwu)

1. Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit Überstunden/Mehrarbeit und einen Tipp, wie ich da herauskomme?
2. Kann man auch für den nachehelichen Unterhalt ein derart dauerhaft hohes Arbeitspensum von mir verlangen?
3. Wir man immer mit meinem ehemaligen Gehalt hausieren gehen können - auch denn, wenn wegen eines Wechsels in den aussertariflichen Bereich keine Überstunden mehr ausbezahlt werden und mein gehalt sich dadurch veringert?

Hallo,

es zählen generell die aktuellen, verfestigten Einkommensverhältnisse. Wenn du z.B. zum 1.1.09 auf diese AT-Stelle kommst, wird sich das Scheidungstheater bestimmt zeitlich weit darüber hinaus hinziehen. Und es daher zunehmend irrelevant, was du irgendwann mal im Tarifbereich verdient hast. Wobei die niedrigste AT-Stelle besser bezahlt sein muss als die höchste Tarifstelle plus die höchste Leistungseinstufung. Zumindest war das mal so, seit dem ERA-Gelumpe der IG-Metall blickt da ja keiner mehr durch.

Eine Entreicherung durch die Beförderung kann man dir nicht vorwerfen. Das bisherige Arbeitspensum kann man unterhaltsrechtlich auch nicht verlangen. Du hast entgegen der sicherlich eintrudelnden Tiraden der Gegenseite keinerlei Verpflichtung, weiterhin so viel zu arbeiten. Zumal du das als AT-ler eh nicht mehr bezahlt bekommst. Mein Rat also: schaffe Fakten, schnell. Ob AT oder nicht: Arbeitspensum runter, sofort. Du ruinierst sonst nicht nur das Verhältnis zu deinem Kind sondern auch deine Gesundheit.

Zu der aktuellen Situation bzgl. TU und KU ist mangels relevanter Infos keine Einschätzung möglich.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2008 16:33
(@anmelden66)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

mein Arbeitgeber hat mir seit 2004 ein Firmenleasingsfahrzeug (FLF) zur Nutzung überlassen. Der Vertrag läuft jeweils über 2-3 Jahre. Die Firma übernimmt alle anfallenden Kosten: Leasingsgebühr, Betanken und Waschen, Versicherung und Steuern, Wartung und Winterreifen inkl. Wechsel. Ich darf das Fahrzeug uneingeschränkt für Privatfahrten benutzen.

Für die Nutzung des FLF zahle ich eine sogenannte "Nutzergebühr" in Höhe von mtl. 1 % des tatsächlichen Anschaffungspreises auf den Grundpreis und 1,1 % für Extras - zusammen rund 420 EUR mtl. - ausgewiesen in der mtl. Gehaltsbescheinigung.  Darüber hinaus wird mein Bruttolohn um den geldwerten Vorteil der kostenlosen Strecken Wohnung -> Arbeitsstätte erhöht. Weiterhin wird mein Bruttolohn um einen weiteren geldwerten Vorteil erhöht (ca. 50 EUR), welcher auf der Differenz zwischen der Nutzergebühr auf Grundlage der tatsächlichen AHK's und dem Listenpreis beruht (Hintergrund: mein AG bezieht einen nicht unerheblichen Großkundenrabatt; folglich erreicht meine Nutzergebühr nicht die 1%-Marke des Listenpreises und muss als geldwerter Vorteil versteuert werden).

Gem. eines von mir seit dem 01.01.2008 geführten Fahrtenbuches teilen sich die gefahrenen KM wie folgt auf:
50 % Dienstreisen
25 % Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte
25 % Privatfahrten

Bei der TU-Berechnung blieben die Kosten des FLF vollkomen ausser betracht, so dass die Kosten mein Privatvergnügen waren.

Für die noch folgende Berechnung des nachehelichen Unterhaltes möchte ich die Kosten des FLF folgendermassen einbeziehen:

1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens auf der Grundlage des Einkommens der letzten 12 Monate
2. Herausrechnung des geldwerten Vorteiles für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte
3. Herausrechnung des geldwerten Vorteiles den die Nutzergebühr übersteigenden Betrages

dann Zwischenrechnung... Ermittlung der tatsächlichen Fahrzeugkosten (inkl. Wartung, Bezin, Steuern, etc.) und anteilige Verteilung der Kosten gem. Fahrtenbuch.

4. Hinzurechnung des tatsächlichen geldwerten Vorteils für den Privatanteil gem. Fahtenbuch zum Bruttolohn
5. Steuerabzug vom verbleibenden Bruttolohn
6. Abzug der tatsächlich gezahlten Sozialversicherungsbeiträge
7. Abzug sonstige berufsbedingte Aufwendungen (Fahten Wohnung/Arbeitsstätte sind schon herausgerechnet durch den Abzug des geldwerten Vorteils)

Die Abzüge für KU und sonstige Dinge habe ich hier bewusst aussen vor gelassen.

Im www finde ich zum Firmenwagen sonst nur die 1%-Regelung des geldwerten Vorteils aber nirgends Regelungen bei einer Nutzergebühr.

Hat jemand Erfahrungen damit oder kennt Quellen zum Nachlesen?

VG Anmelden66

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Themenstarter Geschrieben : 27.10.2008 17:00
(@anmelden66)
Schon was gesagt Registriert

Hi Babbadeckel,

vielen Dank für deine Antwort!

Wobei die niedrigste AT-Stelle besser bezahlt sein muss als die höchste Tarifstelle plus die höchste Leistungseinstufung.

Ja, das mit der besseren Bezahlung trifft zu. Allerdings verdiene ich als Tarifangestellter in der höchten Tarifstufe durch ausbezahlte Reisezeiten und mtl. 20 Mehrarbeitsstunden wesentlich besser als ein AT'ler in seiner ersten Stufe (selbst wenn man die obere Range indieser Stufe heranzieht), weil eben keine sonstigen Stunden mehr ausbezahlt werden. Ich schätze den aktuellen Einkommensverlust auf rund 20 %.

Das bisherige Arbeitspensum kann man unterhaltsrechtlich auch nicht verlangen.

Beim TU tat man genau dies, obwohl ich alle Einwände (Gesundheit, Sohn, etc.) vorgetragen hatte

Du hast entgegen der sicherlich eintrudelnden Tiraden der Gegenseite keinerlei Verpflichtung, weiterhin so viel zu arbeiten.

Das meinte die Richterin beim TU ebenfalls, allerdings mit dem Hinweis, dass man mir soviel nehmen würde bis mein Selbstbehalt erreicht sei. Da mir unterjährig von 3.400 EUR Nettogehalt aber nur rund 500 EUR zum Leben verblieben sind (ohne Überstunden) und ich sonst keine Rücklagen hatte, blieb mir bisher nichts anderes übrig als weiterhin zu versuchen, rund um die Uhr zu arbeiten. Bis zum eventuellen Eintreffen variabler Bezüge Ende Nobember hatte ich finanziell gar keine Chance.

VG

Anmelden66

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Themenstarter Geschrieben : 27.10.2008 17:16
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo 66,
ich schließe mich elwu an. Du opferst dir Zeit mit deinem Sohn deiner Arbeit und hast trotzdem nur 500€ pro Monat zum Leben. Profitieren tut deine
Ex die noch in der ehelichen ETW wohnt. Das kanns nicht sein.

Ich empfehle dir den Thread von nichtplatt zu lesen. Das hat Ahnlichkeiten mit deinem Fall.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2008 17:21
 elwu
(@elwu)

... Beim TU tat man genau dies, obwohl ich alle Einwände (Gesundheit, Sohn, etc.) vorgetragen hatte....

Hallo,

habe ich mich so unklar ausgedrückt? Du kannst an Argumenten vortragen was du lustig bist, das wird alles weggewischt. Einzig durch das schaffen von Fakten beim Einkommen hast du eine Chance, etwas zu ändern.

/elwu,

change it or leave it.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2008 17:30
(@anmelden66)
Schon was gesagt Registriert

Hi zusammen,

ich hab mal Eure Hinweise befolgt und ein wenig nachgelesen hier im Forum bei nichtplatt, elwu und alle den anderen.

Hmmmm... ich bin auf dem falschen Weg und sehe nur das, was mir meine Ex und ihre RA entgegenwerfen. Eigentlich hatte ich diese ganze Sch****** in den letzten Monaten ganz gut unter Kontrolle und erwische mich gerade dabei, wie es mich wieder einholt. Ich danke Euch für Eure Hinweise (auch zu den anderen Threads). Ich habe eigentlich auch keinen Bock mehr, darüber aufzuregen.

Viele Grüße und vielen Dank!!!!

Anmelden66

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2008 18:13




(@anmelden66)
Schon was gesagt Registriert

jelöscht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2008 23:06