Hallo liebe Mitleidenden, nach gute einem Jahr Trennung melde ich mich noch einmal mit neuen Fragen ... Zur Vorgeschichte ... bin Alleinverdiener, getrennt Lebend seit Anfang 2006, 2 Kinder 5 und 7 leben bei der Mutter ... Trennung und Scheidung soll guetlich laufen, es gibt bisher auch keinen Stress ...
So nun aber ... Da ja irgendwann die Scheidung ansteht, hat meine Ex eine Anwaeltin im Januar 2007 beauftragt, das ganze zu regeln ... Kurz danach habe ich eine horrende Unterhaltforderung der Anwaeltin bekommen (natuerlich rueckwirkend ab Januar). Ok, das ich weniger zahle, als meiner Ex zusteht (der KU steht hier NICHT zur Diskussion), war mir klar, aber das war vereinbart (sie will auf eigenen Beinen stehen, was sie auch schafft, zwar knapp aber sie schafft es)... Dazu zwei Fragen:
(1) Die Berechnung erfolgte anhand des Nettoeinkommens des Jahres 2006, seit 2007 habe ich aber eine neue Lohnsteuerklasse, was bedeutet, dass mein Nettoeinkommen momentan wesentlich geringer als 2006 ist. Ist die Berechnung anhand von 2006 rechtens?
(2) Muessen gemeinsame Schulden (Grundstueck) nicht eigentlich bei der Bereinigung abgezogen werden? Bisher lief/laeuft es so, dass ich zwar nicht den Trennungsunterhalt voll zahle, aber die Zinsen fuer den Kredit allein trage.
Wir (ich und meine Ex) haben die stillschweigende Vereinbarung, dass die Zahlungen so weiter laufen wie bisher, da mir mit dem aktuellen Nettoverdienst und den Forderungen der Anwaeltin defacto nur 650 Euro blieben, wovon ich definitiv nicht leben kann. Genauer 650 abzueglich der Kreditzinsen (gut 200 Euro), die ich ja auch zahle.
Bisher lief und laeuft die Trennung friedlich und auch Dinge wie Sorgerecht (gemeinsam) und Hausratstrennung sind geklaert. Ich moechte diesen "Frieden" nur ungern dadurch stoeren, dass ich auch noch einen Anwalt beauftrage, was ja bisher auch nicht notwendig war. Von den Kosten ganz zu schweigen 🙁
(3) Wie sieht es mit dem nachehelichen Unterhalt aus? Wird da eine Neuberechnung durchgefuehrt? In dem Schreiben der Anwaeltin stehen fuer Trennungsunterhalt 50% nach allen Abzuegen und ich glaube, gelesen zu haben dass nach der Scheidung noch 3/7 (BaWue) nach den Abzuegen zur Diskussion stehen.
(4) Ich erinnere mich auch gelesen zu haben, dass die Ex bei der Scheidung auf nachehelichen Unterhalt verzichten kann. Stimmt das? Sie verdient selbst nur minimal und das wuerde ob der Kids wohl als ueberobligatorisch gelten.
Danke fuer jeden Tipp ... However, wie gesagt, ich will nur ungern noch einem weiteren Anwalt Geld in den Hals schmeissen, moechte aber auch nicht durch ihre Anwaeltin abgezockt werden und das Verhaeltnis zwischen mir und meiner Ex wuerde ich als inzwischen freundschaftlich bezeichnen, was ob der Kinder auch ganz gut ist.
Hi,
1) es muss für die Berechnungen das neue Einkommen zugrunde gelegt werden. Sowohl auf deiner Seite wie auch auf der deiner Frau.
2) Während des Trennungsunterhaltes müssen eheprägende und -bdingte gemeinsame Schulden auf jeden Fall berücksichtigt werden. Nach der Scheidung sieht das dann anders aus.
Für 1) und 2) gilt: die Anwältin tut ihre Pflicht, sie fordert das Maximale gemäß dessen, was ihr die Mandantin erzählt hat. Es ist Sache des Unterhaltsschuldners, für ihn günstige (unterhaltsreduzierende) Sachverhalte vorzutragen. Stillschweigende Vereinbarungen sind ebenso wie mündliche Absprachen für die Füße. Wenn deine Ex nicht schriftlich bestätigt, welchen Regeln sie zugestimmt hat, gelten die als nicht existent. Da ihre Anwältin gleich in die Vollen langt darfst du davon ausgehen, dass sie der davon nichts erzählt hat oder aber die Anwältin ihr den Mund wässrig machte mit horrenden möglichen Unterhaltsleistungen. Außerdem bemißt sich die Gebührenhöhe der Anwältin nach dem Streitwert, je höher, desto besser für sie. Gehe also mal sicherheitshalber davon aus, dass die Zeit der einvernehmlichen und friedlichen Trennung vorbei ist.
3) Für den nachehelichen Unterhalt gelten inTeilen andere Berechnungsgrundlagen. Der ist aber derzeit doch noch gar kein Thema, oder wurde der schon anhängig gemacht?
4) Ja, sie kann verzichten, wird sie aber in eurem Fall nicht machen, womit sie Recht hat. Aber der nacheheliche Unterhalt istein eigenes Thema, davon bist du noch weit entfernt.
Unterm Strich sehe ich nicht, dass du die Sache ohne eigenen Anwalt hinbekommst. Nur wenn deine Ex ihre Anwältin zurückpfeift, und zwar sofort und schriftlich. Sonst begehst du denselben Fehler, der den meisten Männern in solchen Dingen zum Verhängnis wird: sie hoffen und hoffen und hoffen, dass die Ex doch noch vernünftig wird. Und bluten dann zu lange und zu viel, weil sie sich nicht rechtzeitig hart und konsequent gewehrt haben.
cya,
elwu
(1) Die Berechnung erfolgte anhand des Nettoeinkommens des Jahres 2006, seit 2007 habe ich aber eine neue Lohnsteuerklasse, was bedeutet, dass mein Nettoeinkommen momentan wesentlich geringer als 2006 ist. Ist die Berechnung anhand von 2006 rechtens?
Jain. Mit Anlage U (Realsplitting) ist die Wahrheit dazwischen.
Wenn ich Dein Gehalt aus Deinem früheren Thread nehme (2300 fuer Stkl III/1900 fuer Stkl I), könntest Du zusätzlich zum KU (276+334-154 = 456 Euro) noch 500 EU zahlen und wärst trotzdem kein Mangelfall, weil mit den 500 EU als Freibetrag auf der Steuerkarte wäre Dein Netto wieder 2100. So ist Euch beiden am besten gedient.
Sie verdient selbst nur minimal und das wuerde ob der Kids wohl als ueberobligatorisch gelten.
Wenn sie trotz diesem Einkommen Anlage U unterschreibt ohne von Nachteilsausgleich zu reden solls recht sein. Weil das ist der Deal: wenn es dieses Einkommen bei der Unterhaltsberechnung nur sie was angeht, dann auch bei der Steuer.
Danke fuer die Antworten und ich hab nochmal gegooglet ... laut http://www.mein-recht.de/einkommen.htm#einkuenfte ist tatsaechlich das letztjaehrige Einkommen ausschlaggebend. Lediglich der Kredit wurde nicht beruecksichtigt ... Wie dem auch sei, ich werd meine Ex nochmal dazu befragen ...
Eine Anschlussfrage die sich unmittelbar stellt: ... Also ich habe jetzt (neue Steuerklasse) etwas weniger als 2050 Euro Monatlich. Die Anwaeltin meiner Ex fordert 1352 Euro monatlich. Blieben mit also <700 Euro ca. Greift da nicht irgendwann der Selbstbehalt? Sorry wenn's nervt, aber diese Geldgeschichte ist zum Kotzen ... hat man endlich die Trennung ueberwunden, kommt der naechste Stress 🙁
Danke
Hi,
ich denke auch,das du ohne RA nicht weiterkommst (wie elwu schon gesagt hat).Du wirst wahrscheinlich nach dem Einkommen 2006 festgehalten.Es wird dann auf LSTKL I umgerechnet (so war/ist es zumindest bei mir gewesen).Die gemeinsamen Schulden,bzw. die Tilgung werden auf jedenfall von deinem bereinigtem Nettoeinkommen abgezogen.Das Einkommen deiner Noch-Ehefrau wird vermutlich auch als überobligatorisch angesehen.
Lass dich nicht klirre machen wegen den Forderungen.Auch das ist bei mir geschehen ( die Anwälte wollen doch auch verdienen ).
Wie gesagt,ich denke auch das du dir einen RA nehmen solltest ( denke auch an PKH,ich habs zum Teil bekommen )
Gruß balduin ( deine Sache ähnelt meiner etwas )
Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN
ist tatsaechlich das letztjaehrige Einkommen ausschlaggebend.
Ja schon, aber so offensichtliche Effekte wie die Einkommensteuer (oder auch die Arbeitslosenversicherung, die wurde gesenkt Anfang des Jahres) muss man einrechnen.
Also auf 1352 Insgesamt (TU + KU - KG/2) komme ich ungefähr, wenn ich mit der falschen Steuerklasse rechne, mit 13.5 Gehältern und nur dem pauschalen Werbungskostenabzug, und so wird die nette Dame das wahrscheinlich gemacht haben. Das ist natürlich Quatsch.